Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Wonnie (195.93.65.13) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 23:10: |
Hallo ich habe heute ein knöllchen bekommen, weil ich auf einer privatstr. der howoge geparkt habe. dazu muss ich sagen, ich stand zwar im halteverbot, aber die polizei ist doch auf privatstr. nicht dazu befugt knöllchen zu verteilen oder ?????
Danke für eure hilfe.
Yvonne
By Behördenmensch (212.144.135.41) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 08:27: |
Hallo Yvonne!
Auch auf einer Privatstrasse gilt unter Umständen die StVO. Dann kommt hinzu, daß der Eigentümer dieser Privatstrasse dazu berechtigt ist, dich von seinem Eigentum auszuschließen: dies kann er durch die Polizei durchsetzen. Du hast sogar Glück gehabt, denn rein theoretisch hättest du auch abgeschleppt werden können.
Gruss Behördenmensch
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