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In Feuerwerheinfahrt angehalten

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: In Feuerwerheinfahrt angehalten
By faraday (217.225.223.168) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 15:34:

Letztens bin ich in eine sackgasse an einem einkaufscenter gefahren und habe dort angehalten.die sackgasse ist 30 m lang und dient als feuerwehr zufahrt, dort herscht natürlich halteverbot.
ich steig aus , geh zum kofferraum, hol was heraus, gehe nach vorne, schließe ab und dreh mich um. und schwups kommt in einigen metern entfernung ne politesse angestiefelt und fasselt was von halteverbot usw. ich erwiderte "das es mir, als ich sie gesehen habe, wieder eingefallen sei und dass ich meinen wagen jetzt wegsetzen werde".
ich setze mich also in die karre und fahr mit offenen fenster an den beiden damen vorbei die einwenig patzig aus der wäsche geguckt haben und hörte nur noch "blalbla feuerwehr einfahrt blabla halteverbot blabla 35 €"

können die mich eingentlich nachhaltig belangen ? ich habe mich ja weder vom fahrzeug entfernt noch habe ich länger als 1 minute dort gehalten

thx

fara

By indy (195.226.96.179) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 17:01:

Hm, also wenn es Zeichen 283 war theoretisch ja... es heisst ja auch absolutes Halteverbot. Aber lieber mal abwarten.

By nicole (213.182.141.213) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 17:03:

gehalten hast du schon, sonst hättest du ja nicht aus dem auto aussteigen können, nur geparkt hast du nicht.
das mußt du ja aber in einer feuergasse auch nicht - halten reicht !
Aber daß sie dich tatsächlich belangen, kann ich mir nicht vorstellen oder haben die in der kurzen zeit alle daten erfassen können? kennzeichen, etc ?

By Alberto (62.224.96.113) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 17:15:

Und wenn schon..... die Ermittlung des Fahrers wird immer noch schwierig... also max. Halterhaftung: 18 Euro!

By faraday (217.225.223.218) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 17:49:

da der wagen eh nicht über mich läuft, hätt ich da gute chancen. theoretisch hätte ich ja auch einen defekt an meinem fahrzeug bemerkt und wollte dm aus den grund gehen.naja, 18 € sind besser als 35 *fg thx@alberto
ich wußte gar nicht das bei solchen verstößen die halterhaftung mit ner pauschale abgerechnet wird. und da ich mich nicht vom wagen entfernt habe, habe ich doch auch keine unmittelbare gefahr bzw. eine behinderung dagestellt oder?

By Meinungsbildner (80.133.163.247) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 19:39:

*nerv*...so viel rumdiskutieren wegen dieser paar Kröten, unglaublich.
Wie du die Sachlage schilderst, hattest du die Absicht, dort länger zu stehen. Richtig ? Das verdammte Halteverbot steht nicht umsonst da...dort befindet sich, wie du schon sagtest, eine Zufahrtszone für Feuerwehrfahrzeuge. Wenn du dich da dickdreist hinstellst und weggehst, gefährdest du potentiell MENSCHENLEBEN, indem du verdammt wichtige Rettungswege blockierst !!!!

Wenn es nach mir ginge, würdest du noch einige Euro mehr blechen, das es richtig weh tut !!!
Also halt bitte das nächste Mal die Füsse still und erspar uns diese Threads !

By faraday (217.225.217.150) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 21:27:

@ meinungsbildner

ob ich dort parken wollte oder auch nicht und was ich das wollte steht überhaupt nicht zur diskussion! und werde darauf auch nicht weiter eingehen. bleib doch mal sachlich und diskutieren den sachverhalt. danke.

By Multa (172.179.155.241) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 21:44:

Was Du vergessen hast, Du hast geparkt! Du wolltest nicht parken, Du hast geparkt. Denn laut StVO parkt derjenige, der sein Auto verlässt!

By faraday (217.225.217.150) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 21:55:

@ multa

auch wer in unmittelbarer nähe seines fahrzeuges ist (weniger als 1 meter entfernt)?

