Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By berlinsky (145.254.55.52) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 18:03: |
Folgender sachverhalt:
geparkt im absoluten Halteverbot am 22.1.,(ohne Abschleppen, da ich noch rechtzeitig kam. Dann Gebührenbescheid bekommen am 11.03.mit der Aufforderung, innerhalb einer Woche zu zahlen, €25 gezahlt am 02.04. und gedacht, alles is ok. Am 03.07. einen Mahnbescheid bekommen, daß ich nicht fristgerecht bezahlt ´hätte; soll nochmal € 19,- blechen. Is das jetzt verjährt oder muß ich zahlen??? hat jemand ähnliche Erfahrungen?
By farendil (217.85.228.150) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:09: |
@berlinsky: also du hast nen verwarngeldbescheid bekommen und jetzt einen bg-bescheid? sehe ich das richtig?
oder wie oder was?
By berlinsky (145.254.62.47) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:35: |
Nein, ich habe einen gebührenbescheid über € 25,- bekommen (was man bei falsch parken bekommen halt so bekommt) und jetzt, 3 Monate nachdem ich den bezahlt habe, eine Mahnung, bei der die € 25 schon abgezogen wurden, und nur noch die Mahngebühren von € 19,- übrig blieben. Ich verstehe das ja auch nicht so ganz, dazu kommt noch, daß in dem mahnbescheid auf einen gebührenbescheid vom 11.04. bezug genommen wird (Monat wurde hier einfach mal so um einen Monat vorverlegt) Ich kann mir das nur so erklären: bei der Bußgeldstelle hatten sie mal wieder nichts zu tun und haben überlegt, wo man noch zusätzlich geld herbekommen könnte. Dabei haben sie dann alle Verfahren der Vergangenheit ausgegeraben und bei bir festgestellt; Hoppla, der hat ja sein Verwarnungsgeld zwar bezahlt, aber LEIDER nicht innerhalb dieser Woche ab ZUgang des 1. Schreibens, also versuchen wir mal, hier noch ein bißchen im nachhinein einzutreiben. Komisch kommt mir das ganze ja auch vor, deshalb poste ich es ja hier...
By berlinsky (145.254.58.150) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:42: |
Oder so:
1. Vorfall: 22.01., falsch geparkt, aufgeschrieben
2. Verwarnungsgeldbescheid über 25,- am 11.03. mit der Aufforderung, innerhalb einer Woche zu zahlen.
3. 25,- bezahlt, aber erst am 02.04.
4. am 03.07 eine mahnung über 19,- Mahngebühren bekommen, weil angeblich nicht RECHTZEITIG bezahlt-- bezug genommen wird in diesem Schreiben aber auf einen Bescheid vom 11.04. der WAHRE Bescheid stammt aber vom 11.03. (vielleicht so ganz "aus versehen das Ganze um einen Monat vorverlegt, wegen verjährung, und so...)
alles klar?
Frage: Wan verjähren Verwarnungsgeldbescheide?? nach 3 Monaten, oder??
By farendil (217.85.228.150) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 19:51: |
@berlinsky: ich hab da einen verdacht:
das sind doch 18,41 EUR, oder???
By berlinsky (145.254.63.1) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 20:08: |
stimmt, ich hab aufgerundet..
By berlinsky (145.254.63.1) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 20:10: |
nein, halt hab gerade nochmal nachgeschaut, genau 18.87 €: 12,5 Gebühren, 5,62 Auslagen, 0,75 Mahngebühren, macht 18,87 um genau zu sein.
By farendil (217.85.228.150) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 21:14: |
@berlinsky. o.k. - die sache ist klar!
also:
22.1.: falsch geparkt
11.03.: vg-bescheid
02.04: eingezahlt
11.4.: da geld ncoh nicht bei der behörde eingegangen, bußgeldbescheid erlassen
so, nun hast du ein problem - ich nehme an, du hast den bg-bescheid nie bekommen. der kommt aber per einschreiben und gilt als zugestellt.
widersprichst du nciht, ist er automatisch nach fristablauf rechtskräftig.
hast du irgend eine erklärung, wieso du den bg-bescheid nie erhalten hast???
