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Park-Kralle auf Privatem Parkplatz

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Park-Kralle auf Privatem Parkplatz
By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 12. Dezember, 2002 - 12:35:

Auf einem Firmengrundstück (öffentlich zugänglich)werden Fahrzeuge die z.B. auf Besucherparkplätzen parken gerne vom Werkschutz mit Park-Krallen versehen.
Diese wird gegen Gebühr entfernt.

Ideen zu Rechtslage ?
a.) Wenn der Parkende Angestellt ist (ich kenne leider die Anstellungsverträge nicht und weis daher nicht ob es eine Entsprechende Klausel gibt)
b.) Wenn der Parkende nicht Angestellt ist und in dem Unternehmen eine Tätigkeit ausübt
c.) Wenn der Parkende erst spät (im Dunkeln) wegfährt, die Kralle nicht sieht und sein Fahrzeug beschädigt ?

By kirk (217.49.251.16) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 09:49:

Warum solten die eine Gebühr fürs Entfernen der Kralle nehmen?
M.E. gibt es für sowas keine rechtliche Grundlage.

Die erste Frage allerdings, die sich stellt ist: "Warum machen die überhaupt die Kralle da dran?"

Daß eine eventuell durch die Kralle verursachter Schaden demjenigen zu ersetzen ist, der diese so angebracht hat, daß man sie übersehen kann, angebracht hat, versteht sich ja wohl von selbst.

By Daniel (217.86.47.175) on Sonntag, den 15. Dezember, 2002 - 12:55:

Sehe ich auch so, aber mir fehlt die genaue
rechtliche Grundlage.

By kirk (217.49.251.56) on Sonntag, den 15. Dezember, 2002 - 19:55:

Wo wird das denn überhaupt so gehandhabt?
Ich kann mir nicht vorstellen, daß irgendein seriöser Werkschutz so vorgeht. Zumal ich mir wirklich die Sinnfrage bei einer solchen Parkkrallenaktion stelle..

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 16. Dezember, 2002 - 18:21:

Bei einem Kunden von mir wird das so gehandhabt.
Zielt in erster Linie auf Werksangehörige (ca. 6500 Mitarbeiter). Aber das steht ja nicht auf dem Auto.
(Ich hatte bisher aber noch keinen Stress)

By NetGhost (141.76.1.122) on Dienstag, den 17. Dezember, 2002 - 14:38:

Die Parkkralle ist rechtlich betrachtet Nötigung (außerdem Verstoß gegen das Datenschutzgesetz!). Sofort Polizei rufen, Anzeige erstatten, Unkosten geltend machen.

By alfa (195.124.135.7) on Dienstag, den 17. Dezember, 2002 - 16:57:

Wenn ein Unternehmen sowas nötig hat um mit den eigenen Leuten zurecht zu kommen, dann tuen die mir leid. Wir sind mit 45000 Leutchen in aller welt vertreten, auch an Orten wo Parkplätze was seltenes sind, aber sowas gibt es da nirgendwo.
Wenn es Sinn macht, dass Werksangehörige da nicht parken sollen, dann kann man denen das auch vermitteln und gegen die ganz wenigen Undisziplinierten gibt es andere Mittel, das Gespräch unter 4 Augen.
Wenn solch hemdärmeliges Vorgehen dann einem Kunden widerfährt, dann ist das schon eine kräftige Blamage wert!

By kirk (193.150.166.57) on Mittwoch, den 18. Dezember, 2002 - 08:10:

...Hemdsärmelig... und vor allem rechtswidrig!
Sollte die Kralle nur gegen Cash entfernt werden, kommt nicht nur Mötigung in Betracht, sondern evt sogar (räuberische?) Erpressung.

By BEngel (217.5.34.50) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 13:41:

Das wird bei uns in der Firma auch so gemacht und hat bislang keine rechtlichen Probleme gegeben. Die Anregung dazu hat mein Chef von seinem Anwalt bekommen. Danach hat er sich mit der Stadt kurzgeschlossen und anschließend eine Parkkralle gekauft.

Der Parkplatz ist durch ein Schild als Firmenparkplatz gekennzeichnet. Eine Absperrung, z. B. Schranke, wurde von der Stadt nicht genehmigt, weil sich dann eventuell die Autos bis auf die Straße zurückstauen könnten. Laut Auskunft der Stadt reicht das Firmenschild vollkommen aus, um deutlich zu machen, das es sich um keinen öffentlichen Parkplatz handelt. Das Firmenschild wäre rechtlich nicht einmal nötig gewesen, da schon allein durch die Auffahrt und das Fehler des blauen Parkplatzschildes für jeden ersichtlich ist, das er sich auf Privatgrund befindet. Öffentliche Parkplätze seien grundsätzlich mit dem Parkplatzschild ausgeschildert, so daß für jeden Autofahrer klar sein muß, das er sich auf Privatgrund befindet.

