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Verzögerung der Rechtskraft

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Verzögerung der Rechtskraft
By tobser (217.82.169.26) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 20:59:

hallo leute!

wie lange dauert es erfahrungsgemäß zwischen zeitpunkt des einspruchs gegen den bußgeldbescheid und termin einer gerichtsverhandlung? ich würde meine viermonatsfrist gern etwas in richtung sommer verschieben.

wie hoch sind die zusätzlichen kosten? bis zur verhandlung und in dem falle, daß bei der verhandlung meine schuld bestätigt werden sollte?

danke an alle!

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 09:50:

@tobser
da brauchst du einen Anwalt für, der kann mit allerhand Argumenten wie Urlaub, andere Gerichtstermine etc das ziemlich weit rausschieben. Dann nimm aber nicht irgendeinen kleinen "Dorfanwalt" dem glaubt kein Richter solch hohen Termindruck. Wenn das eine renommierte Sozietät ist sieht das anders aus -und kosten tun beide das gleiche.

By tobser (217.226.60.243) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 18:35:

danke alpha, aber anwalt kann ich mir nicht leisten. will den gerichtstermin auch nicht zwanzig mal rauszögern (ein mal reicht *g*), sondern halt nur wissen, wie lange in der regel der zeitraum ist, bis die verhandlung erstmalig anberaumt wird. und wie die kostenlage staatsseitig ist.

By faraday (217.81.238.168) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 20:50:

hallo tobser,

ich habe wegen einer ähnlichen sache gepostet : schau mal unter ->geschwindigkeitsvertöße und dann im thread "alleine vorm richter"

fara

By Greatblackbird (213.6.71.67) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 22:36:

@tobser
Bis zur Verhandlung kann es zwei bis 3 Monate dauern. Zwischendurch kannst Du die Behörde noch mit Schriftwechsel hinhalten, z.B. Protokolle anfordern etc. Erst wenn das Verfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde, wird irgendwann ein Hauptverhandlungstermin angesetzt. Den Einspruch kannst Du auch noch am Verhandlungstag per Fax zurücknehmen. Mehrkosten entstehen dabei nicht. Das geht auch alles ohne Anwalt.

By farendil (217.0.227.96) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:22:

@tobser: GB hat recht. zunächt im vorfeld zeit scheinden.
einzeln anfordern kannst du z.b.:
-meßprotokoll
-eichurkunde
-beweisfoto

damit gewinnst du viel zeit.

dann den ersten gerichtstermin wegen krankheit absagen (Krankenschein!!)

somit gewinnst du eine menge zeit.

willst du im sommer das fahrverbot nehmen oder willst du den gerichtstermin bis dahin hinauszögern??

By tobser (217.226.53.63) on Dienstag, den 4. Dezember, 2001 - 23:44:

danke! hab mir den anderen thread auch durchgelesen. heißt das, daß ich quasi auch noch bei der gerichtsverhandlung den einspruch zurücknehmen kann, ohne daß mir überhaupt kosten entstehen?

p.s. auf die letzte frage antwortend. ich möchte das fahrverbot im sommer nehmen, rechtskraft sollte also möglichst nicht vor april eintreten. außerdem hätte das den vorteil, daß mir 2 alte punkte im april verfallen würden. mir liegt also einiges daran, dies so weit es geht hinauszuzögern. schriftverkehr mit der behörde generell als einschreiben oder geht es auch so? was außer den genannten 3 dingen könnte man noch anfordern (war messung mit geeichtem tacho im nachfahren).

By Greatblackbird (213.6.142.219) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:33:

heißt das, daß ich quasi auch noch bei der
gerichtsverhandlung den einspruch zurücknehmen kann, ohne daß mir überhaupt kosten entstehen?


Ja! Gerichtskosten fallen erst an, wenn ein Urteil gefällt wird. Höchstens die Kosten für die Zustellung der gerichtlichen Ladung können berechnet werden, also 11 DM. Normalen Schriftverkehr kannst Du per einfachem Brief oder per Fax machen.

By farendil (217.0.227.96) on Mittwoch, den 5. Dezember, 2001 - 00:34:

@tobser: noch bei der gerichtsverhandlung den einspruch zurücknehmen kann, ohne daß mir überhaupt kosten entstehen?
ja.

bei der messung kannst du natürlich kein foto anfordern.

aber du kannst ergänzend angaben zu der zur messung auf dem fahrzeug montierten reifendimension, reifenfabrikat und profiltiefe anfordern.


alles was rechtliche nachteile für dich verhindern soll, würde ich nur per einschreiben oder fax verschicken.

ansonsten wirst du wohl den gerichtstermin alermindestens ein mal verschieben müssen, um bius april zu kommen...


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