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Begonnenes Umsetzen?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Begonnenes Umsetzen?
By Fr@nk (62.226.131.118) on Montag, den 23. September, 2002 - 23:16:

Hilfe!
Die Polizei will, dass ich eine >begonnene UmsetzungLeerfahrtVorkehrungen getroffenEine Umsetzung gilt als begonnen, wenn vom Abschleppunternehmen am Einsatzort Vorkehrungen zur Umsetzung des Fahrzeuges mittels technischer Hilfsmittel (wie z. B. Klammern anlegen; Hubbrille ansetzen; Einsatz von Wagenheber, Nachschlüssel oder Werkzeug usw.) getroffen wurden.Eine Leerfahrt liegt vor, wenn der Abschleppauftrag bereits erteilt wurde, das Abschleppunternehmen am Einsatzort aber noch keine Vorkehrungen zur Umsetzung des Fahrzeuges mittels technischer Hilfsmittel getroffen hat.<

By Fr@nk (62.226.131.118) on Montag, den 23. September, 2002 - 23:24:

(Next try...)
Hilfe!
Die Polizei will, dass ich eine sog. begonnene Umsetzung bezahle. Das war übrigens im März. Meiner Meinung nach war es aber nur eine sog. Leerfahrt (Definition siehe ganz unten):

Das Abschleppfahrzeug war zwar bereits vor Ort, Klammern oder ähnliches waren zum Zeitpunkt meines Eintreffens aber noch nicht angelegt. Und mit einem bestimmten „Das ist mein Auto!“ an den Abschleppfahrer habe ich das auch zu unterbinden gewusst.

Auf meinen Widerspruch hin, schreibt jetzt die Polizei:
„Ein Mitarbeiter der Umsetzfirma begann die erste Kralle zu befestigen...“ und erklärt den Gebührenbescheid für rechtmäßig. (Angeblich habe ich mich auch zunächst von der anderen Straßenseite aus zu erkennen gegeben, was schlichtweg falsch ist.)

Mag sein, dass der so ein Ding schon in der Hand hatte, aber eben noch nicht am Reifen. Hat er auch dann schon Vorkehrungen getroffen??? Sicher Auslegungssache.
(Ich empfehle ggf. allen Abschleppfahrern so ne Kralle auf dem Beifahrersitz zu legen und gleich damit in der Hand auszusteigen...)

Habe ich überhaupt – ohne Zeugen - eine Chance gegen die Polizei anzukommen?

Danke im voraus!
Fr@nk ;-)

Die offizielle Umschreibung in der Gebührenordnung lautet:
Eine Umsetzung gilt als begonnen, wenn vom Abschleppunternehmen am Einsatzort Vorkehrungen zur Umsetzung des Fahrzeuges mittels technischer Hilfsmittel (wie z. B. Klammern anlegen; Hubbrille ansetzen; Einsatz von Wagenheber, Nachschlüssel oder Werkzeug usw.) getroffen wurden.
Eine Leerfahrt liegt vor, wenn der Abschleppauftrag bereits erteilt wurde, das Abschleppunternehmen am Einsatzort aber noch keine Vorkehrungen zur Umsetzung des Fahrzeuges mittels technischer Hilfsmittel getroffen hat.

By farendil (217.235.41.207) on Montag, den 23. September, 2002 - 23:52:

@frank: nun, wenn ein mitarbeiter der polizei/gemeinde da war, fungiert dieser als zeuge.

sagt der gegen dich aus, so sind deine cance sehr schlecht.

By Daniel (62.153.75.210) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 10:04:

@frank

Waren da nicht noch 2-3 Freunde bei dir ???

By Andreas65 (217.4.248.215) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 20:42:

@Daniel

Wenn du schon Frank unterschwellig anstiftest ein paar seiner Freunde zu einer Falschaussage zu überreden, dann solltest du aber auch sagen, mit welchen Konsequenzen diese Freunde u. U. zu rechnen haben, wenn die Sache vor Gericht geht.

==> uneidliche Falschaussage oder im schlimmsten Fall sogar Meineid (beides Straftaten, im zweiten Fall sogar ein Verbrechen!!)

By Fr@nk (194.221.7.3) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 01:39:

Thanks for response!
Leider war ich definitiv allein...
Aber eigentlich geht es mir in der Tat nur darum, ob das bei mir 'objektiv' nun schon ein begonnenes Umsetzen war oder nicht. Ich komme mit dem 'Behördendeutsch' nicht klar...
Hat der Abschleppmensch gemäß Gebührenordnung bereits Vorkehrungen getroffen, wenn er so eine Kralle in der Hand, aber nicht am Reifen hat?...
fragt ratlos der
Fr@nk

By Daniel (217.3.210.125) on Mittwoch, den 25. September, 2002 - 22:29:

Oh Frank...

er wird vor Gericht behaupten, das Auto wäre schon angehoben gewesen!
Denk nochmal nach - warst du wirklich ganz allein ???

By bebu (217.199.68.239) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 07:21:

@Andreas65
Das wäre doch die einzige Art sich zu wehren.
Zwei standhafte Zeugen gegen Willkür!!
Ich bin nicht für Unehrlichkeit,aber in diesem Fall könnte ich Frank verstehen.

By Daniel (217.3.208.13) on Donnerstag, den 26. September, 2002 - 21:17:

eben


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