Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Beschilderung Privatparkplatz

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Beschilderung Privatparkplatz
By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 09:51:

Habe nach langem genervten Parkplatzsuchen seit kurzem einen Parkplatz angemietet, für den ich aber auch blechen muss. Nun stehen aber spätestens jedes zweite Mal, wenn ich auf MEINEN Parkplatz fahren will, fremde Karren.
Nun meine Frage: Habe bisher nur eine Kopie des Kennzeichens am Parkplatz. Reicht das aus, um eventuell über einen GVD den Falschparkern mal eine Knolle zu erteilen ? Wie müsste man das ansonsten Beschildern ?

By Goose (80.135.125.207) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 10:43:

Eine Knolle wird nur vergeben, wenn das Fahrzeug entgegen der StVO geparkt wurde. Da der Fremdparker ja auf einem Parkplatz steht, ist ein Verstoß gegen die StVO logischerweise nicht gegeben. Da kannst du den gesamten Parkplatz mit Schildern ausstatten, es wird nichts bringen.

Du kannst zivilrechtlich den Mietausfall für die Zeit einklagen, die der andere deinen (deutlich gekennzeichneten) Parkplatz blockiert. Du kannst auch einen Abschleppdienst anfordern, mußt diesen jedoch zunächst aus eigener Tasche zahlen und erst später das geld zivilrechtlich einfordern.
Da dir damit aber auf Dauer nicht geholfen ist, denke ich, das sinnvollste wäre es (vorausgesetzt, es ist aufgrund der Lage des Parkplatzes möglich) einen einklappbaren Poller zu montieren, so daß es für Fremde nicht möglich ist, deinen Parkplatz zu blockieren.

Gruß
Goose

By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 11:02:

In BaWü gibt es doch das LandesOWiG, wonach nach § 12 das Parken auf Privatgrundstücken owi ist, wenn "deutlich sichtbar und allgemein verständlich darauf hingewiesen ist, dass die Benutzung durch Unbefugte untersagt ist".
Reicht hierzu die Kennzeichnung mit Autonummer,
oder muss ich im Baumarkt oder wo auch immer ein ausführlicheres Schild kaufen.

Das zivilrechtliche ist mir zuviel Galama, und ein Poller ist sicher auch nicht billig, zumal mir der Platz nicht gehört sondern nur angemietet ist. Aber jeden zweiten Abend nach der Arbeit an 20 Wohnungen zu klingeln iss auch öde. Dachte, ein Knöllchen würde zur Abschreckung auch reichen.

Gruß Chiko

By Goose (80.135.125.207) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 11:05:

Das LandesOWiG BW kenne ich leider nicht, das ist nicht mein Spielfeld, sorry.

Gruß
Goose

By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 11:12:

SCHADE,
Danke trotzdem.
Vielleicht meldet sich ja noch irgend jemand anderst, bevor ich mich grün und blau ärgere.

Gruß Chiko

By nicole (213.182.141.213) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 11:39:

aber ich ! ;-)
das eine kopie deines kennzeichens dorthängt, würde ich schon als allgemein verständlich darauf hingewiesen ansehen, daß das en privatparkplatz ist.
für die ganz blöden kannst du ja das schild "privatparkplatz" daneben hängen!
und dann kannst du deinem ordnungsamt ne privatanzeige unter angabe von ort, zeit, kennz,. fahrzeugtyg schicken - dann kriegt derjenige en knöllchen.
oder du läßt ihn abschleppen ! dann mußt du aber erst mal die kohle zahlen und die dann später vom verursacher wieder zurückfordern ! meist übers gericht !

By kirk (193.150.166.43) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 11:49:

Das mit dem Knöllchen nach dem OwiG BW kannst Du natürlich versuchen. Wenn Fahrer aber nicht zugibt, dort nicht geparkt zu haben, wird er auch nix zahlen müssen. Und es dürfte schwierig werden, jemandem zu beweisen, daß er den Wagen dort abgestellt hat.

By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 11:54:

Danke für die Auskunft, werde das dann mal probieren (mit dem Ordnungsamt, nicht abschleppen). Ich weiss, jeder muss sehen wo er bleibt, aber wenn ich für einen Platz zahle, möchte ich wenigstens ab und zu auch dort parken.

Gruß chiko

By Meinungsbildner (80.133.164.231) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:13:

Und es dürfte schwierig werden, jemandem zu beweisen, daß er den Wagen dort abgestellt hat.

