Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By elchtester (62.104.207.66) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 11:49: |
hallo,
ich habe dieses interessante Forum gerade erst entdeckt.
Ich hoffe, es kann mir jemand weiterhelfen.
Letzte Woche habe ich ein Knöllchen (25,.€) in einer Parkzone - Parken mit Parkscheibe eine Stunde bekommen.Soweit alles i.o.
Leider habe ich übersehen, dass ca. 5m davor dieser Bereich durch ein Halteverbotsschild mit Zusatz von Mittwochs, 1000-1200 Uhr wegen Straßenreinigung eingeschränkt war.Tja, das war genau meine Zeit und die Politesse hat schon ca. 15 Knöllchen an die Anwesenden verteilt und auf Nachschub gewartet. Gibt es eine rechtliche Bestimmung oder ein Urteil bei dem diese räumliche Trennung vom Gebot- und Verbotschild dem Widerspruch erfolgreich gestalten läßt???
Thx für die Hilfe
By farendil (217.85.234.149) on Donnerstag, den 4. Juli, 2002 - 12:17: |
also das nachfolgende parkschild hebt ein vorhergehendes parkverbot auf. umgekehrt gilts nicht.
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