Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Michael (194.25.2.250) on Freitag, den 16. November, 2001 - 13:17: |
Hallo leute. Koennt ihr mir sagen wies mit der Rechtslage von verdunkelten Visieren aussieh? Ich mein es düfte sich doch als aeusserst schwer erweisen jemanden durch ein verdunkeltes visier zu identifizieren! Sind die Dinger im strassenverkehr zugelassen?
schon mal vielen dank.
By Sammler (194.120.191.9) on Freitag, den 16. November, 2001 - 14:46: |
Nagel dir doch gleich ein Brett vor`n Kopf.
Das hört sich ganz nach Vorsatz an.
Wenn mann den Mut hat regeln zu übertrete, dann sollte man auch den Mut haben dazu zu stehen
By alpak (217.88.164.117) on Freitag, den 16. November, 2001 - 16:36: |
Schwätzer.
Das mit den dunklen Visieren ist ein weit verbreiteter Irrtum. Denn
1. Darfst Du damit bei Dunkelheit nicht fahren (keine Ahnung, wo das steht)
2. Man kann die für die Identifikation notwendigen Gesichtsmerkmale auch durch ein dunkles Visier erkken, gar kein Problem. Hilft gar nichts.
Zieh' einfach ne Skimaske drunter, dann wirst Du auch ohne Helm (nein, zieh' lieber einen auf ) nicht erkannt.
Mal ganz abgesehen davon, daß immer noch das Nummernschild fehlt.
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