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Tricks gegen Starenkästen!

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Tricks gegen Starenkästen!
By Punto16V (217.3.189.203) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 22:13:

Da ich letzte Woche geblitzt worden bin, bin ich auf der suche, um WIRKUNGSVOLL zu verhindern, nochmal Nachts um zwei innerorts von so nem dummen Ding geblitzt zu werden! Das mit den CD's an der Sonnenblend erscheint mir nicht sicher genug, aber was wäre, wenn man eine Baseball Cap mit Spiegelkugel Folie (z. B. bei Conrad Elektronic) beklebt? Da dürfte doch nix mehr vom Gesicht übrig bleiben, oder? Was für andere Tricks gibt es noch??
Cya!

By farendil (217.0.226.240) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 22:26:

Wie wäre es mit Maskierung?

By Punto16V (217.3.189.203) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 22:45:

Ja, daran hab ich auch schon gedacht. Ist halt bißchen peinlich, aber was solls. Kann die Polizei wirklich nix machen, wenn man auf dem Foto nicht zu erkenne ist??

By Jochen (195.125.185.172) on Dienstag, den 10. Juli, 2001 - 23:36:

ich denke, da hast du vielleicht 1-2 glück. wenn du jedes mal sagst, wenn sie dich nicht erkennen - ich wars nicht!!! echt!! dann werden die dir ein fahrtenbuch oder ähnliches aufbrummen. dann ist essig mit ausreden.

ich glaube sogar, das im zweifelsfall immer der halter des wagens blechen muss.

By farendil (217.0.226.240) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 00:18:

@jochen: bitte kein ich glaube oder so - alles wurde hier im forum schon an die 100 mal erläutert.

1.es gibt in deutschland keine halterhaftung. lediglich im ruhenden verkehr könnes dem halter die kosten des verfahrens auferlegt werden, wenn sich der tatsächliche fahrzeugführer nicht ermitteln läßt bzw. dieses einen unangemessen hohen aufwand erfordern würde.

2.ein fahrtenbuch kann nicht auferlegt werden, wenn (und das ist jetzt ein entweder/oder und KEIN und!)
a:der halter KOMPLETT die aussage verweigert
b:der halter nicht innerhalb einer angemessenen frist (i.d.r. werden um die 14 tage ausgeurteilt) nach dem tatsächlichen fahrzeugführer befragt wird, da er sich nach längerer zeit nicht mehr an diesen erinnern braucht

By N.N. (195.37.128.1) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 13:53:

@farendil

Zum Thema Fahrtenbuch: die Berufung auf das Aussageverweigerungsrecht steht einer Fahrtenbuchauflage grundsätzlich nicht im Wege. Maßgebend ist die fehlende Mitwirkungsbereitschaft des Halters. Mit 2a) wäre ich daher vorsichtig.

Im übrigen gibt es dazu eine sehr schöne Übersicht von Rechtsanwalt Kaßing.

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:30:

@n.n.: wenn der halter die aussage verweigert, mit der begründung er habe ein aussageverweigerungsrecht weil angehörige gefahren sind oder wenn der halt als zeuge vernommen werden soll - dann hast du recht.

normalerweise wird jedoch der halter beschuldigt -und einem beschuldigtem kann man nun wirklich keine fehlende mitwirkungsbereitschaft vorwerfen.
deshalb ja auch: "KOMPLETT die Aussage verweigern" - also eben nicht: ich war es nicht und wer es war, muß ich nicht sagen...


habe in deinem link übrigens noch ein schönes urteil gefunden
Informiert die Behörde Sie innerhalb der 2-Wochenfrist durch die Übersendung des Anhörungsbogens, dann muß die Behörde den rechtzeitigen Zugang des Bogens nachweisen. Die Behörde muß also (im Gegensatz zur Zustellung eines Bußgeldbescheides) hier im einzelnen nachweisen, daß Sie den Anhörungsbogen auch erhalten haben (VG Frankfurt, DAR 91, S. 314).

By jochen (195.125.185.172) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 14:54:

sorry, wenn ich mich blöd anstelle. heisst das, dass, wenn kein brauchbares foto, etc. amtliches existieren, ich immer die aussage verweigere und ich weiter fahren kann?

By Multa (195.93.65.169) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:05:

In manchen Fällen kann aber auch die 14-Tage Frist überschritten werden.
"...So sind zeitliche Verzögerungen zulässig, wenn sie sich auf das Ermittlungsergebnis nicht ausgewirkt haben. Mit anderen Worten: Hätte auch eine frühere Anhörung des Halters dazu geführt, dass der tatsächliche Fahrer nicht ermittelt werden kann, kommt auch in diesen Fällen noch eine Fahrtenbuchauflage in Betracht. Das ist etwa der Fall, wenn sich der Halter von vornherein stur auf sein Zeugnisverweigerungsrecht beruft."

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 15:54:

@multa: woher hast du diese information?
bitte den kompletten quelltext posten!

By Multa (195.93.64.162) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 18:06:

Ich beginne nach der 14-Tagefrist.
"(...)Allerdings handelt es sich bei dieser Zwei-Wochen-Frist keineswegs um eine starre Grenze. So sind zeitliche Verzögerungen(ausnahmsweise) zulässig, wenn sie sich auf das Ermittlungsergebnis nicht ausgewirkt haben.(der Rest steht da oben)
Quelle:Ihr Recht im Alltag - Recht für Autofahrer

By farendil (217.0.226.219) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 18:20:

@multa: leider ann ich mit der quellenangabe nix anfangen - ist das ein buch?
isbn? /verlag? /autor? /preis?
zitierte urteile?
erscheinungsjahr?

By Multa (195.93.64.167) on Mittwoch, den 11. Juli, 2001 - 18:45:

isbn: 3-86146-154-4
Verlag: Neuer Pawlak Verlag in der VEMAG, Köln
Autor:Fokke Fock(?)
Erscheinungsjahr: 2000
Preis: kann ich nicht mehr sagen war im Angebot
es ist ein Buch

By michael (62.227.7.186) on Donnerstag, den 12. Juli, 2001 - 18:25:

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