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Ahornblatt vorm Nummernschild

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Ahornblatt vorm Nummernschild
By berlinsky (62.104.208.89) on Samstag, den 23. September, 2000 - 20:37:

Kann mir eigentlich einer was, wenn sich jetzt zum Herbst dauernd so´n dummes großes Ahornblatt direkt vor meinem vorderen nummernschild verfängt und da KLEBEN bleibt? is ja eh Herbst...

By berlinsky (62.104.208.89) on Samstag, den 23. September, 2000 - 21:03:

...alles klar, hab die Geschichte gerade unter "service" gefunden... keine weiteren Fragen mehr...

By U99 (62.153.36.167) on Samstag, den 24. März, 2001 - 20:02:

Also es müssen Deine Nummernschilder immmer gut lesbar sein (steht so im Gesetz) und wenn Du vorsätzlich dort ein Ahornblatt anbringen solltest, z.B. mit Klebstoff, dann isses Urkundenfälschung weil das Kennzeichen ist eine Urkunde und da darfst Du nicht dran rummanipulieren ;-).
Die Methode ist aber auch noch aus einem anderen Grunde ziemlich unsinnig: wenn das Ahornblatt z.B. einen Buchstaben oder eine Zahl verdeckt, dann wird das Kennzeichen eben von der Behörde per Computer rekonstruiert: stell Dir das so vor: man gibt in den PC z.B. A-BC 12*4 ein (gibt je Zahl 10 und je Buchstaben 26 Kombinationsmöglichkeiten). Von den Kombinationsmöglichkeiten sind, wenn es gut läuft, 7 oder 8 als Kennzeichen tatsächlich 'draussen'. Und davon ist einer ein VW Golf, einer ein Lada, einer ein Mercedes 207 und so weiter.....
Verstanden?
Wenn die Dich dann dran haben gibt es neben dem Bußgeld für zu schnelles fahren noch ein Verfahren wegen Urkundenfälschung (ziemlich teuer...)
Viel effektiver ist ein komplett zugemoddertes verschlammtes Kennzeichen, wobei dein Wagen dann insgesamt so aussehen muss. Im Winter kommt auch eine Schneehaube gut. Es muss das Kennzeichen ganz überwiegend nicht mehr lesbar sein-nicht nur 1 Buchstabe.

By michael (213.21.11.162) on Samstag, den 24. März, 2001 - 21:56:

Urkundenfälschung ist es m.E. nicht, da die Urkunde (= das Kennzeichen) ja nicht in ihrem Erklärungsinhalt verändert wird. Allenfalls könnte Kennzeichenmißbrauch in Frage kommen - verschmutzte Kennzeichen werden meines Wissens aber nur mit Verwarnungsgeld geahndet.

By m3 (217.2.191.67) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 03:46:

@U99: die von Dir genannte Computerrekonstruktion wird wohl nicht überall auf Plausibilität überprüft. Habe eine irrtümliche Verwarnung mit einem gezoomten Kennzeichen übelster Qualität erhalten. Sieht wirklich merkwürdig aus: Ein Buchstabe könnte ein D, B oder auch P sein. Eine 2 könnte eine 7 sein. Zudem sind regelrecht Pixel rausretuschiert worden (vom Ordnungsamt?). Es sieht so aus, daß das Ordnungsamt für jedes mögliche Kennzeichen pauschal alle angeschrieben hat, aber ohne Plausibiltätskontrolle, denn das Beweismittel ist ein Frontfoto, die Automarke ist über das Fahrerbild auch zu identifizieren, und nun kommt der Hammer: zu meiner Nummer gehört jedoch ein Anhänger! Hersteller ist Heinemann. Dieser wurde in Verwarnung auch genannt. Wer kennt Pkws von Heinemann? Bekannterweise ist das ein Anhängerhersteller, die Kennzeichen sind hinten befestigt.
Wäre jedenfalls durchaus eine denkbare Methode, alle Kennzeichenvarianten bei warum auch immer nicht eindeutig lesbaren Kennzeichen zu verwarnen, so ein Bogen ist schnell gedruckt, und vielleicht zahlt jemand noch ausversehen....
Umso mehr Stellen nicht eindeutig, umso komplexer wird es, speziell bei Zahlen.

By Polizist (217.4.95.205) on Sonntag, den 25. März, 2001 - 18:46:

Nicht alleine das Kennzeichen ist eine Urkunde, sondern das Kennzeichen in Verbindung mit dem Fahrzeug. Ansonsten hat Michael recht, was die Urkundenfälschung anbelangt.

Kennzeichenmissbrauch kommt bei vorsätzlicher Begehung durchaus in Frage. Ein verschmutztes Kennzeichen kostet glaub ich 20 Mark.

Viele Grüße,

ein Polizist

By michael (62.227.7.148) on Montag, den 26. März, 2001 - 00:43:

@Polizist:

Du hast recht - so gesehen bilden Kennzeichen, Fahrzeugschein/-brief und Fahrgestellnummer eine "Einheit".

Das Kennzeichen (einschl. Plaketten) ist halt die "nach außen wirkende" (= für jedermann sichtbare) Urkunde dafür, daß das Fahrzeug für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen ist.


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