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Zugeparkt auf Privatparplatz; Auto war die ganze Zeit besetzt

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Zugeparkt auf Privatparplatz; Auto war die ganze Zeit besetzt
By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 18:23:

Hallo zusammen,

Ich hab letztens eine Suende begangen, indem ich mein Auto halb auf einem mit Nummernschild gekennzeichneten Privatparkplatz abgestellt habe. So weit so schlecht, macht man ja auch nicht, wenn da nicht folgendes waere: ich war nur kurz weg ( waere ziemlich bloed von ihm gewesen wg. Noetigung
-> er haette sofort einen Abschlepper gerufen; ich waere in der Zwischenzeit weggewesen und haette eine Zivilklage ueber die Anfahrtskosten (die ja zunaechst der Auftraggeber bezahlen muss)bekommen. Diese haette ich abgelehnt mit dem Hinweis auf Unverhaeltnismaessigkeit der Mittel, da er ja nur meine Freundin haette ansprechen muessen, die die ganze Zeit im Auto war.

Lieg ich da juristisch richtig? Ich bin jedenfalls der Meinung, dass mir eigentlich keiner an den Karren fahren kann, egal auf welche Weise. Was sagen die Profis? Und wie ist mein und sein Verhalten moralisch zu bewerten?

By stang66 (194.74.143.194) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 18:28:

Was ist denn mit meinem Text los?

Neuer Versuch:

Hallo zusammen,

Ich hab letztens eine Suende begangen, indem ich mein Auto halb auf einem mit Nummernschild gekennzeichneten Privatparkplatz abgestellt habe. So weit so schlecht, macht man ja auch nicht, wenn da nicht folgendes waere: ich war nur kurz weg ( waere ziemlich bloed von ihm gewesen wg. Noetigung
-> er haette sofort einen Abschlepper gerufen; ich waere in der Zwischenzeit weggewesen und haette eine Zivilklage ueber die Anfahrtskosten (die ja zunaechst der Auftraggeber bezahlen muss)bekommen. Diese haette ich abgelehnt mit dem Hinweis auf Unverhaeltnismaessigkeit der Mittel, da er ja nur meine Freundin haette ansprechen muessen, die die ganze Zeit im Auto war.

Lieg ich da juristisch richtig? Ich bin jedenfalls der Meinung, dass mir eigentlich keiner an den Karren fahren kann, egal auf welche Weise. Was sagen die Profis? Und wie ist mein und sein Verhalten moralisch zu bewerten?

By dagegen (134.147.103.17) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 18:38:

So ähnlich habe ich das auch schon mal gemacht. Da meine Freundin auch Auto fahren kann, fährt sie dann evtl. auch selbsttätig weg. Und das ist auf jeden Fall der schnellste Weg zur Störungsbeseitigung.

By Fahrer (80.128.227.60) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 09:06:

die moralische Bewertung?

Was willst Du jetzt lesem?

"Was Du nicht weillst dass man Dir tu` ..."

Juristisch stehen Deine Chancen wahrscheinlich gut.Ich denke dass ein Gericht schon der Ansicht wäre , ein Abschlepper zu rufen ist unnötig, wenn
das Auto besetzt ist.Zumindest nachfragen ob das Auto unverzüglich entfernt werden kann, muss der Parkplatzinhaber.

By stang66 (194.74.143.194) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 09:08:

Neuer Versuch:

Hallo zusammen,

Ich hab letztens eine Suende begangen, indem ich mein Auto halb auf einem mit Nummernschild gekennzeichneten Privatparkplatz abgestellt habe. So weit so schlecht, macht man ja auch nicht, wenn da nicht folgendes waere: ich war nur kurz weg (wenger als 5 min), was ja als Entschuldigung immer noch nicht reicht. Allerdings sass meine Freundin im Auto und ich habe den Schluessel dringelassen; sie haette also jederzeit wegfahren koennen.
In der Zwischenzeit kam also der rechtmaessige "Besitzer" dieses Parkplatzes, war sauer und hat mich zugeparkt. Als ich zurueckkam, war er natuerlich weg. Ich steh also blockiert da; der Fahrer ist nicht aufzufinden. Passanten, die dies beobachtet hatten, haben mir seinen Namen gesagt, woraufhin ich auch dort geklingelt habe. Keiner macht auf, so nach ca. 5-10 min kam er dann und fing an, rumzumotzen. Ich habe ihn dann ueber den Tatbestand der Noetigung aufgeklaert, woraufhin er brabbelnd im Auto verschwand und zur Seite fuhr. Eine Frau unter den Passanten (anscheinend Anwohner) keifte dann nur "ich haett sofort die Polizei gerufen"; ich habe daraufhin erwidert, dass ich das an Stelle des Noetigers besser lassen wuerde.
Ich hab mir dann ueberlegt, wie es noch haette ausgehen koennen:
- er haette mich weiterhin blockiert und die Polizei gerufen - waere ziemlich bloed von ihm gewesen wg. Noetigung
- er haette sofort einen Abschlepper gerufen; ich waere in der Zwischenzeit weggewesen und haette eine Zivilklage ueber die Anfahrtskosten (die ja zunaechst der Auftraggeber bezahlen muss)bekommen. Diese haette ich abgelehnt mit dem Hinweis auf Unverhaeltnismaessigkeit der Mittel, da er ja nur meine Freundin haette ansprechen muessen, die die ganze Zeit im Auto war.

Lieg ich da juristisch richtig? Ich bin jedenfalls der Meinung, dass mir eigentlich keiner an den Karren fahren kann, egal auf welche Weise. Was sagen die Profis? Und wie ist mein und sein Verhalten moralisch zu bewerten?

By stang66 (194.74.143.194) on Mittwoch, den 6. November, 2002 - 09:11:

ok, jetzt hats geklappt.

@me, farendil: koennt ihr den Kaese (von mir) oben loeschen? Ohne den kompletten Text wird der Sinn verfaelscht. Das Programm khat wohl die Pfeile aus groesser/kleiner-Zeichen als HTML-Tags interpretiert...


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