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Führerscheinentzug und fahren im Ausland?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Führerscheinentzug und fahren im Ausland?
By Anonymus (149.225.70.39) on Sonntag, den 11. November, 2001 - 23:27:

Hallo, wer weiß was zum folgenden Thema zu sagen:
Ich muß meinen Lappen für vier Wochen abgeben, werde aber in dieser Zeit in die USA verreisen. Was ist, wenn ich in Amiland fahre? Ist das strafbar? Sollte ich mir einen Internationalen Führerschein zulegen für ev. Kontrollen?

By HarryB (203.198.106.190) on Montag, den 12. November, 2001 - 01:49:

Der internationale Fuehrerscheinn ist nur gueltig im Zusammenhang mit dem gueltigen nationalen FS. Es kann also passieren, dass Du in eine Kontrolle geraetst, und beide Fuehrerscheine vorlegen musst. Wuerde ich im Amiland - besonders bei der jetzigen Situation - nun nicht gerade empfehlen... Uebrigens kann auch passieren, dass schon der Autovermieter Deinen nationalen FS auch sehen will, bevor er Dir ueberhaupt das Auto vermietet.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 01:37:

Beide Fuehrerscheine sind noetig, da ja der internationale nur eine Gueltige Uebersetzung des,in deinem Falle Deutschen Scheines ist!
So Hoere auf HarryB und dann wirst Du auch kein Amerikanisches Gefaengnis von Innen Kennen lernen!
Billy Bob aus Canada!
Anonymus! Die U.S.Polizei hat in diesem sinne null Humor!Und wie Harry sagt ,in dieser Zeit
ueberhaupt nicht!

By dsdwä (193.194.7.77) on Dienstag, den 13. November, 2001 - 15:39:

Habe ich andere Erfahrungen.
Bei meinem ersten USA-Besuch wurde meine Frau angehalten, weil sie nicht 100% gestoppt hatte an einem Stopschild. Die FS-Kontrolle ergab, daß der arme Beamte auf dem Kärtchen kein einziges Wort in seiner Sprache (englisch) fand und schimpfte, meine Frau müsse einen internationalen FS mit sich führen. Das stimmt nicht. Er ist keine Pflicht.
Bei meinem 2. Besuch hatte ich keinen FS für eine Weile, hatte aber zufällig meinen vorher verlohrenen FS gefunden und ebenso zufällig einstecken. Dieses Mal hatte ich aber einen gültigen int. FS dabei um Mißverständnissen vorzubeugen. Es kam wie es kommen mußte. Auch ich wurde angehalten, da ich 3 Meilen !! zu schnell unterwegs war. Der Beamte bat um meinen FS und ich gab ihm meinen int. FS. Er bedankte sich, ermahnte mich langsamer zu fahren und verschwand. Keine Frage nach dem Kärtchen, daß ein Ami sowieso nicht lesen kann.

Und die WAHRE Story, in der ich in Griechenland mit dem BootsFS ein Motorrad gemietet habe, gibts später mal.

Das ist kein Witz. So war es wirklich !!
dsdwä

By HarryB (203.198.106.199) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 09:47:

Naja, da gibts halt Unterschiede, jedenfalls ist es - soweit ich weiss - Pflicht, beim Autofahren im aussereuropaeischen Ausland den internationalen FS dabei zu haben. Ich habe in Jamaika schon mal mehr als zwei Stunden bei 'nem Autovermieter gesessen, weil ich nur den deutschen FS dabei hatte und die nicht damit klar kamen, dass es da kein Verfallsdatum drauf gibt. Erst als ich "angedroht" habe, 'nen Wagen bei der Konkurrenz zu mieten, ging alles schnell. In den USA musste ich bisher immer den internationalen FS zusammen mit dem nationalen vorlegen.
Da lobe ich mir doch meinen HK FS, der sowohl national als auch international gilt....

By HarryB (203.198.106.199) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 09:49:

Nachtrag: Und bei der gegenwaertigen Angst der Amis vor Terroristen ist bei denen bestimmt Schluss mit lustig, ich jedenfalls wuerde keine Experimente starten....

By NetGhost (217.226.46.82) on Mittwoch, den 14. November, 2001 - 14:20:

@dsdwä

Ob du es glaubst oder nicht, mir ist es schon gelungen in Portugal ein Motorrad gänzlich OHNE Führerschein zu mieten. Hatte ihn zwar dabei, nur sehen wollte ihn niemand.

@HarryB

Jeder Führerschein ist international gültig außer es steht explizit drauf das es nicht so ist. Die "Internationalen" Führerscheine sind lediglich Übersetzungen die es den Behörden im jeweiligen Land einfacher machen sollen.

By Budo (141.76.1.122) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 01:40:

@HarryB & Billy Bob

Quatsch, ich habe schon oft in Amiland Autos angemietet, und keiner hat nach dem internationalen Führerschein gefragt!
Der Deutsche war ausreichend.
Oder andersrum: der Schweizer mit deutschem Pass. *gg*
Ist doch nur ein sprachliches Problem...odeR?
Ist bis jetzt nicht notwendig, aber erleichtert einiges... :-)

@ anonymus
Aber ohne ein gültiges Dokument in der Heimat... kann es eng werden!

der Budo wars...

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 03:21:

Budo!
Nach 9/11 hat sich vieles geaendert! zuvor hatte
sicher keiner nach Internationalen schein gefragt!
Billy Bob

By Budo (141.76.1.121) on Montag, den 3. Dezember, 2001 - 03:54:

@ Billy Bob

Oki, damit magst du Recht haben...
Schauen wir mal, was kommt... aber ich glaube: der Mensch vergisst zu schnell.

