Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Warnen anderer Verkehrsteilnehmer strafbar?

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Warnen anderer Verkehrsteilnehmer strafbar?
By Kevin (62.155.148.168) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 01:11:

Hallo,

habe letzte Woche nachts eine Radarfalle entdeckt und mich ca. 500m davor hingestellt und nahende Autofahrer durch Bremslicht gewarnt. Irgendwann
haben es die gemerkt und sind abgezogen. Kann mir
etwas angelastet werden?

By Blitz (62.54.236.26) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 10:16:

Eigentlich nicht, ansonsten hätten sie dich ja direkt ansprechen können. Sie haben einfach aufgegeben und resigniert.

By alpak (217.81.164.221) on Sonntag, den 6. Mai, 2001 - 11:24:

Was spricht denn gegen, parkend die Funktion der Bremslichter zu überprüfen??

By Markus (134.176.101.73) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 12:53:

Das iss ja noch besser als winken! ;-)
So kommen mir die Heinzis aber nicht mehr doof an! *hehe*

Wie schauts eigentlich mit der Überprüfung von der Warnblinkanlage (parkend) aus? Auch erlaubt?

By alpak (217.81.162.232) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 15:54:

Wäre eine interessante Diskussion...

Mal folgenden Fall angenommen: Man parkt parallel zur Fahrbahn (natürlich rechts, erlaubt und nicht auf der Autobahn *g*) und wartet auf einen Freund. Ist ja völlig legitim.
Als letzter in der parkenden Reihe sieht jedes Auto die Bremslichter, die getreten sind, damit das Auto nicht wegrollt.
Die Cops können das von vorne doch gar nicht sehen (außer bei Nacht) und schöpfen wohl auch keinen Verdacht, da ja keine Lichthupe betätigt wird.

So, Kevins Idee zusammengefaßt. Klingt echt gut, nur: "peilen" das auch alle?

Warnblinker erregt garantiert nach ein paar Minuten die Aufmerksamkeit der Raubritter, bietet ihnen also mehr Angriffsfläche. Sie könnten behaupten, Du irritierst den Straßenverkehr, da es ja keine Gefahrenstelle gibt, die die Benutzung des Warnblinkers rechtfertigt.

Da kommt mir eine Idee: Wenn mal jemand ein Warndreieck zuviel hat - einfach ein paar Meter vor den Blitzer aufstellen. Wer dann noch zu schnell fährt, hast verdient!

By Markus (217.86.172.80) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 17:00:

Zum Beamten: "Sie blitzen doch hier, weil es eine Gefahrenstelle ist, aber warum darf ich dann kein Warndreieck aufstellen und meine Warnblinkanlage anmachen?" *dummfragundblödesGesichtdabeimach*

Dann mach ich mich ganz schnell aus dem Staub, bevor der Cop mir noch an die Gurgel will... ;o)

Zurück zur Diskussion; ich denke ständig aufflackernde Bremslichter werden schon einige wachsame Autofahrer warnen. Tagsüber nicht ganz so wirkungsvoll wie nachts, aber in Kombination mit den Blinkern doch schon recht wirkungsvoll und legal. Nicht wahr? :-))

Man könnte ja auch sonst noch voll die Lichtshow abziehen: Normales Licht, Warnblinker, Nebelschlussleuchte und Bremslicher im Intervall.

Aber nochmal zum Warnblinker, natürlich, du warnst vor der Gefahrenstelle ("achso, hier ist also keine gefahrenstelle und warum blitzen sie dann hier?") oder du sagst, dein auto hat eine technische panne und wartest auf den abschleppwagen... *grins*

Mit dem Warndreieck so eine Sache, wenn das so herrenlos auf dem Boden dahersteht, werden die meisten das nicht checken und mehr einem Pannenfahrzeug als einem Blitzer zuordnen. Was Neues wäre es, wenn Du das Warndreieck nimmst, und dich am Bürgersteig hinstellst. Das ist eine neue Situation, wo die meisten erstmal nachdenken müssen, was damit gemeint ist. Und beim Blitzer werden sie es dann sehen... oder?