By berlinsky (145.254.64.239) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 21:45: |
@farendil: nee, ich habe nie einen bgb bekommen, weiß auch nicht wieso, die Post kommt normalerweise immer an. Die Überweisung war eine am Automaten, müßte also theoretisch am selben Tag auf dem Pol.Kto. gutgeschrieben worden sein.
was tun?
By Multa (172.185.62.178) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 22:25: |
Ich glaube er hat gar keinen bgb bekommen, sondern soll nur die Mahngebühren bezahlen, da er nicht nach einer Woche bezahlt hat!?
By Greatblackbird (62.104.223.83) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 22:30: |
@berlinsky
Die Überweisung kannst Du anhand Deiner Kontoauszüge nachvollziehen, auch, ob seitens der Behörde eventuell eine Rückbuchung erfolgte. Der Bußgeldbescheid wird auf dem Postamt niedergelegt, wenn keine annahmeberechtigte Person an der Anschrift anzutreffen war. Der BG gilt mit der Niederlegung als rechtmäßig zugestellt und die Rechtsmittelfrist beginnt zu laufen. Normalerweise hinterläßt der Postbote eine gelbe Benachrichtigungskarte im Briefkasten. Du kannst beim Postamt nachfragen, ob dort ein Schriftstück für Dich hinterlegt wurde. Personalausweis nicht vergessen. Das Schriftstück wird dort 3 Moante aufbewahrt. Kann es vielleicht sein, daß Du die Benachrichtigungskarte versehentlich zum Altpapier gelegt hast o.ä.?
By farendil (217.85.228.150) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 00:12: |
@berlinsky: nun mein einziger rat wäre ein schreiben, wo du darlegst, daß du gar nicht weißt, was die von dir wollen. (daß du zu spät bezahlt hast, kann dir niemand anchweisen, weil das datum der zustellung des vg-bescheids nciht nachweisbar ist).
du kannst dir nur vorstellen, daß es einen bg-bescheid gegeben haben muß, anders ist die mahnung nicht zu erklären.
da du keinen erhalten hast, bittest du um zeit, damit du die angelegenheit prüfen kannst, sowie um übersendung der kopie der postzustellurkunde um den verbleib des bg-bescheides zu klären.
weiterhin legst du vorsorglich einspruch ein und beantragst widereinsetzung in den vorherigen stand.
@gb: bitte lesen! die differenz soll er nur noch zahlen!
also ist das geld angekommen.
@multa: schwätz nicht dumm rum!
By Greatblackbird (172.185.246.219) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 11:36: |
@farendil
die differenz soll er nur noch zahlen!
also ist das geld angekommen.
Dann denke ich eher, daß kein Bußgeldbescheid, sondern lediglich ein Kostenbescheid nachträglich erlassen wurde, der nicht angekommen ist. Dagegen kann man zwar auch die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beantragen, als Rechtsmittel gibt es aber nur die gerichtliche Entscheidung, und die würde so ausfallen, daß ein Verwarnungsgeldangebot von der Behörde freiwillig ist und grundsätzlich gleich ein BG erlassen werden könnte. Der Kostenbescheid wäre dann so oder so rechtmäßig, wenn er denn zugestellt wurde....
By farendil (217.85.239.162) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 12:23: |
@gb: mensch nu ließ dich mal richtig!
Nein, ich habe einen gebührenbescheid über € 25,- bekommen (was man bei falsch parken bekommen halt so bekommt) und jetzt, 3 Monate nachdem ich den bezahlt habe, eine Mahnung, bei der die € 25 schon abgezogen wurden, und nur noch die Mahngebühren von € 19,- übrig blieben.
nein, daß KANN kein gebührenbescheid gewesen sein!
By Greatblackbird (172.179.23.176) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 14:36: |
@farendil
Ich habe schon richtig gelesen.
nein, daß KANN kein gebührenbescheid gewesen sein!
Kein Gebührenbescheid, ein KOSENBESCHEID über die Verfahrenskosten!
Was soll dagegensprechen? Die €25 wurden kassiert und der Kostebescheid
wurde nachträglich erlassen! Er wurde nicht bezahlt und jetzt angemahnt.
