Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland

Eindeutigkeit der beschilderung

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Eindeutigkeit der beschilderung
By Chris (144.41.3.25) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 23:45:

schild "parkverbot", ohne pfeile, an einer straßenecke.
und die frage: für welche straße gilt dieses schild nun? könen beide staßenzüge mit EINEM schild abgedeckt werden?

gruesse

By Yoda (131.188.3.21) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 01:02:

Was für eine Straßenecke? Eine Ecke - also eine Kurve? Oder eine Einmündung einer anderen Straße? Wo genau und in welche Richtung steht denn das Schild? Einige nähere Angaben (vielleicht ein Foto?) wären sicher hilfreich...

By Chris (144.41.3.26) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 12:44:

es geht um eine einmündung.
das schild steht etwa im 70° winkel zur "hauptstraße".

By Schmuckmischa (217.230.75.104) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 23:14:

Steht das Schild in Fahrtrichtung vor der Einmündung gilt es wohl für die Nebenstrasse.
Hinter der Einmündung gilt es für die Hauptstr.
Alles andere wäre Quatsch, weil das Schild eh nur bis zur nächsten Einmündung gilt.

Gruss Schmuckmischa

By Chris (144.41.3.26) on Donnerstag, den 11. Juli, 2002 - 23:26:

schonb klar, die rictung des schildes kann aber in beidde richtungen interpretiert werden. da ist keibne eindeutigkeit vorhanden. soweit ich weiß, muß eine beschilderung eindeutig erfolgen.

By Schmuckmischa (217.84.175.57) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 09:08:

Ist in meinen Augen eindeutig:
Ab dem Schild in Fahrtrichtung, sofern es so aufgestellt ist, dass es zu erkennen ist, unabhängig von dem Winkel zur Fahrbahn.
Das Schild kann auch parallel zur Fahrbahn stehen, habe ich auch schon mehrfach gesehen.

Gruss Mischa

By indy (195.226.96.179) on Freitag, den 12. Juli, 2002 - 21:03:

Wenn beide Straßen keine Einbahnstraßen sind, dann müsste das Schild wohl in der Straße gelten, bei der es auf der rechten Seite ist? Kann man das so stehen lassen oder werden irgendwo außer in Einbahnstraßen auch Schilder links aufgestellt?

By Chris (144.41.241.55) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 18:00:

ja ihr seid ja witzig.
ich möchte doch wissen für WELCHE der beiden straßen das schild gilt!!

By indy (195.226.96.180) on Donnerstag, den 18. Juli, 2002 - 19:58:

Hallo! In DER Straße, wo es auf der rechten Fahrbahnseite steht (Ausnahme Einbahnstraßen!)!

By Chris (144.41.241.55) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 09:57:

:-)

wenn ihr einen rechten winkel habt und das schild von beiden seiten im gleichen abstand steht, wo gilt es dann? genau DAS ist das problem, zumal der straßenrand nicht eindeutig erkennbar ist.

gruesse

By indy (195.226.96.179) on Mittwoch, den 24. Juli, 2002 - 20:55:

Also irgendwie reden wir aneinander vorbei. Das Schild steht also so, daß man es in beiden Straßen lesen kann. Nun ist es doch aber so, daß es in einer Straße RECHTS von der Fahrbahn ist, in der anderen LINKS von der Fahrbahn.
x
x
x
x O
zzzzzzzzzzzzzzzz

So. Wenn die z-Strasse nun keine Einbahnstraße ist, dann stände das Schild ja (da es auf der linken Seite ist) entgegen der Fahrtrichtung. Somit müsste es mW in der x-Strasse gelten, da es dort rechts steht.

Kannst Du nicht ein Photo machen, dann wirds klarer?

By bebu (217.199.76.174) on Samstag, den 27. Juli, 2002 - 08:55:

Das Schild würde doch hinter der Kreuzung stehen wenn es nicht für die einmündende Straße gelten soll.


Eine Nachricht hinzufügen


Dies ist ein öffentlicher Bereich. Wenn Sie kein Benutzerkonto haben, geben Sie Ihren Namen in das "Benutzername"-Eingabefeld und lassen Sie das "Passwort"-Eingabefeld leer. Die Angabe Ihrer eMail-Adresse ist freiwillig.
Benutzername:  
Passwort:
eMail-Adresse:

Administrator's Control Panel -- Board Moderators Only
Administer Page