By Markus (217.86.172.80) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 17:13:

Oder Du stellst Dich in Fahrtrichtung hinter bzw. in der Gegenrichtung vor den Blitzer in eine Reihe parkender Autos mit etwas Lücke nach vorne und wendest die Lichthupe an. Kostet 10 Magg, bei Vorsatz dann halt eben 20 Magg. Und außerdem sehen die Cops ja net. Und keine Polizei-Streife warnen, sonst ist der Spass bald vorbei... ;-)

By Markus (217.86.172.80) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 17:20:

Oder die absolute Killer-Idee:

Bau Dein Warndreieck auf, kleb´ dann noch irgendwie RADAR dabei und setz dich daneben in den Sonnenstuhl... (und wink Deinen Freunden)

By Pol (62.54.232.223) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 19:17:

Das würde ich nicht tun!
Das 1. ein missbrauch des Warndreiecksund
2. kann das warnen mit der Aufschrift "RADAR" dir viel Ärger einbringen!

By michael (62.227.5.7) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 20:30:

@Pol:

Wo, bitteschön, ist denn geregelt was unter "Mißbrauch des Warndreiecks" zu verstehen ist?

In der StVO ist nur z.B. in den §§ 15 explizit und in 34 sinngemäß vom Gebrauch des Warndreiecks die Rede. Nur die StVZO normiert eine Mitführungspflicht für das Warndreieck. Eine Norm, die besagt, in welchen Situationen aber ein Warndreieck nicht aufgestellt werden darf, habe ich bislang nicht gefunden.

Dem könnte man zwar theoretisch entgegenhalten, daß das Warndreieck (zumindest die älteren Teile) dem Zeichen 101 entspricht; die rechtliche Wirksamkeit dieses Zeichens scheitert aber daran, daß es von einer unzuständigen Stelle (= Privatperson) aufgestellt wurde und daher als Allgemeinverfügung nichtig ist.

By Markus (217.86.172.80) on Montag, den 7. Mai, 2001 - 21:56:

@pol

jetzt haben wir eine legale möglichkeit gefunden und die pol(izei?) will es uns mal wieder vermießen... wie lieb! *hehe*

By traffic (149.225.35.171) on Mittwoch, den 9. Mai, 2001 - 10:31:

@kevin: Ist ja erstaunlich, daß die das gleich raffen. Meine Erfahrung: Wenn man vor sichtbaren bzw. angekündigten Radarfallen auf die Bremse tippt (ohne wirklich zu bremsen), ist das erste, was die Hintermänner machen, beschleunigend zum Überholen ansetzen. Kurz vor dem Gerät merken sie es dann und müssen nun richtig abbremsen:-(

By Kevin (217.88.88.136) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 13:06:

Also Danke an alle die geantwortet haben.

Ja jetzt fällts mir auch wieder ein meine Bremse war ja fest und ich habe ab und zu mal draufgetreten um sie wieder zu lösen.

Wie schauts den damit aus. Habe mal in einem Fernsehbericht gesehen das sich eine Frau mit einem Schild vor die Radarfalle gestellt hat das die Aufschrift trug (ich bin für RADAR) die ersteren Wörter natürlich schon klein und RADAR riesengroß. Meint ihr das ihr jemand was anhaben kann? Wenn nicht werde ich mir eine LED-Anzeige mit RADAR basteln und an die Heckscheibe befestigen natürlich mit Blink-leds um auf die besondere Gefahrenstelle besonderst aufmerksam zu machen.

By Matthias (217.83.181.246) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 15:11:

Das mit dem Schild ist rechtlich wesentlich unproblematischer als irgendwelche LED-Transparente. Die dürften unter den Begriff unzulässige Beleuchtungsanlage fallen, womit diese (zwar sehr gute) Idee doch recht schnell aus dem Verkehr gezogen wäre.

By Kevin (62.155.149.64) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 17:31:

Darf ich mein Fahrzeug im stehenden Ruhestand nicht in eine Werbereklame verwandeln?

By officer (213.187.66.115) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 18:51:

Wenn Du dein Fahrzeug zur Reklametzwecken verwendest, verstoßt Du auch wieder gegen Gesetze. StVO und nicht zu vergessen die jeweiligen örtlichen Gesetze wie Straßengesetz, Stdtverordnungen u.s.w.

Mit dem Warnschild ist das auch so eine Sache, Du riskierst dann ein Zwangsgeld auferlegt zu bekommen wenn Du nach Ausspruch desselben weiter warnst. Urteil OVG NRW 5B2601/96

By Kevin (62.155.149.184) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 20:12:

Wo kann ich dieses Urteil einsehen, was war das genau für ein Fall?
Wie gesagt im Fernsehen hatte eine Frau ein Schild in der Hand "Ich bin für RADAR". Der konnten sie anscheinend nichts anhaben.