Theoretisch könnten wir die Fremdparker sofort abschleppen lassen. Aber das mit der Parkkralle wirkt genau so gut und ist für die auch noch billiger, die Verhältnismäßigkeit ist also gewahrt.

Um gegen Fremdparker vorgehen zu können ist es laut Auskunft der Stadt auch nicht erforderlich, eventuelle "Strafmaßnahmen" vorher anzukündigen, z. B. mit dem Schild, das Abgeschleppt wird. Wer das Eigentum eines Anderen stört muß halt grundsätzlich mit Strafe rechnen.

Erst mal befestigen wir die Parkkralle grundsätzlich auf der Fahrerseite und die ist durch ihre leuchtende Farbe auch nicht zu übersehen. Außerdem muß sich ein Fahrzeugführer grundsätzlich vor Antritt JEDER Fahrt von der Betriebsbereitschaft eines Fahrzeugs überzeugen.

Zweitens haben wir in Plastikfolie eingeschweißte DIN-A3 große Schilder, die wir auf der Windschutzscheibe befestigen. Darauf steht auch, wo der Fahrer sich melden kann. Dort werden die Personalien aufgenommen und die 10,- Euro für den Einsatz der Parkkralle gelöhnt.

Irgendwelche Idioten regen sich dann natürlich immer wieder mal auf, aber das gibt sich meist, wenn sie erfahren, das ihr Fahrzeug auch hätte abgeschleppt werden können.

Einige Falschparker haben natürlich die Polizei gerufen. Die hat aber jedesmal festgestellt, das die Verhältnismäßigkeit gegeben war, weil die Parkkralle ja abgenommen wird, sobald der Fahrzeugführer seine Personalien angegeben hat. Wenn die kein Geld dabei haben, können die das natürlich auch überweisen.

Einige Male haben solche Rabauken auch ihre Personalien auch nicht angegeben. Dann haben wir selbst die Polizei gerufen, die die Personalien aufgenommen und uns gleich mitgeteilt hat. Die Autofahrer haben dann ganz schön dumm geguckt.

Das Aufnehmen der Personalien verstößt übrigens laut Auskunft der Polizei nicht gegen geltende Rechsprechung, damit der Grundeigentümer, in diesem Fall also unsere Firma, notfalls gegen Wiederholungstäter gerichtlich vorgehen kann.

Wer einmal die Parkkralle am Fahrzeug hatte, hat aber noch kein zweites Mal unsere Parkplätze blockiert. Und selbst von den größten Schreihälsen ist noch keine Gegenanzeige gekommmen. Offensichtlich hat deren Anwalt die dann auf die Aussichtslosigkeit einer solchen Klage hingewiesen.

By stang66 (194.74.143.194) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 14:02:

Wo ist -rechtlich gesehen- der Unterschied zwischen einer von einer Privatperson (d.h. ohne hoheitliche Rechte, also auch Werkschutz) angebrachten Parkkralle und dem einfachen Zuparken (=blockieren) eines auf Privatgrund abgestellten Fahrzeuges? Noetigung oder nicht? Gibt es einen rechtlichen Unterschied zwischen den Parkplaetzen auf privatem Grund einer Privatperson (z.B. Hans Mustermann) und denen auf dem Grundstueck einer juristischen Person (z.B. Beutelschneider GmbH)?

By BEngel (80.129.221.86) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 14:28:

Zwischen der Parkkralle und dem Zuparken gibt es rechtlich keinen Unterschied. In beiden Fällen wird der Fahrer an der Benutzung seines Fahrzeugs gehindert. Das er sich erst mal melden und seine Personalien angeben muß, ist noch keine Nötigung.

Die wird es erst, wenn z. B. kein Hinweis an seinem Fahrzeug angebracht ist, wo er sich melden kann oder der "Meldeort" sich an ganz anderer Stelle befindet, z.B. 10 Minuten Fußweg entfernt. Oder wenn die Behinderung nicht "unverzüglich" entfernt werden würde, nachdem er seine Personalien angegeben hat. Barzahlen muß er nicht, dann sein Fahrzeug als Pfand einzubehalten wäre zwar keine Nötigung, würde aber gegen andere Gesetze verstoßen.

Zwischen Privatgelände von Personen und Firmen gibt es in der Hinsicht des unzulässigen Parkens rechtlich keine Unterschiede. Als Unbefugter hat man dort nichts zu suchen. Oder wie würde es euch gefallen, wenn in eurer Einfahrt jeden Tag jemand parken würde mit dem Hinweis, das tagsüber sowieso niemand da ist? Dann wäre das Geschrei aber groß. Für Firmenparkplätze gilt von gesetzeswegen natürlich das gleiche.

