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Abzocke im Wohngebiet - Wie kann ich mich wehren ?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Abzocke im Wohngebiet - Wie kann ich mich wehren ?
By SvenA (217.81.18.194) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 20:34:

Hallo Zusammen,

ich wohne in einem etwas abgelegenen Wohngebiet in der nähe von Köln. Es herrscht bei uns wie fast überall in Wohngebieten ein recht großer Mangel an Parkplätzen.

Die Straße in der ich Wohne ist eine Sackgasse mit einem recht großen Wendekreis, der von allen Anwohnern seit Jahren in den Abendstunden als "zusätzliche Parkmöglichkeit" genutzt wird - trotz Halteverbot.

Im Endeffekt würde es auch niemanden Stören das im Wendekreis unseres Wohngebietes geparkt wird, wäre da nicht die Stadt die die Parksünder als potenzielle Einnahmequelle entdeckt hat. Was aber noch viel Unverschämter ist, ist die Methodik die von der Stadt beim Knöllchenverteilen angewandt wird. Und das geht so:

Blauer Fiesta rast in den Wendekreis, Fahrer springt raus und klemmt allen Falschparkern nen Blauen Strafzettel-Vordruck unter die Scheibenwischer, gleichzeitig notiert die Beifahrerin die Kennzeichen und KEINE !! 50-70 Sekunden später saust der Fiesta wieder hinfort.

In der Schriftlichen Verwarnung wird dann auch noch frech behauptet das die Feststellungszeit z.b. 10:30 - 10:41 wäre.

Ich hab das ganze Spiel jetzt schon mehrmals beobachtet, und die sind IMMER nach 1 Minute wieder weg und kommen frühestens nach 4 Stunden wieder um dann den Fahrzeugen die immer noch da stehen das Verwarnungsgeld von 15 Euro auf 25 Euro hochzuschrauben.

Es wird also nicht nur im Wohngebiet fröhlich abgezockt, sondern es wird auch noch beim Feststellungs-Zeitraum massiv gelogen.

Frage ist jetzt: Wie kann man sich gegen sowas wehren ?

Beschwerde beim Bürgermeister darüber das solche Geldeintreibereien in einem Wohngebiet durchgeführt werden ?

Beschwerde beim Ordnungsamt wg. nachweislich Falschen Busgeldbescheiden ?

Soll ich die Jungs vieleich 2-3 mal beim Schnell-Abzocken Filmen und ggf. dann vor Gericht gehen ? Erfolgsaussichten ?

Vieleich hat jemand ja schon änliche Erfahrungen gemacht und weiss wie man sich gegen sowas erfolgreich zur Wehr setzen kann ...

Thanks !

Sven A.

By blauer bmw (192.35.17.11) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 22:34:

Einzige Möglichkeit:
Versuche die zuständige Behörde davon zu überzeugen, daß die Halteverbotsschilder abgebaut werden.

By Mr.Eddie (217.80.120.240) on Mittwoch, den 23. Oktober, 2002 - 22:44:

Baut die Schilder selber ab, aber heimlich. Dann müsstet Ihr, wenn es wieder Knöllchen gibt eigentlich nur noch Beweisfotos machen (vielleicht mit ner aktuellen Ausgabe der Tagespresse drauf?) und dann Einspruch einlegen etc. Ob das klappt? Ist natürlich aufwändig, alle paar Tage die Schilder zu demontieren...

By farendil (217.235.54.136) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 01:11:

@svenA: es gibt eine WIRKLICH wirkunsgvolle methode.
du nimmst dir am besten noch einen weiteren zeugen der mit dir mal wieder so eine verteilaktion beobachtet.

(kann auch videodokumentiert sein)

dann elgt eine dritte person (wichtig, daß es eine andere person ist, diese sollte nciht mti euch verwandt sein - also z.b. der nachbar aus dem nebenhaus) einspruch ein.
das ganze kommt zu verhandlung, da werden die ordnungsamtfuzzis geladen.

hier müsen sie eine aussage machen - am besten läßt man die vereidigen.
DANN kommt ihr als zeugen. und schon sollten sie ein verfahren wegen falschaussage/meineides am hals haben.

damit seid ihr nciht nur diese beiden pfeifen los, die nachfolger sind danna uch gewarnt und werden ihre arbeit gründlich machen.

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gegen das generelle problem hilft das aber nicht - nur gegen die unlauteren arbeitsmethoden.
solange sich die behörde aber bei entsprechenden anträgen der neubeschilderung (wendekreis = parkzone/ parken mit einem rad auf d. gehweg erlaubt o.ä.) quer stellt hat ihr da aber kaum chancen.

By dagegen (134.147.103.17) on Freitag, den 25. Oktober, 2002 - 16:43:

Bei einem Halteverbot braucht man doch keine Feststellungszeit! Warum lügen die also, obwohl nicht nötig?

By farendil (217.85.225.110) on Freitag, den 25. Oktober, 2002 - 18:58:

@dagegen: um zu dokumentieren, daß es sich eindeutig um parken und nicht ums halten handelt.

parken ist 5 € teurer als halten (im halteverbot)

By Steffen (80.137.139.250) on Dienstag, den 29. Oktober, 2002 - 15:02:

Es gibt auch die Variante, gegen die Brüder Anzeige zu erstatten - aber welche Gerechtigkeit - wird der Staatsanwalt das Verfahren leider einstellen, wenn die Anzeige nicht von einem Anwalt kommt (und das kostet erst einmal Geld). Das machen die sogar bei Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch :-((( wenn es sich nicht um einen Einbruch,... handelt (eigene Erfahrung) und nennen es dann "mangels öffentlichem Interesse"... Aber öffentliches Interesse am Knöllchenverteilen gibt es wohl.

By ar (80.129.132.246) on Dienstag, den 14. Januar, 2003 - 23:38:

Moin,

Halteverbote in Kehren werden häufig vor allem für die Müllabfuhr angeordnet. Vielleicht könnt ihr ja auf der Schiene eine zeitliche begrenzung auf zwei Stunden/Woche bekommen!?


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