Aber trotz all dem, ich wünsche sowas wie den 9/11 niemandem und keinem!

der Budo wars... :-)

By Nicole (80.131.55.4) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 17:55:

Meines Wissen gilt ein Fahrverbot nur für die Bundesrebublik Deutschland.Mit einem Internationalen Führerschein darfst du überall fahren nur eben nicht in Deutschland.

By farendil (217.235.61.193) on Freitag, den 7. Juni, 2002 - 19:06:

@nicole: im prinzip schon. nur ist es offiziell so, daß der internationale fs nur IN VERBINDUNG mit dem deutschen gültig ist.

By Nachtkutscher (62.180.168.244) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 17:19:

@nicole und farendil:

das hieße ja weitergesponnen, daß man sich für die Auslandsreise einen abgegebenen Schein wiederholen könnte!?

By farendil (217.85.233.231) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 17:56:

@nachtkutscher: nur sielen sie da nicht mit.
ich habe mal gehört, daß es früher in einzelfällen!! möglich war den fs zu bekommen, mit dem vermerk: von xxx bis xxx in der brd ungültig....

heutzutage läuft da aber wohl gar nichts mehr

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 20:35:

@farendil

Es ist möglich, beim Amtsgericht persönlich eidesstattlich zur Niederschrift zu erklären, daß man in einem bestimmten Zeitraum kein Fahrzeug führt. Dann braucht man den Führerschein nicht abzugeben. Um Unstimmigkeiten und Diskussionen zu vermeiden, einfach den FS vor Beginn des Fahrverbotes bei der Polizei als verloren oder unauffindbar melden.

By farendil (217.85.233.68) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 10:33:

@gb: tolle idee!
einfach den FS vor Beginn des Fahrverbotes bei der Polizei als verloren oder unauffindbar melden.
das mußt du EIDESSTATTLICH VERSICHERN!!

By Greatblackbird (145.254.148.118) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 10:53:

@farendil

das mußt du EIDESSTATTLICH VERSICHERN!!

Nö, muß ich nicht. Ich muß beim Gericht nur eidesstattlich versichern, daß ich in einem bestimmten Zeitraum kein Fahrzeug führe.

By farendil (217.85.233.68) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 11:44:

@gb: nein, nicht auf der polizei. die nimmt nur die anzeige auf.

aber auf der fs-stelle. dort mußt du den fs nämlich wieder beantragen, der alte steht nämlich in der fahndung...

By Greatblackbird (145.254.143.11) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 13:17:

@farendil

aber auf der fs-stelle.

Richtig, dort ja. Aber auch dort versicherst Du nur, daß Du den anderen FS wieder zurücksendest, wenn er sich wieder anfindet.

dort mußt du den fs nämlich wieder beantragen,

Warum? Das kann ich auch nach dem Fahrverbot machen und dann hat sich der FS eben wieder angefunden. Schließlich hatte ich ja einen Monat Zeit zum suchen :) Und ein Neuantrag ist nur persönlich möglich und zur Führerscheinstelle komme ich eben nur mit dem Auto. Ein Neuantrag ist nicht ganz billig und warum sollte man das machen, wenn die Möglichkeit in Aussicht steht, daß sich der alte FS wieder anfindet? Ist alles reine Auslegungssache. Schließlich geht es hier nur darum, ein FV anzutreten, um den Urlaub zu nutzen und im Urlaub sich im Ausland ein Fahrzeug mieten zu können. Wenn die Behörden mal wieder so unflexibel sind, dann eben so....

By farendil (217.85.231.233) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:13:

@gb: ich wiederhole mich ungern, aber:
der alte fs wird zur fahndung ausgeschrieben, wenn du ihn als verloren meldest.


im übrigen mußt du eidesstattlich versichern, was mit dem alten fs passiert ist.

By Greatblackbird (145.254.145.24) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 14:39:

@farendil

Auch ich widerspreche Dir nur ungern, aber man kann nicht versichern, was mit dem alten FS passiert ist, wenn er verlorengegangen ist und man das erst relativ spät feststellt, weil man ihn z.B. wegen Antritt eines Fahrverbotes abgeben möchte. Glaube es ruhig, ich habe es schonmal durchgezogen.

By farendil (217.225.252.29) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 15:34:

@gb: ja, du versichserst, daß du ihn verloren hast.

...und dann wiedergefunden.
alles schon klar, nur ist und bleibt das eine falsche versicherung an eides statt.

und es gibt immer wieder dumme zufälle, wo sowas doch mals ans licht kommt (z.B. ein ehemaliger freund oder eine exfreundin will auf so eine art noch mal nachtreten) und dann ist die sch.. richtig am dampfen.

wie gesagt, in der praxis wird es schon klappen, nur werde ich soclhe postings NIE unkommentiert stehen lassen.
jeder der sowas tut, sollte sich GANZ genau überlegen, was er tut, und dazu werde ich die sachlage darstellen.

By Greatblackbird (145.254.145.24) on Sonntag, den 9. Juni, 2002 - 15:47:

@farendil

Okay, dann lassen wir das jetzt mal so stehen. Natürlich muß man sowas genau überlegen und sowas würde ich nur im Alleingang durchziehen, also würde ich auch darüber mit niemandem reden, wenn möglich, auch nicht mit vertrauten Personen.


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