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Parken auf einem Privatparkplatz

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Parken auf einem Privatparkplatz
By klaus (212.64.228.21) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 13:32:

Hallo
also ich besitze so ein Parkplatz den man mit einem Bügel abschließen kann, wo auch ein Schild vorhanden ist das dies ein Privater Parkplatz ist u.s.w.. Aber es geschieht öfters wenn ich weg fahre und den Bügel unten lasse das sich trotzdem einer hinstellt. Was kann mir passieren wen ich den Bügel einfach hochklappe und er oder sie so nicht mehr weg kann? Kann ich für das herablassen des Bügels eine „Parkgebühr“ nehmen?

By Jim (141.89.210.24) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 14:02:

Das ist m.W. Nötigung!
Da kann für DICH teuer werden!
Hoffe mal die Experten können das genauer aufdröseln.

By Ghostrider (80.128.93.52) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 14:21:

Mach den Bügel immer zu, dann hast du deine Ruh, dein Kreislauf bleibt in Schwung, alles andere ist Nötigung. Bleibt der Bügel offen, andere VT auf Parkplatz hoffen, schwupps! ist das Auto abgestellt, und der Klaus verprellt. Und die Moral von der Geschicht': vergiss das Bügelschließen nicht. Fuchs und Hase auf der Wiese lachen, Klaus! Klaus! was machst du nur für Sachen, sprengst das Auto in die Luft, ja so ein Schuft.

By Alberto (62.158.213.13) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 14:42:

Man könnte den Wagen auch - bis zum nächstmöglichen öffentlichen Parkplatz abschleppen lassen - und die Kosten dafür zivilrechtlich einfordern. Eine Klage gewinnt man eindeutig.
es ist halt aufwendig!

By Jim (141.89.210.24) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 14:46:

@alberto
Ist das mit der Klage so eindeutig???
Kann sich der Parksünder nicht herausreden?

By Alberto (62.158.213.13) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 15:08:

Nein - kann er nicht!
Voraussetzung: Der Parkplatz muß eindeutig und ausreichend als "Privatparkplatz" gekennzeichnet sein.

Ich habe es mal ganz dicke gebracht....
1x - stand auf meinem normalen Tiefgaragenplatz in einem großen Wohnblock - nahe des SDR - ein Fahrzeug... Ich habe damals zunächst versucht, über die Polizei, die man dann ja hinzuziehen muß, damit sie den tatbestand feststellen, den halter ausfindig gemacht.

Dort haben die dann angerufen - und es war seine Mutter dran. Die Auskunft war: mein Sohn ist reporter beim SDR (Süddeutscher Rundfunk) - und er ist auf Reportage - für 2 Wochen - im Ausland. Na prima..... und er steht auf meinem Stellplatz!

Klar - in der Tiefgarage waren auch viele Plätze - für den SDR reserviert- er hatte sie wohl verwechselt.

Die Polizei riet mir, ihn abschleppen zu lassen. Ich holte einen flachen Spezial-Abschlepper - und los gings - bis zum nächsten öffentlichen Parkplatz - Cannstatter Wasen. Die Rechnung habe ich ihm dann geschickt - er hat sofort bezahlt.


2. Fall...

Vor meiner Firma - mit 4 Firmenparkplätzen vor dem haus - gekennzeichnet - passierte in der Nacht von Samstag zu Sonntag ein Unfall - und ein dabei übriggebliebender Schrott-Granada (Ford) stand am Montag früh auf unserem Parkplatz - aber quer über 2 Plätze!

Ich rief die Polizei - die gaben sogar zu, daß sie den Unfall aufgenommen hatten und mitgeholfen haben, den Wagen auf unseren Parkplatz zu schieben.

Allerdings sollte der Fahrer sich darum kümmern, ihn bis Montag früh zu entfernen. Das war nicht geschehen.

Die Polizei hat versucht, beim Fahrer anzurufen - traf ihn aber nicht an. Man riet mir zum Abschleppdienst. ich holte die Firma Winkelhock (die Rennfahrerfamilie hat hier das größte Abschleppunternehmen) - und los gings - bis zum nächsten freien Platz.

Der Kandidat wollte dann aber nicht bezahlen....
Mahnbescheid - Pfändung - und gut wars.

Die Rechtsgrundlage ist dabei immer sehr eindeutig!

