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A-Bogen ist da.. Was nun?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: A-Bogen ist da.. Was nun?
By Malc (217.9.45.80) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 16:43:

Hallo @All!
Heut hab ich den A-Bogen bekommen.. Habe aber gleich eine Frage dazu :
1)Im A-Bogen steht nicht, wie lange schon Rot war(+ kein Foto).Es steht nur : Verstoss nach Par.24 STVG und PAR. 37 Abs. 2, 49 STVO; Nr. 132 BKAT
Also - wie soll ich jetzt das ganze deuten?? Hab ich jetzt 100DM Strafe + 3 Pkt. - oder - 250DM + 4Pkt.+ 1Mon.Fahrverbot??? + Wieso gibt's keine Angaben ? Anlage kaputt ("Zink,LPVA III b 36") ?

2)Ich will doch die "Alberto-Methode" versuchen..
Aber zuerst will ich die Fotos sehen - was soll ich nun in den ABogen (Bei den "Angaben zur Sache")reinschreiben? Der Verstoss wird NICHT zugegeben + ungefaehr den folgenden Satz : "Ich wuerde Sie bitten mir die Bilder zuzuschicken,da ich ohne sie keine weiteren Angaben zum og. Verstoss machen kann" -oder- "Ich kann mich daran nicht erinnern , den o.g. Verstoss begangen zu haben - deswegen .blabla.. = Fotos" usw.
Und ist das ratsam im Bezug auf die "Alberto-Methode"? Soll ich vielleicht gleich einen anderen Fahrer angeben?
Und die letzte Frage - was ist wenn ich bei guten Fotos zB einen "Nicht-EU-Buerger"(bzw. einfach einen anderen Menschen) als Fahrer angebe - und gleich hinschreibe - der gebe die Schuld zu und sei bereit , die Strafe zu tragen?
Werde ich dann die los? Oder (wie ich das irgendwo gelesen habe) ist fuer in diesem Fall nicht das Geld wichtig - und die lassen sich darauf nicht so einfach ein ??

Vielen Dank!
Malc

By farendil (217.235.61.142) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 17:58:

@malc: hier schreiben immer wieder elute von einer sog. A... - methode, scheinen jedoch nicht die geringste ahnung zu haben, was das ist.
einer davon bist du!
um die a.. - methode sicher durchzuziehen, mußt du im übrigen nicht nur wissen, wass du wann zu machen hast, du solltest auch das warum wissen!

genau das aber ist bei dir nicht da - sonst würde sich deine frage mit den fotos erübrigen.

Der Verstoss wird NICHT zugegeben + ungefaehr den folgenden Satz : "Ich wuerde Sie bitten mir die Bilder zuzuschicken,da ich ohne sie keine weiteren Angaben zum og. Verstoss machen kann
wenn du die bilder sehen willst, dann schreibe einen brief und erwähne gar nicht, wie du dich zum verstoß stellst. einfach nur diesen satz, nur daß ich diesen statt "kann" mit "werde" abschließen würde.

zum ausländer: da kannst du sicher sein, daß bei den bearbeitern alle alarmglocken schrillen werden, denn sie wissen genau wie du, daß sie keine handhabe gegen bürger ohne wohnsitz in der brd haben.
also werden sie an ein ablenkungsmanöver deinerseits glauben.

By malc (217.9.38.160) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 18:34:

@Farendil
Du hast Recht - vielleicht habe ich tatsaechlich nicht ganz verstanden ,wie man die A-Methode(und auch warum) anwendet..
Ich versuche nun - die zu beschreiben - so wie ich sie verstanden hab :
Situation : Halter=Fahrer,alleinwohnend.
-Halter(H) hat einen Rotlichtverstoss am 01.01.2002 begangen
-H. kriegt am 01.02.2002 den A-Bogen - die Verjaehrung ist erstmal unterbrochen.
-H.(=Fahrer)gibt im A-Bogen an (bei "Angaben zur Sache") - zum einen: "NEIN" ,zum anderen: "Ich war zur Tatzeit nicht der Fahrer.."
-H. gibt ausserdem einen Fahrer(F2) an - der den Wagen ,eigentlich nicht gefahren hat.
-Behoerde ist erstmal abgelenkt("..die Sache scheint klar zu sein..") - und schreibt den F2. an - er moege sich zum Verstoss aeussern
-F2. kriegt am 20.02 den A-Bogen - und schmeisst ihn weg (oder schreibt - "JA" - ich gebe zu.. ist es eigentlich gefaehrlich?? )
-F2. kriegt am 01.04 den BG-Bescheid - ist sehr verwundert - und legt nach einer Woche Einspruch ein - "..ich bin's doch nicht gewesen!!"(im Falle ,wenn er den ABogen nicht zurueckgeschickt hat) - oder "..tut mir sehr leid - ich habe noch mal in meinem TTerminkalender nachgeschaut - ich bin's doch nicht gewesen - von mir aus - koennt ihr mich mit den Fotos vergleichen" (falls er urspruenglich die Schuld zugegeben hat)
........... was passiert weiter - ist mir nicht so klar - wie sieht das Timing aus? Dauert die ganze Sache ca. 3 Monate?.........
nicht desto trotz :
-Nach 3Mon.+ 2Wochen : H.(=F)meldet sich wieder bei der Behoerde - und meint - "es tut mir leid - ich habe aus Versehen(!)- den F2. angeben - obwohl wie es sich heraustellte - ich bin's gewesen.."
-Behoerde aergert sich - kann aber nix machen - Verjaehrung ist da..
-> So stelle ich mir das vor - von daher meine Fragen:
1) Soll man das gleich machen - oder zuerst die Fotos verlangen? Und erst danach den anderen Fahrer angeben?
2)Welche Konsequenzen kann das fuer den F2. haben,wenn er : a) Den A-Bogen wegschmeisst(wohl keine)
b)Im A-Bogen gibt den Verstoss zu ?? (Es ist dann schon merkwuerdig,wenn man zuerst den Verstoss zugibt - und dann beim BG-Bescheid sagt - ich bin's nicht gewesen - und das 4-5 Mon. nach dem Verstoss)
3)Ist die ganze Sache fuer den F2 ueberhaupt gefaerlich?
4)Wie gross ist der Zeitraum - zw. dem A-Bogen(fuer A2) - BgBescheid(fuer A2)- und dem Einspruch? Vergehen da die noetigen 3 Mon. ?
5)Muss F2. vor Gericht(wg. Einspruch)?
6)Was heisst fuer mich : "Ich habe die Stellung eines Zeugen und sind zur Aussage verpflcihtet"?
Ich sage ja aus - er ist's gewesen - obwohl das nicht stimmt . oder wird das als Versehen qualifiziert?

Vielen Dank!
Malc

By Malc (217.9.38.160) on Samstag, den 19. Januar, 2002 - 18:48:

Sorry - und noch was - was ist nun mit der Strafe?
Im A-Bogen haben ich keine Angaben gefunden..
("...1)Im A-Bogen steht nicht, wie lange schon Rot war(+ kein Foto).Es steht nur : Verstoss nach Par.24 STVG und PAR. 37 Abs. 2, 49 STVO; Nr. 132 BKAT
Also - wie soll ich jetzt das ganze deuten?? Hab ich jetzt 100DM Strafe + 3 Pkt. - oder - 250DM + 4Pkt.+ 1Mon.Fahrverbot??? + Wieso gibt's keine Angaben ? Anlage kaputt ("Zink,LPVA III b 36") ?
.." )

Malc

By Malc (217.9.38.91) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 13:28:

@Farendil
Mensch,du weisst doch (fast) alles! - hilf mir,die Zeit draengt...
Ich kann doch auch nix dafuer,dass ich zum ersten mal im Leben mit den Problemen konfrortiert bin,mit welchen ich ueberhaupt nicht vertraut bin..

Malc

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 14:30:

@malc: weißt du, ich habe irgendwie keine lust, jede woche die a...-methode zu erklären.

wenn du einzelne konkrete fragen dazu hast, dann gern.

ich würde dich einfach bitten mal die suchfunktion (links, oberes drittel) zu benutzen. gerade im archiv müßte einige sehr gute erklärungen stehen.
schau dich doch erst mal dort um, dann klären sich zumindest einge fragen.
wenn DANN noch was unklar ist, poste hier noch mal.

