Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Schikane bei allgemeinen Verkehrskontrollen

Radarfalle.de Forum: Tips & Tricks: Schikane bei allgemeinen Verkehrskontrollen
By Elias (212.7.128.226) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 12:00:

Ich bin vor ca. 2 Jahren mal von einem Streifenwagen angehalten worden.Die beiden Beamten hatten noch eine junge Frau dabei , warscheinlich ne Praktikantin !
Die Polizisten wollten zuerst meine Papiere sehen,danach meinen Verbandskasten & Warndreieck.
Da sie so nichts finden konnten , aber der Praktikantin mal zeigen wollten wie toll sie sind & auch was gegen veredelte Autos haben, sagten sie das mein Auspuff wohl nicht erlaubt sei . Daraufhin fuhren wir zu einer nahen TÜV-Station , die aber nach einsicht in meine Unterlagen die korrektheit meines Endschalldämpfers bestätigten (Endrohrdurchmesser 110 mm ). So mußen die Cops ihre Mengelkarte zerreißen . Dann wollten sie die ABE für meine Grillleißte sehen , die ich nicht hatte.Dann konnte ich erstmal weiterfahren . Ich besorgte mir dann umgehend eine Kopie der ABE & fuhr zum Revier. Die Cops wunderten sich wo ich die ABE so schnell her hatte & lasen sie genaustens durch. Dann muße ich noch eine Kontrolle meines Golf 1 ertragen , dieses Mal mit noch einem dritten Beamten . Dieser Cop sollte sich noch besser mit sollchen nicht werksorgienalen PKW`s außkennen . Bei der erneuten Kontrollen fiehl ihnen mein Sportlenkrad ins Auge. Ich mußte die ABE vorzeigen,die ich diesmal hatte. Sie lasen sich alles genauestens durch & stellte fest das bei meiner Bereifung (195/50/15) es nicht außreiche die ABE zu haben , sondern das ein Eintrag in die Fahrzeugpapiere notwendig sei.Ich hatte die Beamten so verstanden,das wenn ich dies sofort erledigte alles ok wäre. Ich fuhr also zum TÜV & lies das 32`er eintragen , danach zum Verkehrsamt wegen des Eintrages in die Papiere. Danach fur ich wieder zum Revier um die Unterlagen vorzulegen.
Der Cop sagte das er es weiterleiten würde & wenn noch was wäre würden sich die zuständigen Beamten bei mir melden ,was sie nicht taten. ich dachte nun es wäre erledigt ,doch falsch gedacht denn nach ca. 6 - 8 Wochen bekamm ich einen Bußgeldbescheid über 136 DM und 3 Punkte.
Außerdem mußte ich mir bei den Kontrollen immer anhören , warum ich mein Auto nicht so gelassen hätte wie es aus der Farbrik gekommen ist,außerdem wurde mir unterstellt das ich meine Autolautsprecher eventuell geklaut hätte.

By Olli (172.177.72.19) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 18:19:

So sind die Polizisten eben. Und wenn DU mal was hast wo du sie brauchst, da brauchst du gar nicht hingehen, denn die sind zu beschäftigt damit irgendwelche sinnlosen Sachen zu kontrollieren/verfolgen.

By farendil (217.0.227.105) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 19:00:

@olli:
stimmt, die polizisten sollten mal die richtigen straftäter jagen, z.b. die, welche auf der autobahn bei 150 mit voller absicht einen auffahrunfall provozieren!
oder auch die, welche fahrerflucht begehen (dies gutzuheißen ist leider keine straftat)

ansonsten ist es denkbar, dass die polizei ausgelastet ist, weil ein gewisser olli sie jede woche aufs neue auf trab hält.

@elias: stimmt, es gibt manchmal wirlich eklige vertreter der grünen männchen.
allerdings verstehe ich den bg-bescheid nicht, wenn du eine abe hattest und die reifendimension + felge dort aufgeführt war.

dort hättest du auf jeden fall widerspruch einlegen sollen.

By officer (213.187.66.84) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 19:58:

So ist das eben oft. Ansich ist für das Sonderlenkrad keine Anbauabnahme erforderlich. Aber schon, wenn weitere Änderungen vorkommen, so zum Beispiel wie bei Dir eine andere Rad/Reifen-kombination, oder ne Tieferlegung u.s.w., brauchst Du ne Anbauabnahme. Dort muß dann geprüft werden ob die Sachen miteinander harmonieren. Ist bei vielen Sachen so, steht zwar nicht im "Kleingedruckten", aber eben nicht gleich auf der ersten Seite. Also immer ganz durchlesen. Es kann sein, daß Du mehrfach angehalten wirst und sich der Beamte damit zufriden gibt, wenn Du die ABE vorzeigst. Irgendwann kommt dann mal einer der sich besser auskennt und der das ganze "Büchlein" durchliest - und schon kommt der Bußgeldbescheid -

Heufig liegt es aber auch an den Händlern. Wenn die ordentlich auf eine geforderte Anbauabnahme hinweisen würden, gäbs weniger Ärger. Aber der will ja das du was kaufst und wenn er Dir dann noch sagt, daß Du zusätzlich zum Kaufpreis noch mal 100,- DM für die Anbauabnahle legen mußt, läßt Du villeicht von dem Kauf ab.

By garfield (129.143.4.35) on Mittwoch, den 14. März, 2001 - 21:00:

Grundsätzlich gilt: vor einem Umbau am Auto erst mal informieren, ob man es eintragen lassen muß.

Aber manchmal sind Polizisten wirklich drollig. Vor Jahren wurde ich mal von so einem grün-weißen Bus über die B 10 von ES bis in die Stadtmitte von Stuttgart verfolgt. Damals hatte ich noch einen alten Käfer, der total verbeult und verschrammt war. In Stuttgart wurde ich in eine Nebenstraße gelotst und angehalten. Aus dem Bus stieg ein ganzes Rudel Jungbullen aus, vermutlich Schüler der Polizeischule GP beim ersten Kundenkontakt. Wahrscheinlich dachten sie, daß sie da ein leichtes Objekt für eine schöne Mängelliste gefunden hätten. Eine Viertelstunde lang schlichen sie um den Käfer herum, sahen hinein, darunter, in den Motorraum, in den Kofferraum,... wundert mich richtig, daß keiner versucht hat, in den Tank zu kriechen. Aber überall Fehlanzeige, das Auto war technisch in Ordnung (Ehrensache). Schließlich standen sie zusammen und kamen überein, daß die Nebelschlußleuchte oben auf dem Kotflügel nicht erlaubt sei. Ein Mutiger wurde ausgewählt, der mir das sagen mußte. Er hatte kaum ausgesprochen, als ich schon einen Zollstock in der Hand hatte und ihm zeigte, daß die Leuchte "hinten, links, niedriger als ein Meter und weiter als 10cm vom Bremslicht entfernt" und damit genau so zulässig sei. Viele betroffene Gesichter und Grabesstille. Dann meinte einer kleinlaut, ob ich mit einer mündlichen Verwarnung wegen nicht angeschnalltem Fahrens einverstanden sei (war damals vorgeschrieben, aber noch kostenlos), was ich grinsend bejahte, danach stiegen sie ein und fuhren davon. Ich nehme stark an, daß zumindest ein paar davon in den nächsten Tagen die StVZO als Bettlektüre verwendeten ;-)

By alfa (195.124.135.4) on Donnerstag, den 15. März, 2001 - 13:02:

Da fällt mir was ein, was schon ewig her ist. Als Studenten fuhren wir am Freitag Nachmittag häufig über die Holländische Grenze um mit Gleichalterigen dort zusammen zu hocken. Jedesmal wurde wir an der Schranke von der Rijkspolitie mindestens ne viertel Stunde lang schikaniert. Mein braver alter Fiat 770 wurde immer halb auseínandergenommen. Was man nicht so direkt sah, war, daß das Maschinchen ziemlich frisiert war. Dann kam der Tag der Rache: Ich hatte einen gebrochenen Ölabstreifring und das Ding hat Öl gefressen wie verrückt, so dass ich schon Altöl eingefüllt hatte. Der Blaue beugt sich gerade hinten unter das Auto um die Ölwanne von unten zu sehen, da habe ich einmal ordentlich Gas gegeben -damit er nicht ausgeht. Jedenfalls hat der Karren ne Büchse Öl aus den 2 Auspuffrohren genebelt und unser Blauer war Schwarz: Gesicht, Uniform und weiße Schnüren! Ein Bild war das, ich hab mir mühsam das Lachen verkneifenm können.

By vechda (62.156.152.71) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 13:58:

hallöchen, mir kommt deine story sehr bekannt vor, hab das selbe ding mit meinem vectra auch durch!!!
felgen + lenkrad nicht eingetragen...
auch 136DM strafe + 3 punkte

mal ne frage an euch, wenn die polizisten sich nicht vorstellen, name + dienstgrad, keinen dienstausweiß zeigen und keine mützen aufhaben(kleidungsvorschrift???)
und mir dann einen mängelschein geben über abgefahrene reifen (1,6mm sind noch locker drauf)
ohne einen meßschieber benutzt zu haben, haben die doch eigentlich nix, was man vor gericht verwenden könnte oder???

außerdem haben sie sich ja mir gegenüber nicht korrekt verhalten!?

bitte mailt mir mal, wenn ihr wisst, was ich da machen kann, oder ob ich das irgendwie abwenden kann!?

mailto:markus.otto@telekom.de

danke schonmal im vorraus...

By Goose (217.225.232.166) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 15:48:

Was um alles hat die Mütze mit der Mängelkarte zu tun?

Wenn ich meinen Deckel nicht aufsetze, könnte evtl. mein Dienstgruppenleiter mit mir meckern (wobei er weiß daß ich die Kappe hasse und ich in dieser Beziehung eine gewisse Freiheit genieße)

Wenn ich mich nicht vorstelle, so ist dieses ein Zeichen mangelder Höflichkeit.

Wen ich dir meinen Dienstgrad nicht nenne, so ist das nichts, denn wofür willst du wissen, welchen Dienstgrad ich bekleide?

Wenn ich dir meinen Dienstausweis nicht zeige, so ist das höchstens ein Verstoß gegen das Polizeigesetz, wobei es bei der Pflicht zum Vorweisen des Dienstausweises auch Einschränkungen gibt. Aber selbst dieser Verstoß gegen das PolG macht die Maßnahme nicht rechtswidrig.

