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Bahnübergang mit Bändchen abgesperrt - totzdem passiert

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Bahnübergang mit Bändchen abgesperrt - totzdem passiert
By Ratzinger (217.1.17.178) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 12:40:

An einem behelfsmäßig mit Bändchen abgesperrten Bahnübergang, an die die Schranken wegen Bauarbeiten nicht vorhanden waren, wurde uns die Zeit (10 min!) zu lang. Wir hoben die Flatterbänder hoch und überfuhren den Übergang. Die Bahnpolizei möchte nun € 35 Gebühr erheben? Gibt es Möglichkeiten der Ausrede? Wir waren drei Fahrzeugführer, der Bahnarbeiter nur eine Person.

By Jim (141.89.210.12) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 16:31:

@Ratzinger

Ich weiß zwar nicht, ob die 35 Euro berechtigt sind oder nicht, allerdings hätte ich noch ein paar Verständnisfragen.

Deinen Angaben entnehme ich, dass ein Bahnarbeiter vor Ort war (wie waren drei Fahrzeugfüher, der Bahnarbeiter nur eine Person).

Was hat dieser Bahnarbeiter die 10 Minuten gemacht?

Warum habt Ihr den Bahnarbeiter nicht einfach gefragt?

P.S.: Ich erspare mir hier Kommentare was alles hätte passieren können (für Interessierte verweise ich auf die Doku über Langenwedding)

By traffic (172.179.18.235) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 17:09:

Trotzdem stellt sich die Frage, ob ein solches Band als Absperrung zulässig ist. Meiner Meinung nach müßte auf jeden Fall noch das Schild "Durchfahrverbot für Fahrzeuge aller Art" angebracht sein, oder der Bahnbedienstete hätte mit roter Flagge in der Hand das Durchfahrtsverbot signalisieren müssen. Von daher sehe ich Chancen, daß ihr um die 35 Euro herumkommt. Außerdem: Wie will der BGS (Bahnpolizei gibt es nicht mehr) denn herausbekommen, wer Fahrer war?

By Ratzinger (62.227.86.66) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 17:23:

@ Jim:

Der Bahnmitarbeiter saß in seinem Häuschen und wartete auf den Feierabend. Wahrscheinlich wurde er nur zur Absicherung dieses Bahnübergangs eingesetzt.
Es handelte sich bei dem Bahnübergang um eine eingleisige voll in der Pampa liegende Schienenüberquerungsstation. Die Schiene verlief völlig gerade, und unter diesen Umständen sah ich mich in der Lage, einschätzen zu können, ob ich die Gleise überqueren kann oder nicht. Deshalb bin ich auch dankar über den Verzicht diverser Kommentare á la "was alles hätte passieren können".

@ traffic:

Da waren nur die Andreaskreuze, und zwischen denen war das Band gesperrt. Kein rote Flagge, nichts weiter. Nach der Überquerung schimpfte der Bahntyp aus seinem Häuschen und verwendete dabei ordentlich Fäkalausdrücke.

By Ratzinger (62.227.86.66) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 17:27:

Nachtrag @ traffic bez. BGS:

Indem sie Nachforschungen anstellen, Nachbarn befragen etc. Wenn sie es nicht rausbekommen - deswegen ein Fahrtenbuch riskieren?

Ich dachte da eher an Abstreiten, 3 : 1. Da war kein Bändchen gespannt...

By Meinungsbildner (80.133.163.160) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 17:45:

@Ratzinger: Sorry, aber du merkst die Einschläge auch nicht mehr ! Wer kann nur so lebensmüde sein, über einen abgesperrten Bahnübergang rüberzufahren ??? Das raff ich einfach nicht. Du hättest doch wenigstens erst mal den Bahnfuzzi fragen können, warum abgesperrt ist und ob ein Zug kommt oder nicht.

Deshalb bin ich auch dankar über den Verzicht diverser Kommentare á la "was alles hätte passieren können".

An dich die Bitte auf zukünftigen Verzicht solcher saudoofen Threads !

