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Parkgebühren reduzieren

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Parkgebühren reduzieren
By NiliQB (62.104.221.81) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 08:10:

Hallo, ich möchte euch hier mal meine Tipps für weniger Parkgebühren posten.

1. Wenn ihr genau wisst, dass ihr länger parken wollt, als es erlaubt ist, spart euch den Parkschein. Aus eigener Erfahrung ist das billiger (kein Parkschein: hab ich immer 10 DM bezahlt, abgelaufener Parkschein: kostete bei mir jedes Mal 30 DM + Preis des Parkscheins)

2. in den meisten Städten, in denen ich öfters unterwegs bin, lohnt es sich sowieso, gar keine Parkscheine zu zahlen, da eher selten kontrolliert wird (bei uns in Kehl hat sich die Knolle schon nach 4x Parken amortisiert - ich sehe aber nur so alle 6 Wochen ne Politeuse, in Großstädten (höhere Gebühr) sicher noch schneller

3. habe ich immer eine alte Knolle im Auto liegen, die ich beim Parken unter meinem Scheibenwischer anbringe (da sehe ich grundsätzlich mal nichts Verbotenes drin). Fakt ist, dass es anscheinend genug zerstreute Politeusen und Sheriffs gibt, denn es ist mir jetzt schon mindestens zehnmal passiert, dass ich zum Auto zurück komme und alle um mich rum haben druckfrische Knollen am Scheibenwischer, nur bei mir ist nichts und kommt nichts

4. Was auch immer toleriert wurde: in der Zeit, als ich noch nebenberuflich für so ne kostenlose Sonntagszeitung geschrieben habe, habe ich immer nen Zettel in die Windschutzscheibe gelegt, von wegen, dass ich um Verständnis bitte, dass ich zwar immer bemüht bin, die Verkehrsregeln einzuhalten, dass man aber als Journalist auch mal dringende Interviews hat und nicht immer das passende Kleingeld dabei hat und so weiter bla bla bla... Hab mit dem Zettel nie ne Knolle bekommen


Ach ja, weil wir grad bei den Parksheriffs sind: hab neulich in der Zeitung von einer Politeuse gelesen, die so diensteifrig war, das sie in einer Stunde über 50 Falschparker notiert hatte - darunter (ohne es zu merken) IHR EIGENES AUTO!!! Endlich hat es mal die richtige erwischt - und so wie es zu lesen war, musste sie ihre eigene Knolle bezahlen, da sie bereits fest im Knollenhandy gespeichert war.

Es gibt also doch noch Gerechtigkeit auf der Erde :-)

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 12:58:

Wenn es doch mal zu einem Knöllchen gekommen ist, kann man probieren, jemand anderes, der gerade wegfahren möchte, seinen Parkschein abzukaufen und diesen dann, wenn sich die Behörde meldet, als Nachweis für den ordnungsgemäß gelösten Parkschein verwenden. Dann hat er eben von außen gut sichtbar in der Heckablage gelegen. :)

By Alfred (62.158.25.69) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 16:54:

Ist ja super!

Auf die einfachsten Ideen kommt man selbst nicht.

By H. (217.2.79.139) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 18:21:

@NiliQB

Kostet das bei euch nur 10DM, wenn man gar keinen Parkschein hat und 30DM, wenn er abgelaufen ist?
In München ist das genau umgekehrt, auch wird an manchen Orten (v.a. i.d. Innenstadt) so häufig kontrolliert, daß man lieber erst einen Parkschein kauft und den dann (wenn vorhersehbar ist, daß man länger braucht) ablaufen lässt; das kostet dann im Knöllchenfall insgesamt 15DM und ist damit meistens billiger, als für 4 Stunden Parkgebühren zu zahlen...

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 18:42:

@H.
Ist nicht böse gemeint, aber in Bayern scheint einiges anders zu sein. Eigentlich sind die Knöllchensätze für alle Bundesländer einheitlich. Bei uns kostet kein Parkschein auch 10 DM und ein abgelaufener mindestens 30 DM. Das gilt auch für die Parkscheibe: keine= 10DM, Parkzeit überschritten=30 DM

By farendil (217.0.227.79) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 19:09:

ähhh - stop!

Kein oder ein abgelaufener parkschein wird gleich behandelt.
beim parkschein allerdings haben die den beweis, wie lange dieser schon abgelaufen ist, ohne eine parschein, müssen sie natürlich davon ausgehen, daß du gerade erst dort geparkt hast - es sei denn sie kommen am gleichen auto mehrfach vorbei.

die regelsätze sind bundeseinheitlich geregelt - da darf auch bayern keine ausnahme machen!

bis 30 min: 10,-
bis 1 h : 20,-
bis 2 h : 30,-
bis 3 h : 40,-
über3 h : 50,-

By Greatblackbird (145.253.20.164) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 22:40:

Hmmm
Da ist was dran....

By H. (217.2.79.139) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 23:30:

Ach so ist das...gesehen habe ich allerdings noch nie mehr als 10DM-Überschreitungs-Knöllchen. Das liegt wohl daran, daß die Politessen in dieser Gegend so oft die Runde machen, daß bevor mehr als 30min. Überziehung abgelaufen sind, schon das 10DM-Ticket am Wischer klebt. Da muß man ja noch froh sein, daß sie nicht zwei Stunden später rumgehen und dann 40DM-Tickets verteilen...

Dürfen die Politessen dann eigentlich nach z.B. zwei Stunden wiederkommen, das 10DM-Ticket wegnehmen und ein 40DM Ticket wegen dreistündiger Überschreitung drankleben? Gesehen habe ich das jedenfalls noch nie...

So, wenn man in der City ohne Parkschein parkt, kann man meistens davon ausgehen, daß man in den nächsten 15 Minuten ein Ticket kriegt (30DM). Das ist immer noch teurer, als ein Parkschein für 5,- zu lösen und den dann zu überziehen; die Politessen merken das meistens ziemlich schnell, so daß es bei 10DM "Überziehungsgebühr" bleibt.
Die effektive Parkgebühr beträgt dann demnach 15DM - lohnt sich schon ab 3 Stunden Parkdauer!

Komischerweise sind die Politessen/Streifenhörnchen aber nur in der Innenstadt so schnell mit dem Knöllchendrucker; in anderen Stadtteilen (Schwabing etc.) stehen (besonders gegen Abend) die Autos manchmal dreireihig (Gehsteig - Parkbucht - Fahrbahn), oder mitten im Halteverbot. Parktickets gibt's meistens überhaupt nicht; abgeschleppt wird aber auch nur, wenn der Falschparker wirklich arg stört (halb auf der Kreuzung parkt oder dgl.)

By farendil (217.0.227.79) on Montag, den 16. Juli, 2001 - 00:04:

@h. bei uns gibt es nur knöllchen auf denen steht:

bitte warten sie ab, bis sie post bekommen....etc.

also kein tatvorwurf etc.
die müsssen also nur in ihrem politessengameboy zum kennzeichen die zeit aendern.

ansonsten: wenn die über 36,- haben wollen, legt der halter widerspruch ein, daß er nicht gefahren ist. - das verfahren wird eingestellt, die kosten in höhe von 36,- muß der halter tragen.

im endeffekt also nur 6,- risiko beim parken ohne parkschein im vergleich zu "echten" falschparken.


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