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Verjährung und "Halterhaftung"

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Verjährung und "Halterhaftung"
By simon (12.36.118.4) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 12:25:

Hallo,

jetzt habe ich auch mal wieder zwei Fragen:

1.) Ich habe mit einem Mietwagen am 09.10.02 ein Knöllchen bekommen -->Parkverbot. Einen Überweisungsbeleg hatte ich am Auto, habe aber einfach nicht gezahlt. Bis heute habe ich keine Post bekommen.....Verjährt?? ( Ja, oder ??)

2.) Habe am Samstag in Frankfurt im Halteverbot geparkt, als ich zum Auto (auch ein Mietwagen)gekommen bin, standen da diese netten Hilfssherifs und haben sich natürlich gleich MEINE Personalien / Daten notiert...sie wollten mich gerade abschleppen lassen. Einen Knollen über 25 Eur würden sie mir direkt zusenden. Wenn ich aus Prinzip nur 18 EUR zahlen möchte, ich glaube das heist Halterhaftung, was muss ich dann tun? Auf die Post gar nicht reagieren oder angeben, dass ich der Mieter aber nicht der Fahrer war??

Vielen Dank & Gruß

Simon

By Behördenmensch (212.144.133.100) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 14:50:

Hallo Simon!

So was nennt man wohl dumm gelaufen, wenn man schon mit Personalien aufgenommen wurde. Was hast du denn für Angaben vor Ort gemacht?

Gruß Behördenmensch

By simon (80.129.125.237) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 16:45:

Hallo Behördenmensch (geiler Name),

leider meine eigenen.....

Heist es nicht immer: Dummheit wird bestraft? :-)

Gruß

Simon

By Unbekannt (80.140.43.48) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 16:55:

So was nennt man wohl dumm gelaufen, wenn man schon mit Personalien aufgenommen wurde

So ein Unsinn.
Nur weil simon das Auto abholt, muss er es noch lange nicht dort abgestellt haben.

Aber interessant, wie gut geschult unsere "Behördenmenschen" sind!

Kommt der Anhörungsbogen, Einspu

By Unbekannt (80.140.43.48) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 16:56:

Einspruch einlegen!

By Behördenmensch (145.254.249.121) on Donnerstag, den 30. Januar, 2003 - 20:49:

Hallo Unbekannt & Simon!

Es kommt dabei halt darauf an, was du dort vor Ort gesagt hast, als sie die Personalien aufgenommen haben. Denn meistens (Erfahrung aus der Praxis) verplappern sich die meisten, wenn sie den Abschlepper sehen und sagen solche Dinge wie: "Ich war doch nur eben kurz dort..." usw. Damit läßt sich die Fahrereigenschaft meist belegen.

Gruß Behördenmensch

By Alberto (62.158.211.198) on Freitag, den 31. Januar, 2003 - 14:46:

Wo er recht hat - hat er recht.....
Das "Verplappern" wird sich der Polizist vor Ort gemerkt haben...

Ansonsten... Einspruch wäre schon richtig!


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