Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Oliver (217.0.236.153) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 12:12: |
HeyHo liebe Experten,
ich habe mal folgende Frage: am 21.6. wurde ich in Essen abgeschleppt, habe schön brav beim Abholen des Autos unterschrieben.
Der AB für die OWI kam auch recht schnell, da nur 15,- habe ich die Kohle auch mehr oder weniger sofort überwiesen.
Seit dem AB habe ich aber nichts mehr von denen geöhrt, keine Rechnung, kein BuGeBe oder ähnliches. Da es jetzt schon länger als 3 Monate her ist, habe ich einfach nur glück gehabt, oder kann da noch was kommen? Es geht ja lediglich um die Rechnung des Abschleppers!
Vielen Dank schonmal...
By farendil (217.225.246.128) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 12:31: |
die rechnung verjährt nciht nach 3 monaten. die kommt sicher noch.
By Oliver (217.0.236.153) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 18:43: |
deswegen habe ich ja gefragt. Ich finde es nur in der Hinsicht komisch, dass ja jede Firma, worunter ja auch Abschleppunternnehmen zählen, irgendwie versucht möglichst schnell an ihr Geld zu kommen!
Vor allen Dingen sagte mir der Cheff des Unternehmens als ich den Wagen abholte, dass ich mir noch zwei wochen keine Sorgen wegen der rechnung machen müßte...
By Schmuckmischa (217.230.79.13) on Donnerstag, den 3. Oktober, 2002 - 08:16: |
@Oliver
Bloss keine schlafenden Hunde wecken!
Lass alles seinen Gang gehen, nicht rühren!
Die Rechnung verjährt nach zwei Jahren, also in deinem Fall am 31.12.2004.
Wenn Sie bis dahin nicht gerichtlich gemahnt wurde, ist der Betrag nicht mehr eintreibbar.
Gruss Mischa
By Alberto (212.185.252.131) on Donnerstag, den 3. Oktober, 2002 - 10:24: |
Bist du dir da sicher?
Ich meine... einfache Dienstleistungen verjähren nach 1 Jahr - also 31.12.2003.
Man müßte mal im BGB nachschauen.
By Oliver (217.0.237.55) on Sonntag, den 6. Oktober, 2002 - 21:52: |
Jaja, ich hoffe ja immer noch, dass da irgendwas schiefgelaufen ist, denn so lange wartet doch niemand freiwillig auf sein Geld! Zumal das ja schon echt lange her ist!
Und da anrufen um nachzufragen werde ich bestimmt nicht tuen, sooo scharf bin ich nähmlich nicht aufs Zahlen!
Gruß,
Oliver
By dagegen (217.5.19.46) on Montag, den 7. Oktober, 2002 - 12:31: |
Verjährung erst nach drei Jahren:
www.vz-nrw.de/mediabig/1918A.pdf
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