By me (213.240.147.104) on Samstag, den 12. Mai, 2001 - 20:26:

@Kevin

>Der konnten sie anscheinend nichts anhaben.

Sie könnten schon, aber sie wollen es gar nicht. siehe Bild:

http://www.radarfalle.de/download/autobild_36_2000_s68.jpg

Alles klar? ;-)

By Kevin (62.155.149.76) on Mittwoch, den 20. Juni, 2001 - 13:00:

Hallo,

ich bin unverbesserlich und habe es schon wieder getan. Allerdings habe ich 50 Meter vor dem Blitzer in Fahrtrichtung geparkt, meinen Kofferaum
(Stufenheck auf) und ein Schild mir der Aufschrift "Ich bin für Radar" gezeigt. Irgendwann hat ein einen Fotoaperrat gezogen und mich fotografiert. Naja bin mal gespannt was kommt.

By Xare (62.27.201.10) on Sonntag, den 15. Juli, 2001 - 21:26:

In dem Link oben steht doch eindeutig drin, dass Warnen vor Radar erlaubt sei. Was nicht erlaubt ist, ist Missbrauch der Lichthupe usw.

By gooz (212.30.33.54) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 00:38:

Wenn Sie in Griechenland sind und sie sehen dass der Gegenverkehr ohne ersichtlichen Grund die Lichthupe verwendet, dann kommt vor Ihnen eine Radarfalle. Soviel zur Kameradschaft zwischen Autofahrern

By farendil (217.235.56.122) on Samstag, den 1. Juni, 2002 - 03:49:

@gooz: uuund? gibts doch auch in D. mehr im osten als im westen, doch leider wirds auch hier immer weniger...

By suho (213.68.26.66) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 14:22:

Damit hat sich das Thema erledigt......

OVG Münster
1997-01-17
5 B 2601/96
Rechtsbereich/Normen: PolG

Warnung vor Geschwindigkeitskontrollen

Passanten, die andere Verkehrsteilnehmer vor einer polizeiliche Geschwindigkeitskontrolle warnen, können mit einem Bußgeld bestraft werden. Dabei spielt die Art der Warnung keinerlei Rolle, es zählt die Absicht.

Verdeckte Geschwindigkeitskontrollen sollen die Autofahrer veranlassen überall und jederzeit die gebotene Geschwindigkeit einzuhalten. Dieser Zweck würde beeinträchtigt, wenn darauf hingewiesen werden würde. Im vorliegeden Fall
wies ein Rentner mit dem Schild "Radar" auf die Verkehrskontrolle hin, worauf er mit einem Bussgeld von 350 DM belegt wurde.

By Leo (193.194.7.85) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 15:35:

@suho
Quark mit Sauce, was Du da gepostet hast. Da bin ich mir sicher. Hier in Hessen lege ich mich jedes Mal mit den Messbeamten an, weil ich mit Handzeichen ein paar Meter vor der Meßstelle warne. Und noch nie ist etwas anderes passiert, als daß die Jungs ihren Kram früher oder später gepackt haben, und sich wo anders hingestellt haben.

Der letzte war ganz frech und hatte mehr Ausdauer als ich. Als ich weg mußte, löste er seinen Blitz aus, obwohl ich langsamer als 50 km/h fuhr. Auch bis heute nix passiert :)

Selbst wenn so etwas stimmen würde, könnte ich noch immer kurz von den "schnellen" die Straße überqueren, was (hoffentlich) meist ein Bremsen zur Folge hätte. Allen anderen (die extra Gas geben) ist ohnehin nicht zu helfen. Auch ein Ball wirkt da Wunder --> Kinder !! <--

Leo, meist kreativ, wenns um sowas geht

By farendil (217.85.238.244) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 16:19:

@suho: wenn ich mal zeit hab, schu ich mal nach dem urteil, aber eines weiß ich schon jetzt:

es gibt höchtinstanzliche urteile, nach denen das warnen legal ist, wenn du keinen verkehrsteilnehmer KONKRET behinderst.

die argumentationd es gerichts, ist gängiges vokabular, jedoch fehlt hier die grundlage, WESWEGEN es verboten sein soll - denn ohne entsprechendes gesetz, siehts mau aus...

@leo:
der hätte dann bei mir viel ärger! ich würde auf sofortige herausgabe des films bestehen, da das bild von mir nur gefertigt werden dürfte, wenn man einen konkreten verstoß vermutet...


