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35 Euro für Eingeschränktes Halteverbot?!?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: 35 Euro für Eingeschränktes Halteverbot?!?
By Frank (212.222.96.228) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 21:42:

Warum ich da überhaupt gestanden habe? Ich arbeite im Schichtdienst und komme daher regelmäßig zu Zeiten nach hause, wo man hier in Berlin nur selten einen 'echten' Parkplatz kriegt. Morgens gegen 4:00 ist da schon ein 'nur' Eingeschränktes Halteverbot quasi willkommen...

Berlin ist bekanntlich pleite. Also kriege ich schon um 11:00 – trotz Bitte um 'Gnade'-Zettel mit Telefonnummer... - ein Ticket. Jetzt der Brief zum Ticket: 35 Euro, da ich länger als eine Stunde geparkt habe [ich arbeite seitdem daran, mit ner 3/4h Schlaf pro Tag auszukommen...] und angeblich andere Verkehrsteilnehmer (Lieferverkehr) behindert habe.

Dabei war ich der erste PKW im Eingeschränkten, und habe – da wie dort vorgesehen senkrecht zum Bordstein parkend – nur eine Wagenbreite vom Eingeschränkten Halteverbot 'belegt'. Neben mir war noch jede Menge Platz. Da hätte selbst ein LKW hingepasst.

Sind 35 Euro trotzdem korrekt? Hat der angebliche Lieferverkehr (da ist eigentlich nur ne Kneipe) einen 'Anspruch' auf das Eingeschränkte Halteverbot oder was? Und wer entscheidet das? Der Streifenpolizist, wenn da tatsächlich ein Lieferant da war? Oder kann er das nach Belieben entscheiden: Hätte ja einer kommen können...?

Fragt die Experten der
Fr@nk ;-)

By Multa (172.178.136.18) on Freitag, den 11. Oktober, 2002 - 22:26:

3/4-Stunde Schlaf pro Tag? Willst Du mich verschaukeln?

By Grobi (80.146.165.98) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 14:49:

Laß das nächste Mal den Zettel weg und berufe dich auf die Halterhaftung. Das kostet nur 18 €...

Grobi

By Goose (217.225.238.121) on Dienstag, den 15. Oktober, 2002 - 23:04:

Oder kann er das nach Belieben entscheiden: Hätte ja einer kommen können...?
Es gibt neben den "Basistatbeständen" (hier Parken im HV) auch Qualifizierungen. Eine davon ist eben die Zeitüberschreitung, eine weitere ist eine konkrete Behinderung (also muß tatsächlich jemand behindert worden sein)
Die Höhe des VG stimmt so.

Gruß
Goose


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