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Parken auf/am Bordstein

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Parken auf/am Bordstein
By Volker Weidmann (217.88.167.126) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 17:33:

Hallo allerseits;

Ich hätte da mal ein Problem: man beschuldigt mich mit meinem Fahrzeug auf dem Bürgersteig geparkt zu haben weil meine Reifen den Borstein
berührten bzw. leicht auf ihn hinauf gefahren waren. Dabei habe ich mich nur an die Rechtsvorschriften gehalten, die aussagen, daß platzsparend und am rechten Fahrbahnrand zu parken sei.

zur Verdeutlichung eine Skizze:

.....................Reifen......
.....................(____),+=====
===========______|.|^...
..............................^..|...
Fahrbahn.........Regen.|...Bürgersteig
......................rinne...Bordstein

Ich glaubte irgendwo schon mal gelesen zu haben, daß der Bordstein noch Teil der Fahrbahn und noch nicht des Bürgersteiges sei...
Nur jetzt finde ich, trotz intensiver Suche, den entsprechenden Beitrag nicht mehr. Kann mir jemand weiterhelfen, eventuell mit Quellenangabe oder Urteilsspruch?

Für hilfreiche Antworten meinen besten Dank im Voraus...

Volker

By driver (217.5.3.181) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 20:54:

Ich komme zwar mit deiner Skizze nicht ganz zurecht, der Bordstein ist aber bereits Teil des Gehweges und nicht der Fahrbahn. Somit dürfte formal der Vorwurf korrekt sein.

By Volker Weidmann (217.88.167.126) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 21:27:

Tja, ASCII-Graphik im HTML-Text, ist halt schlecht zu machen. Die Pünktchen sind als Leerzeichen weg zu denken...

Es geht darum, daß meine Reifenflanken den abgerundeten Bordstein berührten bzw. schon ein wenig auf ihn hinauf gefahren waren (daß das nicht gut für die Reifen ist brauchen wir hier nicht zu diskutieren.. :-). Das Rad stand nicht auf dem Gehweg.
Ich hatte, wie schon gesagt, irgendwo im Netz gelesen, daß der Bordstein noch zu Fahrbahn gehört, kann aber die Quelle nicht mehr finden.

Vielleicht weis hier jemand mehr...

Volker

By Achim (217.225.246.251) on Sonntag, den 17. November, 2002 - 17:51:

Der Bordstein gehört zur Gehbahn!!
hast Du unten gestanden, ist es egal ob du den Bordstein berührt hast oder nicht. Unten ist unten!!
Hast Du, auch nur minimal, oben gestanden, standest Du auf dem Gehweg, also ordnungswidrig.
Und übrigens: Ein bisschen gibt es im Verkehrsrecht nicht. Oben oder Unten, das ist hier die Frage.

www.sichereStrassen.de

By ar (80.129.132.246) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 23:38:

Moin,

da schliesse ich mich Achim an, der Bordstein ist definitv Teil der Nebenfläche (Gehweg oder ggf. Sicherheitsstreifen) und nicht der Fahrbahn.

Wenn einer zu schusselig zum parken war sollte aber auch ein Zettelschreiber mal'n Auge zudrücken können, denke ich.


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