By Jim (141.89.210.24) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 15:12:

@Alberto

Interessant! Die Polizei brauche ich also dazu. Kommt die "immer" oder kann Sie sich rausreden (evtl. Frage an unsere Polizeifraktion hier).

In deinen beiden Fällen ist ein Abschleppen sicher berechtigt gewesen, aber was wenn sich das Parken auf ein paar Stunden begrenzen würde?

P.S.: Der SDR heißt doch jetzt SWR *g*

By Alberto (62.158.213.28) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 16:45:

Damals hieß er noch SDR.

Ja - die Polizei muß dir den Halter des Fahrzeuges benennen, denn du hast ein "berechtigtes Interesse", diesen zu erfragen.

Außerdem ist es ganz gut, höhere Kosten zu vermeiden (also den guten Willen zu zeigen), in dem man die Polizei beauftragt, nach dem halter zu suchen. Immerhin begeht dieser eine Behinderung.

Oftmals kommen sie dann und suchen in benachbarten Firmen und Kneipen nach dem fahrer - die rufen diesen auch an (Computer machen es möglich, den halter schnell zu ermitteln).
Erst, wenn das nichts fruchtet - dann raten sie selbst dazu, einen Abschleppwagen zu holen.
Aber.... immer mit dem Hinweis: Die Kosten muß man zunächst selbst verantworten! (Wer die Musik bestellt, muß sie bezahlen).

Dann aber nehmen sie ein einfaches Protokoll auf - sozusagen als "Zeuge", daß dieser Wagen wirklich auf einem erkennbaren Privatparkplatz stand.

Das brauchst du später, wenn der andere vor Gericht gehen sollte.

Wenn die Polizisten gut sind, werden sie dir erklären, daß du ihn nur - mit minimalsten Kosten - bis zum nächstmöglichen öffentlichen Parkplatz schleppen lassen darfst, um seinen Schaden so gering, wie möglich zu halten.

By waterman (62.180.209.124) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 20:55:

@ghostrider:
Donnerwetter, in Dir schlummern ja Talente, und das um die Zeit!

Schade, daß ich demnächst nicht nach München komme, würde mir gern von dir mal die Fledermäuse im Biergarten zeigen lassen...

By Ghostrider (80.128.93.52) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 21:41:

@ waterman: vielen Dank. Biergarten & Fledermäuse, ja wenn du waterwoman heißen würdest...*g*

an den Rest: Banausen! Vollendete, glanzvolle Poesie das.

By Jim (141.89.210.63) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 07:44:

@Ghostrider

Nennt uns der einfach Banausen,
da kommt mir doch das Grausen!

Die Ballade vom Bügel *g*

Der Bügel blieb wieder offen,
auf die Polizei mußt du jetzt hoffen.

Sie kommt auch gleich herbei
du machst ein großes Geschrei

Den Fahrer können die nicht finden,
nun mußt zum Telefon du dich winden.

Der Abschleppwagen wird gerufen,
von weitem hörst du schon sein rufen.

Der Abschlepper biegt nun um die Ecke,
die Nachbarn linsen über die Hecke.

Der Wagen wird schnell aufgenommen
und ist bald am anderen Parkplatz angekommen.

Wegen der Kosten geht es vor Gericht,
der andere muss zahlen und du nicht!

Und die Moral von der Geschicht,
Bügelschließen du böser Wicht!

Das spart Ärger, Streß und Neid
und du haßt immer Freid (=Freude).

By Ghostrider (80.128.87.198) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 09:53:

@ Jim: Himmel, das tut ja weh im Kopf. Klar wollte ich Euch mit meinem Poem bissl ärgern, aber DAS hab ich dann auch wieder nicht verdient!

By wayko (212.80.58.129) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 10:31:

Verriegelt sich der Bügel von selbst, wenn man Ihn aufstellt, oder muß man ihn extra abschließen?

Wenn er sich selbst verriegelt, ist das natürlich nicht gut, weil dann zufällig vorbeilaufende Fußgänger sich einen Scherz erlauben könnten... Hoffentlich bist Du an dem Tag dann nicht auf Dienstreise. ;-)

By Jim (141.89.210.63) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 11:25:

@Ghostrider

Jeder bekommt das Gedicht, welches er verdient *ggg*

By HarryB (203.198.120.209) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:07:

Mag ja sein, Jim, aber ein wenig mehr Versmass verringert die Schmerzen ;-)

By Jim (141.89.210.63) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 12:17:

@HarryB

Sieh dir die Uhrzeit an und verstehe *g*

By waterman (62.180.212.55) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 22:28:

@ghostrider

Das Umbenennen wäre kein Thema, Farendils Segen vorausgesetzt. Ich fürchte nur, es bringt Dir nichts, weil: Umändern möchte ich mich nicht lassen. Ich fühl mich sehr wohl so :-)))

By Meinungsbildner (80.133.167.41) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 12:39:

Hallo Leute !

