Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By iceman2002 (217.235.245.130) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 01:29: |
Hallo,
folgendes Problem : ich wurde heute zwecks Falschparkens abgeschleppt. Bin natürlich dann sofort zur Kfz-Verwahrungsstelle der Polizei gedackelt und habe das Auto wieder freigekauft ("extrapreiswert" für nur 185,- EUR!).
An der Scheibe klebte natürlich noch (die völlig durchnässte) Verwarnung über 35 EUR.
Frage : Kann ich hier noch mit der "Halterhaftungsmethode" kommen (würde ja doch einiges sparen), oder wird dann automatisch davon ausgegangen, daß der Abholer auch der Fahrer ist - und das ganze somit für die Katz sein ("Der hat das Ding geholt - dann wird er schon auch gefahren sein...")?
Ich hab diesen zwei "extrafreundlichen" Typen bei der Verwahrstelle natürlich nichts gesagt in der Richtung "jaja, ICH hab da falsch geparkt, ...", sondern nur, daß ich mein Auto mit dem Kennzeichen xxx gerne holen möchte - das ist ja eigentlich kein Geständnis; abholen kann die Karre ja eh nur der Halter...
Was meint ihr - besser 35 EUR zahlen, oder es drauf ankommen lassen (und dann nur 18,xx zahlen)?
Argumentieren mit "keine Ahnung was ich zahlen sollte - der Verwarnungs-Wisch war total aufgelöst und unleserlich" kann man wahrscheinlich vergessen, oder?
Danke schon mal!
By rennfahrer (80.140.38.120) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 02:24: |
"Der hat das Ding geholt - dann wird er schon auch gefahren sein..."
Solche "Mutmassungen" sind rechtlich irrelevant, solange keine Beweise dafür vorliegen, dass du der Fahrer, bzw. Parker warst, können sie auch keine 35€ von dir "erbeuten" !
Wenn ein BuGeBe kommt, einfach Einspruch einlegen.
By iceman2002 (217.235.245.130) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 02:38: |
Dachte ich mir fast... muß ich auf dem Bußgeldbescheid dann einen "Alternativfahrer" angeben, oder wird da bloß etwas angekreuzt à la "Bin nicht gefahren, kann keine Angaben zum Fahrer machen"? Ich meine nur, nicht daß der, den ich dann da draufschreibe Probleme deswegen kriegt (und wenn's auch nur ein Haufen Papierkrieg und/oder Gerichtstermin ist)... ich frage deswegen so doof, weil ich (gottseidank *g*) noch nie das Vergnügen mit einem BuGeBe hatte.
By rennfahrer (80.140.38.120) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 02:50: |
auf dem BuGeBe wird nix angekreuzt, da ist nur ein Zahlschein dabei, für den braven Bürger, der gerne 35€ zahlt!
Schreib der zuständigen Behörde einen Brief mit Aktenzeichen und dass du Einspruch gegen den BuGeBe einlegst, fertig.
Wenn du jemand anders nennen würdest, würde der doch dann die 35€ zahlen müssen, im Fall der Fälle müsstest du nur sagen, du wüsstest nicht, wer dein Auto dort geparkt hat, wirst du aber auch nicht müssen !
By iceman2002 (217.235.245.130) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 03:12: |
Aha...dann werde ich also den Verwarnungs-Wisch mal schön in der Schublade verschwinden lassen, auf den Bußgeldbescheid warten, dann fristgerecht Einspruch einlegen und hoffen, daß das Verfahren gegen Zahlung von 18,xx EUR eingestellt wird (die Chancen dafür stehen ja wohl ganz gut) - die ich dann natürlich gerne zahle, weil ich 16,xx EUR gespart habe - so richtig?
Zu sagen "keine Ahnung, wer mein Auto da geparkt hat"...würde das echt funktionieren, oder riechen die dann, was los ist? Ok, nachweisen können sie mir die Schuld davon immernoch nicht, aber wenn die mich dann vor Gericht zerren würden, wäre dann mit dem dafür nötigen Aufwand der "Preisvorteil" auch wieder dahin...
By M.P. (213.23.20.57) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 09:39: |
@iceman2002
"ich wurde heute zwecks Falschparkens abgeschleppt."
Sauerei, die Methoden der Staatsmacht werden auch immer fieser... ;-)
By iceman2002 (217.235.242.114) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 12:49: |
@M.P.
Jaaa...so krass sind die Methoden dann auch wieder nicht - hier im Süden des Landes verwendet man statt "wegen" halt auch gerne "zwecks" - obwohl...wenn ich mir die 45 EUR anschaue, die die Polizei nur für's Rufen des Abschleppers und für's Ausfüllen von dem Zettel haben will...
By KJK (194.138.37.41) on Sonntag, den 13. Oktober, 2002 - 21:57: |
Heißt das dann nicht eher "zwengs"???
By iceman2002 (217.235.242.114) on Montag, den 14. Oktober, 2002 - 00:14: |
@KJK
Das hängt wohl davon ab, wo man wohnt; "zwecks" und "zwengs" werden (zumindest hier im schönen Oberbayern) oft gleichwertig benutzt....ähm....hier geht's schon noch um Verkehrsverstöße und nicht um Oberbayerische Linguistik, oder? ;-))
Jedenfalls liegt die Verwarnung jetzt ZWENGS Nicht-Bezahlung in meinem Schreibtisch und ich warte dann mal auf den dämlichen BuGeBe...
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