By Meinungsbildner (80.133.162.111) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 22:22:

@faraday: Du forderst hier im Forum immer nur die sachliche Diskussion, wenn dir mal einer die Meinung sacht. Draußen auf der Straße scheinst du dich aber eher wie die Axt im Walde zu benehmen. Diese geforderte Sachlichkeit würde ich mir von dir mal im Straßenverkehr wünschen, dann könntest du dir so manchen Thread hier sparen...und billiger wärs auch für dich !

By faraday (217.225.217.150) on Dienstag, den 30. Juli, 2002 - 22:38:

ich weiß zwar jetzt nicht wo dein problem liegt, aber damit du ruhig schlafen kannst heut nacht, sag ich dir warum ich dort gehalten hab obwohl das unerheblich ist:

ein kunde von mir hat zufällig seinen hintereingang mit parkplatz an diese sackgasse anliegend. ich mußte ihm nur nen neuen switch vorbei bzw. bei ihm abgeben und ich hab halt der bequemlichkeit halber auf der sackgasse gehalten und nicht mich vor den parkenden autos quer gestellt. hätte also nur klingeln müssen, die sekr kommt runter und nimmt das teil entgegen (wie vorher telefonisch abgeklärt) und ich bin weg. das alles hätte sich in weniger als 1,5 min abgespielt. warum ich nicht den vordereingang benutzen wollte ? weil ich da in zweiter reihe halten müßte, mich an den passantenstrom vorbeischlängeln und das treppenhaus hochklettern müssen. das wäre eine verkehrsbehinderung von mehr als 2 min geworden.

... und ich habe noch nicht einmal ein schlechtes gewissen *ätsch

By nicole (213.182.141.213) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 08:17:

@multa
@faraday
also nochmal, ob du tatsächlich geparkt hast oder nicht, also wie weit der fahrer von seinem auto entfernt sein muß, bevor es parken ist, ist hier eigentlich unerheblich. in der feuergasse ist bereits das halten verboten. und halten ist nunmal jedes gewollte, nicht verkehrsbedingte anhalten des fzges.
aber wie gesagt, ihc halte es für fraglich, ob die beiden damen tatsächlich was notiert haben, und falls doch - kb abwarten.

By Alberto (62.158.218.158) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 09:53:

Ja, ja... das Halten ist theoretisch verboten...
Aber nur, weil es eben keine weiteren abstufenden Verkehrszeichen gibt.

Es ist für eine anfahrende Feuerwehr wirklich kein Problem, wenn z.B. der Fahrer mit laufendem Motor dort steht - und dann, wenn das laute Getöse der Feuerwehr anrückt, eben wegfährt.

Laßt mal die Kirche im Dorf.

Ich darf natürlich nicht auf einer 2-spurigen Durchgangsstraße einfach auf der rechten Spur anhalten - und so alle behindern!

Das ist auch ganz etwas anderes...

Jedenfalls ist in so einem Fall z.B. das Telefonieren auch erlaubt.

Ich habe mal - einen Anruf bekommen - auf dem handy - habe sofort im HV angehalten (ohne Behinderung) und das gespräch kurz geführt.

Ein eifriger Polizist kam anmeine Tür - klopfte - und fuchtelte mit den Armen herum...
Ich deutete nur auf mein Handy und zeigte ihm mit den Fingern....3 Minuten!

Danach öffnete ich mein fenster und fragte ihn, was ich denn tun solle... es klingelt das handy - ich halte ohne Behinderung an der nächstmöglichen Stelle an - telefoniere kurz - und will dann weiterfahren...

Er faslte was von "Halteverbot" usw..

Kurz und gut.. ich erklärte ihm dann, daß ich ja nur 3 Minuten gehalten hatte - und nun - dank seiner Diskussionsfreudigkeit - aber schon 15 min. im HV stehe - davon also 12 min.. von der Polizei erzwungen.

Das aber werde ich dann vor Gericht aussagen und mal sehen, was ein Richter dazu meint.

