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allgemeiner Anhörungsbogen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: allgemeiner Anhörungsbogen
By Greatblackbird (62.27.242.201) on Montag, den 18. September, 2000 - 14:17:

Heute ist bei mir ein Anhörungsbogen angekommen, der an meine damalige Freundin adressiert ist,die hier aber nicht mehr wohnt. Es handelt sich um eine Geschwindigkeitsübertretung. Auf dem Foto (wurde mitgeschickt) ist sie sehr gut zu erkennen.
Sie wird aber nicht als "Verdächtigte" benannt, sondern in der Anrede steht nur: Sehr geehrte Verkerhsteilnehmerin, sehr geehrter Verkehrsteilnehmer,
Ihnen wird zur Last gelegt...
Gilt sie denn nun dadurch, daß der Anhörungsbogen an sie adressiert ist, als Betroffene und hat der Anhörungsbogen trotz nicht mehr korrekter Anschrift eine verjährungsunterbrechende Wirkung für sie? Habe zu diesem "Sonderfall" leider nichts gefunden :(

By garfield (134.108.33.169) on Montag, den 18. September, 2000 - 16:54:

In diesem Fall gilt sie als Betroffene. Ich habe noch nie einen Bogen mit einer anderen Anrede gesehen.

Jetzt stellt sich nur die Frage: Willst Du Deiner Ex helfen oder ihr eins auswischen?

By Greatblackbird (62.180.206.102) on Montag, den 18. September, 2000 - 18:51:

@garfield
Sorry, hätte ich vielleicht dazuschreiben sollen. Ich will ihr bei der Sache helfen. Ist nämlich nicht ganz billig. Aufgrund der Sachlage, daß sie ihr Fahrzeug nicht umgemeldet hat und deshalb nicht direkt angeschrieben werden konnte, dachte ich, man könnte diese Umstände ausnutzen. Ich würde meiner Verpflichtung nachkommen, die Adresse zu korrigieren, aber anstatt ihrem Namen meinen Namen eintragen, die Anschrift ist ja korrekt und es ist auch Tatsache, daß der Postbote den Brief bei mir eingeworfen hat, obwohl er ihn eigentlich als unbekannt verzogen hätte zurücksenden müssen. Ich würde dann den Bußgeldbescheid abwarten, Einspruch einlegen und nach Ablauf von 3 Monaten würde sie sich als Fahrerin angeben.
Dazu muß ich noch sagen, daß man sie aufgrund ihrer kurzen Haare auf dem Foto auch für eine männliche Person halten könnte. Da auch die Anrede so merkwürdig ist, gehe ich davon aus, daß die Behörde auch nicht weiß, ob Männlein oder Weiblein. Ist denn für sie die Verjährung nun unterbrochen?

By Alberto (212.185.252.129) on Montag, den 18. September, 2000 - 19:28:

Nein, die Verjährung ist nicht unterbrochen, wenn Du nun das Verfahren auf Dich ziehst und sie auch Dich als Betroffener zunächst mal verfolgen. Denn, Deine Ex wußte nichts davon und Du hast ihr nichts erzählt. Die Verjährung gilt aber rückblickend als "unterbrochen", wenn sie deinen Spruch nicht glauben, und die Führerschein- oder Paßfotos von Deiner Ex heraussuchen und somit weiter gegen sie ermitteln. Dann ist das Verfahren weiter bestehend und der Anhörungsbogen - gegen die Ex - hat ihre Verfährungsfrist erneut gestartet.

By Greatblackbird (62.180.207.194) on Montag, den 18. September, 2000 - 22:55:

Vielen Dank erstmal.
Werde dann das Verfahren ertsmal auf mich ziehen und hoffen, daß ich es per Einspruch bis über die Dreimonatsfrist strecken kann.

By Greatblackbird (62.27.243.158) on Dienstag, den 19. September, 2000 - 19:57:

Doch noch ne Frage: Was kann denn schlimmstenfalls passieren, wenn herauskommt, daß innerhalb von fast 9 Monaten zweimal der Wohnsitz gewechselt, aber das Fahrzeug nicht umgemeldet wurde? Versicherungsbetrug? Kosten für Mehraufwand zur Halterfeststellung?

