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Ist das Fahrerflucht oder nur nen Fall für die Haftplicht?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Ist das Fahrerflucht oder nur nen Fall für die Haftplicht?
By Somebodyxxxxx (213.198.65.36) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 20:25:

Hi

War heute einkaufen und als ich zurückkam hatte sich neben mich auf den Parkplatz jemand gestellt. Bein einladen einer Kiste auf die Rücksitzbank ist dann das passiert, was ich versucht habe zu verhindern...meine Türe ist gegen den Nachbarn seine hinteren Kotflügel gekommen. Und zwar so, das kein Gummi dazwischen ist = Blech - Blech.
Konnte aber keine Spuren am anderen Fahrzeug entdecken..es war aber auch stockdunkel und das Auto schwarz...
Bin dann heimgefahren, da ich ja nix sah..
Nun plagt mich aber das schlechte Gewissen, wenn jetzt doch was wäre, ich es aber wegen der Dunkelheit nicht gesehen habe..

Ist das dann Fahrerflucht (Strafe?) oder so als wenn ich als Fussgänger mit nem Kinderwagen nen kratzer machen würde..? = Nur ein Haftplichtfall und keine Straftat..?

PLEASE HELP!!!!!

THX!

By nicole (62.158.220.254) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 21:47:

eng ausgelegt hast du hier tatsächlich ne straftat begangen, da du möglicherweise einen schaden verursacht hast und dies dem halter/ fahrer des anderen fzges nicht mitgeteilt hast bzw. deine personalien hinterlassen hast. sollte da aber jemals was kommen - dafür müsste dich nämlich erst mal jemand anzeigen mit zeuge etc.,etc., - werden solche geringfügigen sachen i.d.r. eingestellt.
es gibt allerhöchstens ein verwarngeld in höhe von 35 euro.

By Somebodyxxxxx (213.198.65.36) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 22:39:

Hi

THX a lot für die schnelle Antwort..ich habe echt Bauchschmerzen, das das ne klasische Fahrerflucht wäre, und ich 1-6 Monate zu Fuss gehen müsste..

D.h also, das wenn was käme, ich polizeitechnisch ne fahrlässige Sachbeschädigung gemacht hätte, dies aber nicht im Zusammenhang mit meinen Führerschein steht?
War ja sozusagen zu Fuss neben meinem Auto und es war ein Versehen..
..ein Unfall mit Flucht kann man das ja nicht nennen???

Richtig?

Wie lange müsste ich nun bangen, das dies noch Folgen hat? Bzw. ab wann kann ich sicher sein, das nix mehr kommt?

PLEASE kurz nochmal weiterhelfen....ich habe sonst eine schlaflose Nacht vor mir..
HELP!!!!!!

THX!!!

By Nudel (141.200.125.99) on Donnerstag, den 5. Dezember, 2002 - 09:57:

Warum meldest Du nicht bei der Polizei uns sagst, Du, Deine Frau oder Dein Kind wären versehentlich mit dem Einkaufswagen gegen das andere Auto gefahren ?

Auf diese Weise wird Deine Kfz-Versicherung nicht belastet, sondern Deine Privat-Haftpflicht.

Was aus meiner Sicht viel wichtiger ist: Der andere bekommt die Möglichkeit, den Schaden an seinem Auto, den Du angerichtet hast, wieder reparieren zu lassen.

Ich hasse diese Leute, die meinen, ihre Türen in mein Auto rammen zu können und anschließend wegfahren, als sei nichts passiert.


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