Nun zu den abgefahrenen Reifen: wenn die Kollegen die Profiltiefe nicht gemessen haben, woran haben sie dann erkannt, daß die Reifen abgefahren sind?
Sollten sie wirklich noch genug Restprofil aufweisen, so hast du die Möglichkeit, alleine aufgrund dieser Tatsache (und wenn du hierbei die Sache mit der Mütze anbringst, machst Du dich lächerlich) Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Gruß
Goose

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 20:14:

@goose

Unter welchen Umständen ist ein Polizeibeamter nicht verpflichtet, sich auf Verlangen auszuweisen? Wenn jemand den Eindruck hat, daß sich ein Polizist nicht korrekt verhalten hat, muß er schließlich die Möglichkeit haben, den Betreffenden zwecks späterer Beschwerde eindeutig identifizieren bzw. benennen zu können. Mündliche Angaben ("ich bin POM Meier vom Revier 9") können einerseits nicht richtig verstanden werden, andererseits könnten sie auch falsch sein. Was soll der betroffene Bürger denn in so einer Situation tun?

Übrigens gab es schon vor vielen Jahren den Vorschlag, Namensschilder an Polizeibeamte auszugeben, wie sie auch in vielen anderen Ländern üblich sind. Meines Wissens ist dies am Widerstand der Polizeigewerkschaft aus irgendwelchen ominösen Sicherheitsbedenken gescheitert. Ich finde dies ein bißchen komisch - einerseits wollen Polizeibeamte aus gutem Grunde keine (Dienst-)Nummern, sondern Menschen sein, andererseits bestehen Hemmungen, diesen Namen im Dienst auch sichtbar zur Schau zu stellen, wie es in vielen anderen Servicebetrieben mittlerweile üblich ist.

By Goose (217.225.232.166) on Freitag, den 1. Februar, 2002 - 21:14:

@nn: ein Beamter in Zivil muß sich grundsätzlich vor jedem Einschreiten ausweisen.
Ein uniformierter Beamter muß sich nur auf Verlangen des Betroffenen ausweisen, diese Pflicht entfällt jedoch, wenn die durchzuführende Maßnahme hierdurch erschwert wird (und das ist Auslegungssache. Besteht z.B. die Gefahr einer Eskalation, so werde ich nicht in meiner Geldbörse nach meinem Dienstausweis suchen)

Hat jemand den dringenden Wunsch, sich über mich zu beschweren, so nenne ich ihm gerne meinen Namen (und da das nicht Müller, Mayer oder Schmidt ist, kommt er in "meiner" Behörde nur einmal vor und erleichtert somit die Identifikation ungemein)
Weiterhin sehe ich keinen Anlass, jemandem nicht meinen richtigen Namen zu nennen. Auch wird ein "Streifenbeleg" geführt, auf welchem jeder Einsatz und jede Kontrolle mit Ort und Uhrzeit vermerkt wird. (Wenn du jetzt einwirfst, daß man diesen auch falsch ausfüllen kann, so werde ich entgegnen, daß ich mir auch meinen Dienstausweis fälschen kann ;-) )
Weiterhin kann man sich ja auch das Kennzeichen des Funkwagens merken (als Behördenkennzeichen sind es auch nur die Stadtkennung und 4 Nummern)

Das Thema Namensschild ist auch bei uns viel besprochen worden. Es steht bei uns jedem Beamten frei, ein solches Schild zu tragen. Ich habe mich dagegen entschieden. Ich bin gerne bereit, jedem, der ein berechtigtes Interesse daran hat, meinen Namen zu nennen.
Jedoch kann man unsere Arbeit nicht mit der anderer Servicebetriebe vergleichen. Ich denke, daß wir deutlich mehr Menschen auf die Füße treten müssen als beispielsweise ein Busfahrer oder ein Verkäufer.

Gruß
Goose

By farendil (217.225.253.201) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 11:28:

@goose:
Wenn ich mich nicht vorstelle, so ist dieses ein Zeichen mangelder Höflichkeit.

Wenn ich dir meinen Dienstausweis nicht zeige,...


so, erst mal vorneweg: wenn du beides nicht tust, kannst du damit rechenen, daß ich nur einmal nachfrage und dir mitteile, daß ich ich zweifel habe, ob du polizeibeamter bist und ich damit deinen weisungen folgen muß.
weigerst du dich weiterhin, so fahre ich weiter, egal wie, da ich davon ausgehen muß, daß du eben kein polizist bist!


Wen ich dir meinen Dienstgrad nicht nenne, so ist das nichts, denn wofür willst du wissen, welchen Dienstgrad ich bekleide?
1. um dich richtig anzusprechen
2. um dich besser zu identifizieren, da der name nicht unbedingt ausreicht (auch seltene namen können mehrfach vorkommen)


Ich denke, daß wir deutlich mehr Menschen auf die Füße treten müssen als beispielsweise ein Busfahrer oder ein Verkäufer.
sicher. dafür hast du es aber auch leichter, dich gegen vorwürfe zu wehren (1. bist du polizist, was dich immer glabhafter macht, 2 der bprger ist nur sauer, weil ich ihm xx dm abgeknöpft habe...)

By Goose (217.225.239.136) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 14:35:

@farendil: wenn ich in Uniform eine Kontrolle durchführe, so ist es nicht ratsam, wegzufahren. Das fördert den Jagdtrieb und ist zudem verboten ;-)

Zum Ansprechen genügt der Name.

Gegen Vorwürfe zur Wehr setzen ist auch nicht immer einfach. Da sich im Schnitt alle 2 Wochen jemand über mich beschwert, von diesen Beschwerden jede 3-4 zwecks Äußerung an mich übergeben wird und im Schnitt alle 2 Jahre ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, kann eine Beschwerde duurchaus lästig für mich sein. (von diesen Beschwerden ist übrigens noch keine durchgekommen)

Gruß
Goose

By Polizist (193.159.128.5) on Samstag, den 2. Februar, 2002 - 21:02:

Was euch vielleicht weniger bekannt ist, sind die internen Schwierigkeiten, die ein Polizist bekommt, wenn eine Beschwerde einläuft.
Sei sie noch so unberechtigt, es wird trotzdem erst mal in der Sache ermittelt. Kommen gar Vorwürfe, die eine Straftat als Gegenstand haben, kann sein, dass u.a. auch disziplinarrechtlich ermittelt wird.
In dieser Zeit wird ein Polizist nicht befördert. Auch wenn später nichts dabei rauskommt. Ich brauch euch nicht groß erzählen, dass es eine Kleinigkeit ist, einem Polizisten etwas anzuhängen. Gerade die Dauerquerulanten sind darin sehr gut geübt. Damit kann man einem Polizisten das Leben zur Hölle machen. Wenn man eine Woche vor der Beförderung steht und dann doch wieder zurücktreten muss, weil Bürger X meint er muss sich wegen der Blutentnahme beim Chef beschweren, bekommt man einen Hals. Es ist nämlich nicht so, dass man dann die Beförderung eben eine Woche später bekommt. Die Stelle ist erst mal weg und bis was neues kommt, geht locker ein halbes Jahr ins Land. Das kostet den Polizisten einiges an Geld.
Und darum werde ich nicht jedem Bürger ungefragt meinen Namen mit einem Namensschild unter die Nase reiben. Mal abgesehen davon, dass es in kleinen Dienstbezirken auch zu privaten Bedrohungen führen kann.
Wenn mich einer nach meinem Namen oder Dienstausweis fragt, bekommt er diesen. Allerdings nicht dann wenn ich gerade den unmittelbaren Zwang angedroht habe und schon mit der Hand aushole und er nun meint, er muss nun meinen Namen erfahren. Den bekommt er dann anschließend.
Und einem Uniformierten einfach davon fahren ist nicht so einfach. Wie Gosse schon schrieb, weckt das den Jagdtrieb. Darüber hinaus kann man sich nicht so leicht mit "nicht erkennbar" rausreden. Es kommt dabei auf die Gesamtumstände an. Wenn also ein deutlich erkennbarer Streifenwagen Anhaltezeichen gibt und anschließend zwei uniformierte aussteigen, kann man nicht so ohne weiteres behaupten, man habe sie nicht erkannt. Die Dienstmütze spielt dabei nur eine sehr geringe Rolle, sie dient uns vielmehr zur Erkennbarkeit als Sicherheit im Verkehr.
Kritischer wird es bei uniformierten aus Zivilfahrzeugen, oder Pseudouniformierten oder Zivilbeamten. Aber die weisen sich in aller Regel schon unaufgefordert aus.

Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.225.253.201) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 01:55:

@polizist+officer: es ging mir nur um den fall, daß sich ein uniformierter nicht als polizist legitimieren will.

klar halte ich an, wenn ich davon ausgehen muß, daßes sich um polizisten handelt.
wollen sie mir dieses dann nicht nachweisen, sieht es schon wieder anders aus. dann wieder kann ich davon ausgehen, daß sie eben keine polizisten sind.

gegen den jagdtreib ist nichts einzuwenden - meine fahrweise wird sich auch im rahmen halten, solange ich mich nicht bedroht fühle oder das fahrzeug versucht, mich mit gewalt anzuhalten. eventuell werde ich auch zum nächsten revier fahren (sofern bekannt und streckentechnisch günstig).


nur geht einfach davon aus, daß der bürger DANN, wenn sich ein beamter nach wiederholter aufforderung weigert, sich zu legitimieren, davon ausgeht, daß an der sache etwas faul ist.

By klausk (217.80.25.17) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 13:37:

Hallo Polizist,
wie fördert eine grüne Mütze mit Silber- oder Goldband der "Erkennbarkeit als Sicherheit im Verkehr"???

Grüße
Klaus

By Goose (217.81.250.81) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 14:34:

@klausk: die grüne Kappe wird bei uns nur noch zu "hausinternen" Veranstaltungen (Beförderung, Beisetzung eines Kollegen etc.) getragen. Bei der Arbeit tragen wir eine weiße Kappe.