Daraufhin wünschte er mir "Gute Fahrt" und verschwand, - denn zusätzlich noch meine Papiere kontrollieren - das hätte wieder zeit gekostet - im HV stehend!

By Goose (217.81.252.43) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 10:05:

Ein 12-minütiges Gespräch, ohne weitere Maßnahmen wie Kontrolle der Fahrzeugpapiere??

By Alberto (62.158.218.158) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 10:14:

Ja, Goose, in Stuttgart - da "schwätzetze" halt ebbes langsamer, gelle!

Der war ja dann auch irgendwie nicht mehr so sicher, ob er nun was unternehmen solle, oder nicht.

Ist ja auch gut.... man muß eben mal über seinen Schatten springen.

Wie gesagt... ohne Behinderung. Was solls.

By Meinungsbildner (137.248.254.132) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 14:20:

Bei uns in der Feuerwehr haben wir ein Fahrzeug, das immer zuerst fährt und ein Rammschutz vorne dran hat. Steht einer im Weg rum, wird er einfach weggedrückt - Ruhe ist ! Der Halter bleibt dann garantiert auf seinem Schaden sitzen, wenn er verbotswidrig geparkt hat.

By faraday (80.135.74.17) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 15:09:

ich denke auch nicht das da noch was kommt ...
wennja, meld ich mich ;-)

By Meinungsbildner (80.133.168.9) on Mittwoch, den 31. Juli, 2002 - 22:55:

Ähmm...war es nicht so, das man im PARKVERBOT nur 3 Minuten halten darf ?? Und im Halteverbot garnicht ?

@Alberto: Scheinst viel rumzukommen, hast wahrscheinlich auch ein feines Autochen - kauf dir doch mal eine Freisprechanlage, wie wärs ?!!

By Nachtkutscher (217.185.133.62) on Freitag, den 2. August, 2002 - 10:57:

@faraday:
Argumentationshilfe: "hab im Kofferraum ein Geräusch gehört - mußte kontrollieren, ob mein Gepäck noch ordnungsgemäß gesichert war..." Sowas ist doch auch verkehrsbedingt, oder? ;-)

By faraday (80.135.73.240) on Freitag, den 16. August, 2002 - 13:09:

Ich habe gerade meinen briefkasten geleert :

da war doch tatsächlich ein anhörungsbogen drin! dem halter wird vorgeworfen
Parken in amtlich gekennzeichneten feuerwehrzufahrten § 12(1) 8, §49 STVO

da ich nicht der halter bin (wohne allerdings im selben haushalt) werde ich den halter bitten daran erinnern daß er sich nicht erinnern kann ;-)

welcher weg ist der bessere ?
a) halter macht vom zeugenverweigerungsrecht gebrauch
b) halter bittet um beweis/hinweis wer denn den wagen gefahren, bzw dort geparkt haben soll

beide wege müßten doch zu den besagten 18 € führen ? immerhin besser als 35 €

frech finde ich nur das mir Parken und nicht halten oä vorgeworfen wird !

By farendil (217.235.41.93) on Samstag, den 17. August, 2002 - 11:23:

@fara: nimm den dritten weg: nicht reagieren! einfach warten, bis das amt reagiert.

By faraday (80.135.86.97) on Sonntag, den 18. August, 2002 - 21:28:

@farendil

das geht natürlichb auch. warum sich stressen wenn die von alleine kommen ;-) ich meld mich wenn die weiternachhacken.

fara

By faraday (80.135.78.106) on Freitag, den 20. September, 2002 - 20:55:

nach langer pause, melde ich mich wieder zurück ...

ich hoffe ja mal daß ich nicht allzuviel verpaßt habe

zum meinem fall :

der halter hat heute den bussgeldbescheid erhalten.
was sollte ich jetzt unternehmen bzw. was nicht ?
ich würde jetzt spontan einspruch einreichen und um einen hinweis zur fahrerermittlung bitten. ist dies klug ?

beim ruhenden verkehr habe ich noch keine erfahrungen sammeln können, dürfte aber doch genauso ablaufen wie sonst , oder ?

das o-amt verlangt mittlerweile 53 € ! ne echte frechheit.