By traffic (172.179.18.235) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 18:02:

@ratzinger: Das mit den Nachforschungen verstehe ich nicht. Woher sollen deine Nachbarn wissen, wer über den Bahnübergang gefahren ist? Der einzige Zeuge wäre der Wärter, aber der war alleine und dürfte von seiner Position aus nicht viel gesehen haben. Ein Fahrtenbuch gibt es übrigens nur, wenn man sich nicht erinnern kann, wer gefahren ist. Jedoch steht allen potentiell Angeklagten auch ein Aussageverweigerungsrecht zu, da sie sich nicht selbst belasten müssen.

By Ratzinger (62.227.84.74) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 18:28:

@ traffic:

Meine Mutter ist Halter des Fahrzeuges. Wenn sie widerspricht und gleichzeitig von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch macht, riecht das aber sehr nach Familienangehöriger als möglicher Täter. Dann schauen die Beamten sich mal die Familie an - siehe da: Ein Sohn mit entsprechendem Führerschein. Gegenmittel?

By traffic (172.178.136.244) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 20:27:

@Ratzinger: Du mußt einwandfrei als Fahrer identifiziert werden. Das kann höchstens der Bahnbedienstete bewerkstelligen, aber wenn der unter mehreren Fotos auswählen muß, z.B. auch denen deiner Begleiter?

By traffic (172.178.136.244) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 20:33:

Nachtrag: deine Mutter füllt den AB aus, gibt den Verstoß nicht zu, und schickt das Ding ab. Ansonsten macht sie vor der Polizei keine weiteren Angaben. Woher soll sie denn auch wissen, daß gerade du gefahren bist? Du hättest das Auto doch weiterverleihen können.

By Ratzinger (62.227.84.74) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 21:06:

Der "Schrankenwärter" ist auch noch ein Angestellter eines Subunternehmens.

Meine Begleiter, ebenfalls Betroffene, sagen also, sie sind nicht gefahren und machen gleichzeitig vom Aussageverweigerungsrecht Gebrauch? Da wir mit Krädern unterwegs waren, ist die Chance, dass der Bedienstete uns wiedererkennt, eher gering.

By Antimeinungsbildner (212.59.53.3) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 21:29:

@ Meinungsbildner:
please go home

By Ratzinger (217.1.16.29) on Mittwoch, den 7. August, 2002 - 22:12:

@ Antimeinungsbildner:

Die Moral-Apostel ignorieren wir doch großzügig, oder? ;)

By Meinungsbildner (80.133.166.173) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 09:50:

@Antimeinungsbildner: Wenn du mir was konstruktives zu sagen hättest, könntest du unter deinem richtigen Namen posten...

@Ratzinger: Das hat leider nix mit Moral-Apostel zu tun. Nur begegnen mir solche wie du regelmässig in der Notaufnahme oder ich muß sie nachts aus irgendwelchen Autos schneiden. Was mich einfach masslos ärgert ist die Sinnlosigkeit solcher Aktionen. Das du dafür ein Ticket bekommen hast, ist mir ehrlich gesacht SCHEISSEGAL...Mir geht nur das ewig dumme Geheule auf den Zeiger, wenn ihr mal ein paar Kröten blechen müsst. Dies ist ein Forum gegen Abzocke im Straßenverkehr, was ich ansich nicht verkehrt finde. Doch leider tummeln sich hier zu viele, die tagtäglich die STVO mit Füßen treten und sich dann auf Teufel komm raus wieder rauswinden wollen, wenn sie mal erwischt wurden.

Wenn dir beim nächsten Bahnübergang die Lok an der linken Backe klebt, denk mal an meinen Thread hier J

By Ratzinger (62.227.85.124) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 11:01:

@ Meinungsbildner:

Nochmal gaaaanz langsam:

- totale Provinz, 1 Straße weit und breit
- 1 Gleis weit und breit, sonst Feld und nix anderes
- 1 Streckenposten, der offenbar zu faul ist, seine lächerlichen Absperrbändchen ab und zu mal von der Straße zu holen
- 3 Kradfahrer, die - weiß Gott - in der Lage sind, 3 km nach rechts, 3 km nach links zu schauen und das Gleis für überquerbar einzuschätzen

Jede Straßenüberquerung birgt für Fußgänger mehr Gefahren, als die beschriebene Situation. Ich kann deine grundsätzlichen Bedenken auch nachvollziehen, aber in diesem konkreten Beispiel ist die Standpauke meines Erachtens übertrieben. Und wie sagt Albert immer so schön: Wer frei von Schuld ist...