By farendil (62.180.169.193) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 00:19:

versicherungsbetrug: nein!
allerdings kann es sein, daß sie die mehrkosten für eine eventuell höhere regionalklasse tragen muß.

kosten für mehraufwand?? es gibt ja wohl ein melderegister und die abfrage dauert so lange wie der beamte zum eintippen des namens und geburtsdatums braucht...

By Greatblackbird (62.180.206.140) on Mittwoch, den 20. September, 2000 - 21:19:

@farendil
allerdings kann es sein, daß sie die mehrkosten für eine eventuell höhere regionalklasse tragen muß.
Würde das auch rückwirkend gelten?
Ich bin übrigens noch Versicherungsnehmer, sie jedoch die Halterin.


es gibt ja wohl ein melderegister und die abfrage dauert so lange wie der beamte zum
eintippen des namens und geburtsdatums braucht...


Warum verlangt denn dann die STVZO, daß man das Fahrzeug innerhalb von 3 Monaten nach dem Wohnsitzwechsel ummelden soll?

By farendil (213.20.178.34) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 09:43:

@gb:
"warum verlangt die stvo..."
jaja, das sind halt die vorschriften, und es ist auch richtig so, da die polizisten dann anhand des nummernschildes den halter und die richtige adresse abfragen können...

ein verstoß dagegen kostet aber glaub ich nur ein verwarbgeld...


zur versicherung:
wenn du versicherungsnehmer bist, dann wird die versicherung auch nach deinem wohnsitz berechnet -also keine probleme.
rückwirkend dürfen die das kassieren - aber das ist in deinem fall ja egal.

By Greatblackbird (62.180.206.89) on Donnerstag, den 21. September, 2000 - 14:38:

Danke, farendil, habe etwas dazu gefunden. Das Verwarnungsgeld dürfte bei der unglaublichen ;-) Summe von 10 DM liegen (Nr. 109 VKat). Die Versicherung wurde nach dem Bezirk berechnet, in dem das Fahrzeug zugelassen war. Auf wen es zugelassen war, spielte keine Rolle.Deshalb meine Bedenken. Letztendlich ist eine Nachberechnung wohl immer noch günstiger als der gesamte Verstoß :)

By Alberto (62.158.218.91) on Freitag, den 22. September, 2000 - 09:56:

Also ich habe meinen Ferrari noch immer auf die Stuttgarter Adresse angemeldet, wo ich seit 1997 nicht mehr wohne, aber wegen des schönen Kennzeichens und wegen der Mafia....
Die örtliche Polizei kennt mein Auto und schickt mir die Strafzettel direkt nach hause, da mein Wohnsitz ordnungsgemäß umgemeldet wurde- nur eben das Fahrzeug nicht. Ich habe denen das erklärt, daß man so ein Auto niemals dort anmeldet, wo es tatsächlich auch nachts steht, das haben sie akzeptiert. Also - alles halb so schlimm.

By Greatblackbird (213.20.121.32) on Freitag, den 22. September, 2000 - 14:33:

Super Alberto, ich glaube, wenn es hart auf hart kommen sollte, werde ich diese "Ausrede" auch anwenden, auch wenn es sich nicht um einen Ferrari handelt.

By Greatblackbird (62.180.206.165) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 18:19:

Ich habe nun die Adresse auf der Rückseite des Anhörungsbogens auf mich lautend korrigiert, jedoch nicht unterschrieben und zu der Behörde gefaxt. Nun habe ich einen weiteren A-Bogen mit meiner Anschrift erhalten. Ansonsten ist alles exakt gleich, auch die "Begrüßung":Sehr geehrte Verkerhsteilnehmerin,
sehr geehrter Verkehrsteilnehmer,
Ihnen wird zur Last gelegt...

@alberto
Vielleicht habe ich etwas falsch verstanden, aber meine Ex ist hier definitiv nicht mehr gemeldet und ich habe ihr natürlich auch nicht erzählt, daß hier Post für sie liegt ;). Was meinst Du mit rückblickend unterbrochen, wenn sie meinen Spruch nicht glauben...? Sie muß doch einen Anhörungsbogen, der an ihren tatsächlichen Wohnsitz adressiert ist,erhalten, damit die Verjährung unterbricht? Ich würde jetzt wieder erstmal abwarten, was nun passiert, oder sollte ich jetzt unbedingt den Verstoß zugeben? Mir ist nämlich nicht ganz wohl dabei.