Selbst wenn so etwas stimmen würde, könnte ich noch immer kurz von den "schnellen" die Straße überqueren, was (hoffentlich) meist ein Bremsen zur Folge hätte.
vorsicht! könnte eine konkrete behinderung des fahrzeugs darstellen.

By GOOZ (212.30.33.52) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 17:45:

Wenn man die Lichthupe betaetigt wird man belangt (und sollte man gestehen) fuer unzulaessige Verwendung von Lichtzeichen (was preiswerter ist. Macht man in GR, mach ich auch). Man kann zwar dem entgegensetzen, dass es im Ermessensbereich des Beamten ist diese Verwendung der Lichthupe als Warnung vor einer Radarkontrolle zu interpretieren, ich betone interpretieren. Dagegen kann man gerichtlich mit guten Erfolgsaussichten fechten. Wohingegen ein Passant mit einem Stueck Pappe auf dem Ruecken wohl sich nur schlecht herausreden kann.

By farendil (217.225.254.73) on Montag, den 3. Juni, 2002 - 23:12:

@gooz: nur bei uns ist das warnen eben nicht explizit verboten! das ist ja das gute daran!

nur wenn amn beim warnen etwas anderes verbotenes (lichthupe,behindern, etc.) tut, kann man belangt werden, für das warnen an sich jedoch nicht.

By suho (217.185.168.58) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 20:45:

@leo:

Ich frage mich ernsthaft wieso Du da mit dem Feuer spielst und was es Dir bringt, ausser Wichtigtuerei. Irgendwann geräts Du da an den Falschen, der das bis Ende durchzieht. Und es findet sich immer ein Grund! Mein V1 ist auch weg - in Holland, dabei sind die Dinger dort nicht verboten. Na und? Er hat ihn und ich ihn nicht mehr. Hätte ich ihn ihm nicht gegeben haettenm sie sich was anderes einfallen lassen.

Ok, ich kann solchen Quatsch nicht nachvollziehen, jeder muss sehen wie er seine Zeit verbringt, die einen stehen halt vor Radarfallen.....

By farendil (217.235.54.104) on Mittwoch, den 5. Juni, 2002 - 23:51:

@suho: was soll das???

was würdest du sagen, wenn DU von so einem vor dem fahrverbot gerettet wirst??
nennst du ihn dann auch noch wichtigtuer??

nein, ich finde ein solches verhalten sehr gut - nu leider reicht es bei den allermeisten ja nicht mal zur lichthupe!
... schade, daß der egoismus so zunimmt - früher war das anders.

By Leo (193.194.7.77) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 09:05:

@suho
Warum ich das mache ist Deine Frage ? Ganz einfach: Würde es mehr Leute wie mich hier in Deutschland geben (woanders gibts die nämlich), dann könnten wir ein solches Forum hier bald schließen. Das ist der Grund dafür. Ob es mir persönlich etwas bringt außer Arbeit und der Gefahr, angezeigt, umgefahren oder sonstwie benachteiligt zu werden ? Ja, es bringt mir etwas, denn wer etwas erreichen will, geht am besten mit gutem Beispiel voran.
Die zunehmende Kriminalisierung eines jeden einzelnen, nur der Einnahmen wegen, geht uns alle etwas an. Reden können auch alle darüber, wie hier deutlich gezeigt wird. Machen allerdings, tun die wenigsten etwas. Ich bin zwar nicht ganz zu krass drauf wie manche hier (Pferdestehler, usw.), doch wenn ein jeder nur ein bißchen was macht, reicht das meistens schon.
In diesem Sinne
Leo

By Leo (193.194.7.77) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 09:13:

Nachtrag: Ich rufe nicht zu blindem Aktivismus auf wie:"Haut den Bu..en auf's Maul" oder "Flext die Starenkästen ab". Ich finde eine Radarmessung vor einer Schule oder einem Kindergarten auch prima. Ich bin FÜR eine Tempoüberwachung, nämlich dort, wo es Sinn macht. Aber ich bin entschieden gegen diese Abzocke, wie sie durch die Kommunen betrieben wird.

Das wollte ich hier nur nochmal klar stellen.

Leo

P.S. Wo ist eigentlich unser quincy ?

By Redsky270281 (80.136.232.30) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 10:16:

Sagt mal, dumme Frage:

Was kann einem im schlimmsten Fall "passieren", wenn man andere mit Lichthupe vor nem Radar warnt?