Also ich hab mal von einer Geschichte hier in der der Stadt gehört, wo eine Firma Leuten, die illegal einen Parkplatz in Anspruch nahmen, eine Parkgebühr von 10 DM in Rechnung gestellt hat. Die Sache ging so aus, das die Halter jeweils zahlen mußten. Das Auto wurde zu keinem Zeitpunkt blockiert oder so. Also auch keine Nötigung. Die Gebühr war lediglich als Aufwandentschädigung deklariert (Halterermittlung etc.)

Was sacht ihr dazu ? Kann ich das privat auf meinem Grundstück auch durchziehen ? Auch nachdem ich abschleppen ließ ?

Gruß
Meinungsbildner

By Greatblackbird (62.104.223.85) on Samstag, den 20. Juli, 2002 - 16:26:

Was sacht ihr dazu ? Kann ich das privat auf meinem Grundstück auch durchziehen ?

Nein. Es gibt auf privatem Grund nur die Möglichkeit des abschleppens, wenn der Parkplatz oder das Grundstück als Privatgelände ausreichend kenntlich gemacht wurde. Das nachträgliche Erheben einer "Parkgebühr" ist m.E. rechtswidrig, das Blockieren des Fahrzeug ist definitiv Nötigung und ein Fahrzeughalter kann nicht belangt werden, da es kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Die Leutchen, die das komentarlos gezahlt haben, sind selbst schuld.

Die Sache ging so aus, das die Halter jeweils zahlen mußten.

Von wem wurde das denn angeordnet?

Die Gebühr war lediglich als
Aufwandentschädigung deklariert (Halterermittlung etc.)


Diese Entschädigung kann man auf dem Klageweg eintreiben (wird sich wohl nicht lohnen), ansonsten gibt es keine Zahlungspflicht.

Auch nachdem ich abschleppen ließ ?

Abschleppkosten mußt Du erstmal selbst zahlen, kannst sie aber auch dann per Klage eintreiben.

By Alexa (212.93.3.169) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 12:49:

Also ich sizte im Rollstuhl und habe auch einen Privatparkplatz.Wenn jemand meint,er müsse sich da einfach drauf stellen,lass ich ihn kackendreist abschleppen. Vorher rufe ich aber die Polizei.Die versuchen dann erst den Fahrzeughalter zu ermitteln.Wenn das nicht klappt,hat er eben Pech gehabt.
Ich finde es so dreist,das sich da ständig irgendwelche Idioten hinstellen.
Wenn dann doch mal einer kommt um seine Karre da wegzustellen,kommt dann als entschuldigung: "ich war nur 5 Minuten weg!" GÄÄÄHN!!!! Lasst euch mal so langsam was besseres einfallen Ihr falsch Parker!!!!

By andy2 (193.158.141.118) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 16:46:

@Alexa - und... bekommst Du die Abschleppkosten immer problemlos wieder oder musst Du diese oft einklagen?

By Greatblackbird (213.7.145.148) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 18:36:

@andy2

Wenn sie vorher die Polizei holt, veranlasst diese das Abschleppen. Somit darf sich auch die Polizei damit rumärgern, an das Geld zu kommen.

@Alexa

Ich bin mir ziemlich sicher, daß hier niemand absichtlich auf öffentlichen Behindertenparkplätzen unzulässig parkt. Wenn Du einen Privatparkplatz beanspruchst, auf dem nicht auf einen Behindertenparkplatz hingewiesen ist, kann es natürlich öfters mal vorkommen, daß dort jemand mal kurzzeitig falsch parkt.

By andy2 (193.158.141.122) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 18:49:

@Gbb: die Polizei darf das Abschleppen nur veranlassen, wenn es ein öffentl. Parkplatz ist bzw. er ihr zugewiesen wurde.
Beim Privatparkplatz muß der Eingentümer, nach konsultation mit der Polizei das Geld für das Abschleppen selbst zahlen und es sich dann zivilrechtlich zurückholen (siehe auch weiter oben das Posting von Alberto).

