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Alberto-metode wie geht das genau?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Alberto-metode wie geht das genau?
By Laserrist (195.252.191.223) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 14:12:

An Alberto:
Habe durch einen Kumpel einen Tip bekommen, mich auf dieser Hompage nach einer Alberto-metode um zu schauen aber nichts genaues gefunden.

Der Fall:
Bin mit 61 kmh in einer 30 Zohne Geblitzt worden.
War nicht Angeschnaltund das ganze in eim "nur für Anliger" Bereich.
Oben drauf kommt noch das ich erst vor einem halben Jahr 1 Punkt für zu schnelles fahren bekommen habe.
Das Auto ist auf meinen Vater Zugelassen und ich habe nur eine Schwester die nicht mehr in meiner nähe wonht.

Frage:
Kann ich hier die Alberto-metode anwenden und wenn ja wie geht es genau, oder was kann ich sonst noch gegen ein BGB machen?

By EinBetroffener (216.104.228.154) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 14:39:

Bist Du denn nach der "Tat" von der Polizei angehalten worden?

By Laserrist (195.252.185.182) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 15:22:

Nein,war eine Mobile anlage vom Ordnungsamt

By Alberto (62.224.97.229) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 15:48:

Dann kannst Du es versuchen.
Zunächst brauchst Du einen guten Kumpel - etwa gleich alt - möglichst nicht in der Nähe wohnend.
Der spielt dann - ab 1. Anhörungsbogen - so lange den Schuldigen, bis es gegen Dich verjährt ist (exakt 3 Monate nach der Tat, weil der Anhörungsbogen (der erste) ja gegen deinen Vater als Halter kommt - und dieser gleich den Kumpel angibt - irrtümlich, versteht sich) Danch kannst Du mal ein bißchen hier herumsuchen - es ist mehrfach genauestens beschrieben.

By Laserrist (195.252.185.182) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 16:05:

und dem kumpel kann nichts pasieren?
ich wüste einen der in dem Ort wohnt in dem es pasiert ist,der aber etwas mistrauisch solchen sachen gegenüber ist.

By Alberto (62.224.97.229) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 16:10:

Er muß nur zunächst - auf dem Anhörungsbogen - alles zugeben und dann beim BuGeBe alles abstreiten.
Ihm kann nichts passieren, denn er war es ja nicht und ist nicht auf dem Foto.

By Laserrist (195.252.185.182) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 16:47:

Ok. wenn ich mich bis jetzt richtig informiert habe dann muß er , wenn der BuGeBe da ist, nur noch eine Fristverlängerung beantragen um einen Anwald um Rat zu fragen.Seh ich das richtig?

By EinBetroffener (64.124.150.131) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 16:49:

Nein, er muss Einspruch gegen den BuGeBe einlegen. Am besten per Einschreiben mit Rückschein.

By Laserrist (195.252.185.182) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 17:32:

dann geht doch die sucherrei vom Amt von neuem los,oder??????????

By farendil (217.0.227.106) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 17:39:

@laserrist: nein, nicht wenn er einspruch einlegt, aber nicht hinschreibt, daß er es nicht war.

du kannst einspruch z.b. wegen des verdachts von meßfehlern einlegen.

warum du einspruch einlegst, mußt du nicht angeben.

By Laserrist (195.252.185.182) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 18:09:

und wie geht es dann weiter,wenn er wiederspruch eingelegt hat ohne einen Grund zu nenen???

By EinBetroffener (216.104.228.146) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 18:34:

@laserrist

Hier eine Kopie von Alberto (Admin, verzeih mir wg. des Speiecherplatzes)

1. Der Anhörungsbogen kommt immer gegen den Halter - also Deinen Vater.
2. Zu diesem Zeitpunkt ist gegen Dich noch keine Verjährungs-Unterbrechung erfolgt, denn dein Vater hat dir davon nichts erzählt, klar?
3. Nun muß der Vater, um die Polizei nicht mißtrauisch zu machen, so tun, als wäre er ein anständiger Bürger, der immer nach Recht und Gesetz handelt, was dazu führt, daß er selbstverständlich den Fahrer oder die Fahrerin benennt. (Obrigkeitshörig und treu)
Das macht er so nach 10 Tagen.
Dabei unterläuft ihm bedauerlicherweise ein Irrtum (irren ist menschlich). Denn er schreibt eine andere Person etwa gleichen Alters und auf alle Fälle gleichen Geschlechts hinein - in dem Glauben, daß diese Person, die idealerweise tatsächlich schon mal mit seinem Auto gefahren ist, es gewesen sein müsse.
4. Nun ist die Obrigkeit zunächst zufrieden, denn der Vater hat alle Angaben vollständig gemacht.
5. Man wird nun dieser Person erneut einen Anhörungsbogen schicken, damit sie sich zur Sache äußern kann.
6. Diese Person ist aber etwas schlampig und gestreßt und füllt den Anhörungsbogen einfach aus - wieder mit allen Personalien, FS-Daten etc. und kreuzt in ihrer "Schusseligkeit" unten an...
Wird der Verstoß zugegeben? mit JA.
7. Daraufhin ist die Behörde sehr zufrieden, denn das Geld scheint ihr sicher. Man läßt sich also etwas Zeit, denn gegen diese vermeintliche Person beginnt ja die Verjährungsfrist (3 Monate) erneut zu laufen, wenn der Anhörungsbogen ausgefüllt eingetroffen ist.
8. Nun schickt die Behörde - nach ca. 4 Wochen einen Bußgeldbescheid - gegen diese Person.
9. Nun wird es ernst....
10. Gegen diesen Bußgeldbescheid muß diese Person - am besten per Einschreiben-Rückschein - Einspruch einlegen, und zwar unbedingt innerhalb von 14 Tagen - sonst ist sie - unschuldig - verurteilt und kann nichts mehr machen.
11. Als Begründung schreibt sie hinein: "Ich habe nochmals meinen Terminkalender durchgesehen, und festgestellt, daß ich an diesem Tage niemals in dieser Gegend, sondern ganz wo anders war, deshalb komme ich als Fahrer auch nicht in Betracht. Selbstverständlich kreuzt man dann bei der erneuten wichtigen Frage "Wird der Verstoß zugegeben? mit NEIN an. Dort steht dann noch: Wenn "nein", bitte mit Begründung....
Diese Begründung, wie oben, schreibt man dann hinein.

