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Zusatzschild Nr. 1020-30 "Anlieger frei" - wer ist doch Anlieger?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Zusatzschild Nr. 1020-30 "Anlieger frei" - wer ist doch Anlieger?
By Jacob (172.184.170.134) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 17:46:

Zusatzschild Nr. 1020-30 "Anlieger frei" - wer ist doch ein Anlieger,und hier fahren und parken darf?

By farendil (217.235.60.44) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 18:39:

jeder der in einer gewissen beziehung zu einem dort befindlichen grundstück steht.

also jeder der dort irgend entwas will, außder dem durchfahren.
z.b. jemanden besuchen, ín ein geschäft gehen, zum zigarettenautomaten etc.

By Bunkerspirit (80.136.244.25) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 20:18:

Und wenn ich ein Parkplatz suche, habe ich auch ein Anliegen.

By Driver (217.5.2.2) on Sonntag, den 20. Oktober, 2002 - 20:41:

Nicht zum erlaubten Anliegerverkehr gehört das bloße Ausübung eines Gemeingebrauchs, OLG Schleswig VM 65 37, z.B. das Befahren einer Forststraße zwecks späteren Skilaufs, Bayerisches Oberstes Landesgericht DAR 69 106. Bloßer Gemeingebrauch" ist i.ü. auch das Parken


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