Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Radarfalle in Duisburg!

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Radarfalle in Duisburg!
By Polizist24 (212.185.242.100) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 22:56:

Achtung Autofahrer! Den Fuß vom Gas auf der Neidenburgerstraße in 47279 Duisburg-Wedau. Es handelt sich bei der Straße um eine Tempo 30 Zone im Wohngebiet. Vor dem Haus mit der Nummer 57 steht ein auberginefarbener Ford Mondeo Ghia Stufenheck Bj. 1998 mit dem polizeilichen Kennzeichen DU-JV 478. Gemmesen wird mit der Radaranlage Multanova VR6f. Es wird nur in einer Fahrtrichtung gemessen. Geblitzt wird ab 39 km/h. Die Radaranlage ist sehr gut hinter einer Mülltonne versteckt und nur sehr schwer als solche zu erkennen. Messungen finden vorraussichtlich bis 00:00 Uhr statt.

By Blitz (195.93.66.186) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 17:31:

Ich glaube ich spinne! Was ist denn hier los? Jetzt werden hier schon Messungen angekündigt, was mit Sicherheit nicht mit der Polizeibehörde abgesprochen ist. Sollte die Polizeibehörde Sie 'erkennen', können Sie sich einen neuen Job suchen!!!!

By kirk (62.104.210.68) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 18:22:

Wieso? Ist doch nicht verboten. Oder?

By Derrow (195.243.60.238) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 18:40:

Ich verstehe die Aufregung auch nicht.
Sollte es sich tatsächlich um einen Beamten handeln, so kann ich sein Verhalten nur loben, denn er hat das Bild 'Freund und Helfer' verdient.
Diese Blitzereien werden zwar von Beamten überwacht, aber von Höherer stelle angeordnet, welche sich am einfachen Bürger bereichern will.
Es ist ja allgemein bekannt, das diese Blitzereien die Sicherheit im Strassenverkehr nicht im geringsten erhöhen, sondern statt dessen die Aggresion der Betroffen vervielfachen, und nur dort Stattfinden wo die Haushaltskasse aufgebessert werden kann.
Dieser Mann hat das im gegensatz zu anderen Grünanzug Trägern erkannt, und verdient annerkennung.

Also, weiter so...

By Polizist24 (217.5.86.78) on Donnerstag, den 10. Mai, 2001 - 19:42:

Und ich warne weiter! Auf dem Kalkweg in 47279 Duisburg-Wedau steht der oben bereits von mir beschriebene Wagen in der Tempo 30 Zone. Geblitz wird wieder ab 39 km/h. Achtung! Beide Fahrtrichtungen.

By polizist (217.88.37.142) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 12:03:

Diese Diskussion hatten wir doch schon einmal. Ich halte das Forum für solche Warnungen eh für nicht geeignet.

Viele Grüße,

ein Polizist

By andy2 (193.158.141.122) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 17:21:

@BLITZ: Du bist ja vein toller Fun-Poster!
Denkst Du wir sind hier alle ein bissel .....?

Oder denkst Du, das jeder Radiosender die Polizei
anruft und fragt: "Unser Blitz-Team-Reporter hat uns gerade euere Radaranlage auf der A... bei... gemeldet- Dürfen wir die senden?"???

Wenn ja, dann lebst Du wohn noch in der Steinzeit!

Übrigens: Selbst wenn Polizist24 Polizeibeamter ist, so riskiert er nicht seinen Job, da er ja in der Freizeit postet!

@Polizist24: Deine Aktion ist super und gut gemeint. -- Nur 1. Ist hier kaum einer aus Duisburg und 2. Schaut keiner ins Forum, nach aktuellen Radarfallen1

Mein Tip: Melde es den Radiosendern, wo Radarfalle.de die Daten herbezieht und mache ein paar schöne Fotos für die Galerie!

By Blitz (62.54.236.72) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 17:27:

Als Polizeibeamter darf er keine Angaben zu Messstellen machen! Würde die behörde das wissen, ist er nicht mehr tragbar und die Vertrauensbasis
ist weg!

By andy2 (193.158.141.122) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 17:55:

@Blitz: Bist Du Polizeibeamter, weil Du das soooo gut wissen willst!