Ein ganz normaler Vorgang. Berlinsky schreibt von einem
Gebührenbescheid und meint das Verwarnungsgeldangebot. Er schreibt auch
etwas von einem Mahnbescheid und meint wahrscheinlich ein ganz
gewöhnliches Mahnschreiben.
Einen Bußgeldbescheid hat es sehr wahrscheinlich nicht gegeben. War ja
auch nicht mehr nötig. Wenn ein Verwarnungsgeld nicht angenommen wird,
dann wird der Betrag zurücküberwiesen und das Bußgeldverfahren eröffnet.
Erst dann wird ein entsprechender Bußgeldbescheid erlassen.
By farendil (217.85.239.162) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 15:09: |
@gb: nu glaub mir doch ma was!! was denn für ein kostenbescheid??
der kann doch gar nicht erlassen werden! es kann höchsten eine einstellung des verfahren erfolgen und dem ahlter geht ein beschid über die verfahrenskosten zu - dann aber wär bei der verrechnung kein fehlbetrag in diese höhe rausgekommen!
Er schreibt auch
etwas von einem Mahnbescheid und meint wahrscheinlich ein ganz
gewöhnliches Mahnschreiben.
JETZT! ja, jetzt ist es ein gewöhliches mahnschreiben!
und der Kostebescheid
wurde nachträglich erlassen!
welcher kostenbescheid? weshalb? wieso? worüber??
Was soll dagegensprechen?
einfach alles!
mensch kerl, du machst mich wahnsinnig!
By Greatblackbird (172.185.183.75) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 16:38: |
@farendil
Wenn ich von sowas nicht schonmal gehört hätte, würde ich es hier nicht posten!
der kann doch gar nicht erlassen werden!
Doch, kann er!
es kann höchsten eine einstellung des verfahren erfolgen
Die Einstellung ist bereits mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes automatisch erfolgt.
dem ahlter geht ein beschid über die verfahrenskosten zu
Genau! Und das ist hier wahrscheinlich passiert.
dann aber wär bei der verrechnung kein fehlbetrag in diese höhe rausgekommen!
Doch. Denn genau dieser Fehlbetrag entspricht den im Kostenbescheid veranschlagten Verfahrenskosten.
welcher kostenbescheid? weshalb?
Och mensch! Wenn ein Fahrzeughalter ein Verwarnungsgeldangebot wegen eines Parkverstoßes erhält und diess nicht zahlt, wird, wenn nach Dienstabhandlung verfahren wird, nach 3 Monaten das Verfahren eingestellt und und ein Kostenbescheid worüber?? über die Verfahrenskosten gegen den Halter erlassen.
wieso?
Nichts anderes ist hier passiert, nur mit dem Unterschied, daß durch die Zahlung des VG das Verfahren bereits vor der Verjährungsfrist eingestellt wurde.
wieso?
Der Kostenbescheid wurde dann erlassen, weil das VG zu spät gezahlt wurde!
mensch kerl, du machst mich wahnsinnig!
Wahnsinnig werde ich auch, wenn hier immer wieder Sachen gepostet werden müssen, die eigentlich klar sind.
By farendil (217.85.239.162) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 19:11: |
lieber greatblackbird, wie wäre es, wenn du mal einem moment luft holst, und dir überlegst, worum es eigentlich geht.
Doch. Denn genau dieser Fehlbetrag entspricht den im Kostenbescheid veranschlagten Verfahrenskosten.
richtig! nur gibt es in einem kostenbescheid an den halter wegen nichtermittelbarkeit des fahrers keine geldbuße (verwarngeld)
genau dieses bezahlte verwarngeld wurde aber ZUSÄTZLICH zu den verfahrenskosten beansprucht!
Die Einstellung ist bereits mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes automatisch erfolgt.
merkst du denn nicht, daß du dir widersprichst???
wäre eine einstellung aufgrund der zahlung erfolgt, wäre der verwaltungsakt endgültig angeschlossen. kein bescheid kann dann mehr erstellt werden!
Wahnsinnig werde ich auch, wenn hier immer wieder Sachen gepostet werden müssen, die eigentlich klar sind.
kann ich voll und ganz unterschreiben!
leider muß ich es immer wieder posten, da du irgendwie den sinn der sache nicht erfasst...
By Greatblackbird (62.104.223.68) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 21:15: |
@farendil
leider muß ich es immer wieder posten, da du irgendwie den sinn der sache nicht erfasst...