By farendil (217.85.231.32) on Freitag, den 20. September, 2002 - 21:32:

@fara: ist dies klug ?
ganz genau so.
auf JEDEN FALL NACHWEISBAR FRISTGERECHT EINSPRUCH einlegen.

By faraday (217.81.224.78) on Samstag, den 21. September, 2002 - 07:01:

nachweisbar, also als einschreiben. die 3,5 € sinds mir wert ;-)
wie läuft es denn dan im regelfall weiter ?

By farendil (217.225.244.178) on Samstag, den 21. September, 2002 - 09:38:

@fara: muss keine einschreiben sein, du kannst es auch persönlich vorbeibringen bzw. ich setze da auf das fax (auch wennd a sncith ganz so sicher ist).

wies weiter läuft? entweder:

a: einstellung und kostenbescheid (18€)
oder
b: auffoderung, angaben zu machen (wenn man im einspruch die fahrereigenschaft nicht bestreitet und nicht zugibt) da man ansonsten (droh *g*) ohne angaben entscheiden wird und dann a: .

By faraday (217.81.236.178) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 07:54:

@ farendil

alles klar. wir werden dann einspruch ohne begründung einlegen. das bringt zeit und die wissen nicht woran sie sind ;-)
meinst du der fall wird dann wie beim geschwindigkeitsverstoß an den staatsanwalt übergeben (was ziemlich übertrieben wäre) oder wird das verfahren klanglos eingestellt ?

thx,

fara

By farendil (217.85.234.31) on Sonntag, den 22. September, 2002 - 09:41:

die können nicht anders als einstellung.

By Daniel (62.153.75.210) on Montag, den 23. September, 2002 - 13:42:

Ein Einspruch OHNE Begründung wird sicher nicht eingestellt da die davon ausgehen, daß der Halter auch der Fahrer ist (etwas anderes hat ja noch keiner behauptet).
Der Halter kann sich halt nicht erinnern, wer gefahren ist - er jedenfalls nicht.
Die Politessen werden Ihn ja kaum identifizieren können (obwohl auch das schon dagewesen ist). Ab besten wäre ein Alibi für den Halter.

By faraday (80.135.86.15) on Montag, den 23. September, 2002 - 21:39:

der halter hat ein ziemlich wasserdichtes alibi. im einspruch wird einfach stehen das er den verstoß nicht begangen haben kann, da er zum damaligen zeitpunkt nachweißlich nicht in der betr. stadt war. das sollte eigtentlich reiche. nicht zu viel und nicht zu wenig ;-)

By Daniel (62.153.75.210) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 10:06:

Genau so würde ich es machen.
Viel Glück!

By nokman (80.143.176.170) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 11:42:

@ faraday,
das ende vom Lied kann ich dir sagen:
Der Halter kriegt die Auflage ein Fahrtenbuch zu führen, weil er ja nicht weiß wem er sein Fzg verleiht. Mit FB ist das kein Prob, für die Zukunft :-)

By farendil (217.235.46.254) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 11:44:

@nokman: erzähl bitte nicht so einen müll!!!

By faraday (217.225.209.123) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 15:52:

@ nokman

danke für die warnung! da hätte ich ja fast nen folgenschweren fehler gemacht, aber zum glück stehst du mir mit deinem allgegenwertigen und mächtigen wissen zur verfügung ...

[ironie aus]

By Daniel (217.3.210.122) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 20:23:

Übersetzung für alle anderen:

Eine Fahrtenbuchauflage wegen Verstößen im ruhenden Verkehr ist unzulässig.

By faraday (217.225.209.123) on Dienstag, den 24. September, 2002 - 20:41:

@ daniel

das widerrum ist eine neuigkeit die ich noch nicht wusste. am lernt nie aus ;-)

danke,

fara

By Steffen (80.137.172.96) on Dienstag, den 1. Oktober, 2002 - 15:43:

Wegen Aussageverweigerung als Beschuldigter kann dir niemand ein Fahrtenbuch auferlegen; nur wenn du behauptest, du weißt nicht, wer gefahren ist (und das auch nur innerhalb von 2 Wochen nach der Tat)!

