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Wo bleiben die Abschleppkosten ?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Wo bleiben die Abschleppkosten ?
By MBB (217.231.161.115) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 23:23:

Am 4.11.2002 flatterte ein Brief vom Polizeipräsidenten Berlin in meinem Briefkasten. In diesem wurde mir vorgeworfen, am 5.10 um 12:33 unzulässig im eingeschränkten Halteverbot geparkt zu haben, woraufhin mein pkw abgeschleppt wurde - soweit ist das auch richtig (stand über 4h dort). das schreiben beinhaltete auch ein verwarnungsgeld von 25€. Außerdem steht unter "Hinweis": "Die Abschleppkosten werden getrennt berechnet".

So... wo bleiben die Abpschleppkosten ??? Die ganze Sache ist schon über drei Monate her und der Brief ist nun auch schon über zwei Monate alt. Von wem bekommt man in der Regel die Rechnung und wie lange liegen "Tatzeitpunkt" und Rechnungserstellung auseinander? Gibt's da auch sowas wie ein Verfallsdatum für die ganze Sache?

Danke....

By Goose (217.81.244.110) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 23:32:

Gibt's da auch sowas wie ein Verfallsdatum für die ganze Sache?

Es handelt sich hier um einen zivilrechtlichen Anspruch. dieser verjährt für dich am 01.01.2006 (§§ 195, 199 BGB)

Die Rechnung wird also wohl noch kommen.

Gruß
Goose


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