Okay, nehme ich erstmal so hin. Vielleicht liege ich ja wirklich falsch, das bezweifele ich aber.
merkst du denn nicht, daß du dir widersprichst???
Ganz und gar nicht. Der Fahrer ist hier nicht ermittelt worden! Eine Zahlung eines Verwarnungsgeldes besagt nur, daß man mit der Verwarnung einverstanden ist, nicht aber, daß man auch der Fahrer war. Nun wurde das VG zu spät gezahlt und im Nachhinein noch der Kostenbescheid erlassen. Theoretisch wäre das bei allen Verfahren von Parkverstößen möglich (hoffentlich habe ich hier jetzt nicht eine zusätzliche Einnahmequelle aufgedeckt *g*}
nur gibt es in einem kostenbescheid an den halter wegen nichtermittelbarkeit des fahrers keine geldbuße (verwarngeld)
Richtig, nicht im Kostenbescheid. In diesem Fall allerdings in der Mahnung. Hier wurden Kostenbescheid und vorangegangenes Verwarnungsgeld zusammengefaßt!
Vielleicht sollten wir erstmal abwarten, was berlinsky`s Nachforschungen ergeben.
By farendil (217.225.242.248) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 22:00: |
@gb: mensch, du postest einen schwachsinn, der geht auf keine kuhhaut mehr!
tschuldigung, aber so viel blödsinn hab ich echt schon lang nich mehr lesen müssen!
Eine Zahlung eines Verwarnungsgeldes besagt nur, daß man mit der Verwarnung einverstanden ist
mit de rzahlung ist der fall abgeschlossen!!!1
soll ich es buchstabieren??
A-B-G-E-S-C-H-L-O-S-S-E-N!!!!!!!!!
nicht aber, daß man auch der Fahrer war
wer der fahrer war ist scheißegal, verdammt noch mal!!!
Nun wurde das VG zu spät gezahlt
das läßt sich nicht nachweisen!
und im Nachhinein noch der Kostenbescheid erlassen.
sag mal, ist das bei DIR vorsätzliche rbildungsmangel, oder kannst du das irgendwie nicht verstehen???
der kostenbescheid kann doch nur erlassen werden, wenn der vg-bescheid (oder bg-bescheid) nicht rechtskräftig werden konnte!
nur dann wenn von niemandem das geld wegen des verstoßes eingetrieben werden konnte, kann der halter belangt werden - mit den verfahrenskosten!
ARGHHH!!! sag mal, kann es sein, daß ich das schon ein, zwei, drei mal versucht habe dir kalrzumachen????
Hier wurden Kostenbescheid und vorangegangenes Verwarnungsgeld zusammengefaßt!
EIN KOSTENBESCHEID WEGEN NICHTERMITTELBARKEIT EINES ZAHLUNGSWILLIGEN UND EIN VORHER BEZAHLTER; RECHTSKRÄFTIGER VERWARNGELDBESCHEID PASSEN NCITH ZUSAMMEN!!!!!
mensch, das erkennt doch nun langsam jedes dreijährige kind!
sag mal, gb, hast du heute irgendwelche drogen genommen, oder willst du mich vorsätzlich ärgern???
By Greatblackbird (62.104.223.85) on Freitag, den 5. Juli, 2002 - 22:34: |
@farendil
Hoffentlich hat Deine Tastatur nicht allzusehr gelitten.
Ich bleibe bei meiner Version. Wie gesagt, von so einem ähnlichen Fall habe ich schon einmal gehört. Auch wenn ich mich nochmals wiederholen muß: Wenn ein Kostenbescheid erlassen wird, ist das vorangegangene Verfahren auch schon eingestellt und somit abgeschlossen, wegen Verjährung. Nichts anderes ist hier auch geschehen (mal abgesehen von dem vermeitlichen Tippfehler in der Mahnung). Das gezahlte VG ist völlig unerheblich, der Fahrer wurde innerhalb der Verfolgungsverjährung nicht ermittelt und allein diese Tatsache würde den Kostenbescheid rechtfertigen!
das läßt sich nicht nachweisen!