Das ist doch auch in der StVO so geschrieben. Fahrzeuge haben die Fahrbahn zu benutzen. Ausnahmen nur dort, wo es durch die Beschilderung (also meist das Parkplatzschild) genehmigt ist.

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 18:29:

Tja...

so eine ähnliche Argumentation wie BEngel Sie
vorbringt habe ich in etwa erwartet.
Ist ja auch nicht ganz von der Hand zu weisen.
Was mich aber eigentlich interresiert ist die
rechtliche Grundlage - insbesondere für die
Gebühr.

By MrMurphy (80.129.190.112) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 19:27:

Ich denke mir das so: Das ganze spielt sich in der Zivilgerichtsbarkeit ab, ein Blick in den Bußgeldkatalog wird nicht weiterhelfen. Das wird wahrscheinlich ähnlich wie bei den Mahngebühren sein.

Die Firma muß für die Kontrolle des Grundstücks und das Aufnehmen der Daten Mitarbeiter von anderen Aufgaben abziehen. Die Kosten müssen von den Leuten, welche die Kosten durch ihre Besitzstandsstörung (oder wie immer das im Beamtendeutsch heißen mag) verursachen, übernommen werden. Außerdem kann die Firma dann wohl eine Art Parkgebühr nehmen, weil sie den Platz nicht selbst nuzten konnte. Meiner Meinung nach müßte sich das alles aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergeben.

By kirk (80.184.7.61) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 19:39:

@ BEngel
Zitat "Theoretisch könnten wir die Fremdparker sofort abschleppen lassen. Aber das mit der Parkkralle wirkt genau so gut und ist für die auch noch billiger, die Verhältnismäßigkeit ist also gewahrt." (Zitat Ende)

Das verstehe ich nicht.
Wieso wirkt die Parkkralle genausogut, wie das Abschleppen?
M.E. wirkt das Abschleppen 100%ig und die Parkkralle bewirkt sogar das Gegenteil... nämlich, daß der PArkplatz nochlänger blockier ist.

By BEngel (80.129.172.212) on Montag, den 23. Dezember, 2002 - 21:38:

@kirk

Da denkst du etwas zu kurzsichtig. Es kommt unserer Firma ja nicht darauf an, kurzfristig Platz zu schaffen, obwohl das teilweise wohl wünschenswert wäre.

Es kommt unserem Chef drauf an, das sich zukünftig langfristig möglichst wenig Fremdparker unseren Parkplatz aussuchen. Ganz wird man das nie vermeiden können. Durch das Abschleppen werden andere Fahrer nicht verscheucht, da der Abschleppvorgang selbst nur wenige Minuten dauert.

Die Firmenangehörigen sind gezwungenermaßen als erstes da und parken natürlich in der Nähe des Gebäudes. Also bleiben die Parkplätze in der Nähe der Einfahrt am längsten frei. Die werden zudem von dem Fremdparkern am liebsten genutzt, wahrscheinlich kommt da doch das schlechte Gewissen durch.

Wenn nun ein Auto mit Parkkralle in der Nähe des Einfahrtbereichs steht kann man aus den Büros zum Parkplatz hin schön beobachten, das viele "Unbekannte", die auf den Parkplatz fahren, diesen relativ schnell wieder verlassen, wenn sie die Parkkralle gesehen haben. Das ist ein knallgelber Broken, der einfach nicht zu übersehen ist.

Wenn der, der die Parkkralle zur Zeit am Wagen hängen hat, etwas länger steht, ist uns das ziemlich egal, weil dadurch andere Parkplätze freibleiben. Außerdem ist es bei den aktuellen Wetterverhältnissen eine Schweinearbeit, das Ding abzunehmen und an ein anderes Fahrzeug zu hängen. Da bleibt man lieber im Warmen.

Es ist übrigens wirklich ein Problem, das beim Hantieren mit der Parkkralle leicht das Fahrzeug Kratzer abbekommen kann. Die Handhabung ist zwar einfach, aber das Teil ist groß und schwer. Nachdem uns ein Autofahrer deswegen was an Hals flicken wollte, wird jeweils mit einer Digitalkamera ein Foto vor dem Ansetzen, ein Foto mit Parkkralle und ein drittes nach dem Abnehmen gemacht. Beim dritten Foto sind die Fahrer jetzt immer dabei und seitdem hat es auch keine Beschwerden mehr in der Richtung gegeben. Wir können ja immer gleich die Betrachtung der anderen beiden Bilder anbieten. Da automatisch Datum und Uhrzeit eingeblendet werden, haben sich auch die Ausreden wie "Ich stand doch nur eine Minute dort" schnell erledigt.