@polizist: bei uns ist es nicht unüblich, daß augenscheinlich unbegründete Anzeigen, welche jedoch weiter ermittelt werden müssen, etwas später bearbeitet werden, wenn eine Beförderung unmittelbar bevorsteht.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.43.60) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 15:06:

@goose: woran erkennt man eine offensichtlich unbegründete Anzeige?
daran, daß sie gegen einen kollegen ist?? :-)

By Goose (217.81.250.81) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 15:32:

@farendil:nein, man erkennt sie daran, daß der "Geschädigte" z.B. erzählt, ich hätte ihn grundlos mit dem Schlagstock verprügelt. Nachdem ich angab, daß mein Schlagstock bei einem vorausgegangenen Einsatz einige Tage zuvor zu Bruch gegangen sei, war es halt die Taschenlampe.
Jeder, der mich kennt, weiß, daß ich als überzeugter Faustkämpfer eben diese dem Schlagstock vorziehe, wenn Zwang angewendet werden muß.
Ach ja, er war stinkbesoffen und ist mit einem Schirm auf mich losgegangen und er wurde bereits, bevor er die Anzeige wegen KV im Amt gegen mich erstattete, rechtskräftig wegen §113 StGB verurteilt.
Angesicht dieser Gesamtumstände wage ich zu behaupten, daß man soetwas als unbegründet bezeichnen kann.

Gruß
Goose

By Grobi (217.85.44.41) on Sonntag, den 3. Februar, 2002 - 16:42:

@Goose + Polizist: Kann gut verstehem, daß euch dieser Beschwerdekram auf die Nerven geht. In HH holt jeder verhaftete farbige Drogendealer auch gern die gute alte Rassismusnummer aus der Mottenkiste! Notorische Querulanten gibt es leider genauso häufig wie überempfindliche Polizisten. Wenn ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle die wirklich ganz große Show abzieht und dann am Besten noch unfreundlich ist, habe ich auch schon häufig mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde geliebäugelt. Gerade aus den von Polizist genannten Gründen.

Grobi

By Mr_Bill (160.58.8.76) on Montag, den 4. Februar, 2002 - 19:41:

@goose+Polizist:
Hmm, die Argumente sich nicht auszuweisen klingen zwar logisch, aber nicht wirklich schlüßig.
So wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus. D.h. wenn ich angehalten werden zwecks Kontrolle, so frage ich generell nach Name und Dienstgrad, eben um den Polizisten mit dem nötigen Respekt anzusprechen (Sofern die Polizisten sich nicht automatisch ausweisen). Ich denke nicht, das es da irgendwelche Gründe gibt, einem normalen Steuerzahler eine vernünftige Antwort zu geben.
Kommen zwei Uniformierte aus einem Polizeiauto, so würde ich wahrscheinlich keinen Ausweis verlangen, da die Uniform in Verbindung mit dem Wagen für mich ausreichen würde.
In allen anderen Fällen (Zivilstreife, oder sonstiges), würde ich immer den Ausweis verlangen. Wer weiß, ansonsten lande ich bei Vorsicht Kamera oder sowas.

Als Bundewehrsoldat hat man übrigens seinen Namen auch auf der Brust stehen und den Dienstgrad auf der Schulter. Warum man als Polizist seinen Namen nicht offen tragen soll, bleibt mir ein Rätsel.

Mr_Bill

By alfa (195.124.135.7) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 16:01:

Normalerweise weisen sich unsere Schnittlauche immer von selbst aus. Wenn nicht, frage ich die auf jeden Fall nach ihrem Ausweis und sehe mir den auch an. Gaunereien hat es da schon genug gegeben. Eine Ausnahme mache ich,wenn die im Six-Pack oder in der Box aufkreuzen und eine Massenkontrolle, wie z.b. vor der Nato Sicherheitstagung in München auf den Zufahrtsautobahnen machen. Da kann man ausschliessen, dass da einer in gün rumläuft, der krumme Dinger drehen will.

By officer (213.187.79.1) on Mittwoch, den 6. Februar, 2002 - 21:05:

Wenn ich mit dem normalen Verkehrssünder zu gange bin, sehe ich kein Problem mich nach Aufforderung auszuweisen. Wenn ich allerdings den Widerstand habe, fällt das Ausweisen natürlich erstmal flach. Ich glaube die Pflichten werden wohl in jedem länderzpeziefischen Polizeigestzt gleichartig geregelt sein. Von einem Namensschild halte ich auch nichts. Zu oft kommt es vor, daß sich unbeteiligte einmischen wollen und dan ganz schlau daherreden. Da sie von der Maßnahme nicht betroffen sind, bekommen sie auch keinen Namen und keinen Ausweis. Ein Namensschild wäre meines Erachtens nicht weiter schlimm, wenn der Polizeibeamte eine höhere Achtung erfahren würde und besser geschützt wäre.

Zur Dienstmütze, diese ist eher lästig und hat keinen Einfluß auf die rechtmäßigkeit der Amtshandlung.

Leider kann mann die entgangene Beförderung nicht einklagen. Es wäre doch nicht schlecht, wenn ich nachdem ein Verfahren eingestellt worden ist, vom Anzeigeerstatter den entgangenen Lohn einfordern könnte. Da würde sich manch einer überlegen, ob er eine sinnlose Anzeige erstattet.

By farendil (217.235.61.109) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 01:55:

@officer: Da sie von der Maßnahme nicht betroffen sind, bekommen sie auch keinen Namen und keinen Ausweis. willst du damit sagen, daß du an sich unbeteiligten bürgern, die nach deinem namen fragen, diese auskunft verweigerst??

schleißlich hat jeder ein recht darauf, die daten eines organs der exekutive zu erfahen, um seine vorgehensweise nachträglich rechtlich prüfen zu lassen!


...wenn der Polizeibeamte eine höhere Achtung erfahren würde und besser geschützt wäre.
1: die Achtung habe ich nur vor dem menschen, nicht vor der uniform. ob un wieviel achtung ich vor jemandem habe, bestimmt sein benehmen (oder im notfall das gesetz *g*)

2: du hast schon sehr viele vorteile als polizist! deine aussage wieht (wie du aus unzäligen verfahren wissen dürftest) deutlich mehr als die eines normalen, auch unbescholtenen bürgers.
was willst du noch????

By Polizist (217.3.253.6) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 10:21:

@farendil: du hast schon sehr viele vorteile als polizist. Welche denn? Das mit der Würdigung der Aussage vor Gericht sehe ich nicht als Vorteil. Der Richter kann mir glauben oder nicht, ist mir ehrlich gesagt egal. Und wenn du von Vorteilen redest, dann meine ich doch sowas, dass mir im Privatleben Vorteile bringt. Und da fällt mir wirklich nicht sehr viel ein.

schleißlich hat jeder ein recht darauf, die daten eines organs der exekutive zu erfahen, um seine vorgehensweise nachträglich rechtlich prüfen zu lassen!. Das gilt für diejenigen, die von der Vorgehensweise betroffen sind, aber nicht für den, der mit der Maßnahme überhaupt nichts zu tun hat und nur zufällig vorbeikommt. Der braucht sich auch nicht einzumischen.

By farendil (217.235.59.215) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 11:24:

@polizist: Und wenn du von Vorteilen redest, dann meine ich doch sowas, dass mir im Privatleben Vorteile bringt. suchst du dir deine beruf nach vorteilen im privatleben aus??

im übrigen bezog sich meine aussage auf diese worte von officer: ... und besser geschützt wäre.

aber nicht für den, der mit der Maßnahme überhaupt nichts zu tun hat und nur zufällig vorbeikommt.
wieso nicht? sonst redet ihr doch immer von zivilcourage!
nein, mein lieber - als polizist mmüßtest du sogar noch besser überwacht werden können, da du viel mehr macht hast.
jeder trottel kann eine privatanzeige wegen falschparken machen, auch wenn es sich nicht um seinen parkplatz handelt, aber deine arbeit wiollst du nicht so weit überwachen lassen,daß du dich dem bürger, welcher dies begehrt, ausweist!

By Polizist (217.3.252.19) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 12:46:

@farendil: Nein, ich suche mir meinen Beruf nicht nach privaten Vorteilen aus. Sonst wäre ich gerade nicht Polizist. Nur, wie definiert sich dann ein beruflicher Vorteil? Ist es ein Vorteil, wenn ich besser geschützt bin? Oder ist es ein Vorteil, wenn mir meine Arbeit durch zusätzliche Ausrüstung erleichtert wird? Ein Vorteil ist ein besser gestellt sein gegenüber jemanden vergleichbares. Da du hier Vorteile erwähnst, die man als Polizist hat frage ich mich, mit welcher Berufsgruppe du dies vergleichst. Zwangsläufig werden da doch Äpfel mit Birnen verglichen.

sonst redet ihr doch immer von zivilcourage Ist es Zivilcourage, wenn der Bürger sich bei einer erkennbaren Polizeiaktion einmischt? Ich schreibe bewusst erkennbar, da ich dir zustimme, wenn die Polizei in Zivil als solche nicht erkennbar ist. Da kann sich der Bürger durchaus mal einmischen und die Dienstausweise verlangen. Aber nicht wenn eine Streife eine Person mit Gewalt in den Streifenwagen verfrachtet o.ä. Der Betroffene kann sich nach der Aktion selber wehren und sich beschweren. Zur Not kann er sich einen Anwalt oder sonstigen Rechtsbeistand nehmen. Und komm mir nicht damit, dass nicht jeder weiß, dass er einen RA nehmen kann. Erstens wird er von uns eh belehrt und zweitens ist das doch schon Grundwissen von 14 jährigen.

Ich möchte in meiner beruflichen Laufbahn eben nicht von gefährlichem juristischem Halbwissen irgendwelcher zufällig vorbeikommender Passanten abhängig sein, die meinen den Polizisten anzeigen zu müssen ("...aber das darf doch der Polizist nicht. Frechheit sowas, ich werd mich beschweren").
Dem Betroffenen der Maßnahme, bzw. dessen Angehörigen steht sowas selbstverständlich zu.

daß du dich dem bürger, welcher dies begehrt, ausweist. Das muss man differenzieren. Dem unbeteiligten Bürger, der meint, mich während einer Amtshandlung die ihn gar nicht betrifft, nach meinem Namen zu fragen, werde ich keine Auskunft geben oder zumindest nur dann, wenn er sein Begehren gut begründen kann (was wir ja auch müssen). Dem betroffenen Bürger werde ich sehr wohl den Namen geben. Ich halte mich für so gesetzestreu, dass ich eigentlich nichts zu befürchten habe. Aber was solche Beschwerden anrichten selbst wenn sie substanzlos sind, habe ich ja schon geschrieben.
Im übrigen wird die Polizei sehr wohl und sehr gut von der Öffentlichkeit überwacht. Viel mehr noch als früher. Und ich beklage mich nicht.