Völlig richtig, aber die Behörde geht erstmal davon aus, daß der A-Bogen 1-2 Tage nach der Versendung den Empfänger erreicht. Das Gegenteil spielt erst eine Rolle, wenn man dagegen vorgeht.
Im Übrigen kannst Du ruhig sachlich in Deiner Wortwahl bleiben.
By farendil (217.235.40.197) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 03:22: |
HILFEEEEEEE!
kann bitte jemand dem duchgeknallten greatblackbird mitteilen, daß er unsinn erzählt?!??!!
alles was cih tun kann, wäre meine worte noch einmal zu widerholen - leider gibts da scheinbar ein massives kommunikationsproblem zwischen uns beiden, so daß das sinnlos ist.
By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 11:52: |
@farendil
Schaun wir mal. Mal sehen, was berlinsky noch vorbringt....
By dagegen (217.5.19.34) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 13:37: |
@GB: nach deiner Logik würde ich aber das gezahlte Verwarnungsgeld zurückfordern :-)
By Greatblackbird (62.104.223.83) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 13:50: |
@dagegen
Das könnte man theoretisch machen, aber da hätte man sicher gar keinen Erfolg. Man hätte es gar nicht erst überweisen sollen. Wahrscheinlich haben die es schon verpulvert
By berlinsky (217.2.216.4) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 18:40: |
okay, okay, Vielen Dank an alle, sie sich hier wegen mir so einen Kopf machen. AQlso, ich geh Montag auf die Post und frage mal nach, ob da was für mich liegt. Vielleicht ist ja nur dieser gelbe Benachrichtigungsschein verloren gegangen. Das Schreiben vom 3.7. ist akls MAHNUNG deklariert. ist so ein Vordruck, in dem eben auf jenen Bußgeldbescheid/Kostenbescheid vom 10.4. verwiesen wird, den ich nicht kenne. ich halte Euch auf dem laufenden.
By Bluey (80.130.191.236) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 22:36: |
@farendil
Habe lange überlegt, bis mir ein Fall einfiel, den ich selbst erlebt habe:
Kirmes. Erfahrungsgemäß chaotische Zustände, weil die Leute die paar Mark/Euro für einen Parkplatz nicht zahlen wollten. Statt dessen wurde links und rechts an den Straßen rund um den Kirmesplatz und in der näheren Umgebung geparkt. Trotz aufgestellter Haltverbotsschilder (VZ 283).
Also sind wir losmarschiert und haben die Autos abschleppen lassen. Der ein oder andere kam auch noch rechtzeitig, BEVOR der Abschlepper da war. Einer aber halt nicht. D.h. der Abschlepper war bereits da und wollte den Pkw gerade an den Haken nehmen!
Dem Betr. wurde ein VG angeboten, mit dem er auch einverstanden war. Bezahlt werden sollte via Zahlkarte.
Irgendwann bekam ich "Post" von unserer Verwaltung mit der Nachfrage, ob (so sinngemäß, den genauen Wortlaut weiß ich nicht mehr!) ich und / oder (?!) der Abschleppunternehmer bereits "tätig" geworden waren, denn der Betr. wollte die Verwaltungsspesen nicht bezahlen. Ich meine fast, daß die Frage darauf zielte, ob bereits eine Ersatzvornahme vorgelegen hat oder nicht.
So weit ich das jetzt noch auf die Reihe bekomme, ist die Rechtslage demnach folgendermaßen:
Berlinsky hat falsch geparkt und bekam ein VG. ZUSÄTZLICH wurden aber in diesem Fall noch Verwaltungskosten fällig. Vielleicht hat berlinsky das überlesen oder einfach ignoriert. Keine Ahnung. Der Mahnbescheid ist aber i.O.!!!, da der Abschleppunternehmer bereits vor Ort war und tätig wurde bzw. tätig werden wollte.
Jetzt frag mich bitte nicht wieso, weshalb und warum. Da müßte ich selber erst noch mal nachfragen, worauf sich das genau begründet!
By Bluey (80.130.191.236) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 22:44: |
Jetzt ist doch alles klar (siehe berlinskys letztes Posting!):
1. Verstoß am 22.1. (seine Personalien sind bekannt)
2. Am 11.03. kommt der Gebührenbescheid (=schriftl. Verwarnung)
3. Der Gebührenbescheid wird zu spät beglichen, also folgt am 10.4. der Bußgeldbescheid (hat sich offensichtlich auch mit der Einzahlung überschnitten, ist aber dennoch o.k.!)
