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Knöllchen auf Behindernparkplatz

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Knöllchen auf Behindernparkplatz
By Markus (80.142.58.164) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 21:10:

Hallo Leute

Ich bin Zivi beim Behindertentransport. Letztens war ich mit einer Dame im Real Zentrum einkaufen. Ich habe meine, von der Stadt ausgestellten Sondererlaubnis für das Parken auf dem Parkplatz und Ihren Behindertenausweis gut sichtbar herausgelegt. Zudem steht bei meinem Fahrzeug gross die Werbung für den Behindertenfahrdienst drauf. Trotzdem gabs ein Knöllchen für 35 €. Sind die Politessen denn total blind?

By Markus (80.142.58.164) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 21:11:

Achja, hab vergessen zu erwähnen, dass sie zu 100 % Schwerbehindert ist

By farendil (217.85.231.204) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 21:28:

@markus: war es ein "AG" (außergewöhnlich gehbehindert) oder ein blinden- ausweis?

andere schwerbehinderte dürfen nämlich dort ncith stehen.

wenn du aber berechtigt dort standest, erklär das der behörde.

By Markus (80.142.58.164) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 21:34:

Also dieses Textfeld macht mir Schwierigkeiten *g*

By Markus (80.142.58.164) on Sonntag, den 25. August, 2002 - 21:35:

Sie hat einen ganz normaler Schwerbehindertenausweis mit 100 %. Sie ist Querschnittsgelähmt und sitzt im Rollstuhl. Da sie kein Auto hat (Lässt sich ja schliesslich fahren) hat sie keine blaue Parkkarte. Aber Behinderte dürfen doch auch mit anderen Fahrzeugen dort parken oder?

By Mr.Eddie (62.225.219.146) on Montag, den 26. August, 2002 - 09:48:

Hey, vielleicht darfst Du die Politesse ja auch bald transportieren, wenn die xxx so blind ist...

Beitrag editiert von Farendil

By Roberto (217.233.227.249) on Montag, den 26. August, 2002 - 10:02:

@Markus:
Um es gleich vorneweg zu sagen. Schreibe der ausstellenden Gemeinde den o.a. Sachverhalt und lege die Kopien der Sonderparkgenehmigung und vom Schwerbehindertenausweis dazu.
Eine querschnittgelähmte Rollstuhlfahrerin hat in ihrem Schwerbehindertenausweis die Abkürzung aG. Diese "außergewöhnliche Gebehinderung" reicht sonst, bei der Behörde sich die neue blaue Parkgenehmigung für Behinderte ausstellen zu lassen.
Diese Genehmigung ist personenbezogen und nicht vom Fahrzeug abhängig.
Richtig wäre also gewesen, daß die Dame eine Parkgenehmigung hat.
Sie kann diese Genehmigung bei der Behörde beantragen (meist ohne Gebühr) Sie benötigt hierzu ihren Schwerbehindertenausweis und 2 Lichtbilder.

Genehmigung für Behindertenparkplätze
Schwerstbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde können auf Antrag weiterhin eine in der Regel auf 2 Jahre befristete Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen erhalten. Im Rahmen dieser Genehmigung kann ihnen gestattet werden, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht,

an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 290, 286 StVO), bis zu drei Stunden zu parken. Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe (§ 13 Abs. 2 Nr. 2, Bild 291 StVO) ergeben,

im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,

an Stellen, die durch ein Parkplatzschild (Zeichen 314 und 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,

in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Zeiten zu parken,

an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,

auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken,

in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.

Wer sein Kraftfahrzeug unberechtigt auf einem Parkplatz für Behinderte abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € rechnen.

Roberto

By Markus (80.142.23.248) on Montag, den 26. August, 2002 - 10:07:

Genau diese ganzen Punkte darf ich auch Roberto

By farendil (217.235.59.42) on Montag, den 26. August, 2002 - 12:58:

@Mr.Eddie: Bitte einen anderen Tonfall!
Beleidigunen der Art kann ich so nciht stehen lassen!

@roberto: Wenn die dame, die amrkus transportiert hatte, einen gültigen ausweis besaß, der das parken an dieser stelle gestattet, würde ich den ganzen terz mit kopieren, brieflein schicken etc. nicht machen.

ein anruf bei der bg-stelle, das wars dann.

stellen sie es nciht ein, müssen sie einen bg bescheid erlassen.
und wenn er jetzt die sachen vorlegt, muß es AUF KOSTEN DER STAATSKASSE eingestellt werden, sprich markus kann für die zusätzliche arbeit, die durch die unfähigkeit der behörden erzeugt wurde, schadenersatz verlanegen.