By Alexa (195.93.64.12) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 19:13:

Mein Parkplatz ist gekennzeichnet und auf meinem Parkausweis steht auch eine Nummer drauf.
Ich könnte auch jemanden abschleppen lassen,obwohl er einen B-ausweis im Auto liegen hat. Aber das würde ich nie machen!!!

By Greatblackbird (213.6.68.42) on Montag, den 22. Juli, 2002 - 20:42:

@andy2

wenn es ein öffentl. Parkplatz ist bzw. er ihr zugewiesen wurde.

Davon bin ich ausgegangen. Alexa hat es ja nun bestätigt.

@Alexa

Ist denn Dein Parkplatz als B-Parkplatz oder als normaler Privatparkplatz gekennzeichnet?

By Alexa (195.93.72.8) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 10:41:

Als Behindertenparkplatz mit Nummer

By HarryB (203.198.120.50) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 11:25:

Ich bin mir ziemlich sicher, daß hier niemand absichtlich auf öffentlichen Behindertenparkplätzen unzulässig parkt.

Aehem, da muesste es im Archiv etliche Beitraege geben, die dem grossen schwarzen Vogel die Sicherheit geben, dass es hier doch Leute gibt, die genau solches tun. Stichwort: Supermarktparkplatz. Na, daemmerts?

By Alexa (195.93.72.8) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 15:14:

Das stimmt, auf Supermarktparkplätzen ist das echt grausig!!!
Aber ich muss gestehn, bevor ich im Rollstuhl saß, hab ich mich da auch "nur mal kurz" drauf gestellt. Aber nun bin ich selber in dieser Situation und jetzt weiß ich, wie Scheiße das von mir war
Ich hab mich auch schon oft genug mit den Falschparkern auf Supermarktparkplätzen angelegt, aber das bringt ja auch nix.Meistens wirste nur dämlich angeguckt oder angelächelt und das wars.

By Greatblackbird (213.7.142.248) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 18:27:

@HarryB

Stichwort: Supermarktparkplatz. Na, daemmerts?

Ähmmmm...Hallo? Wir haben hier von öffentlichen Parkplätzen gesprochen. Supermarktplätze gehören meist nicht dazu und da nehme ich das nicht so genau. Zum einen gibt es dort meist mehr als einen Behindertenparkplatz und wenn die alle frei sind, habe ich kein Problem damit, einen davon zu belegen und zum anderen können dort keine rechtsgültigen Knöllchen verteilt werden.

@Alexa

Als Behindertenparkplatz mit Nummer

Also wer sich dann dort hinstellt und sich wundert, das das Auto plötzlich am Haken hängt, ist selbst Schuld.

By Alexa (195.93.72.8) on Dienstag, den 23. Juli, 2002 - 18:45:

Okay,okay,hast ja recht Greatblackbird, aber ärgerlich ist es schon. Is mir auch relativ egal, ob da nun ein Behinterter drauf steht oder nich auf den Supermarktparkplätzen. Das muss dann jeder selber wissen, ob er das mit seinem Gewissen vereinbahren kann. Aber man sollte doch mal ein bißchen nachdenken und eventuell doch einen Parkplatz wählen,der 3 Meter weiter frei ist

By HarryB (203.198.120.216) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 08:49:

Also ich finde es nicht nur aergerlich, ich finde es schlichtweg dreist. Wenn da ein Behindertenparkplatz eingerichtet ist, dann hat das wohl irgendeinen Sinn, und ob es da Knoellchen geben kann oder nicht, das Ding hat m.E. von keinem anderen als dem Berechtigten benutzt zu werden. Abgesehen davon, dass wir diese Diskussion schon mal hatten, finde ich, die Aussage des grossen schwarzen Vogels irgendwie beschaemend.....

By Roberto (217.233.236.168) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 11:25:

Ich kann mich @harryB nur voll und ganz anschließen.

Wir alle können sehr schnell in die Lage (durch Unfall usw.) kommen, berechtigterweise einen Behindertenparkplatz nutzen zu dürfen.

Auch wenn es auf Großparkplätzen (Supermarkt usw.) keine Knöllchen durch die Polizei verteilt werden (können bzw. dürfen).
Laßt den Behinderten ihre Parkplätze.