4. Es wird nur der Eingang von 25€ registriert. Die Spesen von 19€ fehlen.
5. Also folgt der Mahnbescheid am 3.7.!
Eigentlich recht logisch *g*.
By farendil (217.225.249.23) on Samstag, den 6. Juli, 2002 - 23:16: |
@bluey:
dein erstes posting ist schon sachlich und logisch richtig! es müßte aber mit dem teufel zugehen, wenn die verwaltungskosten genau diese 36 DM betragen UND berlinsky das überlesen hätte.
genau deshalb kommt für mich NUR die variante deines 2.postings in betracht.
un erkläre das aber bitte mal dem grossen schwarzen vogel - ich schaffs nämlich irgendwie nicht..
By Greatblackbird (145.254.149.210) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 00:22: |
@Bluey
ZUSÄTZLICH wurden aber in diesem Fall noch Verwaltungskosten fällig.
Was meinst Du denn mit Verwaltungskosten? Abschlepp- oder Verfahrenskosten? Oder beides?
By Bluey (80.130.172.62) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 09:55: |
@farendil
*ggg*
@Greatblackbird
Ich meine damit die "Spesen", die fällig werden, wenn eine Anzeige geschrieben wird (Verfahrenskosten). Denn das war hier ja offensichtlich der Fall.
Die Abschleppkosten dürften deutlich höher liegen (auch nur für die Anfahrt!) und werden (meines Wissens nach) nicht durch die Polizei eingefordert.
By farendil (217.235.49.181) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 09:55: |
@gb:
Was meinst Du denn mit Verwaltungskosten?
wennd er beamte einen abschlepper bestellt, so muß telefoniert werden, er muß warten (bius das fahrzeug auf dem schlepper ist, formulare aufüllen (z.b. zum fahrzeugzustand) etc.
für diese arbeit muß der falschparker eine verwaltungsgebühr bezahlen.
By Bluey (80.130.172.62) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 10:01: |
@GB
Sorry. War noch nicht ganz wach *g*. Bezog sich auf mein 2. Posting. Bzgl. Deiner Frage und meines 1. Posting stimme ich farendil's Ausführungen zu.
By berlinsky (145.254.59.71) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 19:53: |
@bluey: nein, Abschleppkosten sind nicht fällig geworden. Die Trulla hatte zwar den Abschlepper gerade bestellt, als ich dazukam, konnte ihn aber wieder abbestellen, und meinte, daß ich für das Abschleppen nix zu bezahlen brauchte. Meine Flirtversuche, um auch noch das Ticket loszuwerden, blieben erfolglos. Preußischer Gehorsa, eben. Auf dem Gebührenbescheid vom 11.03. waren NUR die 25,- aufgeführt, keinen Cent mehr. Ich kann mir das nur so erklären, daß tatsächlich irgendwo ein bgb auf mich wartet, von dessen Existenz ich (noch) nichts weiß. Frage aber trotzdem nochmal an unsere Experten: wenn ich denn einen BGb am 10.04. erhalten habe, aber nachweisen kann, daß ich am 2.4 per Banküberweisung gezahlt habe; läßt sich das Ganze dann noch rückgängig machen, jetzt nach 3 Monaten?? Normalerweise würde ich ein Schreiben an die Behörde fertig machen, wo ich das alles erkläre und die Beweise in Kopie beifüge. Wenn man davon ausgeht, daß dort normal denkende Menschen sitzen, wäre die Sache ja dann auch erledigt. das Problem ist nur, daß in der vergangenheit meine Logik und die Liogik von Behörden immer weit auseinandergingen. Dehalb frage ich das hier. Ansonsten bliebe nur noch die Post, der man das ganze als Schadenserstz anbieten könnte. Was meint Ihr??
By Bluey (217.82.85.76) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 20:39: |
@berlinsky
Also noch mal Klartext:
Du hast am 11.03. diesen Gebührenbescheid über 25,-€ erhalten, aber erst am 2.4. überwiesen.
