Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By DJMicki (80.135.123.204) on Dienstag, den 20. August, 2002 - 20:14: |
Hallo Leute,
also ich habe Tüv bei meinem Auto überzogen....
ich habe am 18.06.2002 einen Bußgeldbescheid bekommen....
Tatzeit:
09.06.2002
Bußgeld bezahlt....(Wagen ging am 11.06.2002 über den Tüv,Fall soweit erledigt...)
Hab ich bezahlt....
Heute kam ein weiterer Bußgeldbescheid....
Tatzeit:
04.06.2002
Werde ich jetzt zweimal für ein vergehen bestraft
Kann ich wiederspruch mit Angabe des 1.Bußgeldbescheids einreichen???
Oder werde ich wirklich doppelt bestraft (was ein Witz wäre) ???
Danke und Gruß
DJMicki
By farendil (217.85.228.154) on Mittwoch, den 21. August, 2002 - 00:24: |
ja, du kannst widerspruch einlegen. das solltest du auch.
By krujtzschoff (217.235.18.65) on Mittwoch, den 28. August, 2002 - 12:20: |
Kommst du auch mit durch! Bei meinem Bruder war mal genau das gleiche. Einspruch eingelegt und der 2. Bescheid wurde eingestellt!
By DJ Micki (80.135.105.37) on Freitag, den 30. August, 2002 - 12:04: |
Jo danke ;-)
Das Verfahren wurde in meinem Beisein eingestellt ;-)
Hat mir der Typ extra am PC gezeigt,damit die Behörde sich das Porto spart löl
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