By quincy (141.30.32.91) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 13:21:

Eine unverständliche Diskussion ist das. Privilegien für Beamte wurden ganz ursprümglich einmal als Kompensation für deren Nachteile eingeführt. Diese Nachteile kann heute beim durchschnittlichen Finanzbeamten (oder so) keiner mehr nachvollziehen. Aber beim Polizeibeamten, der jeden Tag für den Dienst, von dem wir alle profitieren, über den Haufen geschossen werden kann, ist das durchaus noch deutlich erkennbar!!
(Das sollte man auf die Kollegen anderer Dienste übrigens auch erweitern. Siehe hierzu folgenden Vorfall)

By farendil (217.235.59.215) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 13:32:

@polizist: das mit den vorteilen ist wohl ein mißverständnis zwischen uns...

es ging mir um deine vorteile z.b. in der glaubwürdigkeit. damit bist du generell in der besseren ausgangsposition, egal ob es um ein verfahren gegen einen bürger oder gegen dich geht.


Und komm mir nicht damit, dass nicht jeder weiß, dass er einen RA nehmen kann. Erstens wird er von uns eh belehrt und zweitens ist das doch schon Grundwissen von 14 jährigen.

ja, das grundwissen von gewissen 14 jährigen, die das wohl auch brauchen *g*

mal im ernst: wenn die bürger so gut über ihre rechte bescheid wissen, warum:
-schwärzen viele bei owis ihre verwandten an, weil sie glauben, daß sie es müßten
-verplappern sich so viele bei einer unfallaufnahme
-machen sie dinge die sie nicht tun müßten, wenn der polizist sie lediglich darum bittet

außerdem ist ein anwalt teuer, oft werden verfahren nur eingestellt daß man auf seinen kosten sitzen bleibt...

die meinen den Polizisten anzeigen zu müssen
also da würde ich doch drüber stehen! wenn die anzeige offensichtlich unbegründet ist (also das halbwissen gar nicht ausreicht, zu erkennen, daß deinen handlung rechtmäßig ist) blamiert sich damit nur einer: der anzeigenerstatter!


der meint, mich während einer Amtshandlung die ihn gar nicht betrifft, nach meinem Namen zu fragen,
angenommen, ich sehe eine offensichtlich rechtswidrige handlung, so habe ich das recht (ich sage ja nicht daß ich es tue, ich spreche nur vom recht!) die person anzuzeigen, damit der staat die verbotene handlung (so beweisbar und hinreichend schwer) ahnden kann.

im übrigen ist das mit dem betroffen von einer amtshandlung oder nicht eine sehr diffizile sache.
klar ist es, wenn ihr auf jemanden zugeht und "was von ihm wollt" (personenkontrolle, fahrzeugkontrolle, festnahme etc.)

By officer (213.187.81.68) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 18:37:

Also jetzt mußtze ich doch ein wenig in mich hineinlächeln. Farendil, bleib doch mal auf dem Boden der Realität.

Du erwartest von der Polizei, daß sie sich an Recht und Gesetz hält. Und eben Recht und Gesetz ist es beben, daß ich mich nur dem gegenüber ausweisen muß, der von einer Maßnahme betroffen ist. Du kannst als unbeteiligter eben nicht von mir verlangen mich auszuweisen und wenn Du es doch tust, teile ich Dir höflich mit (und das meine ich ernst) daß du bitte nicht die Amtshandlung störst! Ich kann doch auch nur das von Dir verlangen, was mir rechtlich zusteht. Sonst könnte ich bei der Verkehrsowi auch verlangen, daß Du mir Deine Geldbörse zeigst damit ich seh ob Du wirklich kein Geld dabei hast. Geht halt nicht! Es kann andererseits natürlich auch passieren, daß Du meinen Namen u.s.w. schneller erfährst wie Dir lieb ist. Dann nämlich wenn Du der Meinung bist Dich weiter einzumischen. Dann gibts nämlich einen Platzverweis und dann bist Du von einer Maßnahme Betroffen und solltest schleunigst das weite suchen. Ich hatte so einen Fall mal als sich ein Unbeteiligter "schützend vor einen Falschparker warf" Das ganze hat ihm wegen Beleidigung und Widerstand 1500,-DM Strafbefehl eingebracht. Das sind aber eher die Ausnahmen.

Im Übrigen hat so etwas auch mit dem Ansehen und dem Schutz der Polizei zu tuen. Beides geht hier fließend über. Es sollte doch so viel Ansehen und Respekt da sein, daß man die Polizei nicht bei Ihrer Arbeit stört. Als ich 1999 in den USA mit auf Streife war, hab ich erlebt, wie sich in einer Familienstreitigkeitssache ein Angehöriger versuchte einzumischen. Der COP hat ihm nur - ein Mal !! - gesagt, er solle nicht die Ermittlungshandlungen stören und daß hat gereicht. Er hat bis zur Beendigung der Maßnahme vor dem Haus gewartet.

"also da würde ich doch drüber stehen! wenn die anzeige offensichtlich unbegründet ist (also das halbwissen gar nicht ausreicht, zu erkennen, daß deinen handlung rechtmäßig ist) blamiert sich damit nur einer: der anzeigenerstatter! "

Du gestehst dem Bürger sinnlose Anzeigen zu die offensichtlich unbegründet sind und erwartest das wir drüber stehen? Umgedreht erwartest Du aber daß der Polizeibeamte sich immer 100 Prozentig sicher ist, bevor er eine Anzeige schreibt (was auch richtig ist).

Farendil, hier solltest Du mehr überlegen!

By farendil (217.225.250.118) on Donnerstag, den 7. Februar, 2002 - 22:06:

@officer: nu gut, da muß ich wohl etwas weiter ausholen und erzählen, warum ich so daruf herumreite.

es begab sich vor einigen jahren in sachsen, daß der führer eines kfz (nennen wir ihn mal F) die zulassung für dasselbe nicht dabei hatte. es kam, wie es in solchen geschichten immer kommen muß (logisch, sonst wäre dieselbe ja hier schon zuende) daß er angehalten wurde. der polizeibeamte händigte ihm eine mängelkarte aus, und teilte F mit, daß er die zusammen mit der zulassung bei der polizei vorlegen solle. dies könne er auf jedme beliebigen revier tun, aber auch bei streifenpolizisten, die ihm zufällig über den weg laufen.
nun begab es sich, daß f ein paar tage später als beifahrer in einem pkw unterwegs war und sah, daß 2 beamte in einem sixpack auf der gegenüberliegenden straßenseite offensichtlich einen lkw kontrolliert hatten. also flugs angehalten, rausgesprungen und über die straße gelaufen. den beiden polizisten mängelkarte und zulassung vor die nase gehalten und erfahren: nein, das geht so nicht.
etwas diskussion, kurzer sinn:
polizisten (p)sind der meinung, daß die bestätigung nur auf dem revier zu holen ist.
f sagt, es ist ihm egal, der beamte, der die mängelkarte ausgestellt hat, hat definitiv etwas anderes gesagt.
weiterhin kommt heraus, daß die polizisten ihren stempel HEUTE nicht dabei haben.
f möchte die sache klären, hat keine list zum revier zu fahren und bittet um den namen bezw. dienstausweis der beamten.
beamte lassen ihn wortlos stehen, steigen ins auto. f sehr laut und deutlich: ich hätte jetzt gerne ihre namen!
der fahrer läßt den motor an und fährt mit kavalierstart davon.

so, lieber officer, lieber polizist: DIREKT betroffen war F von keiner maßnahme, für euch doch ein schöner grund, die angabe des namens zu verweigern.


Du gestehst dem Bürger sinnlose Anzeigen zu jeder kann offensichtlich sinnlos anzeigen. auch polizeibeamte haben das schon geschafft!
ich fände es übrigens in BEIDEN fällen sinvoll, wenn bei groben unfug dem anzeigenerstatter die kosten des verfahrens auferlegt werden.


kannst als unbeteiligter eben nicht von mir verlangen mich auszuweisen
klasse! ich sehe offensichtliches unrecht und darf nicht mal dann eingreifen??

und dann bist Du von einer Maßnahme Betroffen und solltest schleunigst das weite suchen.
nicht bevor ich mir deine personalien komplett notiert habe! schließlich brauche ich die für das dannach komende verfahren, in der die rechmäßigkeit des platzverweises geprüft wird...


Als ich 1999 in den USA mit auf Streife war, hab ich erlebt, wie sich in einer Familienstreitigkeitssache ein Angehöriger versuchte einzumischen. lieber officer, höre mir bitte mit den vereinigten staaten auf, sonst kommt mir der kalte kaffe hoch!
ich habe erst gestern abend mal wieder eine reportage (ZDF) über einen amerikanischen sheriff gesehen. alleine für die verstöße gegen das menschenrecht sollte man diese nutzlose lebensform auf immer und ewig ganz, ganz weit weg sperren!!!

ich habe keine große lust, mich hier über das thema usa auszulassen - wir leben hier in deutschland und dabei wollen wir es belassen.

By Polizist (217.4.1.40) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 10:17:

Oh farendil, dir kann man es wohl nie recht machen.
Der geschilderte Sachverhalt des F. ist ja recht und schön und sicherlich hätten die Kollegen dir ihren Namen nennen sollen, aber es ist ein Einzelfall. Ich habe übrigens auf der Straße bisher auch nie einen Stempel dabei gehabt.
Sicherlich warst du in diesem Fall nicht betroffener einer Maßnahme, gleichwohl ist dies schon ein Fall, wo der Bürger berechtigt von der Polizei was wollte.

angenommen, ich sehe eine offensichtlich rechtswidrige handlung Was ist den offensichtlich rechtswidrig? Kennst du sämtliche Rechtfertigungsgründe aus der StPO, dem StGB oder dem BGB? Ich will jetzt mal nicht protzen, aber inzwischen habe ich 5 Jahre Ausbildung bei der Polizei hinter mir, wo genau diese Themen auch unterrichtet wurden und ich kann dir immer noch nicht sämtliche Ausnahmen und Winkelzüge nennen - da streiten sich Richter beim BGH drum...
Über dir Rechtwidrigkeit einer Tat entscheidet ein Richter im Strafverfahren, nicht der Polizist vor Ort. Er muss aber rechtfertigende Gründe kennen und eventuell recherchieren.
Oder, um es noch mehr zu komplizieren. Nach der Prüfung der Rechtswidrigkeit kommt noch die der Schuldfähigkeit. Will sagen, nur weil einer rechtswidrig handelte, muss er nicht unbedingt auch schuldhaft handeln und wird dann eventl. doch vom Richter frei gesprochen.