Das war aber ZU SPÄT!!!!!, denn dafür hat man nur EINE WOCHE Zeit!!!
Also folgte am 10.04. der Bußgeldbescheid über nochmals 25,- € plus ca. 18,- € Verwaltungsspesen.
Deine Überweisung vom 2.4. werden die wahrscheinlich als Teilzahlung gewertet haben. So oder so wirst Du den Rest auch noch zahlen müssen!!!
By berlinsky (145.254.60.165) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 21:10: |
schau´n wir mal.. versuchen kann man es ja...
mal sehen, was dabei herauskommt... Ich habe bisher in der Vergangenheit IMMER zu spät gezahlt, und niemals Probleme damit gehabt.
By Bluey (217.82.85.76) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 21:28: |
@berlinsky
Ich habe bisher in der Vergangenheit IMMER zu spät gezahlt, und niemals Probleme damit gehabt
Kommt aber auf das WIE LANGE und ggf. auf die Behörde an. Bei uns sind es i.d.R. ca. 2 Wochen, die wir noch an Karenzzeit geben. Danach folgt die Anzeige. Wenn die raus ist, ist es egal, ob zwischenzeitlich das Geld eingegangen ist.
Aber versuch es ruhig. Bin gespannt, ob du Erfolg hast.
By berlinsky (145.254.53.80) on Sonntag, den 7. Juli, 2002 - 23:42: |
@ bluey... am Ende sitzt Du noch in der Behörde und wartest auf meine Briefchen... ;-))
(2 Wochen könnte in ewta hinhauen, bis ich bisher immer gazahlt hab...)
By Greatblackbird (213.7.142.174) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 01:08: |
@Bluey
Wenn die raus ist, ist es egal, ob zwischenzeitlich das Geld eingegangen ist.
Egal vielleicht, es ist dann aber nicht bewiesen, ob auch wirklich eine Woche nach Erhalt des Anhörungsbogens bzw. VG-Bescheides gezahlt wurde. Somit müßte die Anzeige dann wirkungslos sein bzw. die Verfahrenskosten wieder zurückgenommen werden, da es keinen Nachweis für die Zustellung gibt.
By farendil (217.235.40.178) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 01:38: |
@bluey: Das war aber ZU SPÄT!!!!!, denn dafür hat man nur EINE WOCHE Zeit!!!
schon richtig - nur müssen die beweisen, wann der bescheid bei dir angekommen ist.
@alle: ihr werdet lachen - habe gerade den gleichen fall auf dem tisch liegen (nein, nicht ich selber)
ich denk ich spinne, als ich heute den brief sehe.
eine mahnung von der stadtkasse dresden. da sei ein betrag aus einem aktenzeichen noch offen. dazu ein datum der forderung (01.01!! und eine fälligkeit 03.01!)
18,41 EUR + 2,50 mahngebühr - jetzt, nach mehr als anderthalb jahren!
dazu der hinweis, daß es um gebühren und auslagen eines bg-bescheides ginge und die telefonnumer (ohne durchwahl) der bußgeldstelle.
sonst nix!
also gemeinsam akten gewältzt:
1. falschparken aus november 2000
2. betrag wurde "zu spät" gezahlt. - betrag ging laut tel. auskunft 3 tage vor ausstellung des bg bescheides auf der behörde ein.
3. bußgeldbescheid wurde erlassen im 01.01
4. widerspruch an behörde, dass fristgerecht bezahlt wurde. wenn diese daß bestreitet, dann müsse man auf einen nachweis über das datum der zustellung bestehen.
5. einen bescheid über die kosten und auslagen aus 02.01.
a: bußgeldbescheid wird aufgehoben
b: notwendigen auslagen des betroffenen fallen der behörde zur last!!
und nun eine mahnung über einen aufgehobenen bußgeldbescheid??
die haben doch total einen an der waffel!!
naja - gerade eben das schreiben fertiggemacht
6: bitterböses schreiben an die behörde mit der bitte um zahlung von 20 EUR unkosten für diese ungerechtfertige und rechtswidrige mahnung...
mak sehen, wie die reagieren... - also das war doch ein arg dicker hund!