By niemand (212.64.228.21) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 13:43:

Um das zu Vermeiden sollte jeder mal versuchen ohne die Beine zu benutzen selbständig in einem Rollstuhl zu kommen, nicht nur das "umsteigen" sondern auch das Ding hinter dir herauskramen. Dann werden die meißten es einsehen das man dafür einfach ein wenig mehr Platz braucht. Sollten mal die Fahrschulen im Progamm aufnehmen?

By kirk (193.150.166.44) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 13:55:

Sorry, aber den Menschen den Parkplatz wegnehmen (ob privat oder behördlich angeordnet), die ohnehin schon gehandicapt sind, ist einfach nur ASOZIAL!

Da gibts für mich kein Wenn und Aber und auch keine Entschuldigung.

By Greatblackbird (172.179.54.244) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 17:20:

@HarryB,Roberto,Kirk

Auf nichtöffentlichen und häuftg auch auf öffentlichen Parkplätzen gibt es meist eine Unmenge von Behindertenparkplärten, die fast ausschließlich frei sind. Es ist sehr unwahrscheinlich, daß diese innerhalb kürzester Zeit belegt werden. Ich wüßte nicht, wer das schonmal erlebt hat. Auf öffentlichen Parkplätzen würde ich genauso handeln, aber da besteht immernoch die Gefahr, seht wie ihr es wollt, unberechtigt ein Knöllchen zu kassieren. Dagegen vorzugehen ist fast chancenlos. Das hat nichts damit zu tun, den Behinderten einen Parkplatz wegzunehmen. Selbst wenn die Plätze schon von unberechtigten Parkern belegt wären, würde ich einen noch freien B-Platz nicht auch noch als letzten belegen. Klar kommt es immer auf den verbleibenden Raum an, aber da sind wir dann wieder beim Thema Selbsteinschätzung, die jeder Autofahrer haben sollte.

By Alexa (195.93.72.8) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 18:42:

Meistens sind die Leute aber Samstags stinken faul,sich einen "normalen" Parkplatz zu suchen. Und stellen sich dann sogar zwischen zwei B-Parkplätzen. Das ist mir schon öfters passiert.Und ich musste dann an meinem Auto warten,bis die Leute vom einkaufen wieder kommen,weil ich nicht einsteigen konnte. Dann muss man sich noch anhören,warum ich denn auch so weit rechts parken würde!!! Das ich etwas mehr Platz brauche als andere Autofahrer,daran denkt oft keiner

By Greatblackbird (213.7.196.120) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 20:53:

@Alexa

Meistens sind die Leute aber Samstags stinken faul,

Naja, ich vermeide es grundsätzlich, samstags einzukaufen.

Das ich etwas mehr Platz brauche als andere Autofahrer,daran denkt oft keiner

Da hast Du Recht. Ich würde es aber schon berücksichtigen.

By M.P. (213.23.22.10) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 22:59:

@Greatblackbird:
"Ich wüßte nicht, wer das schonmal erlebt hat."
Klare Antwort: ich, in gewisser Regelmäßigkeit im bzw. vor dem Einkaufsmarkt. Mag sein (und wollen wir hoffen), daß Du wirklich nur 'unbenötigte' Plätze belegst, die Realität sieht (leider) anders aus...

By HarryB (203.198.106.74) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 03:02:

Sorry, gbb, aber ich kannm Deinen Standpunkt nicht im Geringsten nachvollziehen. Schon gar nicht, wenn du in Bezug auf oeffentliche Parkplaetze sagst: ...würde ich genauso handeln, aber da besteht immernoch die Gefahr, seht wie ihr es wollt, unberechtigt ein Knöllchen zu kassieren. Mein Unverstaendnis bezieht sich vor allem auf das Wort unberechtigt. Ich kann beim besten Willen nicht erkennen, warum das Knoellchen unberechtigt sein sollte, wenn ein Nichtberechtigter sein Fahrzeug auf einen eindeutig fuer Behinderte reservierten Parkplatz abstellt. Zu Deinen Gunsten moechte ich einmal annehmen, dass diese, Deine Aussage, ein Freud'scher Versprecher war....

Meine Meinung zu dieser Angelegenheit: Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz parkt - unabhaengig davon, wieviele vorhanden und wieviele unbelegt sind - stellt sich ein absoultes Armutszeugnis aus.