By farendil (62.180.212.210) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 19:27:

@gb: also wenn du jetzt wartest, dann schauen sie aufs foto und wissen, dass du es nicht gewesen sein kannst.

folgendes kann nun passieren: ein polizist vom "ermittlungsdienst" oder ein oder zwei
jemand(e) vom OA kommen mit dem foto bei dir vorbei und fragen wer das denn sei.
wenn du ihnen nicht weiterhelfen kannst /willst oder nicht da bist, werden sie in deiner nachbarschaft rumfragen.
-ist dir das unangenehm oder kann deine nachbarschaft auskunft darüber geben, wer die farerin ist? - wenn nein, dann lass sie machen, jag sie mit der axt vom hof und erteile ihnen hausverbot :-)

wenn nein: dann alberto methode anwenden.
(zugeben - bei bußgelbescheid einspruch, weil anwalt kontakt etc.)

By Greatblackbird (62.180.206.193) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 20:06:

@farendil
unangenehm ist es mir nicht. Daß sie jemand erkennt, könnte zwar sein, aber davon wird die Adresse nicht direkt bekannt. Wenn ich es erstmal zugebe, wofür brauche ich denn dann einen Anwalt? Ich würde einen Einspruch nicht begründen, das Ganze geht an die Staatsanwaltschaft, es wird ein Hauptverhandlungstermin gesetzt und bis dahin ist die Sache für die Fahrerin verjährt. Nach dieser Frist würde sie sich als Verantwortliche beim Gericht melden, eventuell kommt es zur Verhandlung wegen tatsächlichem Fahrervergleich, es wird festgestellt, daß ich es nicht bin, für meine Ex ist es verjährt und die Kosten werden von der Landeskasse erstattet :). Habe ich etwas nicht bedacht?

By farendil (62.180.212.210) on Montag, den 2. Oktober, 2000 - 20:28:

naja - schon richtig - du weisst nur nicht, was die tun, wenn du einspruch einlegst....
vielleicht schauen sie nach, uns stellen fest, dass su es nicht sein kannst...

-oder sie versuchen dir einen strick zu drehen, weil du "aus versehen" falsche angaben auf dem a-bogen gemacht hast...

dass du wirklich zum anwalt gehen sollst, habe ich nie gesagt... :-)

ansonsten hast du -IMHO - alles bedacht.

By Greatblackbird (213.54.19.109) on Dienstag, den 3. Oktober, 2000 - 13:07:

Falsche Angaben? Ich dachte es besteht die Möglichkeit, daß man sich irren und die Angaben widerrufen kann (Alberto-Methode?). Letztendlich wären es ja plötzlich zwei Personen, die die Tat zugeben und bestraft werden kann nun mal nur einer, der bzw. die tatsächlich Betroffene. Was könnte denn passieren, wenn ich ankreuze, den Verstoß zuzugeben, aber nicht unterschreibe? Der A-Bogen ist ja nun behördlich auch wegen maschineller Anfertigung nicht unterschrieben und trotzdem gültig.

By farendil (213.20.177.111) on Mittwoch, den 4. Oktober, 2000 - 15:08:

@gb: wenn du nicht unterschreibst, kann es sein, das auch die leute bei dir vorbeikommen....

wenn du dich irrst, dann ist das nicht strafbar. - wenn du aber vorsätzlich und wissentlich falsche angaben einträgst, dann schon.
- ich meinte einfach, dass sie versuchen könnten, dir genau das zu unterstellen.
damit will ich sagen, dass ich es nicht unbedingt bis zur verhandlung kommen lassen würde, um sie nicht zusätzlich zu provozieren, sondern, daß du halt einfach erklärst: ich war es nicht, habe mich geirrt. - gebt mir das foto und ich nenne euch den fahrer..
(natürlich erst NACH ablauf der verjährung)

By Greatblackbird (62.180.207.247) on Mittwoch, den 4. Oktober, 2000 - 20:59:

Danke,farendil. Ich denke, ich werde den Anhörungsbogen erstmal beiseitelegen und abwarten, was passiert. Ich bin zwar ein hilfsbereiter Mensch, aber das eigene Hemd ist mir doch näher. Auch habe ich kein Problem damit, wenn das Foto in der Nachbarschaft herumgezeigt wird oder mich jemand damit besucht (ich bin ja schließlich nicht auf dem Portrait und der Fahrerin ist diese Möglichkeit auch bekannt). Ich werde weiter berichten, wenn etwas passiert.