By Roberto (217.233.227.249) on Montag, den 26. August, 2002 - 13:33:

@farendil:
Markus hat oben beschrieben, daß er nur den Schwerbehindertenausweis der Dame reingelegt hat. Er benötigte aber die neue internationale Genehmigung zum Parken auf Behindertenparkplätzen.
Die ganze Angelegenheit halte ich von der Polizei oder Hilfspolizei mehr als kleinlich, aber "nur" ein Schwerbehindertenausweis reicht eben nicht.

Und mit dein Schadenersatz zu verlangen, bist du etwas zu schnell. Die o.a. Politesse (oder wer auch immer) hat zwar kleinlich, aber korrekt gehandelt.
Wofür -bitteschön- soll Markus nun Schadensersatz bekommen ?

Roberto

By Markus (80.142.26.239) on Montag, den 26. August, 2002 - 13:57:

ne, da hast du nicht genau gelesen, ich hatte 2 ausweise:


"Ich habe meine, von der Stadt ausgestellte Sondererlaubnis für das Parken auf dem Parkplatz UND Ihren Behindertenausweis gut sichtbar herausgelegt"

By Roberto (217.233.223.198) on Montag, den 26. August, 2002 - 18:26:

@Markus:
Ja,ja, ich habe schon verstanden und auch genau gelesen.
Ich habe jedoch leider z. Zt. keine Kenntnis darüber, welche Sonderrechte deine Erlaubnis beinhaltet.
Wenn du analog auch die von mir oben aufgeführten Sonderegelungen beanspruchen darfst, dürfte ein Anruf (wie Farendil geraten) erstmal langen.
So wie ich die Sachbearbeiter einschätze, möchten Sie trotzdem zumindest Fotokopien von den Ausweisen sehen.
Eines steht -auf jeden Fall- fest, die 35 € kannste dir sparen.

By farendil (217.85.237.218) on Montag, den 26. August, 2002 - 21:29:

@roberto: erst lesen, dann posten!
ich hab extra geschrieben:
Wenn die dame, die markus transportiert hatte, einen gültigen ausweis besaß, der das parken an dieser stelle gestattet...


Wofür -bitteschön- soll Markus nun Schadensersatz bekommen ?
für die arbeit, das papier, den strom für den compi, die fahrtkosten, briefumschlag, telefoneinheiten, was weiß ich alles...
jeder handgiff der duch die behörde verursacht wurde muß beglichen werden.

By Roberto (217.233.203.187) on Montag, den 26. August, 2002 - 22:24:

@farendil:
Genau diese gültige Parkgenehmigung hat die Dame nicht gehabt, sondern nur den Behindertenausweis.
(und der langt einfach nicht)
Lediglich @Markus hat noch als Zivi für Behindertentransporte eine Sondergenehmigung.
Bezüglich Schadensersatz wäre es schön, wenn man für die o.a. Kosten sein Geld zurück bekommen würde.
Ich bekam mal einen Bußgeldbescheid, obwohl ich nachweisen konnte, daß ich mich zur Tatzeit in einer anderen Stadt aufgehalten habe.
Nachdem der Fehler von der Behörde entdeckt wurde (Ablesefehler vom amtl. Kennzeichen), erhielt ich noch nicht einmal eine Entschuldigung.
Auch hier habe ich gefordert; auf eine Zivilklage habe ich verzichtet.

Roberto

By farendil (217.85.236.250) on Montag, den 26. August, 2002 - 22:43:

oberto: du hättest auf einen bescheid bestehen können, was mit deinem verfahren geschehen ist.

das hätte eine einstellung sein müssen mit der angabe, daß die kosten der staatskasse zur last fallen.
daraufhin eine abrechnung der dir entstandenen kosten und gut ist.


Genau diese gültige Parkgenehmigung hat die Dame nicht gehabt,
sga mal, knannst du nciht lesen? ich hab geschrieben "WENN"!!!
und genau dieses wenn ist in meinen augen immer noch nicht geklärt. es gibt verschiedenste genhemigungen auf soclhen plätzen zu parken.


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