Mir entsteht hier der Eindruck, dass du ein gewisses Mißtrauen der Polizei gegenüber hast. Wie sonst erklärst du dir, dass du dir ein Urteil über die Rechtmäßigkeit von Polizeihandlungen zumutest. Bist du Jurastudent? Wenn ich (auch wenn ich kein Polizist wäre)eine Polizeiaktion sehe, gehe ich mal davon aus, dass das in Ordnung ist. Keinesfalls traue ich mir zu, die Rechtmäßigkeit der Maßnahme zu beurteilen.

Wenn man dein Ansinnen bis zum Exzess weitertreibt, könntest du ja die Polizisten, die "offensichtlich" eine rechtswidrige Tat begehen, nach § 127 (1) StPO vorläufig festnehmen. Ist ein Jedermannsrecht. Das wäre dann mal ein interessanter Fall für die Richter, wenn sie die Irrtumsproblematik und Vermeidbarkeit da durchprüfen dürfen.

Zum Platzverweis wegen Störung einer Amtshandlung: Der Platzverweis ist noch das mildeste Mittel. § 164 StPO erlaubt auch eine Gewahrsamsnahme bis zum Abschluss der Maßnahme. In diesem Fall wirst du selbstverständlich von mir dann auch den Dienstausweis zu sehen bekommen und kannst dir Namen und Dienststelle notieren.


Viele Grüße,

ein Polizist

By farendil (217.225.250.118) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 13:35:

@polizist: ..aber es ist ein Einzelfall. ja um solche einzelfälle geht es mir aber! denkst du, ich ahbe den leiben langen tag nix besseres zu tun, als kollegen von dir auf der straße anzuquatschen und nach ihrem namen zu fragen????


Was ist den offensichtlich rechtswidrig? Kennst du sämtliche Rechtfertigungsgründe aus der StPO, dem StGB oder dem BGB?
nein. ich habe ja auch nicht gesagt, daß ich über jede maßnahme entscheiden könnte, ob sie rechtmäßig ist. es gibt aber sehr wohl fälle, woch rechtswidrigekit nicht zu übersehen sein sollte.

Nach der Prüfung der Rechtswidrigkeit kommt noch die der Schuldfähigkeit. ja und?
wenn ich eine rechtswidrige tat sehe, kann ich einschreiten, egal ob derjenige schuldfähig ist oder nicht. das spiel wie gesagt nur bei der strafbarkeit eine rolle.


Mir entsteht hier der Eindruck, dass du ein gewisses Mißtrauen der Polizei gegenüber hast.
ist duchaus richtig. auch wenn es halt immer nur einzelfälle sind - ich denke, man kann da nie vorsichtig genug sein!

Wie sonst erklärst du dir, dass du dir ein Urteil über die Rechtmäßigkeit von Polizeihandlungen zumutest. eben nicht! wenn ich den namen haben möchte, dann doch deswegen, daß man die sache nachprüfen lassen kann!


Wenn ich (auch wenn ich kein Polizist wäre)eine Polizeiaktion sehe, gehe ich mal davon aus, dass das in Ordnung ist. wenn der normalbügrer vom polizist gefagt wird:
"wo kommen sie her"
"wie ist der unfall passiert"
"ist das auf dem bild ihr sohn"
dann geht er auch davon aus, daß die frage berechtigt ist und er antworten muß!


In diesem Fall
in welchem fall? dem der gewahrsamnahme oder dem das platzverweises??

Wenn man dein Ansinnen bis zum Exzess weitertreibt, könntest du ja die Polizisten, die "offensichtlich" eine rechtswidrige Tat begehen, nach § 127 (1) StPO vorläufig festnehmen.
wirklich eine interessante idee...
(könnte direkt von mir sein *g*)

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 14:39:

@Polizist
"Mir entsteht hier der Eindruck, dass du ein gewisses Mißtrauen der Polizei gegenüber hast." - ich würde sogar vermuten, dass da mehr als Misstrauen dahinter steckt. Irgend etwas ist unserem Freund da mal passiert, von dem wir nichts wissen. Das verfolgt ihn irgendwie wie ein Trauma. Vielleicht eine böse Demütigung oder ein Schuldgefühl, das ihn belastet. Normal finde ich dieses Verhalten jedenfalls nicht.

By N.N. (195.37.128.1) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 14:48:

Ich würde es mal so formulieren: ein gesundes Maß an Mißtrauen gegenüber der Staatsgewalt und ihren Organen ist für mich ein Zeichen einer gereiften Demokratie. Wir hatten gerade in Deutschland lange genug die Zeit einer absoluten Obrigkeitshörigkeit, wo jeder instinktiv vor einem staatlichen Uniformträger strammstand und Anweisungen kritiklos hinnahm. Das Ergebnis ist bekannt.

By Polizist (217.3.253.46) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 15:09:

@farendil: ja um solche einzelfälle geht es mir aber. Du kannst sie dann aber nicht als allgemein gültige Aussagen verwenden. Pauschalisieren verzerrt, zumal in diesem Forum, stark.
es gibt aber sehr wohl fälle, woch rechtswidrigekit nicht zu übersehen sein sollte. Das ist aber sehr theoretisch. Mir fällt dazu kein Beispiel ein. Drehen wir den Spieß doch mal um: Meinst du das Polizisten, die eine rechtswidrige Tat begehen (ich setz mal vörsätzliche Begehungsweise voraus) so doof sind und dies dann so offensichtlich machen, dass dies der Normalbürger erkennt?

wenn ich den namen haben möchte, dann doch deswegen, daß man die sache nachprüfen lassen kann! Sorry, aber gerade eben hast du doch noch von offensichtlich rechtswidrigen Handlungen gesprochen. Jetzt willst du die Rechtswidrigkeit erst nachträglich prüfen lassen? Dann sind wir wieder am Anfang - nämlich das Bürger Wichtig zwar keine Ahnung hat was der Polizist da gerade macht, er aber meint, er müsse das nachprüfen lassen.

...dann geht er auch davon aus, daß die frage berechtigt ist und er antworten muß! Berechtigt sind die Fragen ja. Der Polizist stellt sie ja nicht aus Jux und Tollerei. Ein Polizist wird aber auch die vorgeschriebenen Belehrungen nicht absichtlich vergessen und dann weiß der Bürger wie er sich verhalten kann. Hat aber mit der Sache weniger zu tun.

in welchem fall? In beiden!
Dadurch könnte sich das Problem ja auch lösen lassen. Ich dränge mich so lange auf und mische mich ein, bis es dem Polizisten zu doof wird. Erteilt er einen Platzverweis, wären wir da wo du ihn gerne hättest - das er den Namen nennen soll.

@N.N.: ein gesundes Maß an Mißtrauen gegenüber der Staatsgewalt und ihren Organen ist für mich ein Zeichen einer gereiften Demokratie Seh ich ganz genau so. Farendils Ansinnen scheint mir aber über das gesunde Maß hinauszugehen.

Ich mag zwar die Vergleiche wie du ihn ziehst hinsichtlich Uniformen überhaupt nicht, aber nicht zuletzt wegen dieser Zeit haben wir doch heute eine sehr gereifte Demokratie.

By quincy (141.30.32.91) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 15:48:

@N.N.
Die Sorte Obrigkeitshörigkeit, die zur Zeit der Pickelhauben herrschte, und die uns den Faschismus gebracht hat, kann ich heute nun wirklich nirgends mehr erkennen. Ich persönlich finde sogar, dass die Autorität der Polizeibeamten durch das etwas übertriebene Konzept der Bürgernähe schweren Schaden genommen hat. Manche Streifenbesatzungen vermitteln mir schon äußerlich werder den Eindruck von Staatsmacht (im positiven Sinne) noch von Schutz und Sicherheit.

By farendil (217.225.250.118) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 16:37:

@polizist: Du kannst sie dann aber nicht als allgemein gültige Aussagen verwenden.das habe ich nie beabsichtigt. wenn das so angekommen sein sollte, dann entschuldige bitte.
es ging mir lediglich um eine - teilweise sogar recht theoretische - abhandlung einer sache.

Meinst du das Polizisten, die eine rechtswidrige Tat begehen (ich setz mal vörsätzliche Begehungsweise voraus) so doof sind und dies dann so offensichtlich machen, dass dies der Normalbürger erkennt?
sagen wir mal so: es gibt einige sehr deutliche mittel, den betroffenen "zu ärgern" wenn man meint, daß er es verdient.
ob man das dann nachweisen kann, ist eine ganz andere sache.

im übrigen habe ich schon oft genug fernsehaufnahmen gesehen, wo polizisten (auch deutsche) auf demonstranten eingeprügelt haben, die am boden lagen.
auch wenn die demonstranten dort nicht sein durften, die versammlung aufgelöst wurde, so ist das ganz sicher rechtswidrig...

Ein Polizist wird aber auch die vorgeschriebenen Belehrungen nicht absichtlich vergessen
du machst das vielleicht so - ich weiß aber definitiv, daß es bemate gibt, die diese belehrungen sehr wohl absichtlich weglassen!!!
dazu noch ein paar gezielzte falschangaben um den befragten weichzukochen....
im übrigen sind die belehrungen nicht überall vorgeschriben (stichwort informatorische vorbefragung)

Dadurch könnte sich das Problem ja auch lösen lassen.
genau darauf wollte ich hinaus *g*

haben wir doch heute eine sehr gereifte Demokratie.
ach ja? ich habe so einige zweifel daran, daß das worin wir leben, eine demokratie sein soll. die letztren monate haben nciht gerade dazu beigetragen, diese zweifel zu zerstreuen...