Nun haben die aber großen Stress!
Denn, wenn diese Person es nicht war, wer war es dann? Und wann war es? Du warst es, das wissen die aber immer noch nicht. Was sie jedoch wissen, ist, wenn sie dich nun ermitteln könnten, wäre es ohnedies zu spät, denn die Verjährung gegen dich (3 Monate ab Tattag) ist bereits eingetreten.

So, nun klammern sie sich an den letzten Strohhalm, den sie haben, nämlich diese von deinem Vater benannte Person. Sie werden die Ausführungen "ich bin an diesem Tage ganz woanders gewesen" nicht glauben, und deshalb eine Polizeistreife zu dieser Person schicken, die natürlich die Beweisfotos dabei hat.

Dann werden sie klingeln, und die Fotos vorlegen, dabei muß diese Person immer noch keine Aussage machen (sie ist immer noch "Betroffener"). Der Polizist wird nun selbst das Foto mit der echten Person vergleichen, und feststellen, daß sie es nicht ist. Auf die Frage, wer das denn sei, schüttelt diese Person nur den Kopf und verweigert erneut die Aussage. (Muß aber nicht zwingend sein, ist aber besser, weil sie dich sonst doch noch ermitteln und bei nächster Gelegenheit möglicherweise schikanieren - als Rache für die Niederlage).
Dann werden sie abziehen und die Sache kann gegen dich gar nicht mehr eröffnet werden, wg. Verfolgungsverjährung.
Jetzt gibt es noch eine Schwachstelle....
Sollte diese "Ersatz-Person" dir zu ähnlich sehen, wäre es sehr gut, wenn sie für die Tatzeit ein astreines Alibi hätte, - denn sonst könnte es passieren, daß ein übereifriger Polizist diese falsche Person trotzdem als Täter identifiziert, was zunächst dann zu einer Gerichtsverhandlung führt. Mit Alibi ist die aber astrein zu gewinnen.

Alles klar?

By Laserrist (213.221.69.180) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 19:04:

Ales klar , ich versuch´s einfach mal.Wenn es Problemme gibt dann meld ich mich noch mal.
Aber erstmal fielen dank an alle!!!!!

By Marc (172.185.219.142) on Sonntag, den 10. Juni, 2001 - 22:51:

Das ist ein guter Tip...denke ich mal...mich regt das echt auf die Typen die den ganzen Tag nix anderes machen, als anderen Leuten aufzulauern...ich fahre nicht permanent zu schnell aber mir kann auch kein Polizist erzählen,daß er sich immer an die Begrenzung hält, das glaubt Ihm eh keiner...das nervt mich daran und das die an Stellen blitzen, wo es noch nie gerappelt hat...1 ganze Woche lang standen die auf der A46 am Hagener Kreuz und das war reine Abzocke, kann mir einer sagen was er will

By AudiGaudi (137.248.1.67) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 14:05:

EinBetroffener: Gutes Posting!

By EinBetroffener (216.104.228.158) on Freitag, den 22. Juni, 2001 - 15:17:

@AudiGaudi

Danke - aber die Ehre gehört ALBERTO!

By marcus01 (141.28.224.2) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 17:13:

Hat man auch noch eine geringe Chance, mit der Alberto-Methode durchzukommen, wenn man, nachdem man gefilmt wurde, direkt von den Beamten angehalten wurde und einen Blanco Wisch von wegen "wurde belehrt usw." unterschrieben hat? Zwar haben die dann kein Bild vom Gesicht, aber immerhin 2 Zeugen (die beiden Beamten eben), die einen ja direkt "gestellt" haben ... machen die dann auf Wiedererkennung oder so?

Danke für eure Tips!

