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Knöllchen zu Unrecht -> Beweispflicht ?

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Knöllchen zu Unrecht -> Beweispflicht ?
By mixalis04 (80.132.201.238) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 18:54:

Hallo zusammen.

Ich habe vor kurzem ein Parkknöllchen bekommen, da ich angeblich im Halteverbot geparkt habe.
Das stimmt aber gar nicht! Ich hab denen auch zurück geschrieben, allerdings wurde dies nicht akzeptiert!! Liege ich jetzt in der Beweispflicht?
Und wer ersetzt mir die Kosten wenn ich jetzt extra zum "Tatort" hinfahre und fotografiere, wo ich gestanden habe? Was passiert eigentlich in einem solchen Fall, wenn der "Tatort" 500 Km weit entfernt ist?

Wieso machen die egentlich auch so was? Da steht niergednwo weit und breit ein Schild, und mir wird vorgeworfen im Halteverbot geparkt zu haben (Zeichen 283) §24 StVG Abs.1 , §49 StVo

Was mach ich denn da jetzt, bezahlen (sind zwar nur 15€) sehe ich irgendwie nicht ein, denn ich habe ja schließlich nichts ordnungswiedriges getan!

By Yoda (131.188.3.20) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 21:59:

Ich schätze, daß es nicht ausreichen wird, wenn Du im nachhinein deinen Parkplatz fotografierst. Du könntest ja im Prinzip jede beliebige Stelle fotografieren. Bewiesen, daß Du nicht falsch geparkt hast, ist damit noch lange nicht. Besser wäre wohl, wenn ein Zeuge bestätigen könnte, daß Du dort nicht geparkt hast. Andernfalls wird sicherlich eher der Aussage des Angestellten des O-Amtes Glauben geschenk als Deiner Aussage.

By Greatblackbird (62.104.223.68) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 23:27:

@mixalis04

Ich hab denen auch zurück geschrieben,

Das hättest Du Dir sparen können.

Liege ich jetzt in der Beweispflicht?

Nein, keinesfalls, allerdings müßtest Du gegenteiliges zum Vorwurf vorbringen können.

Und wer ersetzt mir die Kosten wenn ich jetzt extra zum "Tatort" hinfahre und fotografiere, wo ich gestanden habe? Was passiert eigentlich in einem solchen Fall, wenn der "Tatort" 500 Km weit entfernt ist?

Niemand, siehe Yoda`s Posting.

und mir wird vorgeworfen im Halteverbot geparkt zu haben (Zeichen 283) §24 StVG Abs.1 , §49 StVo

Naja, ich glaube nicht, daß die sowas erfinden. Wenn die sowas vorwerfen, dann steht irgendwo auch das Schild. Wenn es an dem Tag nicht dort stand (aus welchem Grund auch immer), dann müßtest Du das schon beweisen.

Was mach ich denn da jetzt, bezahlen (sind zwar nur 15€) sehe ich irgendwie nicht ein

Wenn Du nicht zahlst, wird daraus ein Bußgeldbescheid, und der kostet zusätzlich ca. €18,00 an Bearbeitungsgebühr. Dagegen kannst Du zwar Einspruch einlegen, im günstigsten Fall wird das Verfahren eingestellt, aber dann bleibt der Halter auf den Bearbeitungsgebühren sitzen.

By mixalis04 (80.132.215.177) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 17:37:

Danke für eure Antworten!

Ich bin mir aber sehr sicher, dass dort kein Schild stand bzw.steht, ein Kollege kann dies sogar bezeugen.

Ich bin also "unschuldig", und da ich auch der Halter bin würde ich dann im Falle einer Verfahrenseinstellung auf den Kosten von 18€ sitzen bleiben?

Ist doch total ungerecht sowas!
Ich muss mich jetzt um alles kümmern, Zeit & Geld investieren und strapaiere zusätzlich noch meine Nerven und am muss ich dafür auch noch blechen?!?!

das kann doch nicht sein, wir leben doch in einem sozialen Rechtsstaat!!

By Daniel (195.243.131.130) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 17:46:

Wenn dort tatsächlich kein Schild Stand und du
es beweisen kannst (ein Zeuge ist zwar ein Beweis, aber die Aussage der Bordsteinschwalbe wird wohl als glaubwürdiger eingestuft werden)
kostet dich das Verfahren kein Geld, aber eine Menge Zeit.
Halterhaftung gibt es nur, wenn der Fahrer nicht zu ermitteln ist - in deinem Fall also nicht.
Die Verfahrenseinstellung ist also kostenfrei.

Entscheidet der Richter zu deinen Gunsten, kostet auch der BuGeB nichts - im schlimmsten Fall kannst du während der Verhandlung noch deinen Einspruch zurückziehen - macht 15 + 18 Teuro.

Fotos helfen natürlich weiter, auch die Stellungnahme des örtlichen Bauhofes - die wissen ob Sie da Schilder hingestellt, abmontiert oder instandgesetzt haben.
Letzteres wäre natürlich am Besten und ist sicher telefonisch vorab festzustellen.

By dagegen (217.5.19.42) on Sonntag, den 14. Juli, 2002 - 17:33:

Ein Foto im Nachhinein beweist nicht, wo das Auto gestanden hat, kann aber schon belegen, wie an besagter Stelle die Beschilderung aussieht. Schließlich macht kein Richter wegen sowas einen Ortstermin.


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