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Endlich eine OVG - Entscheidung zum Falschparken mit Telefonnummer!

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Endlich eine OVG - Entscheidung zum Falschparken mit Telefonnummer!
By farendil (217.0.227.82) on Samstag, den 8. September, 2001 - 17:05:

Tja, nun ist schon viel zu dem Thema geschrieben worden.
Doch diese - wenn auch für den betroffenen negative Entscheidung zeigt einen guten Ansatz:

Ein Autofahrer blockierte mit seinem Pkw im Halteverbot einen Fußgängerdurchgang und hinterließ im Wagen seine Handy-Nummer mit den Worten: >>Bei Störung bitte anrufen, komme sofort<<. Die Polizei schleppte den Wagen trotzdem ab. Der Autofahrer klagte und erhielt in erster Instanz Recht. Die Polizei ging in Berufung und das Hamburgische Obewrwewaltungsgericht entschied jetzt:
>>Aus der Benachrichtigung muss eindeutig hervorgehen, wo sich der Fahrer konkret aufhält, damit die Polizie abschätzen kann, wie lange es dauert, bis das Fahrzeug entfernt wird. Und dafür komme höchstens eine Wartezeit von fünf Minuten in Betracht AZ. 3 Bf 429/00

Quelle: ADAC-Motorwelt

Das Zitat ist Original aus der Urteilsbegründung.

Somit ist es bei Beachtung dieses Urteil wohl doch möglich, sein Fahrzeug verboten zu parken, ohne daß abgeschleppt werden darf!

By NetGhost (62.155.183.206) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 00:14:

Ja, dann muß man schreiben: >> Bei Störung bitte 0190-123456;) anrufen - komme innerhalb von 2 min zurück <<

Dann klappt das...

By Mr.T (62.134.51.92) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 02:21:

Schätze das reicht nicht. "Wo sich der Fahrer konkret aufhält" meint eine präzise Ortsangabe, z.B. "X-Straße 14 bei Müller" oder "Pizzeria um die Ecke".
Aber: Keine Uhrzeit draufschreiben, seit wann man da steht:-)

By farendil (217.0.227.28) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 09:10:

@mrt: die präziseste angabe wären gps koordinaten!
das schöne daran ist auch, daß die ordnungshüter es sowieso nicht nachprüfen können!

By alpak (217.88.175.53) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 10:24:

@NetGhost: "...0190-123456...KOMME innerhalb von zwei Minuten...."
Warst Du mal Werbetexter bei Kabel eins? ;)

By NetGhost (193.159.137.113) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 15:35:

@alpak

LOL
Da bringst du mich auf eine gänzlich neue Idee...
Ein völlig neues Betätigungsfeld... ;)

By farendil (217.0.227.73) on Sonntag, den 9. September, 2001 - 19:35:

so, mal ganz im ernst:

die telefonkosten sind kosten, die durch den falschparker entstehen.
diese kosten müssen von diesem getragen werden, wenn sie zur entfernung seinen fahrzeugs notwendig waren.

nur aus dieser rechtsgrundlage heraus sind auch die abschleppkosten vom verursacher einzufordern.

gleiches gilt auch für die telefonkosten.


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