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Knöllchen auf Supermarktparkplatz

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Knöllchen auf Supermarktparkplatz
By Mischa (217.237.108.73) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 02:29:

Hi Ihr Fachleute!

Mir wurde folgender Fall geschildert:

Zu einem Supermarkt gehört offensichtlich ein recht grosser Parkplatz und Tiefgarage.
Dieser ist mit Schildern ausgestattet, die das Parken mit Parkscheibe gestatten.
So weit so gut.
Nun macht sich eine Polidüse einen unheimlichen Spass daraus, TÄGLICH MEHRMALS über diesen Parkplatz und Tiefgarage zu traben und an NIchtparkscheibenbenutzer Knöllchen zu verteilen.
Soweit die mir bekannten Fakten.

Inwieweit ist derartiges Vorgehen zulässig?

Ich bin der Meinung, dass man gegen derartige Abzockversuche vorgehen sollte.

Gruss Mischa

By Daniel (195.243.131.130) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 11:31:

Bist du sicher, daß der Parkplatz dem Supermarkt gehört ?
Ich habe den Verdacht, daß es sich um einen öffentlichen Parkplatz handelt, der dem Supermarkt sehr gelegen kommt.
Wenn ja, hat die Bordsteinschwalbe leider recht :-(

By Driver (217.5.4.95) on Donnerstag, den 31. Oktober, 2002 - 20:52:

Auch wenn der Parkplatz dem Supermarkt gehören sollte kann die Politesse Knöllchen verteilen, sofern es sich um einen tatsächlich-öffentlichen Verkehrsgrund handelt (was höchstwahrscheinlich der Fall ist) und die Verkehrszeichen von der zuständigen Verkehrsbehörde angeordnet wurden.

By kirk (217.49.231.68) on Freitag, den 1. November, 2002 - 10:17:

Warum sollte die Behörde auf einem Privatparkplatz Verkehrszeichen aufstellen?

Entweder wars der Privatparkplatz vom Supermarkt, dann können aber dort keine Knöllchen verteilt werden oder es war doch ein öffentlicher Parkplatz.

@ Mischa, frag doch mal den Leiter des Supermarktes, ob der Parkplatz Privatgrund ist, so gewinst Du zunächst einmal Klarheit drüber.

By Driver (217.4.248.166) on Freitag, den 1. November, 2002 - 18:06:

Die Behörde stellt die Verkehrszeichen nicht auf, sondern ordnet sie nur an. Das ist ein himmelweiter Unterschied. Das Aufstellen kann dann der Eigentümer übernehmen.
In so einem Fall kann dann auch die Politesse Knöllchen verteilen. Es ist dann auch völlig unerheblich ob es sich um Privatgrund handelt. Die Verkehrsfläche muß nur für jeden öffentlich zugänglich sein. Dann spricht man nämlich von einem sog. tatsächlich-öffentlichen Verkehrsgrund.

By rennfahrer (80.140.35.109) on Freitag, den 1. November, 2002 - 18:39:

Die Behörde wird aber auf dem Parkplatz wohl kaum "eingeschränktes Halteverbot" anordnen, Mensch...

By Driver (217.5.3.164) on Freitag, den 1. November, 2002 - 20:46:

wo steht denn im Posting von Mischa etwas von einem eingeschränkten Halteverbot??? Hier geht es um das Parken mit Parkscheibe, Mensch...

erst richtig lesen

By rennfahrer (80.140.35.109) on Freitag, den 1. November, 2002 - 21:09:

Wenn kein Schild von eingeschränktem Halteverbot ist, dann kann auch überall geparkt werden, kostenlos, solange nichts von Parkscheibe, oder Parkautomaten steht !

By Driver (217.4.248.25) on Freitag, den 1. November, 2002 - 21:26:

Wer lesen kann ist klar im Vorteil!

Ein Zitat aus dem Ursprungsposting von Mischa:

"Dieser ist mit Schildern ausgestattet, die das Parken mit Parkscheibe gestatten....."

und nu??

By rennfahrer (80.140.35.109) on Freitag, den 1. November, 2002 - 21:29:

@Driver

und nu??

jaja ist ja schon gut, ich entschuldige mich ja schon, war mein Fehler...

By Boramaniac (195.98.194.66) on Dienstag, den 19. November, 2002 - 12:26:

Hallihallo,
hab mal bei einem Markt in der Nähe nachgefragt:
Auch auf einem Privatparkplatz eines Supermarktes können Knöllchen
verteilt werden, wenn es sich um öffentlichen Verkehrsgrund handelt.
Ebenso, wenn ein Schild steht: 'Hier gilt die Stvo'.
Sollte der Parkplatz wirklich dem Supermarkt gehören, muss allerdings
der Inhaber die Kontrollen angefordert bzw. zugelassen haben...
(lt. Aussage Supermarktleiter)
Das macht aber kaum einer, da man sich ja nicht die Kunden vergraulen will...
MfG Boramaniac

By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 08:46:

Vielleicht hat der Supermarktleiter aber genau deshalb die Politessen beauftragt. Kenne einen Fall aus weiterer Umgebung, wo der Supermarktplatz von Anwohnern drum herum als Dauerplatz benutzt wurde, und somit die Kunden keinen Platz fanden. Die Supermarktverantwortlichen bestellten dann die Politessen und verteilten gleichzeitig an die eigenen Kunden kostenlos Parkscheiben. Das ist auch noch werbewirksam.

By Achim (217.235.58.76) on Donnerstag, den 21. November, 2002 - 22:27:

Auf einem öffentlich zugänglichen Parkplatz gilt die StVO. Mit oder ohne diesem komischen Zusatzzeichen "hier gilt die StVO". So stehts im Gesetz!
Wenn die StVO gilt, müssen auch die Verkehrszeichen angeordnet sein. Sonst sind sie nichtig (BGH).
Und auf jedem öffentlich zugänglichem Gelände kann jeder Grünrock und jede Politesse kontrollieren. Der Marktleiter hat darauf keinen Einfluss.
Alle anderen Meinungen belegen, dass die Stunden vor der Führerscheinprüfung doch nur der Ruhe gedient haben. :)


http://www.sichereStrassen.de


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