By Roberto (217.233.214.95) on Donnerstag, den 25. Juli, 2002 - 10:51:

@greatblackbird:
Auf nichtöffentlichen und häufig auch auf öffentlichen Parkplätzen gibt es meist eine Unmenge von Behindertenparkplärten, die fast ausschließlich frei sind.
Das ist eine Täuschung.
Du bist offensichtlich auch so ein Kraftfahrer, der auf einem riesigen Supermarkt-Parkplatz immer bis zum Eingang fährt.
Richtig, dort sind auch (logischerweise) die Behinderten-Parkplätze. Die freien Behinderten-Plätze kannst du dann "immer" sehen.
Fahre doch mal den Großparkplatz nach hinten in der Ecke ab und schaue dir all` die vielen freien Parkplätze mal an.
Es langt schon, wenn Rentner altersbedingt der irrigen Meinung sind, solche Parkplätze nutzen zu dürfen.
Ach so, du bist nur ganz kurz auf dem Platz (Schnelleinkauf) oder hat es geregnet ?

Also, ich bleibe dabei (ich finde deine Ehrlichkeit in Ordnung), sei froh so gesund zu sein, daß du von dem weit entfernten Parkplatz den Eingang zum Supermarkt -ohne Hilfsmittel- erreichen kannst.
Auch wenn es regnet oder schneit.

By Greatblackbird (172.185.187.244) on Freitag, den 26. Juli, 2002 - 15:20:

@Roberto

Du bist offensichtlich auch so ein Kraftfahrer, der auf einem riesigen Supermarkt-Parkplatz immer bis zum Eingang fährt.

Ja, genau. Ich bin eher ein bequemer Typ, wie viele andere auch.

Fahre doch mal den Großparkplatz nach hinten in der Ecke ab und schaue dir all` die vielen freien Parkplätze mal an.

Wozu? Die hinteren Parkplätze sind fast immer frei, das kann man sogar von vorne sehen.


Es langt schon, wenn Rentner altersbedingt der irrigen Meinung sind, solche Parkplätze nutzen zu dürfen.


Rentner....Mir deren Ansichten kann man denen wohl einen eigenen Thread witmen. Die gehen doch sowiso immer dann einkaufen, wenn die arbeitende Bevölkerung feierabend hat. Vormittags trifft man von denen fast niemanden.

Ach so, du bist nur ganz kurz auf dem Platz (Schnelleinkauf) oder hat es geregnet ?

Meist nur kurz. Einkäufe mache ich immer auf Vorrat, es kommt also nicht sehr häufig vor, daß ich in so eine Situation komme. Das Leben ist zu kurz, um zuviel Zeit mit dem Einkaufen zu verschwenden und Onlineeinkauf ist in der dörflichen Gegend hier noch nicht verbreitet.

By Nachtkutscher (62.180.150.100) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 23:02:

Mal zurück zur eigentlichen Ausgangsfrage.
Wenn kein Schild da ist, welches auf einen Privatparkplatz hindeutet, nur ein Bügel mit einer Nummer dran - wie seht ihr da die Rechtslage?

Konkretes Beispiel: Plattenbausiedlung im Osten, an der Zufahrtsstraße ca. 50 Parkbuchten (also öff. Grund)- alle mit Bügel, teilweise ist der oben, teilweise nicht. Ich sehe die Plätze mit umgelegten Bügel als "nicht reserviert" an. (sicherheitshalber sollte man sich dann aber schon so draufstellen, daß der Bügel nicht mehr hochgeklappt werden kann ;-) )

By Fahrer (80.128.228.35) on Freitag, den 2. August, 2002 - 11:23:

Ich denke dass man da parken kann.

Wenn es eine Privatparkplatz ist dann muss das auch dastehen.

Ausprobieren in einer Plattenbausiedlung im Osten würd ich das nicht unbedingt.

By krujtzschoff (217.81.119.160) on Montag, den 5. August, 2002 - 10:35:

So mal eine ganze andere Sache.

Meine Mutter ist auch Behindert allerdings nicht 100% sondern 70%. Jetzt mal eine Frage an Alexa ich glaube ab 50% bekommt man ein einen Behindertenparkausweis, oder? Also stellen wir uns jetzt mal vor ich bin mit dem Auto unterwegs und stelle mich auf einen Behindertenparkplatz was passiert dann? Grund ist folgender von meinem Kumpel ein Arbeitskollege hat ein Fahrzeug von seinem Dad und der ist auch behindert. Er erzählzt jeden stolz das er sich immer auf Behindertenparkplätze stellt und ihn nicht passiert. Kann ihn da wirklich nichts passieren?

mfg krujtzschoff
PS: Der Kumpel macht das wirklich so. Ich respektiere die Behindertenparkplätze sogar im Supermärkten oder bei BurgerKing. Alleine weil ich das schon bei meiner Mum sehe. Meine Mum hat übrigens auch kein Antrag auf diese Parkplatzkarte gestellt und auch nicht die Vergünstigungen im Unterhalt ihres Autos.

