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Punkte wegen Falschparken?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Punkte wegen Falschparken?
By Sunburst (80.128.123.183) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 18:01:

Ein Bekannter von mir hat erzählt, dass man, wenn man innerhalb kurzer Zeit mehrere Male einen Strafzettel wegen Falschparkens bekommt, auch Punkte deswegen bekommen kann.
Aber irgendwie kann ich mir das nicht vorstellen.

By Achim (217.225.241.194) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 20:27:

Bei beharlicher Pflichtverletzung wäre das theoretisch möglich. Nur wenn Du die Verwarnungsgelder sofort bezahlst, wer will dass denn, und vor allem wie, nachweisen? Es wird also eine Theorie bleiben.

By MrMurphy (217.227.14.32) on Freitag, den 3. Januar, 2003 - 21:19:

Na ja, dafür das es eine Theorie ist, habe ich aber schon einige Urteile gelesen. Z. B.

"Richtungsweisendes Urteil des Cloppenburger Amtsgerichts / Oberlandesgericht bestätigt Urteil

CLOPPENBURG/OLDENBURG. Wer wiederholt falsch parkt, muss mit einem Fahrverbot rechnen. Ein entsprechendes Urteil fällte nun das Cloppenburger Amtsgericht. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, sei gegen einen 33 Jahre alten Kaufmann aus Cloppenburg w
Der 33-Jährige, der in Cloppenburg ein Geschäft besitzt, hatte sich als dreist und faul erwiesen. Allmorgendlich stellte er sein Fahrzeug direkt vor seinen Laden. Dort ist das Parken zwar erlaubt, allerdings nur mit Parkscheibe für einige Stunden. Doch das interessierte den Kaufmann nicht. Er parkte dort den ganzen Tag. Gelegentlich stellte er sein Fahrzeug auch auf dem Gehweg ab. Der Mann wollte sich offensichtlich den Weg zu einem 50 Meter entfernt gelegenen kostenlosen Parkplatz sparen. Immer wieder war er auf sein Falschparken hingewiesen worden. Es hagelte rund 30 Bußgeldbescheide, die der 33-Jährige anstandslos bezahlte. Nach einem erneuten Vorstoß reichte es dem Cloppenburger Verkehrsrichter Gert Cordemann dann. Er verhängte gegen den Mann nicht nur das übliche Bußgeld von 100 Mark, sondern auch ein einmonatiges Fahrverbot. "Der Betroffene zeigt eine besonders rechtsfeindliche Einstellung und ist offenbar nicht gewillt, sich an bestehende Verkehrsvorschriften zu halten, die sehr sinnvoll sind", schrieb Richter Cordemann in das Urteil. Der Kaufmann akzeptierte zwar das Bußgeld, nicht aber das Fahrverbot. Offensichtlich war er der Meinung, dass ein Fahrverbot nur für zu schnelles fahren oder dann verhängt werden kann, wenn man bei Rot über die Ampel fährt. Gegen das Cloppenburger Urteil legte er deswegen Rechtsbeschwerde ein. Doch das Oberlandesgericht in Oldenburg bestätigte das Cloppenburger Urteil. "Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird als unbegründet verworfen", schrieb das OLG in seinem Beschluss."

By Achim (217.225.245.221) on Samstag, den 4. Januar, 2003 - 23:29:

Hallo MrMurphy,
vielen Dank für das Urteil. Kannte ich wirklich nicht. In diesem Zusammenhang ist für mich interessant wie es mit dem Datenschutz stand. Da die VG anstandslos bezahlt wurden, dürfte dazu nichts mehr verwertbares bei der Behörde vorhanden sein. Und hier wurden (vermutlich) abgeschlossene Verfahren gegen den Betroffenen verwertet. Sagt das Urteil dazu was?

Vielen Dank, und alles Gute im Neuen Jahr.

Achim

By MrMurphy (80.129.177.248) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 00:31:

Mein Kenntnisstand ist folgender: Einträge wegen Ordnungswidrigkeiten werden nach zwei Jahren gelöscht. Das Ordnungswidrigkeiten nicht in den Akten notiert werden, wenn sie gleich bezahlt werden, ist falsch.

Grundlage ist wohl der § 29 Straßenverkehrsgesetz (StVG): Tilgung der Eintragungen

"(1) Die im Register gespeicherten Eintragungen werden nach Ablauf der in Satz 2 bestimmten Fristen getilgt. Die Tilgungsfristen betragen

zwei Jahre

bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit,

fünf Jahre

bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen wegen Straftaten nach § 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, den §§ 316 und 323a des Strafgesetzbuchs und Entscheidungen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach den §§ 69 und 69b des Strafgesetzbuchs oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des Strafgesetzbuchs angeordnet worden ist, bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen, bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,

zehn Jahre

in allen übrigen Fällen. ...."

By michael (80.138.147.84) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 12:58:

Zumindest hier in Baden-Württemberg werden die Daten einer Verwarnung bis zum Ende des der Zahlung folgenden Quartals gespeichert.
Dieser Hinweis befindet sich auch auf der Rückseite der Schriftlichen Verwarnung mit Verwarnungsgeld/Anhörung.

By Achim (217.85.224.42) on Sonntag, den 5. Januar, 2003 - 14:44:

Hallo alle,
die Fristen von MrMurphy betreffen Eintragungen in Flensburg. Maßnahmen im vereinfachten Verfahren fallen da nicht hinein. Auch bei uns werden diese Ereignisse längere Zeit gespeichzert. Ich glaube aber, dass dies nicht richtig ist. Daher meine Frage.
Vieleicht hat jemand genaue Infos?

By chiko (195.243.22.35) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 10:33:

Meines wissen ist es aus Datenschutzgründen nicht zulässig, z.b. anhand eines Kennzeichens alle (auch bezahlten) Fälle auflisten zu lassen (ob das eingehalten wird ?).
Ein Problem ist es nur, wenn die Parkverstöße immer im gleichen örtlichen Bereich stattfinden. Denn wenn den Sherrifs das Fahrzeug reichlich bekannt ist, könnten verschärfende Maßnahmen ergriffen werden.

By Daniel (62.153.75.210) on Dienstag, den 7. Januar, 2003 - 14:25:

Da wurde von Bussgeldbescheiden gepostet.
Die bleiben imho länger erhalten als
Verwarnungen.


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