By Meinungsbildner (80.133.166.192) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 12:31:

@Ratzinger: Zugegebener Maßen hört sich das ganze wirklich nach einer überschaubaren Situation an. In diesem Falle kommt es dann doch einer gewissen Abzocke gleich. Das nächste Mal solltest du aber vielleicht die Situation etwas genauer beschreiben, damit man es nachvollzoehen kann.
Was ich nur noch nicht ganz verstehe: Warum habt ihr den Wärter nicht mal angesprochen ? Wäre doch das einfachste gewesen, dann hätte man die Situation gleich vor Ort klären können.

Und wie sagt Albert immer so schön: Wer frei von Schuld ist...
Ich hab ja bestimmt auch schon richtig scheisse gebaut in meinem jungen Fahrerleben, aber über einen "beschrankten" Bahnübergang bin ich noch nie gefahren !! No way !!

By Ratzinger (62.227.85.124) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 14:23:

@ Meinungsbildner:

Wir hatten erst nach dem Überqueren des Gleises bemerkt, dass in der Hütte jemand drin saß, weil diese auf der gegenüberliegenden Seite stand. Derjenige schimpfte uns dann von hinten voll, wollte uns wohl im Nachhinein von der Wichtigkeit seiner Anwesenheit überzeugen.

Den Alberto-Spuch meinte nicht nicht auf Bahnübergänge gemünzt, sondern allgemein bezogen als Antwort auf den Satz "...dumme Geheule...".

@ all

Nun noch einmal zur Sache: Hat man als Betroffener grundsätzlich das Recht auf Aussageverweigerung? Will sagen: Kann man behaupten, man sein nicht der Fahrer gewesen und im gleichen Zug von seinem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch machen?

By Fahrer (80.128.226.129) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 14:49:

man hat ein Recht zur Aussageverweigerung wenn man
in einem Verfahren als Beschuldigter vernommen wird.

Wenn man als Zeuge vernommen wird hat man dieses
Recht nur wenn man einen Verwanten/Verlobte
oder sich selbst durch die Aussage belasten würde

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 20:26:

@alle

Habt ihr überhaupt mal bedacht, daß der BGS überhaupt nicht weisungsbefugt ist?

@Ratzinger

Das Vorgehen des Bahnarbeiters hat höchstens das Gewicht einer privaten Anzeige. Das bedeutet, daß es keine Möglichkeit gibt, ein Verwarnungsgeld einzutreiben. Somit brauchst Du auf eventuelle Schreiben gar nicht reagieren und solltest einfach gar keine Angaben zur Sache in irgendeiner Form machen.

By traffic (172.185.154.235) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 20:36:

@Gb: Welche Weisung soll denn der BGS erteilt haben? Wer das (bedeutungslose) Bändchen angebracht hat, ist doch letztlich egal. Oder sprichst du damit an, daß der BGS versucht, Geld einzutreiben?

By Goose (80.135.116.166) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 20:38:

@GBB:Habt ihr überhaupt mal bedacht, daß der BGS überhaupt nicht weisungsbefugt ist?
Wie kommst du denn da drauf? Der Bundesgrenzschutz (BGS, nicht zu verwechseln mit der BSG = Bahn Service Gesellschaft) hat als Polizei des Bundes bis auf sehr wenige Einschränkungen die gleichen Befugnisse wie die Länderpolizei. Ein Mißachten der Weisungen des BGS hat die gleichen Konsequenzen wie bei der "normalen" Polizei.

Gruß
Goose

By Greatblackbird (62.104.223.66) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 21:48:

@traffic


Oder sprichst du damit an, daß der BGS versucht, Geld einzutreiben?

Genau das meine ich.

@Goose

Ein Mißachten der Weisungen des BGS hat die gleichen Konsequenzen wie bei der "normalen" Polizei.