Oder ist das hier jetzt schon irgendwo beschrieben worden und ich hab´s ganz einfach überlesen???

By KJK (194.138.37.34) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 11:01:

Mißbräuchliche Benutzung von Leuchtzeichen: 5€
...und wenn sich jemand dadurch belästigt fühlt, die Beamten z. B., bist Du mit dem Doppelten dabei.

Was die von Farendil so vermißte Solidarität angeht: Ich freue mich auch immer über Warnungen (die letzte konnte ich trotz des scheinbar freundlich winkenden Herrn nicht als Gruß mißdeuten, weil ich dort im Umkreis von Meilen niemanden kannte *ggg*), gebe aber selber selten welche. Das liegt aber nur daran, daß ich es selten mitbekomme, wenn der Gegenverkehr überwacht wird.

By Redsky270281 (80.136.228.48) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 11:12:

Meine Güte - 5 € sind ja nu wirklich net viel... *g*

Wenn andere das zig-fache dafür sparen!

Aber es stimmt, es gibt selten jemand, der warnt.
So dass ich, als ich das 1. Mal von einem Fussgänger ein Zeichen bekommen habe, es erst kurz vor dem Blitzer geschnallt habe, was der eigentlich von mir will... (peinlich, peinlich, peinlich) - Hab mir Gedanken darüber gemacht, warum so ein alter "Knacker" mir "jungem Mädel" ohne Grund zuwinkt... *fg*

Hat aber trotzdem noch gereicht, ausreichend zu bremsen...

By blauer bmw (213.68.164.18) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 14:04:

@redsky
... Wenn andere das zig-fache dafür sparen! ...

Ich gehe sogar noch einen Schritt weiter. Wenn das Warnen einigermaßen auf Gegenseitigkeit durchgeführt wird, sparen nicht nur die anderen sondern ich selbst auch.

Bisher habe ich für das Warnen noch nicht bezahlen müssen, habe aber schon mehrmals von den Warnungen anderer profitiert, da sind locker mal ein paar Euro übrig.

By Redsky270281 (80.136.225.198) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 15:06:

@blauer bmw

Eben dieses habe ich ja auch gemeint...

By devil (80.131.223.82) on Donnerstag, den 6. Juni, 2002 - 19:50:

@kjk
Das Problem beim Warnen per Handzeichen ist, dass man diese ab 50er Zonen eigentlich nicht mehr erkennen kann.

es stimmt auch, dass man es oft nicht mitbekommt, ob nur die eigene Seite kontrolliert wird oder beide

By Markus (134.176.84.79) on Samstag, den 8. Juni, 2002 - 10:23:

@leo

woher kommst du? komme auch aus hessen. unsere o-ämter freuen sich auch immer tierisch wenn sie mich sehen... :-)))

By Radarwarner (217.227.181.123) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 22:54:

hallo

habe mal ne frage, ist es verboten sich ein schild hinten auf den kofferaum zu kleben, ich bin für RADAR ?!? und wenn ich mich auch einen ganz normalen parkplatz damit stelle kann doch keiner was anhaben.

Schliesslich tu ich ja nicht in den verkehr eingreifen, sondern ich will zeigen das ich (für) radar bin.

In der Fahrschule hab ich mal gelernt das ich alles mögliche auf mein auto malen kann, ausser polizei und so. und ein t-shirt wo vorne ein schild bin für RADAR steht können die auch nicht verbieten.

Mann darf ja wohl tragen was man will oder net ?
Ausser ein Platzverweis ist glaub ich nicht drin.

Habe noch ne frage zum Platzverweis.
Wenn ein Polizist zu mir sagt:

Sie haben hier jetz Platzverweis.
Wenn man nicht angibt wielange, und wieweit kann ich mich dan 10 Meter weiter weg stellen?

Bye

By Radarwarner (217.227.181.123) on Mittwoch, den 26. Juni, 2002 - 22:54:

hallo

habe mal ne frage, ist es verboten sich ein schild hinten auf den kofferaum zu kleben, ich bin für RADAR ?!? und wenn ich mich auch einen ganz normalen parkplatz damit stelle kann doch keiner was anhaben.

Schliesslich tu ich ja nicht in den verkehr eingreifen, sondern ich will zeigen das ich (für) radar bin.

In der Fahrschule hab ich mal gelernt das ich alles mögliche auf mein auto malen kann, ausser polizei und so. und ein t-shirt wo vorne ein schild bin für RADAR steht können die auch nicht verbieten.