@nn: genau dieses gesunde maß an mißtrauen meinte ich...

By officer (213.187.81.239) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 16:48:

@farendil

Noch mal zu deinem Mängelschein. Die wenigsten der Polizeibeamten werden einen Dienststellenstempel mit sicher herumtragen, daher kann ein solcher Wunsch, nämlich mal eben schnell eine Mängelkarte abzuarbeiten, im Außendienst nicht möglich sein. Nicht die Beamten wollten entwas, sondern Du wolltest etwas von den Beamten und damit hat sich die Sache mit dem namen und dem Dienstgrad.

Zur USA, ich habe während meiner 3 USA Aufenthalte bei welchen ich ja auch Streife mit fuhr, nie Gewalt erleben müssen. Die COP´s arbeiten sehr proffessionell! Das es überall schwarze Schafe gibt, ist klar. Die COP´s sind auch sehr bürgerfreundlich,helfen Auswertigen, Kindern u.s.w. Allerdings greifen sie bei Verstößen gleich welcher Art hart durch und sind dabei Geschützt. Es gibt Bundeststaaten dort wanderst Du wegen "Angriff auf einen Polizeibeamten" gleich mal 1 Jahr in den Knast. Sie brauchen keine Angst zu haben ihr Pfefferspray einzusetzen oder ihre Waffe zu benutzen.

Das mit der Vorläufigen Festnahme eines Polizeibeamten wäre eine Idee. Probier es doch mal aus. Villeicht sogar, wenn gerade ein anderer in Gewahrsam genommen wird. Du denkst dann die Polizeibeamten handeln rechtswidrig, versuchst sie festzunehmen, was wiederum eine Gefangenenbefreiung darstellen würde. u.s.w......

By farendil (217.225.250.118) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:29:

@officer: daher kann ein solcher Wunsch, nämlich mal eben schnell eine Mängelkarte abzuarbeiten, im Außendienst nicht möglich sein. das sei erst mal dahingestellt. definitiv aber ist festzustellen, daß der beamte, der den mängelschein ausgestellt aht, etwas anderes behauptet hat.

sondern Du wolltest etwas von den Beamten und damit hat sich die Sache mit dem namen und dem Dienstgrad.
1. ich hab absichtlich nicht von mir gesprochen...
2. na toll! geanu hier war es aber wichtig, zu klären, wer den fehler gemacht hat! entweder der beamte, der etweas falsches behauptet hat, als er meinte, daß der mängelschein überall abgestempelt werden könne, oder die beamten, die sich geweigert haben, den mängelschein abzusignieren.

um das zu klären, ist es notwendig, den namen zu erfahren.

aber toll, so kann man sich um ärger drücken! auch wenn der bürger etwas berechtigtes will, ihn einfach dumms tehen lassen!

weißt du, so liebe ich die bullen - nur angeschissenm kommen, wenn sie etwas von einem wollen und sich ansonsten zurückziehen und tot stellen!
bravo officer - da ist die schlechte meinung über die polizei in großen teilen der bevölkerung wohl doch nicht so weit hergeholt!!!


sind auch sehr bürgerfreundlich ja klar, dort sitzen nicht verurteilte straftäter (solche verbrechen wie unterhalt nicht gezahlt) im knast unter bedingungen die gegen die menschenrechte verstoßen.
dort ist das wort - und damit die willkür - des officers gesetz.

ich habe keine lust auf weitere unterhaltungen dieser art, da ich meine meinung darüber sonst nur in nicht angemessener weise kundtue.

By Goose (80.135.117.248) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 17:50:

Zu dem letzten Satz deines Postings kann ich dir nur zustimmen, Farendil. Dein Stil und Ton in diesem Beitrag sind mehr als unangemessen.

Gruß
Goose

By Alberto (62.224.97.200) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 18:14:

Lieber farendil, vielleicht kann ich diese Sache etwas "entschärfen"?

Dieser Vorgang mit dem Kfz.-Schein war doch bestimmt schon vor einigen Jahren, oder?

Wir wollen mal nicht übersehen, daß damals die Polizisten im Osten noch recht "neu" waren.
Denn, der Rat, mit der Mängelkarte zu irgendeinem Polizisten auf der Straße zwecks Abstempelung zu gehen, ist schlichtweg schlecht gewesen. Dieser Mann hat damit eigentlich seinen Kollegen einen "Bärendienst" erwiesen. Der Normalfall wäre: Man überprüft das Kennzeichen über Funk - und schreibt gar keine Mängelanzeige. Die macht nur Arbeit - bringt kein Geld und ist eigentlich dafür auch nicht vorgesehen. Sie wird normalerweise für festgestellte "Mängel" am fahrzeug eingesetzt, das man dann erst reparieren und eben wieder vorfahren muß. Aber auch dazu kann man eigentlich nicht von dem nächsten Polizisten auf der Straße erwarten, daß dieser nun sofort das Fahrzeug inspiziert und die Karte stempelt.

So - und nun die anderen beiden....
etwas höflicher hätten sie sicherlich sein können - aber - dein Anliegen war auch eher unüblich und daher haben sie es eben abgelehnt.
Wir dürfen auch dabei nicht vergessen, daß damals - so ab 1990 - noch Polizisten im Einsatz waren, die noch manchmal den alten VopO-Ton drauf hatten. Wir haben diesen herren dann auch ganz schön patzige Antworten gegeben, denn ein moderner Polizist weiß, daß er fast keine Rechte hat und immer abwägen muß, ob der Bürger nun im recht sein könnte oder nicht.
Entsprechend gut sind die ja mittlerweile auch ausgebildet, um sich nicht ins Unrecht zu begeben.
Das aber mußten die "neuen" erst noch schmerzlich lernen.
Wie wir sehen (z.B. am Officer) - sind diese zeiten längst vorbei - darum - laß es einfach auf sich beruhen.
Noch vor 10 - 15 Jahren sind die Polizisten mit mir auch ganz anders umgesprungen, was ja bekanntlich dazu geführt hat, daß ich mein Wissen etwas erweitert habe - um solcher Wilkür begegnen zu können.
Witzigerweise brauche ich das fast nie (außer meine juristischen Kenntnisse)... die herren von der Polizei wissen sofort, was ich meine, wenn ich ihnen höflich ein eigenes Fehlverhalten aufzeige - und man einigt sich sofort.

Viele Grüße, schönes Wochenende und... eine lustige Faschingswoche wünsche ich euch allen.
Ich bin wieder reif für die Insel.

By Mr.T (62.134.50.155) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 18:21:

@Polizist & Co
Ein Polizist wird aber auch die vorgeschriebenen Belehrungen nicht absichtlich vergessen und dann weiß der Bürger wie er sich verhalten kann.

Eben nicht!
Es ist bei mir persönlich noch NIE vorgekommen, dass ein Polizist von sich aus gesagt hat, dass bestimmte Fragen gar nicht beantwortet werden müssen. Trotzdem werden die gleichen Fragen bei jeder Verkehrskontrolle wieder gestellt - ohne Belehrung.
Alle, die ich kenne, haben gleiche Erfahrungen, niemand hat jemals was anderes berichten können.

Da ist ein gewisses Misstrauen ja wohl höchst angebracht.

By Alberto (62.224.97.56) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 18:31:

@MrT.
das stimmt schon.... denn es handelt sich in der Regel nicht um Straftaten - und da müssen sie, glaube ich, nicht zwingend belehren, daß man die Aussage verweigern kann.
Sonst könnte man ja - im Umkehrschluß - fast jedem Polizisten sofort eine Dienstaufsichtsbeschwerde oder gar eine Anzeige anhängen, wenn er einem nur eine Frage stellt - zu irgendeinem Sachverhalt.
Denn, wenn, wie wir wissen, unsereiner nur irgendwie an irgendeinem Vorgang beteiligt gwesen sein könnte, - kann er bereits als Betroffener gelten - und eben die Aussage verweigern.

Ich glaube nicht, daß die Polizisten uns anhalten und sagen:
Wir glauben mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gesehen zu haben, daß Sie ein Stopp-Schild überfahren, zumindestens aber leicht überrollt haben. Wir machen Sie höflich darauf aufmerksam, daß Sie nun die Aussage komplett verweigern können, was dazu führt, daß wir unsere Aussage vor Gericht glaubhaft darstellen müßten, damit es eventuell zu einer Bestrafung kommt.
Deswegen bieten wir Ihnen ein verwarnungsgeld an, in der Hoffnung, Sie nehmen dieses wohlwollend an.

Ha. Ha. so wird es nicht von statten gehen, oder?

By farendil (217.225.246.82) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 18:52:

@alberto: vielen dank für deinen verscuh zu schlichten, doch
1: war die sache doch schon deutlich später 96-97 würde ich sagen..

2: ging es mir gar nicht aml so um diese sache.
das ist unschön und man ärgert sich sicher darüber.
der name sollte ja auch nur gegeben werden, damit man die sache klären kann - schleißlich hat niemand lust, wegen falscher auskünfte unnütze wege zu haben.

was mich aber unheimlich aufregt ist der kommentar von officer dazu!!

da ist ein herumreiten auf irgendwelchen (angeblichen oder nicht ist mir jetzt völlig schnuppe) rechten oder (nicht vorhanden) pflichten auch gegen jede regel der vernunft.
er nimmt dieses vorgehen, wo der bürger 1. in die irre geschickt wurde und 2. einfach nur dumm stehengelassen wurde hier ausdrücklich in schutz!

genau wegen solcher poliztisten reite ich hier in diesem thread auf den eher theoretischen rechten und pflichten von bürgern und polizeibeamten herum.
keiner der poliozisten muß sich wundern, wenn ihm der bürger seine arbeit so schwer wie irgend möglich macht und auch jedes - auch noch so sinnlose - recht seinerseits und die pflicht des beamten andererseits besteht!!
ausbaden müssen es die vielen vernünftigen und menschlichen beamten.... - pech! - sucht in den eigenen reihen nach den ursachen kann ich nach solchen statements nur sagen...

By Alberto (62.224.97.205) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 18:57:

Auch auf die Gefahr hin, daß man mich jetzt als "Besser-Wessi" steinigt...
Bei euch im Osten haben nun mal viele Beamte gefehlt, deshalb hat man auch aus den eigenen Reihen rekrutiert - das waren dann aber früher eben mal die VoPo´s - und die waren bekanntlich nicht gerade sehr rechtsstaatlich ausgebildet.

