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Abgeschleppt in Privatstraße

Radarfalle.de Forum: Ruhender Verkehr: Abgeschleppt in Privatstraße
By hw030 (217.1.94.81) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:34:

Hallo,
ich habe heute kurzzeitig - für ca. 10 Min. das Auto in einer Privatstraße abgestellt.
Als ich nach 10 Minuten wiederkam, konnte ich grad noch den Abschleppwagen von hinten sehen - mit dem Auto drauf.
Eigenartig ist, dass dort eine Reihe Autos stand und meins mitten raus genommen wurde.
Auf der Quittung die ich erhielt als ich das Auto wieder abholte steht was von Besitzstörung und Feuerwehrzufahrt.
Ich habe wohl keine Chance was von dem Geld wieder zu sehen, oder?!

By farendil (217.85.228.150) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:55:

WER hat dich abschleppen lassen? eine privatperson oder unsere obrigkeit?

welches geld wiedersehen? dun hast doch nicht etwa schon gezahlt?

wie genau stand dein auto und wie standen die anderen?

By hw030 (217.1.94.81) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 20:11:

Ich hab das Auto abgeholt und mit ec-Karte gezahlt.
Der Auftrag wurde von einer Firma (Immobilien Management GmbH) ausgelöst.
Die Autos standen alle in einer Reihe, also längs hintereinander - hinter mir standen zwei oder drei und vor mir noch mehr.
Ich hätte nicht gedacht, dass die da innerhalb von 10 Minuten angerückt kommen und den Wagen sogar in der Zeit hinten rauf kriegen.
Selbst wenn hatt ich gedacht, dass sie beim ersten Auto in der Reihe anfangen.

By farendil (217.85.239.162) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 10:34:

@hw030: wieso hast du denn bezahlt?? klar kannst du versuchen, den betrag zurückbuchen zu lassen, wenn du per lastschrift gezahlt hast - ansonsten geht es nciht.

in dem fall mache ch dir wenig chancen, da es praktisch immer schwerer ist, geld widerzubekommen als nicht zahlen zu müssen.


ein beliebiges auto abzuschleppen geht schon mal gar nicht. es sei den, deins blockierte mehr als die anderen. da skann ich aber nciht per ferndiagnose beurteilen.

ansonsten hast du zwei gründe genannt: feuerwehrzufahrt und besitzstörung.

für ersteres gilt:
-behindert ein auto, darf es abgeschleppt werden.
-behindern mehrere, so müssen alle abgeschleppt werden, die eine zufahrt erschweren oder unmöglich machen.

für zweiteres gilt:
-das privatgelände muß klar als solches gekennzeichnet sein
-es wundert, daß nur ein auto abgeschleppt wurde. waren die anderen irgendwie gekennzeichnet?


was mich wundert, ist daß dein auto nach 10!!! min schon weg war. da muß das abschleppunternehmen ganz in der nähe sein.

By hw030 (217.1.94.87) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 11:24:

Ich weiß nicht, ob die anderen Autos gekennzeichnet waren, aber es stand ein Schild Privatstraße.
Ich werd es als Lehrgeld verbuchen, dass ich mein Auto auch nicht für 10 Min. mal irgendwo abstell.
Mit dem Auto war das Abschleppunternehmen maximal 5 Fahrminuten entfernt - zu Fuß viel länger :-(


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