Von den Leuten, die bislang mit der Parkkralle beglückt wurden, hat sich keiner wieder blicken lassen. Außerdem hofft mein Chef, das sich die Sache rumspricht, weil die das hoffentlich weiter erzählen.

Wir haben die Parkkralle seit ca. einem 3/4 Jahr und die Parkplatzprobleme unser echten Besucher und Mitarbeiter haben schon deutlich abgenommen. Das Ding scheint also zu wirken. Wahrscheinlich ist es für die Leute eine zusätzliche Strafe, das sie sich persönlich der Firma offenbaren müssen und nicht einfach anonym zahlen können. Das wirkt bei vielen besser als eine höhere Geldstrafe für das Abschleppen.

Zur weitern Erläuterung: Unsere Firma hat viele Außendienstmitarbeiter in ganz Deutschland. Da gibt es bei uns im Hauptfirmensitz täglich zwei bis drei Meetings. Das heißt, das innerhalb von einer viertel Stunde ca. 15 bis 25 Fahrzeuge auf unseren Parkplatz müssen. Der ist dann natürlich schnell voll, obwohl es grade noch nach viel Platz aussah. Die Temine sind knapp gehalten und wenn mehrere Mitarbeiter sich außerhalb Parkplätze suchen müssen, kommt der ganze Zeitplan durcheinander. Das Meeting beginnt später, gleichzeitig muß es früher beendet werden, wenn die Mitarbeiter, die einen weiten Weg zum Auto haben, z. B. pünktlich am Flughafen sein müssen. Es hat also durchaus seinen Sinn wenn bei uns offensichtlich viele Plätze nicht genutzt werden.

Nach welchen Gesetzen das alles geht, weiß ich nicht. Es ist aber mit dem Anwalt und der Stadt abgesprochen worden und von deren Seite gibt es keine Bedenken. Die Polizei, die schon des öfteren kommen mußte, hat auch noch nie an der Vorgehensweise Anstoß genommen. Die waren im Gegenteil bei der Ermittelung der Personalien immer sehr behilflich, aber das habe ich bereits geschrieben. Das scheint gesetzlich also alles ok zu sein.

By kirk (217.49.251.16) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 09:27:

Ich sehe die Geschichte dennoch als rechtlich nicht zulässig an.
Sollte ich einmal eine solche Kralle an meinem Wagen haben, kann Euer Werkschutz diese gerne entfernen. Nur soll er bloss nicht davon ausgehen daß ich dafür auch nur einen Cent bezahle. Wenn Deine Firma mag, kann sie ja versuchen, die "Strafe" bei mir geltend zu machen.

By dutchie (80.140.11.117) on Dienstag, den 24. Dezember, 2002 - 21:19:

Ich denke dass das ganze nur an den Fahrer auf zu haengen ist. Wenn meine Freundin dort parkt und ich hole mein Wagen ab, dann habt ihr Pech: Ihr muesst dann sehen wie ihr euer Geld kriegt, von mir in jeden Fall nicht. Ich glaube naemlich nicht dass ihr mir dran hindern koennt mein Eigentum mit zu nehmen.

Es muss naemlich nicht sein, dass derjeniger der das Auto dort parkt, es auch abholt.

Gibt es eigentlich eine Halterhaftung in solche Faellen?

Uebrigens: IANAL.

By kirk (217.49.251.3) on Mittwoch, den 25. Dezember, 2002 - 09:32:

Ist doch egal, wer letzlich den Wagen dort abgestellt hat. Der Firmeninhaber bzw. der Werkschutz darf von niemandem ein Bußgeld verlangen.
Der Werkschutz darf auch niemanden daran hindern, sein Fahrzeug dort wegzufahren. Er muß unverzüglich eine evt. angebrachte Parkkralle entfernen, wenn er scuh nicht stafbar machen will.

By stuka9 (80.136.189.88) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 00:44:

Einfachste Lösung für den Autofahrer: Akkuflex im Kofferraum. Hab ich bei den Tschechen schon oft gemacht. Ich möchte gern mal die dummen Gesichter sehen, wenn die wiederkommen und ihre Kralle daliegt

By Daniel (217.86.47.6) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 13:52:

Und das ist legal ???

By andi (80.128.32.93) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 14:33:

Ja man könnte auch 4 Parkkrallen kaufen und die sich dann selbst drauf machen. Da geht dann keine andere Kralle mehr drüber.

Oder noch so ne blöde Idee:
Schutz gegen Abschleppen an Parkplätzen mit Parkuhr: Fahrzeug an Parkuhr anketten! (Der Radfahrer machts ja auch)

By andi (80.128.32.93) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 14:39:

Hier würde schon eine Eisensäge reichen

kralle

By andi (80.128.32.93) on Sonntag, den 12. Januar, 2003 - 14:48:

Interessant:

http://www.parkkralle.com/


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