Wie wärs mit einem Foto ? Einfach die Karre von dem Verursacher geknipst und als Beweismittel vor Gericht vorgelegt. Das müßte doch gehen, oder nicht ?

By alfa (195.124.135.7) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:31:

Die hemdsärmeligere Methode:
Du legst den an sichtbar an die Kette und schreibst ein Schild: Schlüssel bei XY Haus# 99. Dann machst du ihn erst wieder los, wenn er 5 oder 10 € abgedrückt hat -als Mietpreis für die Zeit.
bei den Schweizer Schluchtenscheisser sind Parkkrallen "Best Practice"

By audi4 (62.225.112.236) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:34:

Parken AG München, 163 C 1561/2001

Fremd-Parker

Ärgerlich, wenn ein Fremdparker auf einem vermieteten Parkplatz steht. Doch der rechtmäßige Mieter darf den Sünder ohne weiteres kostenpflichtig abschleppen lassen, urteilte das Amtsgericht München. Die Abschleppkosten muss der Fremdparker in jedem Fall übernehmen.

By chiko (195.243.22.35) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 14:45:

@alfa
das mit der Kette grenzt doch sicher wieder an Nötigung, so dass ich das lieber lasse.

@meinungsbildner
das mit dem Foto ist zwar eine gute Idee, aber den Fahrer habe ich ja dann immer noch nicht. Da aber die Halterhaftung bei LandesOWiG nicht greift (so weit ich weiss), kommt der Fahrer dann wohl ungeschoren davon.

Aber Abschleppen lassen, das ist wohl der letzte Weg. Wenn ich aber jemand hätte, der schon mehrmals auf meinen PP stand, würde ich mir das schon überlegen. Hoffe nur, dass das für mich zuständige AG dann auch so entscheidet.

Gruß chiko

By stang66 (194.74.143.194) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 17:24:

@chiko
das mit der Kette grenzt doch sicher wieder an Nötigung
Naja, so wie der Vorschlag beschrieben wurde mit einem Hinweis, wo der Schluessel ist, ist das zumindest vom gesunden Menschenverstand her weniger Noetigung als abschleppen lassen, da der "Falschparker" durch die Loesung mit der Kette weit weniger Scherereien hat. Wie das rechtlich ist, weiss ich allerdings nicht. Wahrscheinlich umgekehrt...

@all
Kann abschleppen lasen eigentlich auch Noetigung sein, d.h. kann man eigentlich auch die Stadt wegen Noetigung anzeigen, wenn das Fz. abgeschleppt wurde, weil es z.B. auf einem Parkscheinpflichtigen Platz laenger als erlaubt stand? In dem Fall laege ja keine Behinderung vor.

By farendil (217.235.61.93) on Donnerstag, den 5. September, 2002 - 23:36:

@stang: In dem Fall laege ja keine Behinderung vor.
doch. du behinderst als unberechtigter nutzer die benutzung duch berechtigte (zahlende) nutzer.

es gibt soagr schon urteile (einzelfälle) wo wegen "negativer vorbildwirkung" abgeschleppt wurde.

By Meinungsbildner (80.133.167.52) on Freitag, den 6. September, 2002 - 09:48:

Das mit der Kette oder dergleichen ist definitiv eine Nötigung, ist hier in mehreren Threads bereits angesprochen worden. Allerdings stellt ja ein Abschleppen auch eine gewisse Nötigung dar. Also was ist der Unterschied ? Ganz klar...wenn du sein Auto blockierst, ohne selber den Parkplatz nutzen zu können, ist das Ziel der Aktion ja lediglich, den Verursacher zu nerven, und nicht, dein Recht auf Parken an der Stelle durchzusetzen - Nötigung. Lässt du ihn hingegen abschleppen und stellst dich dann auf den Parkplatz, hast du nur dein Recht durchgesetzt mit den dir gebotenen Mitteln - keine Nötigung. Wichtig ist also, was das Ziel einer Aktion ist.


@chiko:das mit dem Foto ist zwar eine gute Idee, aber den Fahrer habe ich ja dann immer noch nicht.
Wenn du ein bisschen Zeit und Geduld hast, kannst du ja warten, bis der Fahrer kommt und den dann samt Karre fotografieren. Ist zwar lästig, wäre aber den Gag wert.

