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Parken bei "eingehüllter" Parkuhr ?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Parken bei "eingehüllter" Parkuhr ?
By Thorsten (193.150.166.57) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 12:44:

Hallo, als ich letzte Woche in unserer Innenstadt parken wollte, mußte ich feststellen, daß dort die Parkuhren mit einer Art Sack zugehängt und dieser mit Klebeband befestigt war. Die auf dem Boden aufgezeichneten Parkflächen waren noch vorhanden. Da alle anderen Parkplätze besetzt waren, habe ich mein Auto ebenfalls dort abgestellt. Als ich später nach hause fahren wollte, sah ich, daß zwei Männlein in Grün fleissig alle, in den Parkbuchten abgestellten Autos, in einem kleinen Gerätchen erfaßt haben. Meine Frage nun, wenn es Parkflächen gibt, die Parkuhr zwar verhüllt ist und es sonst keinen Hinweis bzw. ein extra Parkverbotschild gibt, dann darf ich doch auf dieser Parkfläche parken, oder ?!

Thorsten

By Wolfgang (80.131.27.197) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 14:22:

Richtig dort darfst du parken. Allerdings gibt es etwas zu beachten was du nicht getan hast. Wenn "Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit" vorhanden sind, aber nicht benutzt werden können, dann hast du die Parkscheibe zu verwenden. Wird diese nicht verwandt, so wird analog zum Parken ohne Parkschein oder abgelaufener Parkuhr verfahren.

Das steht übrigens so in der StVO und du hast es ganz bestimmt auchmal in der Fahrschule gelernt.

By farendil (217.225.254.165) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 15:54:

@wolfgang: völlig richtig! ABER: die parkscheibe ist zu benützen und die höchstparkdauer, die mit münzen möglich wäre, nicht zu überschreiten.

woher aber soll ich bitte die höchstparkdauer wissen, wenn der ganze kasten eingehüllt ist??

By Wolfgang (80.131.27.197) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 16:12:

*LOL*

Das ist in der Tat ein gute Frage. Da hab ich tatsächlich grade nicht drangedacht. Müßte man wohl ein kleines Löchlein in den Plastiksack drücken :-)

By traffic (172.176.75.72) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 16:39:

Macht doch nichts. Parkuhr raus, einstellen und unbegrenzt parken. Da können die Männlein ruhig kommen;-)

By traffic (172.176.75.72) on Montag, den 7. Januar, 2002 - 16:50:

*LOL*, so ginge es auch;-) Ich meine aber natürlich Parkscheibe raus...

By Thorsten (193.150.166.57) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 14:45:

Naja, die Erinnerungen an meine Fahrschulzeit ist in den letzten 20 Jahren wohl etwas verblaßt :-) Aber wenn ich mich richtig erinnere war es damals so, daß man die Parkscheibe benutzen sollte, wenn die Parkuhr einen technischen Defekt aufweist (Münze verklemmt oder wenn ein Hinweis darauf klebt, daß ein Defekt vorliegt). Nur in diesem Fall war es ja so, daß die Parkuhren als solche überhaupt nicht zu erkennen waren, da sie fast bis zum Boden im "Sack" steckten. Wenn ich ein Ortsfremder gewesen wäre, hätte ich nur auf die Markierung am Boden gesehen, um eine Parkfläche zu erkennen und das verhüllte "Ding" als Stumpf eines Verkehrszeichen bzw. Laterne gedeutet !

Thorsten.

By farendil (217.85.237.245) on Dienstag, den 8. Januar, 2002 - 20:32:

@thorsten: ob irgendwo eine parkuhr steht, ist für ihre benutzungspflicht irrelvant. einzig binden ist die auschilderung als parkplatz mit dem zusatzzeichen "mit parkschein"


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