By Malc (217.9.38.91) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 15:29:

@farendil
Sorry,ich hab dich wohl irritiert..
Die A-Methode(bzw. Erklaerungen) habe ich gefunden und mir angeschaut..
Ich bat um Hilfe im Bezug auf die andere Frage - und zwar die Sache mit : "BKAT Nr.132"..
Ich weiss noch nicht - welche Strafe ich habe!
Weiss du's zufaellig? (Ich hab zwar im I-net Bussgeldkatalog gefunden - aber nicht die 132. Nummer)..
Und die zweite(konkrete) Frage ist : Wenn ich jetzt die Fotos (formlos - wie du's mir empfohlen hast) verlange - ist es so , dass ich auch danach einen anderen als Schuldigen angeben kann?Kriege ich dann die Fotos + neuen A-Bogen ,oder wie?

Und sorry nochmal,dass ich anfangs zu wenig selber gesucht und dich/andere mit ueberfluessigen Fragen belastet hab.

Malc

By farendil (217.235.56.23) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 20:07:

@malc: argh!!!!!!!!
sag mal, worum geht es denn hier?
darum, einen anderen aus versehen anzugeben, oder etwa nicht?
kannst du dazu die fotos anfordern?
(wenn du jetzt die antwort nicht weißt, werf ich mich hinter den zug, also überleg es dir gut!)


bkat 132 ist der normale, also der nicht qualifizierte verstoß ohne fahrverbot.

By Malc (217.9.39.147) on Sonntag, den 20. Januar, 2002 - 20:29:

@farendil
:) ok,ok
Ich meinte bloss - vielleicht gibt's doch eine Moeglichkeit..zB. :"..hab mich komischerweise auf dem Foto nicht erkannt .. dachte mir - es koennte doch genauso der Herr XYZ sein..wir sehen aehnlich aus..":)


Noch mal Danke fuer die Hilfe(+Ausdauer)
Malc

By Alberto (62.224.97.203) on Dienstag, den 22. Januar, 2002 - 16:14:

@Malc
Ich glaube, du hast beim Beginn des "Procedere" bereits einen Fehler drin....
1. A-Bogen... Den füllst nicht du aus, sondern dein Kumpel - und der gibt alles zunächst zu.

Dann bekommt er - im Regelfall (weil er alles so schön ausgefüllt und zugegeben hat) einen BuGeBe.

Dann wird der Verstoß NICHT mehr zugegeben, - das ist gleichbedeutend mit "Einspruch".
Dann erwarten sie eine Bgründung: Die gibtman wie folgt: Ich will zunächst meinen Anwalt befragen und melde mich dann wieder.

Nach weiteren 4 Wochen, wenn man noch nichts gehört haben sollte (Anmahnung der Antwort z.B.) - schreibt man hin, daß der Anwalt leider 4 Wochen zur Kur war und es noch ca. 1 Woche dauert. Dann werde man sich sofort melden.

Irgendwann muß ja gegen dich die Verjährung eingetreten sein (3 Monate - im Zweifelsfalle ab Ausstelldatum des ersten Anhörungsbogens gegen Dich + ca. 1 - 2 Wochen). Dann schreibt der Falsche, daß er nun mit dem Anwalt gesprochen hat und feststellen mußte, er war an diesem tage nicht unterwegs. Es müsse sich also um einen Irrtum handeln.
Dann tauchen die wahrscheinlich mit dem Foto auf - werden feststellen, daß der Falsche es ja wirklich nicht war - und aus ists.

By fussvomgas (217.81.149.50) on Montag, den 28. Januar, 2002 - 23:13:

132 Als Fahrzeugführer in anderen als den Fällen des Rechtsabbiegens mit Grünpfeil rotes Wechsellichtzeichen oder rotes Dauerlichtzeichen nicht befolgt
3 P 50€ Pappe wech: nein

132.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
3 P 125€ Pappe wech: ja

132.2 bei schon länger als 1 Sekunde andauernder Rotphase eines Wechsellichtzeichen
4 P 125€ Pappe wech: ja

132.2.1 mit Gefährdung oder Sachbeschädigung
4 P 200€ Pappe wech: ja

133.1 Vor dem Rechtsabbiegen bei roter Lichtzeichenanlage mit grünem Pfeilschild nicht angehalten
3 P 50€ Pappe wech: nein

133.2
133.3.1
133.3.2 Beim Rechtsabbiegen mit grünem Pfeilschild den freigegebenen Fahrzeugverkehr, Fußgängerverkehr oder Fahrradverkehr auf Radwegfurten behindert oder gefährdet
3 P behindert = 60€ gefährdet = 75€
Pappe wech: nein

vgl: www.kba.de


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