By H. (217.2.79.110) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 17:59:

Die Berliner Polizei z.B. gibt ihre Blitzstellen doch auch öffentlich bekannt, tun die jetzt auch was verbotenes? Ich kenne auch wen bei der Autobahnpolizei, und der sagt mir auch, wann und wo geblitzt wird (sofern er es weiß; die Blitzzeiten von der 'normalen' PI kennt der auch nicht, aber das ist eh so selten, daß eigentlich egal ist); das macht da fast jeder und keinen interessiert das...

By alpak (217.81.169.209) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 20:33:

Find ich klasse, was Polizist24 da macht, ehrlich!

Habe mich heute riesig über die Anwesenheit von Polizisten gefreut - allerdings nicht im Straßenverkehr.
Mein "Cop-Bild" wird immer besser, Freund&Helfer trifft (jedenfalls bei mir) durchaus zu!

Wäre da nicht das verhasste Ordnungsamt... :(

By Schimmelreiter (193.159.79.80) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 09:15:

@blitz Als Polizeibeamter darf er ...nicht mehr tragbar und die Vertrauensbasis
ist weg!

Während Polizist 24 sich das selbständige Denken erhalten hat, hast du es wohl schon lange eingetauscht.

Die Vertrauensbasis des Volkes zum Beamten ist ansonsten schon durch das leisten seines Amtseides weg. Das trifft also voll auf dich zu.
Also weg damit !

By officer (213.187.67.146) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 19:29:

Was Polizist24 hier macht halte ich für sehr bedenklich! Er begibt sich da ganz schön auf´s Glatteis. Er gibt hier Auskünfte über dienstlich erlangtes Wissen was nicht für jedermann bestimmt ist. So sehr manchem hier im Forum das auch gefallen mag, Polizist24 ist sicherlich nicht der Pressesprecher seine Dienststelle und sollte sich daher mit derartigen Blitztips zurückhalten. Keiner wird etwas sagen wenn wir hier über öffentliche und für jederman zugängliche Sachverhalte wie z.B. zulässige Meßentfernungen bei LTI und ähnlichem diskutieren, aber was Polizist24 macht geht zu weit!

By Seb. (193.248.155.141) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 22:05:

Das ist doch nicht zu fassen! Den Teilnehmern an diesem Forum scheint inzwischen wohl jeder Sinn für Rechtsstaatlichkeit verlorengegangen zu sein!
Allen selbsternannten Kennern des Beamtenrechts sei hiermit jedenfalls gesagt, daß dieser Herr (sofern er wirklich ein Polizeibeamter ist) mit seiner eigenmächtigten Veröffentlichung von Meßstandorten ein schweres Dienstvergehen begangen hat (s. z. B. § 95 I S. 1 i. V. m. § 79 I S. 1 LBG BW) und sich darüber hinaus u. U. auch noch nach § 353b I StGB strafbar gemacht hat.

By farendil (217.0.226.227) on Sonntag, den 13. Mai, 2001 - 23:21:

@seb. das gilt aber doch meines erachtens nach nur, wenn er VOR dem beginn des aufbaus der meßanlage (also bevor jedemann der dort vorbeikommt und das geschehen aufmerksam beobachtet, sieht, was die damen und herren da tun) veröffentlicht.

By alpak (217.81.166.158) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 08:48:

Sehe ich auch so wie farendil - Er könnte ja auch privat einkaufen gehen und die Kollegen zufällig da 'rumstehen sehen - und dann ist es doch kein Dienstvergehen mehr, im Radio oder Internet zu "petzen", oder?

By Seb. (193.248.41.206) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 10:56:

Doch doch. Mitteilen darf ein Beamter nur, was "offenkundig" ist - und das sind ja Verkehrskontrollen gerade nicht! Denn wenn sie offenkundig wären, dann bräuchte er gar nicht mehr zu warnen...
Eine differenziertere Beurteilung wäre allenfalls dann erforderlich, wenn der Beamte die Tatsachen nicht in Zusammenhang mit seiner Amtsausübung erfahren hat - aber auch das ist hier nicht der Fall, denn woher hätte er denn wissen sollen, daß um 0 Uhr Schluß ist...

By farendil (217.0.226.202) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 11:06:

@seb.: aber auch das ist hier nicht der Fall, denn woher hätte er denn wissen sollen, daß um 0 Uhr Schluß ist...
da hast du recht!
es sei denn, der mensch im blitzauto (oder an der pistole) ist so gespächig und hätte dies auch einem bürger, der dannach fragt, gesagt.