By krujtzschoff (217.81.119.160) on Montag, den 5. August, 2002 - 10:37:

@ Fahrer nicht alle im Osten benehmen sich wie es bei SpiegelTV gezeigt wird oder RTLII :-)

mfg krujtzschoff

By Fahrer (80.128.232.16) on Montag, den 5. August, 2002 - 11:51:

@krujtzschoff

*G*

Es reicht, völlig wenn NUR EINER sich so benimmt wie in SpiegelTV und CO beschrieben....


gennerell hasst Du natürlich recht, mein Beitrag war auch nicht so gant ernst gemeint.

By Roberto (217.233.241.107) on Montag, den 5. August, 2002 - 15:36:

@krujtzschoff:
Deine Mutter wird die Parkgenehmigung für Behinderte von ihrer Gemeinde höchstwahrscheinlich nicht ausgestellt bekommen weil sie mit 70 % sicherlich nicht außergewöhnlich gehbehindert ist.
Eine Zeit lang haben verschiedene Gemeinden hier noch eine Ausnahme gemacht. Seit es nunmehr neue internationale Genehmigungen gibt, die mit dem Namen und einem Lichtbild des Betroffenen (Rückseite der Genehmigung) versehen sind, ist ein Mißbrauch nur noch schwer möglich.
Eine Überprüfung durch die Polizei oder HiPo ist dadurch wesentlich einfacher. Desweiteren muß auf Verlangen der Schwerbehindertenausweis (auch mit Lichtbild) vorgelegt werden. In diesem Ausweis befindet sich nicht nur der Grad der Behinderung, sondern auch die Abkürzungen aG oder B für die Parkberechtigung.

Genehmigung für Behindertenparkplätze
Schwerstbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung und Blinde können auf Antrag weiterhin eine in der Regel auf 2 Jahre befristete Ausnahmegenehmigung zur Bewilligung von Parkerleichterungen erhalten. Im Rahmen dieser Genehmigung kann ihnen gestattet werden, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht,

an Stellen, an denen das eingeschränkte Haltverbot angeordnet ist (Zeichen 290, 286 StVO), bis zu drei Stunden zu parken. Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe (§ 13 Abs. 2 Nr. 2, Bild 291 StVO) ergeben,

im Bereich eines Zonenhaltverbots (Zeichen 290 StVO) die zugelassene Parkdauer zu überschreiten,

an Stellen, die durch ein Parkplatzschild (Zeichen 314 und 315 StVO) gekennzeichnet sind und für die durch ein Zusatzschild eine Begrenzung der Parkzeit angeordnet ist, über die zugelassene Zeit hinaus zu parken,

in Fußgängerzonen, in denen das Be- oder Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist, während dieser Zeiten zu parken,

an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung zu parken,

auf Parkplätzen für Anwohner bis zu 3 Stunden zu parken,

in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325 StVO) außerhalb der gekennzeichneten Flächen, ohne den durchgehenden Verkehr zu behindern, zu parken.

Wer sein Kraftfahrzeug unberechtigt auf einem Parkplatz für Behinderte abstellt, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von 35 € rechnen.
Desweiteren wird bei mißbräuchlicher Benutzung
-bei einigen Gemeinden- die Parkgenehmigung eingezogen.
Ob es sich noch um eine Urkundenfälschung handelt, kann ich leider z.Z. nicht angeben.

Roberto

By Nachtkutscher (62.180.150.95) on Montag, den 5. August, 2002 - 18:48:

@Fahrer
gennerell hasst Du natürlich recht, mein Beitrag war auch nicht so gant ernst gemeint

Waaaas??? Hab jetzt das ganze Wochenende lang ´ne Selbstschußanlage mit Sensoren am ganzen Auto montiert und jetzt sagst Du, es war gar nicht ernst gemeint??? Na warte!!!

;-) ;-) ;-) ;-) ;-)

By krujtzschoff (217.81.127.71) on Dienstag, den 6. August, 2002 - 08:47:

@Roberto DANKE!

@Fahrer Ich ja auch nicht! :-)


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