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Abgeschleppt auf gemietetem Privatparkplatz

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Abgeschleppt auf gemietetem Privatparkplatz
By Abgezockter Parker (149.225.56.220) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 20:42:

Ich habe mein Auto auf einem Mieterparkplatz in Berlin abgestellt (meine Freundin ist Mieter). Während ich vier Tage auf Dienstreise war, wurde der Wagen wegen einer Öllieferung abgeschleppt, zwischendurch wurden auch Halteverbotsschilder (während ich weg war) ausgestellt. Auf dem Parkplatz ist ist die STVO nicht gültig. Jetzt soll ich ein Verwarnungsgeld (nach §24 STVDG) an die Bußgeldstelle (und die Abschleppkosten) bezahlen. Außerdem scheint die Hausnummer auf dem Bußgeldbescheid um zwei Nummern daneben zu sein.
Wie lange vorher müssen die Schilder aufgestellt werden?
Muss ich zahlen?

By traffic (217.185.103.149) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 17:43:

Drei Tage vorher. Das gilt aber nur auf öffentlichen Straßen. Wenn in der Mietordnung nichts anderes festgelegt ist, denke ich ,mußt du gar nichts zahlen, denn die Stellplätze sind dann außschließlich zum Parken und nicht für sonstige Zwecke bestimmt.

By Jack Daniels (62.246.154.216) on Montag, den 13. Januar, 2003 - 00:48:

Ich würde denen mal Dampf machen,deine Freundin zahlt Miete für den Platz und solange kann sie bestimmen wer darauf parkt,ausserdem würde ich die Miete für den Parkplatz anteilig für die nicht nutzbare Zeit kürzen.

By blauer bmw (192.35.17.11) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 12:34:

Ich würde sagen
1) Bußgeld entfällt
2) Abschleppkosten zahlt Hausverwaltung

By Achim (217.85.228.57) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 16:21:

... oder bei fehlerhafter Abschleppanordnung der Anordnende.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 17. Januar, 2003 - 11:30:

geh´zu nem Anwalt der was kann halt...
(ernst gemeint)
Prüfe, ob beim Abschleppen deines Karrens eine Sachbeschädigung entstanden ist.


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