By faraday (217.225.214.233) on Dienstag, den 8. Oktober, 2002 - 18:43:

ich wurde jetzt schriftlich gebeten den fahrer am tag X zu benennen *g*, bis zum xx.xx.xx
irgendwie muss meine putzfrau ausversehen den brief ins altpapier geworfen haben ....

By faraday (217.81.227.235) on Donnerstag, den 24. Oktober, 2002 - 21:34:

da ich bisher von der Obrigkeit noch nichts wieder gehört habe, stellt sich mir die Frage wann das ganze verjährt ist bzw. gibt es im ruhenden Verkehr überhaupt eine verjährung ? Diese wäre ja überflüssig,da ja immer der halter mit 18 € zur kasse gebeten werden kann/wird. Ist mit diesen 18 € der fall abgeschlossen oder nur auf "eis gelegt" ?

By farendil (217.85.225.110) on Freitag, den 25. Oktober, 2002 - 15:35:

@fara: mit den 18 € ist der fall erledigt.

und: keine angst, die melden sich schon noch bei dir´... *g*

By faraday (80.135.80.144) on Mittwoch, den 4. Dezember, 2002 - 08:06:

... ich habe immer noch nichts von denen gehört *freu*

By faraday (217.225.213.161) on Mittwoch, den 8. Januar, 2003 - 12:23:

das neue jahr ist angebrochen und ich habe schließlich immer noch nichts von unserem o-amt bekommen.

56 cent für ne briefmarke und fünf minuten am rechner, ersparen einem 18 bzw 35 €.

es lebe der kampf ! *gg

fara

By Franticek (170.86.15.15) on Freitag, den 10. Januar, 2003 - 12:51:

Wie sähe es eigentlich damit aus?

1. Immer schön Fristen ausnutzen, letztendlich aber zugeben, dass man der Fahrer dort gewesen ist.
2. Einspruch einlegen und abstreiten, dass man dort "geparkt" hat.
3. Die Sache bis vor Gericht kommen zu lassen und dort dann entsprechend nachweisen, dass man nicht "geparkt" sonder nur "gehalten" hat. Wenn du tatsächlich nur kurz etwas aus dem Kofferraum geholt und gleich wieder weggefahren bist, dann können die auch kaum von einer längeren Haltezeit als 3 min reden. Es sollte dann einfach sein zu zeigen, dass es sich nicht um Parken sondern um ein Halten gehandelt hat.
4. Von dem Vorwurf des Parkens ist dann freizusprechen. Der Tatbestand des Haltens ist ein anderer - und der wurde ja in der ganzen Zeit nicht verfolgt und dürfte mittlerweile längst verjährt sein.
5. Statt Strafe gibt es dann vielleicht obendrein noch Zeugengeld oder irgendetwas, weil man wegen der unbegründeten Anschuldigung ja vor Gericht musste.

So ähnlich hat sich das in meinem früheren Bekanntenkreis mal abgespielt. Ich bin kein Jurist und kann auch nicht sagen, ob das immer noch so klappt, aber denkbar wäre es schon. Oder?

By faraday (80.135.81.165) on Samstag, den 11. Januar, 2003 - 20:58:

@ franticek

da es eine feuerwehreinfahrt war, herscht dort "absolutes Halteverbot", dort darf ich noch nicht mal ne minute stehen beleiben.
wegen soner kleinen sache würde ich nicht vor gericht gehen, da macht man sich nur lächerlich und verspielt sich seine chancen für schlimmere verstöße.
der halter legt einfach einspruch ein, mit der begründung er sei nicht gefahren und fertig. da er sich nicht mehr erinnern kann wer an diesem tag den wagen hatte, kann er auch leider nichts dazu beitragen den täter zu finden. oder er macht einfach vom "zeugenverweigerungsrecht" gebrauch, sofern es sich um einen verwandten (sohn,bruder usw) handelt


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