Tipps: alle aktuellen Blitzer in Deutschland
By krujtzschoff (217.235.9.168) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 09:10: |
beim Abschleppen. Ist das rechtens?
Die Story ist folgende eine Freundin wurde am 12.03.2001 in Köln abgeschleppt. Das Bußgeld wurde bezahlt(25€) und die Abschleppkosten wurden auch kassiert weil sie das Auto angeblich sonst nicht bekommen würde. Jetzt kam der Kostenbescheid das sie gerne von ihr noch 40€ für den Einsatz der Polizisten haben wollen und haben ihr gleiche eine Frist zur Bezahlung bis zum 3.07. gesetzt. Bitte sage mir mal einer ob das alles so legal ist. Ich glaube Abschleppen ist wohl wirklich ein ziemlich gutes Geschäft.
mfg krujtzschoff
By farendil (217.235.54.254) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 15:19: |
40 EUR für die verwaltungsgebühren ist wohl etwas hoch, aber wenn die gebührenordnung es hergibt...
weil sie das Auto angeblich sonst nicht bekommen würde
HIER hättet ihr theater machen können. herausgabe verlangen - wenn das nicht geschieht: mit dem taxi zur mietwagenfirma und dann mur polizei eine strafanzeige stellen.
die kosten holt ihr euch zurück.
By faraday (217.225.211.70) on Dienstag, den 2. Juli, 2002 - 17:58: |
@ farendil
richtig! ein abschleppunternehmen darf keine Gebühr vom Sünder verlangen, schon gar nicht unter dem vorbehalt :"sonst kriegen sie ihr auto nicht wieder". das unternehmen muß auf verlangen ohne mucken die karre wieder rausgeben.
By krujtzschoff (217.81.125.238) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 08:24: |
Nur noch eine Frage die 40€ können sie aber nach über einen 1 Jahr noch einfordern?
mfg krujtzschoff
By Greatblackbird (172.178.101.8) on Mittwoch, den 3. Juli, 2002 - 13:15: |
@krujtzschoff
Leider ja. Ich hatte kürzlich auch noch nach über einem Jahr eine Mahnung über Gerichtskosten aus einem bereits abgeschlossenen Verfahren bekommen. Die Verjährung beträgt hierbei wohl mindestens 2, wenn nicht sogar 5 Jahre.
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