Mann darf ja wohl tragen was man will oder net ?
Ausser ein Platzverweis ist glaub ich nicht drin.

Habe noch ne frage zum Platzverweis.
Wenn ein Polizist zu mir sagt:

Sie haben hier jetz Platzverweis.
Wenn man nicht angibt wielange, und wieweit kann ich mich dan 10 Meter weiter weg stellen?

Bye

By farendil (217.225.253.37) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 17:55:

@radarwarner: soclhe aktionen sind erlaubt.

zum platzverweis: 10m würde ich mich nun nicht gerade weiterstellen, aber im prinzip geht das. nur wird der beamte dir dann sofort einen neuen platzverweis aussprechen - und zwar einen räumlich klar umrissenen. daß der DANN besonders groß ausfällt wäre nicth verwundelrich.

By alpak (217.233.228.119) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 18:35:

@radarwarner:

An Schildern darfst Du im Innenraum nur keine Lichtquellen (z.B. Neonschrift, Laufschrift) betreiben - sonst natürlich alles *g*

By Roberto (195.93.64.12) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 20:32:

Hallo,

folgendes ist mir heute passiert: Ich fahre von der Arbeit nach Hause und stelle mich auf einem Parkplatz mit einem Schil"Ich bin für Radarkontrollen vor Kindergärten und Altenheimen"
um meine Meinung kundzutun (Artikel 5 GG). Rein zufällig war 300m dahinter eine Geschwindigkeitskontrolle per Laser. Nach 10 Minuten hielt ein glücklicher LKW-Fahrer und warf 50 Cent aus dem heruntergelassenen Fenster (kein Witz!!!) Nach weitern 10 Minuten kam dann ein Hüter der Ordnung, verlangte meinen Ausweis, notierte sich meine Personalien, warf mein Schild in sein Auto und faselte etwas von verboten und sowas. Nach einer Standpauke fuhr er davon. Ich hab die ganze Zeit eigentlich nichts gesagt. Er hat sich weder vorgestellt noch mir gesagt warum er mein Schild beschlagnahmt hat, noch gegen welchen Paragrafen ich verstoßen habe.

Habe ich mich strafbar gemacht???

By farendil (217.225.253.37) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 20:51:

@roberto: nicht du hast dich strafbar gemacht, sondern der beamte.

daß er sich nicht vorgestellt hat, ist nur ein verstoß gegen die dienstvorschriften.

daß er das schild einfach selber wegnimmt, ist diebstahl!
wenn er meint, das entfernen zu müssen, so hat er dich entweder dazu aufzufordern oder aber es zu besachlagnahmen oder es einzuziehen.

da er dir selbiges nciht mtigeteilt hat, kann es sich nur eum einen diebstahl handeln.

By Roberto (195.93.64.12) on Donnerstag, den 27. Juni, 2002 - 21:10:

Naja, ich werde ihn wohl kaum anzeigen. Ich bastel mir diese Woche ein neues aber warte erstmal ab ob Post vom Amt kommt (was ich ehrlich gesagt nach der mageren Vorstellung nicht glaube)
Das lezte mal haben die O-Hüter nach 35 Minuten (die waren wahrscheinlich schwer von Begriff)abgebaut, sind mit ihrem Sixpack an mir vorbeigefahren, haben die Scheibe runtergekurbelt und riefen mir zu: "Kannst jetzt Schluß machen", dabei haben Sie gelacht. Irgendwie hatte ich das Gefühl, dass sie sowas wie Verständnis hatten (sind halt auch blos Autofahrer)
Der O-Hüter von heute war trotzdem ganz schön sauer, die Aktion hat denen bestimmt einen ganz schönen Verdienstausfall gebracht- da gibts Mecker vom Chef !!!

By Tancho (217.232.101.203) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 10:26:

Blitzer ist und bleibt für mich abzocke!
Wenn das eingenomme Geld wenigstens für sichere Überwege an Schulen genommen (Bedarfsampeln ) werden würde.
Geblizt haben sie schon Jahre,da hätte man schon eine Fußgängerbrücke bauen können aber statt dessen wurden ein Paar weiße Striche auf die Sraße gemalt (Nach5 Jahren).
Deshalb habe ich immer Schilder (Ich bin für Radar ) dabei und zeige sie wo ich kann !
Und es werden von mir alle Radarfahrzeuge mit Zollstock vermessen und auf Bild festgehalten!
(Siehe Galerie Spreetal)
Tschüß


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page