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Ups, jetzt sind es schon 106€ - Falschparken in Holland...

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Ups, jetzt sind es schon 106€ - Falschparken in Holland...
By Malte Ahrens (217.83.185.252) on Samstag, den 2. November, 2002 - 14:59:

Hallo,
dieser Thread ist für alle gedacht, die sich gegen das "Abzockverhalten" (pers. Meinung) der Holländischen Behörden wehren wollen.

Mein Fall ist folgender:
Im Januar 2002 bekam ich in Middelburg (Holland) ein Knöllchen, wegen Falschparkens, über 40€. Dies war besonders ärgerlich, da mein Parkschein gerade mal um 5min abgelaufen war. Ich habe den Strafzettel nicht bezahlt. Nach einer Zahlungsaufforderung bekam ich eine Mahnung per Einschreiben, das ich damals aber nicht annahm.
Heute ist dann ein Brief von einem deutschen Rechtsanwalt gekommen (insg. 4 Seiten lang, die Kanzlei heißt "Strick" und kommt aus Kleve), indem jetzt statt der 40€ insgesamt 106€ gefordert wird (RA kosten, Verwaltungsgebühren...).

Nach einer Recherche hier im Forum bin ich dann auf folgende Internetadresse des ADAC gestoßen:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Verkehrsverstoesse_im_Ausland/

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V. Verstöße bei entgeltlichem Parken
Holländische Behörden bzw. Gemeinden versuchen seit einiger Zeit, Abgabenbescheide wegen Verstößen an Parkscheinautomaten zunächst über dortige Inkassobüros und dann über deutsche Anwälte einzutreiben.

Derartige Verfahrensweisen sind jedoch, soweit deutsche Stellen damit befaßt werden, nicht zulässig. Denn aus Parkverstößen resultierende Bußgeldbescheide bzw. gemeindliche Abgabenverfügungen haben jedenfalls in Deutschland nicht den Charakter zivilrechtlicher Forderungen. Es liegen bereits abweisende deutsche Gerichtsentscheidungen vor, die insbesondere die internationale Zuständigkeit hiesiger Gerichte verneinen (so u. a. AG Münster in DAR 95, 165 ff.). Weitere Hinweise zur Rechtslage DAR 94, 405 ff., NZV 96, 36 sowie DAR 96, 293 ff..

Sollte eine derartige aus den Niederlanden kommende Forderung von einer deutschen Stelle (z. B. von einem Anwalt) per Mahnbescheid bzw. klageweise geltend gemacht werden, kann unter Angabe der obengenannten Rechtssprechungs- und Literaturhinweise dagegen vorgegangen werden - notfalls auch ohne Rechtsschutzversicherung, da die Erfolgsaussichten im allgemeinen relativ gut sind.
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Mich würde es interessieren, ob jemand einen solchen Brief auch bekommen hat und wie es letztendlich ausgegangen ist?

Mit freundlichen Grüßen
Malte

By Malte Ahrens (217.83.185.252) on Samstag, den 2. November, 2002 - 15:50:

Hallo,
ich habe noch eine weitere Frage:
Was passiert eigentlich, wenn ich in Holland bin und überprüft werde und sich dabei rausstellt, dass noch eine Forderung gegen mich besteht. Muss ich dann nur die 40€ zahlen oder die ganzen 106€?

MfG,
Malte

By MrMurphy (217.5.36.18) on Dienstag, den 5. November, 2002 - 15:14:

Erst mal mußt du die 40,- Euro sammt Gerichtkosten und Zinsen zahlen. Ob du die Anwaltsgebühren zahlen mußt hängt davon ab, ob die dann tätige Behörde Bescheid weiß. Die Gefahr ist aber recht groß.

Bei den Verjährungen für Urteile wird es ähnlich wie in Deutschland sein, also 30 Jahre. (Kenner der Materie mögen mich gerne verbessern)

Ich würde mit dem Fahrzeug nicht mehr nach Holland fahren und mich mit anderen Fahrzeugen nicht erwischen lassen, da du ja wohl schon namentlich bekannt bist. Wenn du regelmäßig nach Holland fährst, solltest du wohl lieber zahlen. Ansonsten gehört Holland wohl zu den Ländern, die auch gerne Autos von Ausländern als Pfand einbehalten, wenn man nicht bar bezahlen kann.


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