By Greatblackbird (62.104.223.83) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 10:22: |
@farendil
das ist ja echt witzig.
mit der bitte um zahlung von 20 EUR unkosten für diese ungerechtfertige und rechtswidrige mahnung...
Ich denke nicht, daß Du für die Mahnung irgendeine Erstattung bekommst, höchstens für die nachweisbaren Kosten, und da wird es schon schwierig. Da wären allerhöchstens die Portokosten, pauschale Beträge werden nicht anerkannt.
By farendil (217.235.54.145) on Montag, den 8. Juli, 2002 - 11:12: |
@gb: ich weiß schon, daß die so nicht zahlen werden...
ich wollte mich mit denen auch ncith streiten, deshalb wurde auch letzten februar auf die einstellung mit kostentragungspflicht der behörde nicht reagiert - schliesslcih hat man wegen sowas mehr ärger als nutzen.
aber die sache war dann doch etwas frech! - nach mehr als anderthalb jahren alte unterlagen suchen..
By berlinsky (145.254.52.101) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 17:24: |
... so, war jetzt noch mal auf der Post, aber da war auch nix für mich. Wenn die nach dem 10.04. geschickt hätten und die Post solche Sachen 3 Monate aufhebt, hätte ja was dasein müssen, gelle? Also hat die Behörde auch nix geschickt. Keinen bgb, oder sonstige Gemeinheiten. Wie mache ich denen das bloß klar???
By Bluey (217.225.28.248) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 17:36: |
@farendil
schon richtig - nur müssen die beweisen, wann der bescheid bei dir angekommen ist.
Soweit ich informiert bin, verschickt unsere Behörde auch schriftl. Verwarnungen per Einschreiben!
By berlinsky (145.254.62.186) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 20:25: |
nein, Verwarnungsgelder werden in Berlinmit der normalen Post zugestellt.
By Greatblackbird (62.104.223.66) on Dienstag, den 9. Juli, 2002 - 22:10: |
@berlinsky
Dann solltest Du Dich an die Behörde wenden, die Gegebenheiten nochmal schildern und um eine Kopie der Zustellurkunde des betreffenden Schriftstücks bitten. Sollte es wirklich eine Urkunde geben und darauf die Zustellung durch Niederlegung vermerkt sein, dann kannst Du mit dieser Urkunde beim Postamt nachvollzeihen, wer das Schreiben in Empfang genommen hat. Ich nehme einfach mal an, daß Du einfach nur gefragt hast, ob dort noch ein Schreiben für Dich liegt.
By berlinsky (145.254.59.136) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 17:46: |
@greatblackbird: genau, das habe ich. habe der Behörde einen ausführlichen Schrieb mit Kopien und daten zugeschickt, was ich bekommen habe und was nicht. mals sehen, wie sie reagieren.
By farendil (217.225.241.200) on Mittwoch, den 10. Juli, 2002 - 20:41: |
@berlinsky: sch...! das solltest du doch nicht tun!
nachfragen, was bei der behörde gelaufen sit - ja. aber ohne alle eigenen karten auf den tisch zu legen!
By berlinsky (145.254.52.162) on Freitag, den 19. Juli, 2002 - 17:00: |
so, jetzt also der Abschlu? habe von P-amt einen Schrieb bekommen, in dem der Eingang von 25,- bestätigt wird. Erklärung: durch ein "Computerversehen" ging fälschlicherweise die Mahnung raus, und der Vorgang sei jetzt erledigt. Natürlich keine Entschuldigung, oder so was! Ein Hoch auf unsere Behörden, daß die sowas überhaupt noch gemerkt haben! Prosit!!
By krujtzschoff (217.235.13.122) on Montag, den 5. August, 2002 - 10:10: |
@Berlinsky frage nächste Mal wegen Halterhaftung hier im Forum nach bzw. such es dir raus !!!
mfg krujtzschoff
By krujtzschoff (217.235.13.122) on Montag, den 5. August, 2002 - 10:12: |
Ps:Bevor sich gleiche alle auf mich sturzen. Ja ich weiß das das schwierig geworden wäre weil er mit der Polizisten gesprochen hat. Was ja nicht umbedingt ein Geständniss gewesen sein muß. Weiß ja nicht was er der erzählt hat.War ja auch nur für nächste Mal gemeint!!!
mfg krujtzschoff
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