Mitteilen darf ein Beamter nur, was "offenkundig" ist

genau das meinte ich ja! (hab mich nur nicht so gut ausgedrückt)
offenkundig ist eine kontrolle für alle die dort in der nähe vorbeikommen (auch nicht als potentielle "täter")
jeder der ein wenig hinschaut, sieht sofort, was dort gemacht wird und kann dieses wissen auch weitergeben, z.b. ans radio.

somit sehe ich ab beginn der aufbauarbeiten zur kontrolle dies als offenkundig an, da dies ja in der öffentlichkeit, auf der straße passiert.

es kann ja nicht sein, daß jeder büger, der dort vobeikommt und dies sieht, über die kontolle reden darf, ein polizist jedoch nicht.

By roadrunner (137.250.33.9) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 13:39:

Bitte versteht mich nicht falsch, ich will hier niemandem etwas unterstellen, aber hat mal jemand (aus der Gegend) die Angaben überprüft?

By alpak (217.81.172.24) on Montag, den 14. Mai, 2001 - 21:47:

Glaube wir haben keinen Stammposter aus der Gegend :(

By Chris (212.185.242.115) on Mittwoch, den 16. Mai, 2001 - 18:00:

Hallo bin aus Duisburg! Ich habe die Angaben überprüft und konnte nur bis auf einen Kleinigkeit Übereinstimmungen feststellen. Alle Daten stimmen überein. Es handelt sich lediglich nicht um die Austattungsvariante Ghia sondern um die Austattung GLX. Das Kennzeichen und der Rest stimmen. Es gibt noch 2 weitere Radarwagen. Opel Kadett Caravan 1.6, silber, Multanova VR6f, Kennzeichen: E-RW 313, Opel Kadett Caravan 1.8 S, weiß, Multanova VR6f, Kennzeichen: DU-CL 38 u. DU-GS 4124. Desweiteren gibt es noch einen Zivilwagen aud dem immer mit der Rigl gemessen wird. Opel Vectra 2.0 CD, hellrot, Rigl, Kennzeichen: DU-CW 1984 u. DU-MV 289

By Seb. (193.248.42.225) on Donnerstag, den 17. Mai, 2001 - 19:17:

Farendil: Verzeihe die lange "Reaktionszeit" meinerseits...
Der Begriff "offenkundig" steht so in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen. Tatsachen, die ein Beamter bei Ausübung seines Dienstes erfährt, darf er nur dann weitergeben, wenn diese - wie gesagt - "offenkundig" sind. Offenkundig ist aber nicht etwa schon alles, was jeder wissen KANN, sondern was praktisch jeder auch tatsächlich WEISS. Bsp. Radarfallen: Obwohl THEORETISCH jeder die Messung sehen kann, weiß in Wirklichkeit der allergrößte Teil der Autofahrer nichts von ihrer Existenz - das ist ja Sinn der Sache! Daher sind sie auch nicht offenkundig. (Diese Auslegung des Begriffs der Offenkundigkeit ergibt sich aus der Anwendung entsprechender Rechtsprechung, versteht sich.)
Anders ist es dagegen, wenn der Beamte nicht in Ausübung seines Dienstes von der Messung erfahren hat, sondern z. B. privat an der Stelle vorbeifuhr: Dann kommt es darauf an, ob das Verkünden des Standortes im Einzelfall "in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen in einer für sein Amt oder das Ansehen des Beamtentums bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen." (§ 95 I S. 2 LBG BW)

By farendil (217.80.147.121) on Freitag, den 18. Mai, 2001 - 00:28:

@seb: danke für deine antwort!

so etwa meinte ich es ja:

ab beginn der kontrolle konnte es jeder sehen, der dort vorbeikommt.
solange man ihm nicht nachweisen kann, daß er selbst dort NICHT vorbeigekommen ist, darf er diese information weitergeben.

abgesehen davon, daß eine solche tätigkeit in MEINEN augen das ansehen des beamtentums in bedeutsamer weise erhöht, denke ich daß auf keinen fall davon ausgeganegen werden kann daß eine BEDEUTSAME beeinträchtigung vorliegt, wenn überall radiosender eine solche informaton verbreiten, große teile der bevölkerung dies informationen hören WOLLEN und auch die polizei einzelne kontollen bekannt gibt.


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