By farendil (213.20.176.212) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 11:14:

@gb: wenn sie zu dir kommen, werden sie versuchen dich weichzuklopfen und dir allen möglichen unsinn erzählen.
(ich hab da wirklich schon die unglaublichsten geschichten gehört - da wird nach 2 monaten mit dem fahrtenbuch gedroht, erzählt, man müsse aussagen, wer es sei, wenn man angibt, daß man sein auto öfters an unterschidliche personen verleiht, dann wird gefordert, daß man eine liste mit allen möglichen in betracht kommenden personen erstellen soll etc.)

das beste, wenn die klingeln, gleich an der gegensprechanlage sagen, daß man gerade verhindert sei, krank, bettlägerig oder noch besser: man sei nur ein bekannter der in der wohnung die blumen gießt - auf jeden fall: nicht hereinlassen, keine diskussion.

By Greatblackbird (213.20.122.34) on Donnerstag, den 5. Oktober, 2000 - 12:48:

Ich denke, mit denen werde ich fertig. Eine Gegensprechanlage habe ich nicht, genausowenig besitze ich ein Auto und ein Fahrzeug ist auch nicht auf mich zugelassen. Den Anhörungsbogen würde ich denen direkt unter die Nase halten, dort stehen meine Rechte eindeutig drauf. Einschüchtern lasse ich mich bei solch einer Sache nicht so leicht.

By Greatblackbird (145.253.158.110) on Montag, den 13. November, 2000 - 21:52:

Tja, nun ist es passiert. Ein grünes Männchen ist spät abends aufgetaucht und hat an der Wohnung meiner Ex sturmgeklingelt. Leider hat sie aufgemacht, weil sie dachte, es sei was passiert. Eigentlich eine Unverschämtheit. Er hat ihr wohl das Foto unter die Nase gehalten und sie gefragt, ob sie sich äußern möchte. Das hat sie aber nicht getan. Danach sagte er, daß sie das auf dem Foto sei und jetzt ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird. Er wies außerdem darauf hin, daß der Wagen nicht umgemeldet sei und sie dafür noch eine Woche Zeit hätte. Was kann denn dabei nun passieren (Tateinheit?)und was kostet die Übertretung von 32km/h, wenn es eine Voreintragung wegen eines Überholverstoßes gibt (wird im Bußgeldrechner nicht berücksichtigt)?

By Alberto (212.185.252.132) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 20:51:

Die Tateinheit mit dem "Nichtummelden" sehe ich nicht. Das ist und bleibt eine "Völlig andere Baustelle" Dafür gibt es auch wahrscheinlich keine Strafe.
Die 32 kmh zu viel, das ist wohl ein Fahrverbot - es sei denn, es war außerhalb geschl. Ortschaften.
Da kann man es wieder sehen; Wer unangemeldet klingelt - ist meist kein Freund.

By Greatblackbird (145.253.158.70) on Dienstag, den 14. November, 2000 - 23:08:

Es war außerhalb geschl. Ortschaften. Weiß denn niemand, ob bzw. um wieviel sich die Regelbuße bei einer Eintragung ins VZ wegen eines Überholverstoßes erhöht?

By farendil (141.76.2.2) on Mittwoch, den 15. November, 2000 - 10:02:

@gb: sie muß sich nicht erhöhen, sie kann es aber.

möglich ist bis zum doppelten (theoretisch glaub ich sogar noch mehr).

wenn das die einzige eintragung mit wenigen punkten ist und die sache ein wenig her ist, dann wird es - denke ich mal - ohne erhöhung abgehen.

aber das regelt jede bußgeldstelle und vermutlich auch jeder sachbearbeiter anders.

By Greatblackbird (212.144.200.3) on Montag, den 20. November, 2000 - 19:04:

Der Bußgeldbescheid ist da. Ich habe ihn noch nicht gesehen, sie hat mir aber geschrieben, daß die Geldbuße um 40 DM erhöht wurde, weil die Geschwindigkeitsbegrenzung deutlich ausgeschildert war. Hat das schonmal jemand gehört? Geht das mit rechten Dingen zu? Dann würde bei ungenügender Beschilderung die Buße ja gesenkt werden müssen.


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