Marcus

By traffic (217.48.44.9) on Mittwoch, den 27. Juni, 2001 - 17:26:

Die haben doch sicher deine Personalien aufgenommen, und den Wisch hättest Du besser nicht unterschreiben sollen. Somit dürftest Du in dieser Hinsicht keine Chance haben.

By Alberto (62.224.100.24) on Freitag, den 29. Juni, 2001 - 14:14:

Wenn sie die Personalien des Fahrers haben, kannst du nur noch auf technische Defekte am gerät hoffen.

By thomas99 (217.81.94.73) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 11:02:

Zu "marcus01": MUSS man so einen Blanko-Wisch
(wurde belehrt etc.) unterschreiben, wenn die
einen dazu auffordern?

By farendil (217.0.227.17) on Mittwoch, den 18. Juli, 2001 - 11:19:

@thomas99: NEIN! du mußt nur:
-deine papiere vorzeigen
-angaben zum namen, geburtsdatum+ort und adresse machen

sonst GAR NICHTS!

By bulldog (195.233.129.14) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 18:53:

Wiederholungstäter

Mein Mann hat im Frühjahr 2001 ein einmonatiges Fahrverbot kassiert wegen notorischen Zu-schnell-Fahrens.
Nun ist er wieder geblitzt worden - mit +23 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften.
Ich habe in den Foren mittlerweile mehrfach von der 26-km/h-Grenze gelesen. Demnach würde Fahrverbot nur drohen, wenn er wieder 26 km/h zu schnell gewesen wäre - nicht aber bei +23.

Ist absehbar, was ihm droht? Ist es Auslegungsfrage der Behörde, ob sie nochmals ein Fahrverbot verhängt oder nicht? Würde das wieder 1 Monat sein - oder eventuell noch länger wegen der "notorischen Verstöße"?

Er ist nämlich mit meinem Wagen gefahren - ich könnte also "Alberto" versuchen. Oder ich könnte die Strafe kommentarlos auf meine Kappe nehmen - die wahre Liebe.

Vielen Dank für die kommenden Tipps - ich habe noch 2 Tage Zeit für die Reaktion auf den Anhörungsbogen.

By Greatblackbird (213.6.151.22) on Donnerstag, den 30. August, 2001 - 19:41:

Wirst tatsächlich DU beschuldigt? Eigentlich sollte auf dem Foto erkennbar sein, ob eine männliche oder eine weibliche Person gefahren ist. Ansonsten deutet das auf ein schlechtes Foto hin. Die Alberto-Methode kannst Du probieren. Ein Fahrverbot droht wirklich erst ab 26 km/h innerhalb eines Jahres, jedoch wird die Regelgeldbuße aufgrund der Voreintragungen sehr wahrscheinlich erhöht werden

By bulldog (195.233.129.14) on Freitag, den 31. August, 2001 - 18:26:

Sorry, daß die Frage nun zweimal drin war. Ihr wißt ja: Frau und Technik. Ich war gestern über ein Link direkt in die Seite eingestiegen und hatte eine Nachricht hinzugefügt, ohne daß mir bewußt war, daß sie eigentlich in der falschen Rubrik gelandet ist - bei Tipps und Tricks. Deshalb habe ich sie heute noch mal wiederholt - unter Geschwindigkeitsverstöße. Ich dachte, da habe ich bessere Chancen, daß sie gelesen wird und mir einer von euch Tipps geben kann.
Außerdem ist mir eine neue Teilfrage gekommen - ob nämlich wirklich Wert darauf gelegt wird, ob Fahrer und "schuldiger Zahler" wirklich übereinstimmen.
Aber ich habe mich jetzt noch durch einige Subthemen durchgelesen und sehe jetzt schon etwas klarer.

Meine Strategie (Stand im Moment):
1. Ich beantworte den Anhörungsbogen und kreuze an, daß ich den Verstoß zugebe.
2. Ich warte meinen BG ab und werde dann zum letzten Termin widersprechen - habe mich wohl doch vertan, bin wohl doch nicht gefahren. Sie sollen mir bitte das Foto schicken.
3. Und dann sehen wir weiter:
* ob die Verjährungsfrist verstrichen ist
* ob das Foto deutlich ist
4. Im Zweifelsfalle hätte ich dann kommentarlos den BG bezahlt, den Punkt kassiert und gehofft, daß dann alle glücklich sind (außer mir).

Auf Fahrtenbuch habe ich keine so große Lust - und auch nicht darauf, daß die ganze Nachbarschaft ausgehorcht wird.

Und außerdem bin ich sauer auf meinen Mann: er macht Urlaub und interessiert sich für nichts und ich beschäftige mich stundenlang für ihn mit den Für und Wider und überhaupt um seinen Bußgeldbescheid. Soll er doch die Suppe auslöffeln, die er sich eingebrockt hat. Mein Lappen ist es nicht, um den es da geht. Und mit kleinen Kindern, die ich habe, habe ich auch etwas gegen notorische Raser.

Bleibe ich also bei Bulldog:
"The bulldog wins because it hangs on", sagen meine Mitarbeiter über mich.

By traffic (62.134.73.185) on Freitag, den 31. August, 2001 - 21:06:

@admin: Dieser Thread kann auch geschlossen werden.

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