Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Stefan (217.187.224.123) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 01:27: |
eingescannt. Ich weis das es verboten ist, aber mich würde mal folgendes interessieren: da is so ne Registriernummer und das Kennzeichen drauf. Gut, da was zu ändern is ja kein Problem, mich würde nur mal interessiern, wenn das Teil richtig gut gemacht ist, und die Politesse keinen Unterschied zum Original erkennen kann durch die Scheibe, hat die dann irgendwie ne Möglichkeit, an Hand der Registriernummer das Teil auf Echtheit zu überprüfen oder geht das nicht ?
Danke für eure Hilfe.
CIao, Stefan
By rennfahrer (80.140.31.34) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 06:24: |
hat die dann irgendwie ne Möglichkeit, an Hand der Registriernummer das Teil auf Echtheit zu überprüfen oder geht das nicht ?
Ich denke die Politesse kann die Nr. nur notieren und aufm Amt nachprüfen lassen.
Wer das Teil aber ins Auto gelegt hat, dürfte schwer zu ermitteln sein.
Geht übrigens auch mit den meisten ParkAnwohnerausweisen, einfach das Feld mit dem Kennzeichen frei lassen und dann handschriftlich (wie vom OAmt) eintragen.
Dies soll natürlich keine Anleitung zur Urkundenfälschung oder Ähnlichem sein!
By Driver (217.5.3.215) on Samstag, den 1. Februar, 2003 - 21:12: |
Es ist ja Sinn und Zweck einer Registrier-Nummer, die Echtheit des Ausweises überprüfen zu können. Ein kurzer Anruf genügt und es kann festgestellt werden, ob der Ausweis für das Kennzeichen erteilt wurde oder nicht.
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