Jaja, das meinen viele. Sollte es anders sein, dann haben die Leutchen, mit denen wir es bisher zu tun hatten, nicht genug Rückgrat, ihre Weisungen durchzusetzen. Es wurde schon öfters versucht, uns im Bahnhofsbereich das Parken zu verbieten (beruflich, Auftraggeber für unsere Tätigkeit war die Deutsche Bahn AG). Sogar mit Abschleppen wurde gedroht. Aber ohne die Polizei haben sie sich nicht getraut, etwas zu unternehmen und wir haben denen auch knalledreist an den Kopf geworfen, daß sie nicht weisungsberechtigt sind und wir das wissen. Auf Diskussionen konnten wir es aus Zeitgründen nicht ankommen lassen und haben sie sozusagen "im Regen stehengelassen". Nichts von ihren Drohungen haben sie jemals wahrgemacht. Der BGS wird zu Spitzenzeiten von der Deutschen Bahn zur Unterstützung beauftragt, aber ohne Beisein der Länderpolizei können sie nur drohen. Aufgrund ihrer Uniform macht das natürlich Eindruck.

By Goose (80.135.116.166) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 22:13:

POG NW (Polizeiorganisationsgesetz)
§ 9: Amtshandlungen von Polizeivollzugsbeamten anderer Länder und des Bundes in NRW

(1) Polizeivollzugsbeamte eines anderen Landes können im Land NRW Amtshandlungen vornehmen:
1-4 [...]
5: zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Gefahrenabwehr in den durch Verwaltungsabkommen mit anderen Ländern geregelten Fällen

(2) Werden PVB eines anderen Landes nach Abs.1 tätig, haben sie die gleichen Befugnisse wie die des Landes NRW [...]

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten für PVB des Bundes entsprechend

Gleiche oder gleichgestaltete Normen finden sich in den POG aller Bundesländer.

Weiterhin ist es so, daß auf dem Gelände der Deutschen Bahn (Gleisanlagen, Bahnhöfe, Bahnübergänge) sowie auf Flughafengelände der BGS örtlich zuständig ist (hier weiß ich aber aus dem Kopf nicht, nach welcher Reschtsnorm)

Gruß
Goose

By Greatblackbird (213.7.145.40) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 23:30:

@Goose

sowie auf Flughafengelände der BGS örtlich zuständig ist

Zuständig sicherlich, aber wie gesagt, ohne Anwesenheit der Länderpolizei anscheinend nicht weisungsberechtigt. Deine Sätze aus dem POG beziehen sich auch nur auf die normale Polizei.

By Bluey (80.130.171.210) on Donnerstag, den 8. August, 2002 - 23:48:

@Greatblackbird

Wenn "wir" sachlich/örtlich zuständig sind, und damit meine ich auch den BGS, dann sind wir auch weisungsbefugt!

By Ratzinger (217.1.17.139) on Freitag, den 9. August, 2002 - 08:34:

@ Greatblackbird:

Mancherorts ist der BGS hartnäckiger, als in deinem Fall. Ich stand sogar mal wegen eines lächerlichen Parkvergehens vor dem Amtsgericht. Das Verfahren wurde jedoch eingestellt und ich durfte meine 30 DM behalten. Aber Tatsache war, dass die nicht locker ließen, da musste erst eine Richterin kommen und abwinken, bis die Jungs den Sinn der Sache verstanden haben.

By Goose (217.225.224.7) on Freitag, den 9. August, 2002 - 09:07:

@GBB: Ich bin der Verzweiflung nahe. Entweder liest du dir die Texte nur oberflächlich durch oder du hast nicht die geringste Ahnung von den entsprechenden Gesetzen. Wenn letzteres der Fall ist, so ist das grundsätzlich ja nicht schlimm, aber dann stelle bitte nicht einfach solche Behauptungen auf, denn wenn sich jemand im "Ernstfall" darauf verlässt und darauf beharrt, daß der BGS ihm nichts kann, so reitet er sich evtl. nur noch tiefer in die Scheiße.

Also nochmal. Der Bundesgrenzschutz ist die Polizei des Bundes. Bei den Kollegen des BGS handelt es sich um Polizeivollzugsbeamte des Bundes. Wenn wir uns nun § 9(3) POG NW noch einmal durchlesen, so stellen wir fest, daß dieser Absatz den BGS mit einschließt (wer sonst soll mit "PVB des Bundes" gemeint sein?)
Auch die örtliche sowie die sachliche Zuständigkeit sind klar definiert. Ist man örtlich / sachlich zuständig, so hat man Eingriffsbefugnisse.
Der BGS wird zu Spitzenzeiten von der Deutschen Bahn zur Unterstützung beauftragt
Die Deutsche Bahn kann eine Polizeibehörde nicht beauftragen, die Anwesenheit des BGS regelt sich durch entsprechende Gesetze.

