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Halteverbot mit Uhrzeit

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Halteverbot mit Uhrzeit
By Quaxel (213.178.95.9) on Samstag, den 21. Dezember, 2002 - 22:45:

Also !!!
Ich parkte mein Auto im eingeschränkten Halteverbot abends ca. 17:30.

Jetzt die Tage Post vom Ordnungsamt: 25 EURO weil ich länger als 1 Stunde im eingeschränkten Halteverbot (Zeichen 286) stand.
Tatzeit 20:02
Woher wusste der gute Ordnungshüter, dass ich da schon länger stehe. ?
Von einer Erstkontrolle steht nix da.
2. der Hammer: Unter diesem Zeichen (286) befindet sich ein Zusatzschild. Und was steht drauf:
Mo-Fr 8-18 Uhr, Sa 8-14 Uhr.
Bin ich zu blöde, oder die vom Ordnungsamt.
Meiner Meinung nach gilt das eingeschränkte Halteverbot für die angegebenen Zeiten.
Muss ich zahlen oder nicht?
Gruss aus Kiel

By Achim (217.235.47.12) on Sonntag, den 22. Dezember, 2002 - 15:24:

Sind wohl doch blöde!
Tatzeit 20:02. Diese Zeit ist genau 1 Minute lang. Und wenn auf den Zeichen 286 die Gültigkeit von 08:00 bis 18:00 steht, ist es auch nur dann gültig. Also bitterböser Brief an die Behörde mit der Aufforderung, das Tatgeschehen zu präzisieren.

By Axel (213.178.90.93) on Mittwoch, den 15. Januar, 2003 - 13:53:

Jaja, die vom Ordnungsamt.
Habe Einspruch eingelegt und bis heute keine
Rückmeldung erhalten.
Was nun ?????
Axel

By Achim (217.235.56.31) on Donnerstag, den 16. Januar, 2003 - 22:43:

Abwarten. Die Zeit läuft für Dich!


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