Daß da öfters noch mal so dieser oder jener - aber nun wirklich nicht unser officer - darunter ist, der eben die berühmte deutsche Schirmmütze - voller Stolz und Machtbewußtsein - trägt - und dann auch leider so handelt, läßt sich vermutlich erst in einigen Jahren wirklich ganz eleminieren.

By Alberto (62.224.97.205) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 19:06:

Ach , - noch was... auch unser "officer" ist nun mal Polizist - und er hat genauso den Jagd-Instinkt, wie die anderen.
Deshalb - eine Raubkatze bleibt eine Raubkatze, auch wenn sie sich mal streicheln läßt.
Wenn unser officer im Einsatz ist, so würde er uns genauso zur Strecke bringen wollen, wie die anderen, auch wenn er dabei die Rechtsstaatlichkeit wahren würde, er würde uns nicht so leicht entkommen lassen. Da müßten wir schon alle guten Tricks, die er aber auch mittlerweile kennt, drauf haben.

Deshalb - immer höchste Vorsicht - bei allen von der anderen Seite. Wie sagte er so schön: katz und Mausspiel.... aber er möchte gerne die Katze sein.

By Smith (131.188.243.66) on Freitag, den 8. Februar, 2002 - 20:42:

Also jetzt muß ich officer mal in Schutz nehmen. Natürlich hat Alberto recht, wenn er die Sache als Katz- und Mausspiel bezeichnet und darauf hinweist, daß da sowas wie Jagdinstikt auf der einen Seite im Spiel ist. Man sollte die Sache aber nicht zu stark auf die Person beziehen. Schließlich ist es die dienstliche Aufgabe eines jeden Polizisten, der VÜ betreibt, Regelverstöße zu verfolgen. Was dann die Person angeht, ist entscheidend, wie dabei im einzelnen vorgegangen wird. Hier gibt es einigen Ermessens- und Verhaltensspielraum. So wie ich officer kenne, liegt ihn nichts daran, Leute "zur Sau zu machen". Auch wenn man über die eine oder andere Stellungnahme hier im Forum anders urteilen mag.

Vielmehr trägt officer viel zum gegenseitigen Verständnis und zur Information bei. Wenn das überall so wäre, sähe die Welt besser aus. Das gilt im übrigen nicht nur für officer, sondern auch für "goose" und "polizist". Obwohl ich selbst nur einmal - persönlich - sehr schlechte Erfahrungen mit einem Polizisten gemacht habe, denke ich, daß mehr "officer", "polizist" und "goose" allen gut täten.

Schließlich bräuchten sie sich hier im forum ja gar nicht zu engagieren. Ich bin aber froh, daß sie es tun und weiß selbst um den Dienstalltag, da ein guter Bekannter von mir ebenfalls Polizist ist. Der Dienst ist nicht immer leicht und schon gar nicht gut bezahlt, wenn man Belastung, Verantwortung und Ausbildung als Maßstab heranzieht.

By officer (213.187.79.23) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 10:22:

@farendil

"was mich aber unheimlich aufregt ist der kommentar von officer dazu!!

da ist ein herumreiten auf irgendwelchen (angeblichen oder nicht ist mir jetzt völlig schnuppe) rechten oder (nicht vorhanden) pflichten auch gegen jede regel der vernunft.
er nimmt dieses vorgehen, wo der bürger 1. in die irre geschickt wurde und 2. einfach nur dumm stehengelassen wurde hier ausdrücklich in schutz!"

Warum sprichst Du mir und den anderen Polizeibematen hier im Forum das recht ab, auf dem Gesetz "herumzureiten"? Das machst Du doch sonst auch immer. Komisch, wenn es darum geht, daß jemand sein Bußgeld nicht bezahlen muß, dann reitest Du doch auch auf den Rchten und Pflichten herum. Warum gestehst Du das der Gegenseite nicht zu? Ich frage mich, wer hier die Rechtstaatlichkeit verkennt?

Nochmal zum Fall.
Auf der Mängelkarte ist der Ausstelle mit Dienststelle vorhanden. Wenn "F" der meinung ist, daß die Auskunft falsch war, kann er sich doch über den Aussteller beschweren. Warum sollen daß andere kollegen ausbaden?

Alberto hat ganz recht, vieles hatte mit der Wendezeit zu tuen. Zum einen waren da die in Schnelllehrgängen umgeschulten VOPOs. Für die war es sehr schwer und ist es teilweise auch immer noch sich im neuen rechtssystem zurech zu finden. Andererseits lag es auch an den verschiedenen Praxismodellen die eingeführt wurden. Je nachdem aus welchem alten Bundesland der westdeutsche Aufbaubeamte kam, so wurde in der Praxis verfahren. Die eine Dienststelle ließ sich eben die Mängelscheine zurückschicken während die andere die Mängelscheine an die jeweilige Zulassungsstelle schicken ließ (was richtig ist). Bei der einen Dienststelle hast Du gleich eine Anzeige bekommen, bei der anderen erst wenn Du den Mängelschein nicht zurückgeschickt hast. Selbst heute noch gibt es solche Unterschiede.

Alberto hat im übrigen Recht, ich bin kein Kind von Traurigkeit, wenn es um die Ahndung von Verkehrsverstößen geht. Andy2 wird das bestätigen können. Trotzdem versuche ich hier einen sachlichen Beitrag im Forum zu leisten. Ich muß eben die Alberto-Methode o.ä. akzeptieren der Staat gewährt nun mal soclhe Schlupflöcher.

By andy2 (212.95.26.239) on Samstag, den 9. Februar, 2002 - 18:54:

Stimmt. Nochmal Danke für den "Punkt" aus 1998.
War - bis jetzt mein letzter-.
Aber unser Officer und Kollegen haben auch viele Gute Seiten!
Ich wünsche allen weiterhin viel Spaß beim Katz-und Mausspiel!
Viele Grüße aus Graz

By riddler (193.16.112.84) on Donnerstag, den 14. März, 2002 - 10:45:

Hatte mal nen Unfall gebaut (Strasen frei, Brücke glatt, ultrafies), der andere hatte die Polizei gerufen, die kam und sagte sinngemäs: "Sie müssen hier und jetzt nichts aussagen, würden uns aber sehr helfen, wenn sie es täten."

Übrigens: Die wollten 75 DM von mir haben. Als ich wahrheitsgemäs angab, nur 50 dabeizuhaben, sagte man mir: "Na gut, machen wir mal einen Sonderpreis, aber nur heute!"

mfg riddler

By Rennfahrer (80.132.22.21) on Freitag, den 15. März, 2002 - 20:55:

Aber dann ohne Quittung, oder ?! *g*

By farendil (217.235.55.202) on Samstag, den 16. März, 2002 - 01:22:

@rennfahrer: Wieso? der Betrag ist Ermessensentscheidung des Polizisten.
Nimmt man nicht an, entscheidet die Bußgeldstelle und bei Widerspruch das Gericht.

By riddler (193.16.112.84) on Montag, den 18. März, 2002 - 09:30:

Nee, die hatten mir schon so ein komisches Abreisding gegeben.

By TMX (160.45.10.9) on Montag, den 25. März, 2002 - 18:10:

Allgemein zum Thema:

Aus meiner Sicht spielen mehrere Faktoren in diese Diskussion hinein:
1. Die Gesellschaft: Sie ist nun mal heutzutage glücklicherweise weniger autoritätsgläubig als zu Kaisers Zeiten, andererseits trägt nicht zuletzt auch oft eine aus meiner Sicht vernachlässigte Erziehung und ein oft in gewissen Medien falsch dargestelltes Bild zu einer gewissen Respektlosigkeit gegenüber der Polizei bei.
2. Die Polizei selbst... ist immer (auch) nur ein Spiegelbild dieser Gesellschaft. Wenn, wie z. B. in Bayern leider zu oft geschehen, die Polizei von geltungsbedürftigen Politikern dazu benutzt wird, Komplexe zu kaschieren (vgl. Gauweiler, Stempel in Ausländerausweise, Bürgereinschüchterung, usw.), dann wird´s gefährlich. Wenn aber andererseits der Bürger nicht (durch vernünftige Erziehung usw.) gelernt hat, bestimmte Regeln zu akzeptieren (das bedeutet nicht, dass er sie nicht kritisch hinterfragen soll!!), dann wird er auch das Verhalten der Polizei niemals billigen.

Es kommt also immer auf den berühmten Kompromiss an: Ich selbst habe einen gewissen Wandel beim Verhalten der Polizei zum Positiven feststellen können, vielleicht auch deshalb, weil ich versuche, den Beamten zunächst freundlich gegenüberzutreten. Dies wird fast immer erwidert, dazu kurz ein Beispiel:

Ich wurde mal angehalten, weil meine hintere Kennzeichenbeleuchtung ausgefallen war. Ich sollte einen Mängelbericht bekommen. Ich sagte, dass ich eine Ersatzbirne beihabe und diese in fünf Minuten einbauen könne. Darauf sagten die Beamten: Okay, bauen sie sie ein, wir fahren mal fünf Minuten um den Block und dann kommen wir hier wieder vorbei. Wenn´s dann funktioniert, dann ist das okay. Gesagt, getan... es funktionierte und mir blieb die umständliche Rennerei erspart.
Das Beispiel ist zwar nicht repräsentativ, aber hat mir gezeigt, dass Kompromissbereitschaft besser funktioniert als stures Getue.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Montag, den 25. März, 2002 - 23:08:

Hatte mit intresse die disskusion zwischen Polizei
und Zivilist gelesen,und dabei kam auch das gespraech auf die ehemalige DDR und deren VOPOs,
Nun vom Gesichtspunkt eines Menschen mit Canadischen Reisepass der zweimal in die ehemalige DDR einreiste.Eimal mit der Bundesbahn,eimal mit Auto!Daher hatte ich auch bekantschaft mit der Polizei {VOPOs} gemacht!Meine Beobachtung!!! Sehr zuvorkomende behandlung von seitens der VOPOs, muss wohl an der Farbe dess Reisepasses gelegen haben,da unsere Dunkelblau/fast schwarz sind,welches sich sicher auf Gemuet der VOPOs uebertragen hatte.Konnte mir nicht vorstellen das sich Bundesbuerger anders benommen haetten als ich. Dunkelblau soll ja beruhigend fuer die nerven sein.TMX,hast Du auch einen Blauen Pass? Wurde nur eimal bei einer Fahrzeugkontrole in Deutschland nach meinen Papieren gefragt,mein Kompliment an die angehoerigen der {Gruenen Maenchen} No Complaint! sehr Hoeflich und zuvorkommend.
Billy Bob!

