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Mitwirkungspflicht bei Fehler der Behörde

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Mitwirkungspflicht bei Fehler der Behörde
By berlinsky (212.144.26.104) on Samstag, den 9. November, 2002 - 14:31:

Hallo,
vor kurzem hat die Behörde bei mir einen Fehler gemacht; schickte mir ein Knöllchen zu, obwohl die Sache schon erledigt war; sie gab das auch zu (Fehler in der EDV); daraufhin habe ich Schadensersatz verlangt; hatte ja Aufwendungen, um die Sache aufzuklären (Zeut, Briefmarken, usw.)Den lehnte die Behörde ab mit der Begründung, es bestehe meinerseits eine Mitwirkungspflicht und deshalb kein Schadensersatzanspruch (BGH in NJW 77, 35)kann man da noch was machen?

By Gert (212.185.249.122) on Samstag, den 9. November, 2002 - 21:22:

Wegen der Einordnung in "Ruhender Verkehr" tippe ich auf einen angeblichen Parkverstoß, der irrtümlich von dem kommunalen (bzw. städtischen) Ordnungsamt verfolgt wurde. Leider wird es wenig Möglichkeiten geben, deine Unkosten zurück zu erhalten.
Allerdings solltest du den obersten Grundsatz der Homöapatie beachten: "Ähnliches wird mit Ähnlichem bekämpft". Kosequenterweise werden also Bürokraten mit Bürokratie bekämpft. Statt die (vergebliche) Rückerstattung der Portokosten zu verlangen solltest du neue Portokosten verursachen:
- Mit der Halterfeststellung erfolgte eine Datenerhebung. Verlange Auskunft über Zweck und Rechtsgrundlage dieser Datenerhebung, insbesondere deshalb, weil sie illegeal war. Für die öffentlichen Verwaltungen gelten die jeweiligen Länderdatenschutzgesetze, welche dieses Recht auf Auskunft beinhalten.
- Zu Unrecht erhobene Daten müssen gelöscht werden. Verlange schriftlich die Bestätigung der Löschung.
- Falls du nach einigen Wochen die Bestätigung der Löschung erhälst: sofort nachhaken. Wenigstens Name und Wohnadresse wurden nicht gelöscht. (Wie sonst hätten die das Brieflein adressieren können?
- Mach mal vorsichtshalber eine "Eingabe" bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landratsamt, Regierungspräsidium, je nach Bundesland verschieden). Schildere der Fall und verlange Auskunft. Dann wirst du merken, wieviele Monate vergehen, bis die Bürokraten tätig werden.
- Verlange in jedem Fall nach etwa einem Monat eine Auskunft über den aktuellen Stand der Bearbeitung.

Merke: Bürokraten brauchen Bürokratie.

By berlinsky (145.254.150.7) on Sonntag, den 10. November, 2002 - 19:30:

Ich bin kein Bürokrat und will auch keiner werden!

By Steffen (80.137.141.48) on Mittwoch, den 13. November, 2002 - 15:22:

also: nächstes mal keine Briefmarken,... sondern: Porto zahlt Empfänger ;-) Briefumschlag von denen wiederverwenden und einfach zwischen die Zeilen schreiben...

By soistes (62.227.197.193) on Montag, den 18. November, 2002 - 00:38:

richtig gert und steffen, die richtige antwort auf unsere lieben bürokraten. müssen in ihren eigenen akten und gesetzten ersticken. ich würde auch heute keiner behörde mehr helfen den die wollen ja auch für alles eine gebühr. sind doch nur zum abkassieren da. 80% zuviel. aber wären ja sonst alle arbeitslos. fast schon wie in der früheren ddr. haben auch eine fette versorgung
nur weiter so.

By JonnyBravo (80.137.141.6) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 13:20:

@berlinski:
Schadensersatz? Für was denn, 10 Minuten Zeit und 2 Briefmarken??! Du lieber Himmel schon mal was davon gehört, dass der Staat pleite ist? Wie Du das schilderst müsste die ja "Die Tafel" beliefern und sojemand kann eigentlich auch gar kein Auto fahren. Viel zu teuer.... oder tank doch nächstes mal fürn Euro weniger, dann haste die imensen Kosten wieder drin.. oder ruf halt mal zum Mondscheintarik bei Deiner Mami an und nicht tagsüber..

also Leute gibts, unfassbar!

By mic (80.128.119.239) on Donnerstag, den 9. Januar, 2003 - 14:17:

@JonnyBravo
wahrscheinlich kapierst Du den Zusammenhang hier nicht. Es geht hier darum, daß uns die Behörde ALLES UND JEDEN SCHEIß in Rechnung stellt... Das sind die extra aufgeführten Gebühren und Auslagen. Warum sollte man den den Spieß nicht umdrehen, und seine eigenen Auslagen der Behörde, in Rechnung stellen, wenn man zudem noch fälschlicher Weise verdächtigt wurde?!?
Wenn dir die Kosten nicht rückerstattungswürdig scheinen, weil sie zu gering sind, dann kannst Du sie ja übernehmen...

By Gast (217.68.182.188) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 22:30:

Eine kleine Frage:
Warum schickt die Behörde wenn sie einen AB schickt nicht das Porto mit, man willll ja schließlich bei der Ermittlung "mithelfen".

Als ich den AB ausgefüllt (Adresse) mit dem Vermerk Poto zahlt Empfänger ohne Absenderangabe auf dem Briefumschlag zurück geschickt habe, kam er nach 15 Tagen zurück.
In dieser Zeit war er weit unterwegs.
Zuerst eben an das Ordnungsamt und die haben die Annahme natürlich verweigert. Da der Absender fehlte ging der Brief zur Absenderermittlung der Post und diese leitete ihn wieder an den Absender.

Dies sollte noch Nachporto kosten, jedoch war die Postlerin freundlich und verzichtete.

Allerdings gab es kein Happy End, denn die Behörde hat über Passvergleich den Ertappten (nicht ich) herausbekommen. Muß aber harte Arbeit gewesen sein.
Die haben sich aber bestimmt auch angestrengt, weil ich (muß solche Sachen erledigen) bei einen Anruf ihnen ihre falsche Auskunft (Fahrtenbuchandrohung) bemängelt habe.

PS: Das Ordnungsamt hätte es auch einfach haben können, wenn sie gleich einen Überweisungsträger mit geschickt hätten (wie in meiner Heimatstadt üblich), aber nein man kann es auch umständlich machen. Das alles für 15 Euro.


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