Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Zugeparkt auf Privatgelände

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Zugeparkt auf Privatgelände
By JB (128.176.236.141) on Mittwoch, den 11. Dezember, 2002 - 21:33:

Zur Situation:
Ein für die Öffentlichkeit zugänglicher, gebührenpflichtiger Parkplatz, aber Privatgelände.

Ich komme zum Wagen und muss zu einem dringenden Termin, jemand hat micht zugeparkt. (Die Zeiten auf den Parkscheinen der Autos um mich herum, lassen eindeutig darauf schliessen, WER mich zugeparkt hat!) Die herbeigerufene Polizei sagt, ihr seien leider die Hände gebunden, da der Parkplatz Privatgelände ist. Über das Kennzeichen machen sie den Halter ausfindig und versuchen unter den angegebenen Telefonnummern jemanden zu erreichen - erfolglos! Ich verzichte darauf, den Wagen auf eigene Verantwortung (und Rechnung) abschleppen zu lassen, da ich die rechtliche Lage nicht überblicken kann. Nach zweieinhalb (!) Stunden kommt der Fahrer des Wagens und ich kann losfahren - habe natürlich den Termin absagen müssen...

Frage: Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich, wenn Kennzeichen und 3 Zeugen vorhanden sind? Schadensersatz (wegen Terminausfall) o.ä.

Vielen Dank!

By jotrocken (62.158.108.34) on Samstag, den 14. Dezember, 2002 - 14:43:

Du hast die Pflicht der Schadensbegrenzung: Sprich wenn Du das andere Auto schon nicht auf eigene Rechnung (zumindest vorläufig auf eigene Rechnung) abschleppen lässt, hättest Du z.B. mit Öffis zu Deinem Termin gelangen können und die Kosten dafür dem Zuparker in Rechnung stellen können.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page