By Goose (217.225.227.21) on Montag, den 25. März, 2002 - 23:18:

Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus.

Ich bin grundsätzlich zuerst einmal höflich zu meinem Gegenüber. Dann kann man auch, besonders im Bereich einer OWi, über vieles reden. Beherrscht der Betroffene jedoch nicht gewisse Grundsätze der Höflichkeit und vergisst seine Kinderstube, so wendet sich natürlich auch meine Gemütsverfassung.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.40.188) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 13:16:

@goose: nicht schon wieder!
Wie man in den Wald ruft, so schallt es heraus.
das ist ja fast so schlimm wie dieses ständige aussage gegen aussage gequatsche...

es gibt eben auch andere fälle, wo eine unangemessene reaktion zuerst aus dem wald kam, bevor (sofern es überhaupt dazu kam) der rufer in den wald hineingerufen hat.

und genau diese fälle - die nicht die regel sind - machen aber wohl die meisten probleme mit der polizei aus.


@bb: !!! Sehr zuvorkomende behandlung von seitens der VOPOs,

tja, also das verhalten an der grenze war nach dem was ich gehört habe, meist recht rüde, aber normalerweise nicht unfreundlich.

im landesinneren war es ein offenes geheimnis, daß bei "westautos" geringste vergehen gesucht wurden, um kräftig abzukassieren - so kam man an westgeld....

By Goose (217.225.233.223) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 18:54:

Ja, farendil, das mag es geben. Es ist jedoch, da bin ich mir sicher, eine Ausnahme. Und wenn man diesen Leitspruch beherzt, so kommt man sicherlich bei einem großen Teil der Kontrollen (ich behaupte nicht bei allen) besser weg.

Gruß
Goose

By farendil (217.235.40.188) on Dienstag, den 26. März, 2002 - 19:16:

@goose: so kommt man sicherlich bei einem großen Teil der Kontrollen
das bestreite ich auch agr nicht.

die frage ist nur, was man tut, wenn die kontrolle eben nicht so läuft, wie sie sollte.
daß der beamte da prinzipielle die besseren karten hat, ist nun mal tatsache.

By Billy Bob (24.141.220.190) on Mittwoch, den 27. März, 2002 - 00:46:

@ Farendil
daß bei "westautos" geringste vergehen gesucht wurden, um kräftig abzukassieren - so kam man an westgeld.... war doch nicht noetig,da war doch der zwangsumtausch,1-1 und da konnten die ja ihr geld machen so 15DM pro tag aufenthalt.Aber nochmal auf die VOPOs zu kommen,die waren sehr feundlich,als ich wieder mit dem Auto aus der DDR rausfuhr,erklaerte mir der VOPO wesshalb er die sonde in den Tank steckte,vermessung der Tankgroesse,er lies mich auch in den Spiegel sehen den er unter das fahrzeug schob,ob nicht jemand untergeschnallt war.Meinen Koffer hob er auch wieder in den Kofferraum.Als ich mit dem Zug bei Probstzella ueber die Grenze ging,hatte ich noch einige Markscheine,und wollte aussteigen und mir noch ein Bier kaufen,leider wahren die VOPOs am untersuchen dess Zuges,und ich hatte ja keine ahnung dass man da nicht raus darf,also machte ich bekanntschaft mit der Muendung einer AK-47,
seine frage wesshalb ich ausgestigen bin,beantwortete ich mit dem Bier und meinem uebrigen geld.Also Pass raus,und als er mich als Canadien erkannte erklaerte er mir dass ich wieder einsteigen muss,und er mir dann das bier in das abteil bringt,was er auch machte.War aber nie unfreundlich bei der ganzen geschichte.
Dass waren meine Treffen mit den VOPOs. Das mit dem Weiblichen VOPOs bei der an/abmeldung in Leipzig gehoert nicht zum thema,war aber angenehm!!Soviel zu meinem zusammentreffen mit der Polizei!!

By dudeldu (62.172.234.2) on Montag, den 29. April, 2002 - 17:57:

Wenn sich bei mir ein Polizist nicht ausweist, keine Mütze auf hat oder vielleicht noch aus nem Zivilauto sitzend mit ner Kelle winkt, halt ich gar nicht an. Da kann ja jeder kommen. Meine Tochter hat auch so ne Kelle, für 1 Euro bei Aldi gekauft.

By seb (62.226.208.123) on Mittwoch, den 17. Juli, 2002 - 20:54:

hi, ich wollte mal von den Polizisten hier im forum wissen wie das ist, wenn ich ein getuntes Auto fahre und es im dem Ort einen COP gibt der egal ob eingetragen oder nicht, erstmal was auf seine mängelkarte schreibt. Kann ich dann noch die Polizei anrufen das die mir nen 2 Streifenwagen schicken kann, da ich davon ausgehe das dieser beamte eintragungen missachtet um einen zu schikanieren, damit ich dann ebend Zeugen habe sind dann die 2 weiteren beamten da, damit ich dann vor gericht bessere karten habe.

Mfg seb

P.S. wie haben ein solchen beamten bei uns, der schikaniert alles was mit getunten Autos rumfährt, schreibt MÄngelkarten aus, obwohl alles rechtens ist und seinen Tüv siegel hat.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:55:

Wenn wirklich alles in ordnung ist und du das beweisen kannst, dann schreib doch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und mache die entstandenen ungerechtfertigten Kosten geltend.

By Bluey (217.225.27.103) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 18:11:

@seb
Laß Dir doch die Mängelkarte geben und anschließend/am nächsten Tag fährst Du zur Dienststelle und sprichst mit dem zuständigen Sachbearbeiter. Normalerweise sollte es sich spätestens dann klären lassen.

Meistens regelt sich so ein "Problemfall" nach einigen gerechtfertigten (!) Besuchen auf der Dienststelle intern von selbst ;-))

By seb (62.158.56.20) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 19:03:

hihi, cooler Rat, also ich war schon vor deinem Beitrag dort und wollte mit dem reden. Ich also mein *LieblingAllerSchwiegermütterBenehmen* aufgelegt um mit ihm zu reden, doch nach ca. 3 min dachte ich langsam, ok jetzt könntest du ihn bald um den finger gewickelt haben. Aber was geschah irgendwie hat der sich angepisst gefühlt, von was auch immer und hat mich erstmal aus dem Polizeirevier geschmissen. Das ist auch geil gewesen. Also er hat mir jetzt ne extrem lange verlängerung von 1. Tag geben um die Mängelkarte unterscheiben zu lassen. Also, wenn das Montag nicht klappen sollte, wegen der Tieferlegung ( in Bayern sag der TÜV 8cm Bodenfreiheit, obwohl dieses nur eine empfehlung ist, ich hab aber 7 cm ). dann werde ich mal mit den vorgesetzten von dem reden, das das nicht so weiter gehen kann.

mfg seb

By skywalker (62.225.253.1) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 21:57:

Huhuuu,
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen... Am Freitag hat es bei uns übelst angefangen zu schneien... Und ich hatte noch die Sommerpellen drauf. Die Polizei hielt mich an und meinte nach ner Messung, das zu wenig Profil drauf wäre...
Wieviel mm sind den vorgecshrieben, und ab wieviel kriegt man Probleme? Die meinten ich würde 3 Punkte kriegen, damit wäre mein Lappen weg.. son Fuck..
Gibt es da vielleicht eine Ausrede die 100%ig hilft ?

Gruß aus Hildesheim, Jörni ;-)

By Goose (217.81.251.241) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 22:18:

1,6mm Mindestprofiltiefe, eine Ausrede gibt es nicht

Gruß
Goose

By Ghostrider (217.228.230.22) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 23:18:

Mit unter 1,6 mm Sommer-Profil bei Schnee zu fahren, das könnte auch als Unzurechnungsfähigkeit durchgehen *ggg*

By Goose (217.81.251.241) on Donnerstag, den 2. Januar, 2003 - 23:24:

Das ist vollkommen richtig, meiner Meinung nach sollten Winterreifen auch vorgeschrieben sein, aber hier hofft man ja auf die Eigenverantwortung.

Ich habe es mir auch zur Angewohnheit gemacht, bei Unfällen im Winter die Reifentypen im Protokoll zu vermerken. Gab zwar schon oft Mecker, aber ich finde, hier kann die Versicherung vollkommen berechtigt Regressansprüche stellen.

Gruß
Goose

By M.P. (212.144.234.3) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 09:05:

@Goose:
"die Reifentypen im Protokoll zu vermerken"
Hätte jetzt gedacht, daß das eigentlich Standard ist (ggf. -je nach Wetterlage- noch mit Profiltiefe)... Wieder was dazugelernt...

By Goose (217.81.251.241) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 09:15:

Bei der "normalen" Unfallaufnahme (Sachschaden, Verwarnungsgeld) wird eine Mitteilung mit den Personalien sowie Kennzeichen ausgefüllt, mehr nicht. Die Schadensregulierung ist Privatsache

Gruß
Goose

By alfa (217.233.101.243) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 20:28:

Wer im Winter mit runtergefahrenen Sommerrreifen rumrutscht, ist selber Schuld. Da kann es einem als Unfallbetroffenen eigentlich sehr recht sein, wenn die aufnehmenden Beamten den Reifenstatus dokumentieren, das vereinfacht die Schadensregulierung mit den Versicherungen.

By Goose (80.135.107.88) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 12:29:

Nur wenn ich beim 02 die Sommerreifen feststelle, ist dieser nicht immer glücklich ;-)

By Mr.Eddie (62.225.219.181) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 17:04:

Gibt es eigentlich eine Grenze, wie alt (Winter)reifen sein dürfen? Wenn ich jetzt bei nasser Fahrbahn mit 10 Jahre alten Reifen einen Unfall habe, der mit neuen Reifen nicht passiert wäre, bin ich dann automatisch mitschuldig? Was sagt das Gesetzbuch?


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page