Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Was passiert eigentlich, wenn ...

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Was passiert eigentlich, wenn ...
By spsln (145.253.246.208) on Freitag, den 6. September, 2002 - 12:21:

... der Parkscheinautomat meine Münzen nicht annimmt, ich das jedenfalls behaupte? Darf ich dann mit Parkscheibe parken?
Hat da jemand erfahrung?

MfG Spsln

By bjo (80.133.147.80) on Freitag, den 6. September, 2002 - 14:19:

Dann musst du zu einem anderen Parkscheinautomaten gehen.

By rennfahrer (80.140.33.141) on Freitag, den 6. September, 2002 - 15:49:

@bjo

einen Zettel schreiben und Parkscheibe reinlegen.

Bei uns sind im Abstand von etwa 80m Parkscheinautomaten. Wenn einer mal kaputt ist, hab ich immer nen Zettel geschrieben, der wär kaputt! Ich bin nie zum nächsten Automat gelaufen, hab nur einmal nen Knollen bekommen, weil ich keine Parkscheibe drin hatte.

Oft hab ich auf den Zettel auch einfach meine Ankunftszeit geschrieben und ganz ohne Parkscheibe geparkt!

By Meinungsbildner (80.133.166.31) on Freitag, den 6. September, 2002 - 18:03:

Wenn der Parkscheinautomat defekt ist, darf man mit einer Parkscheibe zwei Stunden lang parken. Zettel und dergleichen ist nicht nötig, wenn der Automat definitiv defekt ist. Man ist nicht verpflichtet, stundenlange Trekkingtouren durch die City zu machen auf dem Weg zu einem funktionierenden Automaten.

By spsln (172.179.220.12) on Freitag, den 6. September, 2002 - 19:46:

@alle

ja gilt denn der automat als defekt, nur wenn er meine münzen nicht annimmt?

By farendil (217.85.231.127) on Samstag, den 7. September, 2002 - 02:22:

@meinungsbildner: Wenn der Parkscheinautomat defekt ist, darf man mit einer Parkscheibe zwei Stunden lang parken.
falsch! bis zur jeweiligen höchstparkdauer!

By Meinungsbildner (80.133.167.211) on Samstag, den 7. September, 2002 - 09:11:

@farendil: Kann sein, wußte es nicht genau. Das hatte mir zumindestens mal ein Fuzzy vom Ordnungsamt gesacht, als ich ihn gefragt hab. Das mit den zwei Stunden gilt, glaube ich, für Parkplätze, auf denen keine Höchstparkdauer ausgewiesen ist. Macht ja auch Sinn, sonst könnte ich mich ja bei defekten Automat drei Tage lang hinstellen mit Parkscheibe drin, selbst wenn der Automat nach einem Tag repariert würde. So mußt du halt regelmässig schauen, ob du noch unentgeltlich "parkberechtigt" bist.

Korrekt ?

By schattenparker (217.184.130.182) on Freitag, den 25. Oktober, 2002 - 09:49:

@alle:

Wer ist denn beweisplichtig, daß der Automat defekt ist bzw. war? Der Parkende oder die Behörde?

By schattenparker (217.184.130.138) on Freitag, den 1. November, 2002 - 15:14:

... meine Frage oben gilt immer noch! ;)

By me (80.137.191.14) on Freitag, den 8. November, 2002 - 01:28:

test

By Matte (194.95.141.200) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 10:15:

@schattenparker
die behörde ist in der beweispflicht. deweiteren ist es zumutbar den nächsten parkscheinautomaten (auf gleicher Fahrbahnseite) zu nutzen, wenn dieser nicht weiter als 150m entfernt ist (quelle: kommentierung zur STVO Roland Schurig).

By Gast (217.227.125.151) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 12:38:

Für solche Fälle hab ich immer eine kleine Tube Sekundenkleber dabei. Ein Tropfen in den Münzeinwurfschlitz genügt. Würde dies massenhaft praktiziert, dann wäre das Abzocken der Parkgebühren bald unrentabel.

By Mr.Eddie (62.225.219.192) on Dienstag, den 12. November, 2002 - 14:10:

@Gast
Aber Sekundenkleber ist sehr teuer, Kaugummi dürfte doch auch reichen. An sonsten ne gute Idee.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page