Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By Willy (213.61.134.162) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 14:41: |
meine Frau hatte vor einiger Zeit ein Knöllchen an ihrem Auto ( Halter bin aber ich ), wurde zunächst nicht bezahlt und auch der Verwarnungsgeldbescheid geriet wegen "Geringfügigkeit" in Vergessenheit, gestern kam jedoch ein Bußgeldbescheid über insgesamt 23 € ( Verwarnungsgeld waren 5 € ). Wenn ich jetzt Einspruch erhebe und angebe das meine Frau verantwortlich ist, haben wir eine Chance mit den ursprünglichen 5 € davonzukommen ? Verjährung ist noch nicht gegeben, ist erst 6 Wochen her.
By farendil (217.235.54.254) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 15:03: |
@willy: klar -erhebe einspruch und gib an, wer gefahren ist.
By Willy (213.61.134.162) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 15:17: |
ok - es geht mir nicht um die 5 €, würde mich aber freuen wenn Sie auf den Verfahrenskosten sitzen bleiben.
Mal ne andere Frage, wenn ich jetzt wenn die erneute Zahlungsaufforderung kommt einfach "versehentlich" 5,01 € überweise, müssen Sie mir doch den 1 Cent zurückerstatten, oder ?
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