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Abgeschleppt, jedoch kein Bussgeldbescheid, Abschleppkosten?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Abgeschleppt, jedoch kein Bussgeldbescheid, Abschleppkosten?
By Jens (194.94.109.2) on Sonntag, den 3. November, 2002 - 11:58:

Hallo werte Anwesende,

vor mehr als 4 Monaten wurde mein PKW abgeschleppt. Um das Fahrzeug wieder zu erhalten musste ich ca 140 Euro beim Abschleppunternehmen loehnen (ich weiss, dass das nicht rechtens ist, aber meine Freundin war dabei und haette beinahe einen Anfall bekommen, daher habe ich lieber gezahlt als dort ewig zu diskutieren und evtl. noch die Polizei holen zu muessen.).

Ich erhielt dann auch einige Wochen spaeter, den Kostenbescheid fuer dieses Abschleppen, ueber den bereits gezahlten Betrag. Gegen diesen Bescheid legte ich Einspruch ein und forderte die Behoerde auf, den Betrag zurueckzuerstatten, da ein Kostenbescheid doch wohl erst rechstgueltig ist, wenn die damit verbundene Amtshandlung rechtsgueltig ist (in diesem Fall der Bussgeldbescheid). Leider(?) ist jedoch bis heute kein Bussgeldbescheid oder Anhoerungsbogen bei mir eingetroffen, es erfolgte auch keine Reaktion auf meinen Einspruch. Daher ist wohl gemaess §26 StVO die Verjaehrung eingetreten.

Wie erhalte ich jetzt am besten mein Geld vom Abschleppen zurueck?

cu Jens
PS: Das Fahrzeug selbst parkte in einer recht engen Strasse, jedoch auf der Seite wo parken erlaubt ist. Da sich jedoch staendig Fahrzeuge auch auf die andere Strassenseite stellen ist oftmals die Durchfahrt fuer die Muellabfuhr nicht moeglich. Ich nehme an, dass es deshalb abgeschleppt wurde. Aber, wie gesagt, ich parkte korrekt.

By Driver (217.5.5.50) on Sonntag, den 3. November, 2002 - 20:41:

Wenn die Straße "recht eng" war und die Müllfahrzeuge kamen nicht mehr durch hast du wohl nicht korrekt geparkt:

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO:

Das Halten ist unzulässig an engen Straßenstellen.

Der Begriff "eng" ist nach div. Gerichtsurteilen bei 3 m Restbreite definiert.


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