By Meinungsbildner (80.133.167.52) on Freitag, den 6. September, 2002 - 09:51:

@alfa:Die hemdsärmeligere Methode:
Du legst den an sichtbar an die Kette und schreibst ein Schild: Schlüssel bei XY Haus# 99. Dann machst du ihn erst wieder los, wenn er 5 oder 10 € abgedrückt hat -als Mietpreis für die Zeit.
bei den Schweizer Schluchtenscheisser sind Parkkrallen "Best Practice"

Aber wehe, er fährt los und schrottet somit irgendwie seine Karre und behauptet hinterher, er habe nicht bemerkt, das er an der Leine war. Es dürfte dir dann schwerfallen, zu beweisen, das du genug dafür getan hast, das er die "Behinderung" registriert. In dem Fall dann also Nötigung+Sachbeschädigung...

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 6. September, 2002 - 10:59:

Das mit dem Abschleppen hat u.U noch eine Kostenfalle. Es nützt garnichts, wenn du einen vollstreckbaren Titel mit viel Mühen und Anwaltshilfe erreicht hast, wenn du ihn nicht vollstrecken kannst, weil gegen den schon drei Lohnpfändungen laufen, oder der einen Offenbarungseid abgelegt hat. Kannte jemanden, der hatte am Morgen seinen OE abgelegt und nachmittags sich sein neues geleastes Auto (8 Zylinder) abgeholt.
@meinungsbildner
Juristisch habe ich meine Hemdsärmelmethode ja nicht geprüft, aber das Problem der Sachbeschädigung hast du bei den Parkkrallen (haben nicht nur die Schweizer, gibt es auch bei uns in Europa)genauso und da wird es dem verboten Parkenden zugewiesen, denn er hätte diese schäden durch eine korrekte handlungsweise vermeiden können, er hat also ein Risiko billigend in Kauf genommen.
Eine ander Methode wäre, den mit dem Werkstadtwagenheber hoch zu nehmen und den Karren irgendwo daneben auf die Strasse zu stellen, so das er da steht wie eine Wildsau im Gemüsebeet. dann stellst du dich da auf deinen Platz hin und weisst von nichts. Methode "Problemverlagerung"

By Meinungsbildner (80.133.163.254) on Freitag, den 6. September, 2002 - 12:26:

@alfa:Kannte jemanden, der hatte am Morgen seinen OE abgelegt und nachmittags sich sein neues geleastes Auto (8 Zylinder) abgeholt.
Das hört sich aber stark nach einer Stammtisch-Story ala BILD-dir-deine-Meinung an...jaja, die scheiss Sozialhilfeempfänger, leben auf unsere Kosten in Saus und Braus und fahren nen 7er BMW...

- IRONIE AUS -

By Grobi (80.146.165.98) on Freitag, den 6. September, 2002 - 13:01:

@alfa: Methode "Problemverlagerung" Ich hatte vor Jahren auch mal einen Privatparkplatz, auf dem dauernd derselbe Analphabet stand. Eines Tages hat er vergessen sein Auto abzuschließen...

Da der Wagen "verkehrsbehindernd mitten auf dem Radweg" stand, hat sich eine Bordsteinschwalbe darum gekümmert...:-)

Grobi

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 6. September, 2002 - 13:06:

@mb
Leider nein, der Konkrete ist mir persönlich bekannt! Gibt auch noch mehr von solchen. Mir hat das auch schon mal ein Unternehmenslenker von seinem lieben Bruder erzählt, weil er sich ärgerte, dass sein Bruder trotz OE einen grösseren Wagen fuhr als er dienstlich. Da gibts mehrere Möglichkeiten das hinzubekommen und von solchen gibt´s mehr als du denen von aussen ansiehst. Deshalb meine Warnung, immer beim Gegenüber Zahlungsfähigkeit an Hand des ersten Eindrucks zu unterstellen. Frag auch mal Personaler über das Thema Lohnpfändungen, wie oft und gegen welche Leute, da wirste manchmal auch Bauklötze staunen. Genauso kannte ich einen Fall, da hat man einem Bankvorstand das Konto gesperrt, weil er seine Überziehung nicht zurückgeführt hat auf das tolerierte Niveau, die Anweisung kam von der internen Revision, die nicht an ihn, sondern an den VV berichtete.

By alfa (195.124.135.7) on Freitag, den 6. September, 2002 - 14:12:

@grobi
...verwandte Seele, hast wohl auch eine Vorliebe für zielführende Massnahmen! *fettgrins*


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page