(Als letzte Möglichkeit für deine Hartnäckigkeit kann ich mir noch vorstellen, daß du den BGS mit den Feldjägern (Polizei der Bundeswehr) verwechselst. Deren Eingriffsbefugnisse beziehen sich tatsächlich nur auf BW-Gelände und Bedienstete)

Gruß
Goose

By Greatblackbird (172.185.155.122) on Freitag, den 9. August, 2002 - 11:33:

@Goose

Ich habe hier meine Erfahrungen mit dem BGS geschildert. Natürlich habe ich nicht alle § der Gesetze im Kopf. Kann es vielleicht sein, daß der letzte Satz (§9(3)) nachträglich eingefügt wurde? Sowas soll ja vorkommen. Damals muß es ja so gewesen sein, sonst hätten sie ihre Drohungen ja auch wahr gemacht. Und passiert ist uns sowas nicht nur einmal.

daß du den BGS mit den Feldjägern (Polizei der Bundeswehr) verwechselst.

Nein, ich spreche vom BGS.

Im übrigen muß sich ja was geändert haben, denn wenn Ratzinger schreibt, so ein Fall ging vors Amtsgericht, dann ist ja auch der Amtsapparat zuständig, was bei "Privatanzeigen" nicht so gewesen wäre.

By kirk (193.150.166.43) on Freitag, den 9. August, 2002 - 11:55:

Zitat gb:
"Im übrigen muß sich ja was geändert haben, denn wenn Ratzinger schreibt, so ein Fall ging vors Amtsgericht, dann ist ja auch der Amtsapparat zuständig, was bei "Privatanzeigen" nicht so gewesen wäre. "

@ gb:
Wo wäre es denn dann bei einer Privatanzeige gelandet?

By Greatblackbird (172.185.164.41) on Freitag, den 9. August, 2002 - 15:46:

@kirk

Mit Privatanzeige habe ich hier einen Vergleich gezogen.

Wenn Du privat, sagen wir bei der Polizei, jemanden anzeigst, weil er sein Fahrzeug ordnungswidrig abgestellt hat, wird die Polizei diese Anzeige sicherlich aufnehmen. Der weitere Vorgang wird vielleicht auch noch von einer Behörde weiterverfolgt, aber wenn kein Fahrer festgestellt werden kann, bleibt der Anzeigende auf seinen Kosten sitzen und die sonst üblichen Verfahrenskosten fallen auch nicht an, weil es eine Privatanzeige war. Anders ist es, wenn jemand die Polizei zum Parkort bestellt und diese dann direkt das Vergehen aufnimmt. Bestes Beispiel: An vielen Flughafengeländen werden Parkgebühren erhoben und auch Knöllchen ausgestellt. Wenn man nicht zahlt, passiert auch nichts weiter.

Wo wäre es denn dann bei einer Privatanzeige gelandet?

Es kommt darauf an, wieweit derjenige geht. Wenn er zivil eine Kalge durchzieht, was aber sehr aufwendig ist, dann hast Du natürlich recht, wird das irgendwann vor dem Amtsgericht ausgehandelt. Die Angelegenheit wird aber nicht von einer Behörde verfolgt.

By Goose (217.225.224.7) on Freitag, den 9. August, 2002 - 17:42:

@GBB: Eine Änderung am § 9 POG NW wurde zumindest, seit ich bei der Polizei bin (7 Jahre) nicht vorgenommen.

Ich habe hier meine Erfahrungen mit dem BGS geschildert

Nachfolgender Satz, welchen du zuvor gepostet hast: Habt ihr überhaupt mal bedacht, daß der BGS überhaupt nicht weisungsbefugt ist? klingt m.E. nicht wie eine persönliche Erfahrung, sondern wie eine Feststellung, und als solche entspricht sie nicht der Wahrheit.

Ich habe hier jedoch den Eindruck, daß es unmöglich sein wird, dich hier zu überzeugen, daher erspare ich mir weitere Versuche, sorry.

Gruß
Goose


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